EPC und ESP Anzeige sofort Werkstatt oder noch fahren

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • EPC und ESP Anzeige sofort Werkstatt oder noch fahren

      Hallo,
      kurz bevor ich nach Hause kam hatte ich noch eine kleine Erledigung. Als ich dann erneut losfuhr zeigte mir das Display in Geld EPC und ESP an. Nun steht das Wochenende vor der Türe und ich habe da einige wichtige Termine. Sinnvoll mit dem Auto zu fahern oder stehen lassen und am Montag in die Werkstatt ? Was könnte die Anzeigen bedeuten. Im Handbuch nach geschaut habe ich schon. Keine Anzeichen vorher gehabt !
    • pepmen schrieb:

      Sinnvoll mit dem Auto zu fahern oder stehen lassen und am Montag in die Werkstatt ?

      Solange nur eine gelbe Warnleuchte aufleuchtet, brauchst du das Auto weder sofort stehen zu lassen noch ist ein sofortiger Werkstattbesuch notwendig. Das Fahrzeug bleibt fahrtüchtig und auch die Sicherheit bleibt gewährleistet, wobei Komfortfunktionen allerdings verloren gehen können. Größere Touren würde ich damit dennoch nicht machen. Bei Aufleuchten der EPC-Warnleuchte besteht zudem die Gefahr, dass der Motor in den Notlauf geht. Mein Rat: Wenn die von dir zu erledigenden Termine relativ ortsnah sind, würde ich sie trotz Aufleuchtens der Warnlampe wahrnehmen und das Fahrzeug dann am Montag in die Werkstatt bringen. Musst du hingegen längere Strecken, vor allem Autobahn fahren, würde ich es eher nicht tun.

      Andreas
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