Im Prinzip Geb ich Dir Recht. Doch für einen beleuchteten "Tunnel" von ca. 100-150 Meter Länge sehe ich keine Bewandnis das Abblendlicht einzuschalten - da es quasi sofort wieder ausgeschaltet wird.
Wer gar kein Licht anschaltet, verschleißt überhaupt kein Leuchtmittel.
Einfach unlogisch – ihr kauft euch ein Auto mit elektronischen Helferlein, die der Sicherheit und/oder Bequemlichkeit dienen und diskutiert über Sparmaßnahmen an ausführenden Verschleißteilen.
Ist das "nur" das Sommerlich – oder ist armselige Debatte euer Ernst?
Wer gar kein Licht anschaltet, verschleißt überhaupt kein Leuchtmittel.
Einfach unlogisch – ihr kauft euch ein Auto mit elektronischen Helferlein, die der Sicherheit und/oder Bequemlichkeit dienen und diskutiert über Sparmaßnahmen an ausführenden…
Lass doch bitte andere Meinungen zu.
Also ja, das ist ernst gemeint.
Ich wollte anfänglich eigentlich nur wissen, wie sehr mehrfache Ein- und Ausschaltvorgänge den Xenon schaden können.
Ich glaub meine Frage war schon legitim.
Lg
Chris
Die Frage ist auch legitim und wurde zu deiner Zufriedenheit beantwortet – das hab ich so gelesen.
Wenn die Diskussion dann dahin führt, auf das Licht vor Tunneln von 100 … 150 m zu verzichten um das Zünden der Xenons zu verhindern, weil sie ggf. verschleißen – hört es bei mir auf.
Außerdem zwingt Skoda niemanden den Lichtschalter auf "AUTO" zu schalten.
Es steht jedem frei, das Licht manuell zu bedienen und auch das Ordnungsgeld für Fahren ohne Licht im Tunnel darf jeder selbst zahlen.
Ich schalte das Licht ein oder aus, wie ich das will und es Vorschrift ist. Ist das jetzt zu kompliziert?
Ich mache mich auch hier - mal wieder - nicht zum Sklaven meines Autos.
K.L.
Locker bleiben Jungs und Mädels,
es geht hier auch darum Informationen auszutauschen und Erfahrungen anderer zu lesen und oder eigene zu teilen. Ich denke wir sind alle alt genug, die Meinung anderer zu respektieren und das Köpfschütteln nicht gleich an der Tastatur auszulassen...
Einige sind froh über Assistenzsysteme und andere akzeptieren sie in ihren Ausführungen nicht...
Also jeder so wie er es mag. Nur sicher sollte es sein.
Ein schönes WE wünsche ich, trotz Fußball
Andy
VCDS Codierungen sind bei uns möglich. Standort 46325 Borken/Münsterland
Nach der üblichen In-den-Rhein-Schiffer-Dosis... eben schütteln...
Und weiter gehts.
Habe mir letzte Woche Nightbreaker D3S-Xenonbirnen für den neuen Yeti auf Lager gelegt, 160 Euro das Set.
Dafür packe ich den Lichtschalter nicht an und lasse ihn auf Auto.
Und meine Standard D1S im "alten" Yeti sind nach vier Jahren, viel Auto An-Aus immer noch brauchbar, was Lichtfarbe und -ausbeute angeht.
Ihr gebt 20-40.000 Euro für ein Auto aus und stellt euch dann wegen einem Paar Xenon-Brenner an? Ich nicht
wenn vor der Einfahrt ein Schild steht: "Abblendlicht einschalten"....noch Fragen?
2006 wurde das EU-Zeichen 327 in Deutschland eingeführt. Es hat das Zeichen mit der Frage nach den Sichtverhältnissen bereits an fast allen Tunneln abgelöst - wenn diese Aktion vollständig abgeschlossen ist, gibt es eine generelle Lichtpflicht in allen Tunneln.
Octavia 1U = Licht auf Auto. Keinen Brenner gewechselt in 7 Jahren.
Octavia 1Z = Licht auf Auto. Kein Xenon aber ständig am Lampen wechseln. 6 Jahre gefahren.
Cupar 5f = Licht auf Auto. LED Licht. hhhmmmm
Was soll ich sagen? Lass an den Quatsch ist oinfacher.
Aber diese Diskussion hatten wir doch schon mal!!!!????
wenn diese Aktion vollständig abgeschlossen ist, gibt es eine generelle Lichtpflicht in allen Tunneln.
Es ist doch sooooo einfach: Wenn dunkel - dann Licht an
In der Straßenverkehrsordnung ist alles geregelt:
Zitat: § 17, Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Zitat Ende.
Wer jetzt weiter seine "Brenner" schonen möchte, kann das gerne gegen Entrichtung des entsprechenden Betrages tun
Nach der derzeigigen Rechtslage muss im Tunnel das Abblendlicht eingeschaltet (ob manuell oder per Automatik) sein!
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Es ist doch sooooo einfach: Wenn dunkel - dann Licht an
In der Straßenverkehrsordnung ist alles geregelt:
Zitat: § 17, Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Das scheint aber nicht für alle soooooo einfach zu sein.
Für Manchen ist Licht in einem beleuteten Tunnel nicht erforderlich.
Deshalb das jetzt das Zeichen "327 Tunnel", welches verpflichtet.
Deshalb das jetzt das Zeichen "327 Tunnel", welches verpflichtet.
Ich sag' mal so: "Licht an" im Tunnel war schon immer Pflicht! Zumindest da, wo es nicht gerade taghell im Tunnel ist (Ich kenn' da keinen!)
Das Schild "erinnert" an diese Vorschrift
Manche Verkehrsteilnehmer brauchen halt solche "Hilfestellungen"
Aber wir schweifen ab......
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"