Ich verkaufe morgen meinen Audi privat. Muß ich dem Käufer außer dem Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Nachweisen für HU/AU AUCH den Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) übergeben ?
Auf dem Fahrzeugschein ist nämlich von der Zulassungsstelle die Kennzeichenreservierung vermerkt worden.
Eine Abmeldebescheinigung als solche,habe ich gar nicht bekommen , auf der Quittung steht es zumindest....
Danke schon mal !!!!
Škoda Yeti - Meine Entdeckung der Entspanntheit.
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Der muss übergeben werden, wenn du den Wagen nicht vor der Übergabe selbst abmeldest.
Ist aber kein Problem, denn bei der Ummeldung sieht der MA im Straßenverkehsamt, dass der neue Eigentümer ein anderes Kennzeichen haben muss.
Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich .
kriegt der käufer - abmeldezettel gibt es nicht
mehr - wird alles elektronisch übermittelt - wg. dem kennzeichen rufst du am besten morgen nochmal kurz bei der zulassungsstelle an und lässt dir die reservierung bestätigen.