Fahrtauglichkeit

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich bin weiter nicht der Meinung das die älteren reglementiert werden müssen.
      Wenn ich mich an die STVO halte und z.B. an einem Bus mit Warnblinkern deutlich verzögere, werde ich von jung und alt angehupt und beschimpft.
      Ein STVO Update täte allen gut.

      Ganz einfach gesagt:

      Wenn alle sich so verhalten, wie sie es von Ihren Mitmenschen erwarten, ist alles gut! (Gilt nicht nur auf der Straße!!!)
      seit Oktober 2020 Mazda CX-5 Skyactiv 194 AWD mit Wandlerautomatik; vorher 2017er Yeti Outdoor Style -More Style- 1,2 DSG; Lavablau mit Panoramadach, davor 2011er 1,2 TSI DSG
    • Die Erfahrungen von Yeti_in_red kann ich auch aus meinem Familien- und Bekanntenkreis bestätigen. Mein Vater konnte auch erst überzeugt werden, nachdem er 3 Autos auf einem Parkplatz mit 82 zusammengeschoben hatte. Wenn ich dazu noch eine Kosten-Nutzungsrechnung anstelle, wäre es besser für die meist wenigen Fahrten ein Taxi zu nutzen. Bei meinem Vater waren das zuletzt meist eine oder zwei Einkaufsfahrten und eine Fahrt zum Arzt pro Woche.
    • Quaxx schrieb:

      Das ist auch unabhängig vom Alter.

      Quaxx schrieb:

      Das sind wohl kaum die älteren Verkehrsteilnehmer (Ausnahmen gibt es natürlich immer)

      Quaxx schrieb:

      Wenn ich mich an die STVO halte und z.B. an einem Bus mit Warnblinkern deutlich verzögere, werde ich von jung und alt angehupt und beschimpft.

      Es hat doch hier keiner behauptet, dass sich nur oder vorrangig ältere Menschen im Straßenverkehr fehlverhalten oder gar Verkehrsunfälle verursachen.
      Fakt ist jedoch, dass die Leistungskurve des Menschen irgendwann abnimmt und somit auch die Fahreignung.

      Ganz junge Führerscheininhaber werden übrigens bereits reglementiert - sie dürfen nur in Beisein bestimmter erfahrener Personen ein Fahrzeug führen und für Fahranfänger gibt es den "Führerschein auf Probe" (bis die Leistungskurve relativ stabil ist).

      Quaxx schrieb:

      Wenn alle sich so verhalten, wie sie es von Ihren Mitmenschen erwarten, ist alles gut!

      ... da bin ich abba froh, dass es ab morgen keine Unfälle mehr geben wird.zwinker.gif
    • Hallo YETI_in_red,

      was ist den das für ein Quatsch.
      Ganz junge Fahranfänger werden nicht reglementiert, sondern sie sind priviligiert.
      Die Altersgrenze für einen PKW Führerschein ist 18 Jahre und als Privileg dürfen 17 jährige nach bestandener Führerscheinprüfung in Begleitung fahren, das ist keine Reglementierung sondern ein Privileg.
      Und was hat das damit zu tun, das hier darüber diskutiert wird, ob man Älteren ein einmal erworbenes Recht rückwirkend endziehen soll?

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Wenn ich lese, dass unter 20 jährige unter Alkoholeinfluss tödliche Unfälle verursachen, hätten die doch wohl gar keine Fahrerlaubnis bekommen dürfen. Menschen die sowas machen sind zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht geeignet. Aber auch das darf man nicht pauschal für alle jungen Menschen sagen.
      Wenn regelmäßige Untersuchungen, dann bitte für alle Verkehrsteilnehmer, egal wie alt
      seit Oktober 2020 Mazda CX-5 Skyactiv 194 AWD mit Wandlerautomatik; vorher 2017er Yeti Outdoor Style -More Style- 1,2 DSG; Lavablau mit Panoramadach, davor 2011er 1,2 TSI DSG
    • row-dy schrieb:

      was ist den das für ein Quatsch.
      Ganz junge Fahranfänger werden nicht reglementiert, sondern sie sind priviligiert.

      Dann lies doch mal nach, was 'reglenentieren' bedeutet.

      row-dy schrieb:

      Und was hat das damit zu tun, das hier darüber diskutiert wird, ob man Älteren ein einmal erworbenes Recht rückwirkend endziehen soll?
      Die jungen Fahrer hab ich lediglich angeführt, um daran zu erinnern, dass es bereits Regeln für bestimmte Altersgruppen gibt.

      row-dy schrieb:

      ... ein einmal erworbenes Recht rückwirkend endziehen ...
      Meinst du das Recht in senilem und/oder dementen Zustand mit hochgradiger Arthrose einen Unfall zu verursachen?

      Und würdest du au auch noch so denken, wenn der der "79-jähriger Langenfelder" aus dem #589 bei der Aktion (d)ein 3-jähriges Kind totgefahren hätte?

      Auch gibt es kein lebenslanges Recht auf den einmal erworbenen Führerschein – das ist bereits gesetzlich geregelt: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV), davon sollte jeder Führerscheinbesitzer schon mal gehört heben.
      Diejenigen, die ein vermeintliches Recht auf lebenslangen Führerschein haben, sollten auf jeden Fall §2, §3 und §11 lesen.

      Ich bin nur der Meinung, dass nicht erst nach zufälligem Bemerken der nicht mehr vorhandenen Fahrtauglichkeit (Unfall) und ärztlichem Gutachten der Führerschein entzogen werden sollte sondern die Fahrtauglichkeit ab einem bestimmten Alter in regelmäßigen Abständen (je älter desto öfter) bescheinigt werden muss.
      Wer das nicht einsieht, gibt m. E. auch seine Fleppen NICHT freiwillig zum richtigen Zeitpunkt ab.

      Quaxx schrieb:

      Wenn regelmäßige Untersuchungen, dann bitte für alle Verkehrsteilnehmer, egal wie alt
      Auch damit habe ich kein Problem - ich würde dies im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung mit abwickeln.
    • YETI_in_red schrieb:

      ...sollte sondern die Fahrtauglichkeit ab einem bestimmten Alter in regelmäßigen Abständen...

      Wenn schon in jedem Alter. :thumbup:

      Omas und Opas räumen gerne schonmal den Parkplatz bei Aldi um oder parken kopfüber im Parkhaus, diese Altersgruppe wickelt sich aber selten am Wochenende regelmässig um Alleebäume und schickt dabei ein paar Beifahrer in die Urne.
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      Omas und Opas räumen gerne schonmal den Parkplatz bei Aldi um oder parken kopfüber im Parkhaus, diese Altersgruppe wickelt sich aber selten am Wochenende regelmässig um Alleebäume und schickt dabei ein paar Beifahrer in die Urne.


      Für jede Altersgruppe finde ich schlimme Unfälle, die gerne als Beispiel von der jeweils anderen Altersgruppe zitiert werden. Nach meiner Meinung sollten Unfälle der jeweiligen "Problemgruppen" im Straßenverkehr analysiert und daraus die jeweiligen Regelungen für die jeweils betroffene Problemgruppe veranlasst werden. Zum Teil hat man dies ja auch schon für die Gruppe der "Führerscheinneulinge" mit dem zweijährigen Führerschein auf Probe gemacht.

      Es hat niemand ein lebenslanges Recht auf den Behalt seiner Fahrerlaubnis erworben. Auch heute gibt es schon gesundheitliche Einschränkungen, die zu einem Entzug des Führerscheines durch die zuständigen Ordnungsbehörden führen. Maßnahmen hierzu werden nach meinem Kenntnisstand aber nur bei einem konkreten Anlass, zum Beispiel bei einem Unfall durch die aufnehmenden Polizeidienststelle eingeleitet.

      Letztlich bin ich auch bei diesem Thema der Meinung, dass nicht auf die Einsicht einiger weniger älterer Verkehrsteilnehmer gesetzt werden kann.
    • YETI_in_red schrieb:

      nicht erst nach zufälligem Bemerken der nicht mehr vorhandenen Fahrtauglichkeit (Unfall) und ärztlichem Gutachten der Führerschein entzogen werden sollte sondern die Fahrtauglichkeit ab einem bestimmten Alter in regelmäßigen Abständen (je älter desto öfter) bescheinigt werden muss.

      Das sehe ich auch so!
      Eine medizinische "Fahrtauglichkeitsuntersuchung" hat meiner Meinung nach auch nichts mit Diskriminierung zu tun, ähnliche Untersuchungen gibt es ja auch in der Fliegerei. Nicht nur Berufspiloten sondern auch der Hobby-Segelflieger muss regelmäßig zum Flieger-Doc.

      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • YETI_in_red schrieb:

      Ich bin nur der Meinung, dass nicht erst nach zufälligem Bemerken der nicht mehr vorhandenen Fahrtauglichkeit ...

      Das kannst Du ja auch nach gültigem Recht haben, dafür braucht es keine Rechtsänderung.
      Konsequente, systematische, engmaschige Verkehrsüberwachung würde reichen um fehlende Fahrtauglichkeit nicht nur zufällig zu bemerken.
      Aber schrei dann bitte nicht ganz laut P O L I Z E I S T A A T .
      Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) ist ja keine neue Erfindung, die gab es schon als ich meinen Führerschein erworben habe.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Konsequente, systematische, engmaschige Verkehrsüberwachung würde reichen

      Und wie viele Hunterschaften Polizisten willst du dafür bundesweit einstellen und ausbilden und wer bezahlt die dann?
      Mit den derzeit vorhandenen Polizeikräften ist dein Vorschlag nicht zu wuppen. Auch angestellte "Hilfspolizisten" sind meiner Meinung nach nicht die Lösung, die haben nämlich keine hoheitlichen Rechte!


      Grüße
      Bernd (der auch 'ne weiße Mütze trägt ^^ )
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • row-dy schrieb:

      dafür braucht es keine Rechtsänderung.

      Hier hat bisher noch keiner (auch ich nicht) 'ne "Rechtsänderung" verlangt/vorgeschlagen.

      row-dy schrieb:

      Konsequente, systematische, engmaschige Verkehrsüberwachung würde reichen um fehlende Fahrtauglichkeit nicht nur zufällig zu bemerken.

      ... ein Polizist kann NICHT einschätzen, ob ein Verkehrsteilnehmer physisch und psychisch tauglich ist - er kann lediglich auf Rauschmittel testen - oder haben Poliszisten neuerdings eine entsprechende medizinische Ausbildung?
    • YETI_in_red schrieb:

      ... ein Polizist kann NICHT einschätzen, ob ein Verkehrsteilnehmer physisch und psychisch tauglich ist - er kann lediglich auf Rauschmittel testen - oder haben Poliszisten neuerdings eine entsprechende medizinische Ausbildung?


      So sehe ich das auch. Ein Polizeibeamter wird nur bei einem auffälligen Verkehrsverhalten bzw. Unfall "anschiebend" tätig. Letztlich muss die zuständige Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen einleiten und gegebenenfalls über den Entzug der Fahrerlaubnis entscheiden.

      Diese Regelungen haben wir ja heute schon. Das reicht nach meiner Meinung aber nicht aus um dem Problem "Altersfahrtüchtigkeit" gerecht zu werden, da es immer erst zu einer Auffälligkeit bzw. einem Unfallgeschehen kommen muss und diesem sollte vorbeugend begegnet werden.
    • YETI_in_red schrieb:

      oder haben Poliszisten neuerdings eine entsprechende medizinische Ausbildung?

      Na klar, ohne Dr.-Titel wird heute keiner mehr bei der Polizei angenommen :D :wech:
      Aber mal im Ernst, Ausfallerscheinungen können manchmal schon bei einer einfachen Verkehrskontrolle festgestellt werden, aber halt nicht immer zuverlässig.
      Im Verdachtsfalle könnte man die Weiterfahrt untersagen und weitere Maßnahmen über die zuständige Führerscheinstelle einleiten, das ganze aber "gerichtsfest" zu gestalten ist schwierig.
      Eine stufenweise gestaltete Fahrtauglichkeitsuntersuchung halte ich für sinnvoll.

      Grüße
      Bernd
      ........


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