Fahrtauglichkeit

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Danke für die Links, Klaus!

      Was mich an der einen Grafik staunen ließ, dass mit der Einführung der 0,5-Promille-Grenze im Jahr 1988 die Zahl der Todesopfer erstmal über paar Jahre angestiegen ist. Wusste ich nicht.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • SQ5 schrieb:

      Also fordert von den Alten nur das was ihr selber bereit seit zu bringen. Als D Inhaber muss ich alle 5 Jahre zum Check einschließlich Reaktionstest, 40 Stunden Weiterbildung gem EU Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz sind ebenfalls pflicht.
      Ja der Check, nur leider muss das der kleine Mann das alles selbst bezahlen.
      Also mit 50,55,60 und 65 Jahren in Summe 4x.
      In meinen Fall mit 50 auf alle Scheine verzichtet.
      Ob das der Sinn der Reglung sein kann ?
      Hier wird dann auf zusätzliche Qualifikationen verzichtet, eigentlich sollte hier der Arbeitgeber mit in die Pflicht genommen werden.
      Es gibt bei uns zu wenig Bus + LKW Fahrer. Gern hätte ich hier 1 bis 2 Monate in der Urlaubszeit ausgeholfen aber so gibt's z.B. Buslinien aber keine Fahrer.
      Also bleibt der Zwang zum eigenen Fahrzeug.
      F.U.
    • Wer den Schein/Check beruflich braucht, kann ihn als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wer den Schein/Check beruflich braucht, kann ihn als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
      Die Sache hat einen entscheidenden Nachteil!!!!
      Es kann nur Abgesetzt werden bis zur Höhe der zu zahlenden Steuer.
      Steuerlich absetzen bedeutet das Du die Ausgaben gegen die Einnahmen rechnest.
      Der Steuerbetrag wird dadurch weniger aber keinesfalls bekommst Du die Ausgaben voll zurückbezahlt !

      In meinen Fall 0,00 Rückzahlung :( .
    • Statt beim Thema "Fahrtauglichkeit im Alter" eine kompromisslose Zwangsüberprüfung mit automatischen Folgen zu fordern, es als Familienangelegenheit bzw. -problem zu betrachten oder das unsinnige Totschlagargument "Diskriminierung" zu verwenden, könnte man ja auch mal folgenden sachlichen Lösungsansatz als ersten Schritt in die richtige Richtung erwägen:

      Jessica Jansen schrieb:

      Für Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht die Sachlage etwas anders aus. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung plädierte er für "obligatorische Rückmeldefahrten". In einer begleiteten Fahrt mit der Dauer von 45 bis 60 Minuten soll älteren Verkehrsteilnehmern ab 75 Jahren so eine Rückmeldung über ihre aktuelle Fahrtauglichkeit gegeben werden. Zwar sollen die Rückmeldefahrten ab 75 verpflichtend für alle Senioren sein, sie sollen jedoch lediglich zur Selbsterkenntnis dienen und nicht mit einer Abgabe der Fahrerlaubnis einhergehen. Brockmann begründete seine Alternative wie folgt: "Drei Viertel aller Unfälle, in die Fahrer ab 75 Jahren verwickelt sind, werden von ihnen verursacht." Der Wert liege damit "über denen der Risikogruppe der 18- bis 21-Jährigen". Zwar setzt er auch auf die Eigenverantwortung der älteren Autofahrer, sich nach einer negativen Rückmeldung nicht mehr hinters Steuer zu setzen, glaubt jedoch, dass die Rückmeldefahrten verpflichtend sein sollten, damit eine Erkenntnis überhaupt stattfinden kann. Ohne Pflicht würden nur die "Falschen" teilnehmen. Nämlich Senioren, die sich gerne amtlich bestätigen ließen, dass sie ganz toll Autofahren, so Brockmann.
      liebenswert-magazin.de/fahrtau…ren-in-aussicht-5334.html

      Auch hier werden die unterschiedlichen Positionen ganz gut und vor allem sachlich dargestellt:

      noz.de/deutschland-welt/gut-zu…der-opfer-von-vorurteilen

      LG lego63
    • SQ5 schrieb:

      Ganz sachlich, bleibt es ein Vorschlag für Zwang bei den Alten!

      Ich plädiere für alle!
      Da wir alle irgendwann mal alt sind oder sein werden, betrifft es doch alle und niemand wird benachteiligt! (genauso, wie wir alle einmal jung waren und vor dem 18. Lebensjahr keinen PKW-Führerschein machen durften bzw. nur mit Einschränkungen)

      Solange statistisch gesehen gewisse Defizite vor allem mit dem Alter zunehmen, wäre eine Überprüfung jüngerer Autofahrer tatsächlich nur eine Schaffung von Arbeitsplätzen ohne größeren Nutzen. Über die genaue Altersgrenze kann man natürlich reden.

      LG lego63
    • Jessica Jansen schrieb:

      In einer begleiteten Fahrt mit der Dauer von 45 bis 60 Minuten soll älteren Verkehrsteilnehmern ab 75 Jahren so eine Rückmeldung über ihre aktuelle Fahrtauglichkeit gegeben werden.

      Genau so handhaben wir das im Familienkreis. Die Autorität der Fahrlehrer reicht meistens schon aus um bei negativer Bewertung Einsicht zu generieren.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • CAROMITO schrieb:

      Es gibt bei uns zu wenig Bus + LKW Fahrer
      Das liegt aber an der Aussetzung der Wehrpflicht und nicht an der Altersgrenze . Auch ich habe den damaligen LKW-Führerschein Klasse 2 beim BGS gemacht . Im Studium habe ich damit gutes Geld verdient :) .
      Die Klasse 2 habe ich nicht verlängert, wozu auch. Auch einen 7,5 Tonner habe ich seit mehr als 25 Jahren nicht gefahren.
      Zwischen den "verwirrten Alten" und den LKW-Unfällen gibt es m.E. doch gewaltige Unterschiede =O .
      Angesichts der Folgen von LKW-Unfällen ist eine Überprüfungsfrist von 5 Jahren eher zu wenig .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • @rotax

      im Umjehrscbluss kann man dann die Busse verlängern, da sie statistisch sehr wenig Unfälle bauen!?

      @lego63

      Deine Altersgrenzen mit 18 regelt per Gesetz die Volljährigkeit, was auf eine gewisse Reife sich widerspiegeln sollte.

      Da möchte man gerne Nach unten gehen. Besonders im Wahlrecht, da die älteren offensichtlich nicht das wählen was erwartet wird.

      @BernhardJ

      Nimm mal einem Alki seine Morgen dosis und die siehst wie daneben die sind.....


      welt.de/vermischtes/article189…unter-Drogeneinfluss.html

      Und nicht die Junkies vergessen.

      @rotax

      Mit deinem alten Dreier darfst du einen Zug (einachsanhänger) bis knapp 19 Tonnen bewegen. Und das sogar im Berliner Berufsverkehr ohne Navigationssystem und Ortskenntnisse.

      Die fehlende Routine wirst du mit größter anzznehmender Wahrscheinlichkeit durch verminderte Geschwindigkeit kompensieren und die Berliner werden totales Verständnis für Deine Situation haben.

      Eine Aktion wie in den 70 ern "Hallo Partner Danke schön" wäre hier durchaus angebrachter als den Generationenkonflikt weiter zu schüren. Wie wäre es denn wenn sich nicht routinierte Autofahrer eine gut sichtbare Plakette in Front- und Heckscheibe kleben?

      Dann könnten einige mal zeigen ob sie noch unterstützen können oder doch nur ihren Ichling ausleben.

      Was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.