Fahrtauglichkeit

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Du verwechselst da irgendetwas ganz gewaltig.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Lieber Klaus, ich sehe hier keinen Grund gleich wieder persönlich zu werden.

      Dann frage ich mal so:

      Was hat Deiner Meinung nach eine (hier geforderte) private Meldepflicht bei psychischen oder nicht-ansteckenden physischen Krankheiten mit den turnusmäßigen ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen bei Berufsgruppen wie Bus-, LKW-Fahrer, Lokführer, Schiffsführer oder vor allem Piloten?

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      private Meldepflicht bei psychischen oder nicht-ansteckenden physischen Krankheiten
      Welche Gefahren lauern durch ansteckende physischen Krankheiten ?
      Jetzt lebe auch ich in Angst !
      Aber die Spendevorrichtungen mit Desinfektionsmitteln in Psychiatrien hat dann auch seine volle Berechtigung.
      Die unterschätzte Gefahr ……?
      F.U.
    • @BernhardJ

      Zitat:

      Ob Fahrtauglichkeit besteht oder nicht, ist mit dem behandelnden
      Neurologen/Nervenarzt zu besprechen. Dieser wiederum
      ist verpflichtet, seine Patienten, bei denen epileptische Anfälle
      auftreten, darüber zu informieren, ob sie fahrtauglich sind oder
      nicht. Tritt ein epileptischer Anfall auf, wenn bereits eine Fahrerlaubnis
      vorliegt, besteht weder für den/die Betreffende/n noch
      für den behandelnden Arzt eine Mitteilungspflicht gegenüber
      den Straßenverkehrsbehörden – grundsätzlich ist der Arzt auch
      hier an seine Schweigepflicht gebunden.

      Und deshalb gehören solche Krankheiten gemeldet!
    • Das ist Deine Meinung. Meine ist eine andere. Es soll so bleiben wie es ist.
      Die Straßenverkehrsbehörden oder alle anderen Behörden haben die entsprechenden Krankheiten irgendwelcher Personen nichts zu interessieren. Bei Berufen wo es nötig ist, sind sowieso bereits ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen vorgeschrieben.

      Der Preis für Sicherheit ist immer die Freiheit, aber hier ist m.M.n. die Sicherheit nicht von so hoher Priorität, dass eine derartige "Datenfreizügigkeit" betreffend aller Bürger gerechtfertigt wäre, zumal die Mißbrauchs-Gefahr sehr hoch ist. Das lehrt uns u.a. die Geschichte.

      Grüße - Bernhard
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    • SQ5 schrieb:

      Ob Fahrtauglichkeit besteht oder nicht, ist mit dem behandelnden Neurologen/Nervenarzt zu besprechen.
      Grundsätzlich hat der behandelnde Arzt seinem Patienten mitzuteilen, dass für einen klar festgelegten Zeitraum kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Ob sich dann auch der Patient an das vom Arzt verordnete Fahrverbot hält - wage ich zu bezweifeln.

      Die meisten werden im Bekanntenkreis Beispiele für das "Nichteinhalten" eines ärztlichen Fahrverbotes kennen.

      BernhardJ schrieb:

      Der Preis für Sicherheit ist immer die Freiheit, aber hier ist m.M.n. die Sicherheit nicht von so hoher Priorität, dass eine derartige "Datenfreizügigkeit" betreffend aller Bürger gerechtfertigt wäre, zumal die Mißbrauchs-Gefahr sehr hoch ist. Das lehrt uns u.a. die Geschichte.
      Die Mitteilung eines ärztlichen Fahrverbotes an die jeweils zuständige "Führerscheinbehörde" könnte vom Arzt auch ohne Angabe einer Diagnose erstellt werden und der Führerscheininhaber müsste dann in Folge seinen Führerschein für diesen Zeitraum dort hinterlegen. Nach einer "Genesungsmitteilung" des Arztes könnte dann der Führerschein wieder ausgehändigt werden.
    • BernhardJ schrieb:

      Der Preis für Sicherheit ist immer die Freiheit, aber hier ist m.M.n. die Sicherheit nicht von so hoher Priorität
      wenn dich ein Epileptiker über den Haufen fährt, kannste deine Freiheit wohl vergessen!

      "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

      J. Fleischhauer
    • Kajo schrieb:

      Grundsätzlich hat der behandelnde Arzt seinem Patienten mitzuteilen, dass für einen klar festgelegten Zeitraum kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Ob sich dann auch der Patient an das vom Arzt verordnete Fahrverbot hält - wage ich zu bezweifeln.
      Genau so ist es!
      Nach meinem relatv heftigen Schaganfall Ende Dezenber 2018 hat mir ein behandelnder Arzt auch gesagt, dass ich 3 Monate kein KFZ führen dürfte.
      Obwohl es keine Mitteilung an die Führerscheinstelle gab, hab ich mich dran gehalten. Solange nicht passiert ist alles gut, aber was, wenn nicht?
      Man stelle sich vor, ich habe irgendeinen Ausfall während der Fahrt und das wird dann näher geprüft...

      Andererseits gibt es sehr viele "artige Bürger", die fahren ganz ohne Fahrerlaubnis ! X(

      yyeettii schrieb:

      wenn dich ein Epileptiker über den Haufen fährt...
      Irgenwann ist immer ein erstes Mal mit so einem epileptischen Anfall... :huh:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Kajo schrieb:

      Die meisten werden im Bekanntenkreis Beispiele für das "Nichteinhalten" eines ärztlichen Fahrverbotes kennen.
      In meinem Personenkreis ist das Gegenteil der Fall. Da achten schon die Angehörigen drauf, dass die Artzempfehlung eingehalten wird. Auch die Betroffenen selber sind zum allergrößten Teil einsichtig.
      Erst nach der Rehabilitation und einer Test-Fahrstunde in der ein Fahrlehrer eventuell die Fahrtüchtigkeit bescheinigt, setzen sich diese Menschen wieder ans Steuer.
      Es ist nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch aus versicherungstechnischen Gründen zu empfehlen. Von mir aus könnte dieses logische Vorgehen vorgeschrieben werden.

      Meldepflicht und eine generelle persönliche Krankheits-Datenbank bei irgendeiner Staatsbehörde (ausgenommen bereits vorgeschriebene ansteckende Krankheiten beim Gesundheitsamt) lehne ich dagegen kategorisch ab.

      Grüße - Bernhard
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    • yyeettii schrieb:

      ...wenn dich ein Epileptiker über den Haufen fährt, kannste deine Freiheit wohl vergessen!
      Du hast wie immer Recht. Das passiert natürlich jeden Tag hunderte Mal in Deutschland, auch mir schon mehrmals passiert.

      Man braucht sich nicht zu wundern, dass unser Aller Rechte immer rigoroser und enger gefasst werden, wenn ständig aus einer Ecke nach mehr Sicherheit geschrien wird.
      Nur weiter so, der totale Überwachungsstaat freut sich bestimmt ungemein über so viel Entgegenkommen aus dem Volk.

      Grüße - Bernhard
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    • Käfer62 schrieb:

      Man stelle sich vor, ich habe irgendeinen Ausfall während der Fahrt und das wird dann näher geprüft...
      Du sagst es. Bei einer Überprüfung wäre es herausgekommen. Und genau das reicht vollkommen um Einsicht zu "generieren", hat ja auch bei Dir geholfen, genauso wie bei den Personen in meiner Umgebung.

      Noch mehr Zwänge, Gesetze und Einschränkungen brauchen wir nicht, vor allem solche nicht, die mit zwielichtiger Datensammlung einher gehen.

      Grüße - Bernhard
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    • BernhardJ schrieb:

      Und genau das reicht vollkommen um Einsicht zu "generieren", hat ja auch bei Dir geholfen,
      Nee, @BernhardJ , ich fürchte, das reicht nicht!
      Aus "Polizeikreisen" höre bzw. lese ich immer wieder, wie viele Menschen Auto fahren ohne (temporär) einen Führerschein zu haben oder ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegen.
      Da möchte ich nicht wissen, wie viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen kein Auto fahren dürfen / sollten. Das ist mindestens genau so gefährlich aber gegen solche "netten Mitbürger" ist kein Kraut gewachsen.
      Mit Einsicht ist da nicht allzu viel! X(


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Na dann plädiert mal schön weiter für mehr Gesetze, Kontrollen, Zwänge, Verbote, Beschränkungen und Datensammlung.

      Grüße - Bernhard
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