Papiere für den Käufer meines Gebrauchtwagens

    • [ Gesetz ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Papiere für den Käufer meines Gebrauchtwagens

      Hallo,Gemeinde!

      Kann mir bitte jemand schnell helfen ? ;(

      Ich verkaufe morgen meinen Audi privat. Muß ich dem Käufer außer dem Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Nachweisen für HU/AU AUCH den Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) übergeben ?

      Auf dem Fahrzeugschein ist nämlich von der Zulassungsstelle die Kennzeichenreservierung vermerkt worden.
      Eine Abmeldebescheinigung als solche,habe ich gar nicht bekommen , auf der Quittung steht es zumindest....

      Danke schon mal !!!!
      Dateien
      :F: Škoda Yeti - Meine Entdeckung der Entspanntheit. :F:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thomassohland ()

    • Der muss übergeben werden, wenn du den Wagen nicht vor der Übergabe selbst abmeldest.
      Ist aber kein Problem, denn bei der Ummeldung sieht der MA im Straßenverkehsamt, dass der neue Eigentümer ein anderes Kennzeichen haben muss.
      Dank des Dieselbetrugs auch ohne Kfz aus dem VW-Konzern ganz glücklich :D .
    • Das Fahrzeug ist schon abgemeldet (Käufer kommt mit Trailer).

      Also sollte der MA im LRA bei der Neuzulassung im System die vorübergehende Stilllegung erkennen ?
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    • kriegt der käufer - abmeldezettel gibt es nicht
      mehr - wird alles elektronisch übermittelt - wg. dem kennzeichen rufst du am besten morgen nochmal kurz bei der zulassungsstelle an und lässt dir die reservierung bestätigen.
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