Fahrtauglichkeit

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich habe ja noch ein gewisses Restverständnis dafür, dass jemand meint er stünde auf der Bremse, aber weil es in Wirklichkeit das Gas ist wird das Auto immer schneller und es kracht ordentlich. Dann ist aber Feierabend. Wer dann noch von Rückwärts auf Vorwärts schaltet und die gleiche Nummer nochmal bringt, dem gehört nicht nur der Führerschein (und das Auto!) endgültig weggenommen, der darf eigentlich auch nicht mehr unbeaufsichtigt mit Messer und Gabel essen.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Auch hierzu wäre mir eine "schweizerische Lösung" ganz recht. Die Fahrtauglichkeit sollte für mein Dafürhalten spätestens ab dem 70. Lebensjahr jährlich überprüft werden. Mann stelle sich nur mal vor, der ältere Herr wäre beim Vorwärtsfahren in eine Gruppe Menschen gefahren.

      Auf die notwendige Einsicht eines jeden Einzelnen zu setzen reicht auch hier meist nicht aus. Selbst meinem Herrn Vater musste man mit viel gutem Zureden mit 82 Jahren zur Abgabe seines Fahrzeuges bewegen nachdem er 3 Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammengeschoben hatte.

      Gruß Kajo
    • Kajo schrieb:

      Die Fahrtauglichkeit sollte für mein Dafürhalten spätestens ab dem 70. Lebensjahr jährlich überprüft werden.

      Dafür!....allerdings sollte eine weitere Altersgruppe noch penibler überprüft werden, die Fahranfänger!

      Dennoch sind Senioren viel sicherer im Straßenverkehr unterwegs als es ihr Ruf vermuten lässt. Am gesamten Unfallgeschehen sind sie nach Angaben des DVR unterdurchschnittlich beteiligt, vor allem sind sie deutlich seltener Unfallverursacher als die Hauptrisikogruppe der jungen Fahrer im Alter zwischen 18 und 29 Jahren.

      Quelle: focus.de/auto/news/fahrtauglic…allrisiko_aid_629298.html

      ....und Senioren sollte man keine Autos mit DSG oder Wandler verkaufen. ;)
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Statistiken...
      Einfach mal die geringe Kilometerleistung mit einkalkulieren, dann sieht das schon anders aus. Und in dem Artikel steht ja auch, dass Senioren z.b. Berufsverkehr und Nachtfahrten meiden. Dann düften sie ja eigentlich nur extrem wenig Unfälle haben...
      Ich bin auf jeden Fall für verpflichtende Tests.
      Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
      Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
    • Kajo schrieb:

      Die Fahrtauglichkeit sollte für mein Dafürhalten spätestens ab dem 70. Lebensjahr jährlich überprüft werden. …
      Warum ab 70??, warum nicht ab 32??
      32 ist genau unsinnig wie 70.
      Bisher gibt es den PKW Führerschein auf Lebenszeit.
      Wenn sich daran was ändern sollte, dann sollte es den Führerschein auf Zeit geben, bei dem alle 5 Jahre evtl. auch alle 10 Jahre eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Vielleicht sollte Zeitraum auch mit zunehmenden Alter kürzer werden.

      Gruß
      row-dy
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Bisher gibt es den PKW Führerschein auf Lebenszeit.

      Hat da vielleicht jemand Angst, seine Fleppen abgeben zu müssen?
      Für Berufskraftfahrer gibt es eine solche Regelung bereits - LKW- und Busfahrer sind ab dem 50. und Taxi-Fahrer ab dem 60. Lebensjahr "fällig".
      Warum sollte diese Regelung - wie z. B. für die Taxifahrer - nicht auch für den allgemeinen Bürger (auch zum Selbstschutz) gelten? Verwirrt.gif

      Oder hat der "Normalo" mehr Erfahrungen als der Berufskraftfahrer? smiley-shocked034.gif
    • YETI_in_red schrieb:

      Hat da vielleicht jemand Angst, seine Fleppen abgeben zu müssen?

      Ich jedenfalls nicht, ich wäre dafür, jede(n) Führerscheininhaber(in) regelmässig ähnlich auf Eignung zu überprüfen, wie das mit ihren Autos auch geschieht.

      Warum haben nur private Fahrkünstler eine Lizenz auf Lebenszeit? ?(
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • minoschdog schrieb:

      ich wäre dafür, jede(n) Führerscheininhaber(in) regelmässig ähnlich auf Eignung zu überprüfen,

      Hierzulande ist für nicht professionelle PKW-Fahrer unter 50 Jahren alle 10 Jahre eine amtsärztliche Bescheinigung (natürlich Gebührenpflichtig) vorgeschrieben. Ab 50 verkürzt sich die Frist auf 5, ab 70 auf 3 und ab 80 auf 2 Jahre.
      Allerdings dürfen Führerscheinneulinge die ersten 3 Jahre auf Autobahnen nicht schneller als 100 und ansonsten außerorts 90 km/h fahren. Dazu kommt noch eine Beschränkung für PKW auf max. 55 KW/t Eigengewicht (des Fzg. :P ).
    • minoschdog schrieb:

      Auch wenn diese Maßnahmen nach eigenen Erfahrungen in Mailand, Rom und Neapel nicht so recht zu fruchten scheinen.

      Nun ja, der Arzt fragt nach evtl. Krankheiteiten, macht einen mehr oder weniger strengen Seh- und Hörtest, verlangt bei Brillenträgern einen Beleg über die Dioptrien und fängt überhaupt erst an wenn Steuermarke und sonstige Gebühren bezahlt worden sind.
    • Margiani schrieb:

      Allerdings dürfen Führerscheinneulinge die ersten 3 Jahre auf Autobahnen nicht schneller als 100 und ansonsten außerorts 90 km/h fahren.

      Wie soll das denn bitteschön effektiv überwacht werden? Bekommen die Neulinge einen GPS-Tracker implantiert? 8)

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 217.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • BernhardJ schrieb:

      Wie soll das denn bitteschön effektiv überwacht werden?

      Sagen wir es mal so: effektiv ist wohl etwas optimistisch; allerdings unterhält die Rennleitung hier oft und gerne Kontrollstellen (posto di blocco), an denen Führerschein, Zulassung und Versicherung und (eher selten) Beleuchtung, Reifen etc überprüft werden.

      Ich schätze mal, daß es mich so im Schnitt alle 2 Monate trifft. Kann aber auch schon mal mehrmals am Tag vorkommen!

      Wenn dann da was nicht stimmt, konfiszieren die u.U. nicht nur den Führerschein sondern auch mal gleich das Auto. Teuer wird der Spaß dann auf alle Fälle.
    • Na dann hoffe ich mal das Beste für meinen anstehenden Italien-Urlaub. Hoffentlich fällt dem Yeti nicht vor Schreck vor den Carabinieri mal ein Birnchen aus oder so...

      Grüße - Bernhard
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