Abgasskandal>>>Rechtsbeistand???

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich dachte Sammelklagen gibts in Deutschland nicht...

      Grüße
      Carsten
    • carstix schrieb:

      Ich dachte Sammelklagen gibts in Deutschland nicht...

      Gibt's auch so nicht!
      Zitat Wikipedia:
      Eine Sammelklage, Massenklage oder Gruppenklage ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist - unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action.
      In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.

      Zitat Ende.
      Gemeint ist eventuell die "subjektive Klagehäufung" :huh:

      Edit: Sollte dieser Thread nicht besser in den Bereich "Recht & Gesetz" verschoben werden? :mod:


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • "My right" ist nach eigenen Angaben ein Rechtsdienstleister und keine Anwaltskanzlei.

      Nach meiner Bewertung absolut unnötig.
    • floflo schrieb:

      Alpinus schrieb:
      ...weil er sich evtl. die Prozesskosten spart, falls der Kunde zum Gericht geht, nur um die Verjährung zu vermeiden.


      ... und weil er davon ausgehen kann, dass VW im Innenverhältnis die Kosten deckt.


      ... auch VW sollte derzeit kein gesteigertes Interesse haben, Prozesse zu führen bzw. zu finanzieren und wird die Händler gerne anhalten, auf die Verjährungseinrede zu verzichten - glaube ich.
    • Die Wahrheit über myRight

      Wenn man die Web-Seite von myRight liest, liest sich das alles erst einmal ganz toll. Keinerlei Risiko wird dort versprochen und nur im Erfolgsfall wird ein Anteil von 35 % an der Entschädigungssumme fällig. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine sehr clevere Geschäftsidee, die in erster Linie aus der Sicht des Betreibers clever ist. Ziel dieser Geschäftsidee ist es nämlich nicht, konkret für die Kunden gerichtlich eine Schadensersatzforderung durchzusetzen sondern mit VW einen Vergleich auszuhandeln, wonach alle betroffenen Fahrzeughalter von VW eine pauschale Entschädigung erhalten, so wie dies auch in den USA geschehen ist bzw. von VW angeboten wurde. Die Crux ist nun, dass man sich mit der Registrierung bzw. damit verbundenen Beauftragung von myRight bereits verpflichtet, den nicht gerade geringen Anteil von 35 % einer gezahlten Entschädigungsleistung an myRight abzutreten. Wenn es aber tatsächlich gelingt, VW wie in den USA zu einer pauschalen Entschädigung zu bewegen, was ich persönlich ohnehin für eher unwahrscheinlich, wenn auch nicht völlig ausgeschlossen halte, würde diese Leistung letztlich jedem betroffenen Fahrzeughalter zugute kommen, also nicht nur denjenigen, die sich bei myRight registriert haben. Diejenogen, die das getan haben, müssen aber anders als diejenigen, die keine Vereinbarung mit myRight eingegangen sind, die 35 % abdrücken. Mit anderen Worten ist eine Vereinbarung mit myRight aus der Sicht des Kunden ein reines Looser-Geschäft. Wenn VW seinen Kunden tatsächlich eine Entschädigung zahlt, bekommt man sie auch ohne myRight und zwar dann in voller Höhe und wenn VW dies nicht tut, hilft auch myRight nicht weiter.

      Fast schon unseriös sind die Ausführungen, die myRight zur Sammelklage macht. In Deutschland gibt es keine Sammelklage. Nicht einmal das Kapitalanleger-Musterfahren ist im Rechtssinne eine Sammelklage sondern eben eine Musterklage, die hier, sofern man nicht als Aktionär vorgeht, auch nicht zulässig wäre. Zulässig ist lediglich, dass man Einzelklagen bündeln kann, aber das ändert nichts daran, dass es Einzelklagen bleiben. Wenn myRight also hochtrabend schreibt, man wolle ggf. gerichtlich gegen VW vorgehen, so sind das leere Worte, denn myRight selbst hat gar keine Handhabe gegen VW vorzugehen. Es müsste dann tatsächlich jeder selbst klagen, was dann aber mit Kosten und vor allem einem Kostenrisiko, das ich als sehr hoch einschätze, verbunden ist. Daher geht es bei dem ganzen Geschäftsmodell auch gar nicht darum, für den Kunden Ansprüche gerichtlich geltend zu machen sondern nur darum, VW (freiwillig) zu einer Entschädigungsleistung zu bewegen, an der man dann selbst partizipiert. Ich kann daher nur den ganz eindringlichen Rat geben, sich nicht auf einen solchen Deal einzulassen, weder mit myRight noch mit anderen ähnlich arbeitenden Anbietern.

      Andreas
    • Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass viele Menschen, wenn sie sich irgendwie 'betrogen' fühlen, schnell von einem Unseriösen zum nächsten hüpfen, um ihr vermeintliches Recht zu erlangen... :huh:

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • Es geht nur darum einen Krumen vom großen Kuchen abzubekommen.

      Verbrauchte Lebenszeit oder auch alle anderen finanziellen Mittel die dafür Notwendig sin, werden ausgeblendet und später verschwiegen.

      Unterm Strich wird da nix bei rumkommen.

      Und wenn die Anwaltshonorare nur bei Prozessgewinn fällig wäre, würde man gar nix darüber lesen.

      Aber da sie so oder so verdienen, ist das Netz voll davon. Bis Michel erwacht.
    • rabow schrieb:

      Hallo zusammen,
      hat sich schon jemand von euch einen Rechtsbeistand genommen zwecks Klage gegen VW?
      Was haltet ihr von "my-right.de" ???


      Ich werde durch:
      ru-law.de/
      vertreten
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • Ich habe einen Bekannten mit einem Caddy, der schon viel Zeit investiert hat, Anwalt beauftragt hat, von seiner Rechtsschutzversicherung eine Absage erhalten hat, den Caddy nicht mehr nutzt um nicht so viele Kilometer runter zu bekommen, geschrieben, gefaxt, Sprit verfahren, Park gebühren, reihenweise Freizeitstunden verplembert hat ..........Na da müssen ja unterm Strich 3-4000 Euro rauskommen als Schadenersatz......

      Das nenne ich prakmatisch.
    • schrauberass schrieb:

      ...von seiner Rechtsschutzversicherung eine Absage erhalten hat...

      Anfangs haben tatsächlich viele Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage verweigert, weil offenkundig keine Erfolgsaussichten für eine Klage bestanden. Nachdem nunmehr aber bereits einige Gerichte einen Anspruch aus der Sachmangelhaftung bejaht haben, werden die Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage nicht mehr ablehnen können.

      Ich persönlich bin nach wie vor der Ansicht, dass alle Klagen unbegründet sind. Zum einen hat sich immer noch kein Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die AGR überhaupt unter das Abschaltverbot fällt, zum anderen gehen die Gerichte, die Ansprüche bejaht haben von einem falschen Mangelbegriff aus. Unterstellt, das Abschalten der AGR verstößt gegen das Abschaltverbot, liegt der Mangel nämlich nicht in den erhöhten Abgaswerten im Realbetrieb, da es hierfür weder Grenzwerte gibt noch VW jemals zugesichert hat, dass die Prüfstandswerte auch auf der Straße eingehalten werden. Er liegt auch nicht in erhöhten Prüfstandswerten, denn die werden ja auch mit der Schummelsoftware eingehalten. Die Mangel liegt vielmehr allein in einem rechtswidrigen Zustand. Wenn das KBA als zuständige Stelle - übrigens nicht für die "britischen" Skodas - das Softwareupdate als Mangelbeseitigung offiziell absegnet, ist damit auch der Mangel behoben, egal ob das nun technisch überhaupt möglich ist oder nicht. Und was den Zeitfaktor für die Mangelbeseitigung anbetrifft, ist es zwar richtig, dass die üblicherweise hierfür anzusetzenden Fristen abgelaufen sind, aber hier gilt, dass die Frist zur Mangelbeseitigung für den Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht kürzer sein kann als die Frist, die das KBA dem Fahrzeughersteller eingeräumt hat. Solange der Mangel, d.h. der rechtswidrige Zustand vom KBA geduldet wird, kann er für den Käufer nämlich nicht erheblich sein.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Zitat von Al_Bundy_66: „Ich werde durch:
      ru-law.de/
      vertreten“
      Verrätst du uns auch, was konkret du geltend machst und gegen wen?
      Über die Qualität der Anwaltskanzlei kann ich nicht viel sagen, ihr reißerisches Auftreten nach außen erinnert mich…

      Ich habe das mal alles hier: Softwareoptimierung- Rückruf in den USA -auch Deutschland betroffen? gepostet.
      Sobald es was neues gibt, kann ich das ja hier posten - der andere Thread ist ja mittlerweile übersichtslos!
      Gruß vom Ääääähl 8)
      ehemals: Skoda - Yeti - 4x4 Experience, 2.0 TDI, 125 kW, Bj.: 2011 - Panodach, Bi-Xenon, Parklenkassi, Memorysitz, AHK, Soundsystem, Bolero, Lichtassi., Frontsch. beheiz., SunSet
    • floflo schrieb:

      Er liegt auch nicht in erhöhten Prüfstandswerten, denn die werden ja auch mit der Schummelsoftware eingehalten.


      Ist es nicht so, daß die Prüfstandswerte nicht eingehalten werden, sobald die Software eine Prüfstandsfahrt nicht mehr erkennen kann, z.B. durch drehen am Lenkrad etc? So kamen jedenfalls die amerikanischen Prüfer auf die Schummelsoftware.
      Der Mensch sagt: die Zeit vergeht;
      die Zeit sagt: der Mensch vergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sep12 ()

    • Die Erhöhung der Werte kann natürlich auch am Prüfstand durch entsprechende Fahrbetriebs nähere Zustände herbeigerufen werden. Dieses passiert, weil die Abgasnachbehandlung (meistens die AGR) im Fahrbetrieb auf "stumpf" (manchmal auch ganz "stumm") geschaltet wird. Ob, wie und wann (unter welchen Bedingungen) dieses Stumpfschalten in Deutschland bzw. Europa zulässig ist, wurde rechtlich noch gar nicht geklärt. In den USA wurde es anscheinend viel schneller als verboten qualifiziert.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Sep12 schrieb:

      Ist es nicht so, daß die Prüfstandswerte nicht eingehalten werden, sobald die Software eine Prüfstandsfahrt nicht mehr erkennen kann, z.B. durch drehen am Lenkrad etc?

      Die Prüfstandserkennung ist nicht das Hauptproblem. Entscheidend ist, dass im praktischen Betrieb mit einer anderen Einstellung als sie der Prüfstandsmessung zugrunde lag gefahren wird, etwas, was vermutlich alle Hersteller tun. Die Prüfstandserkennung hat aber wohl dennoch VW das Genick gebrochen, denn sie verschlimmert die Situation noch. Wenn man die Parameter für den Prüfstand manuell programmiert und die Motorsteuerung darauf optimiert, hat das nämlich immerhin zur Folge, dass die Prüfstandseinstellung auch im praktischen Betrieb dann erhalten bleibt, wenn ein Fahrprofil vorliegt, dass dem Prüfstand zufällig entspricht. Bei der automatischen Prüfstandserkennung ist die Prüfstandseinstellung auf der Straße praktisch nie aktiv, was dann zwangsweise zu einem besonders hohen Schadstoffausstoß führt. Wie diese Unterscheidung rechtlich zu würdigen ist, ist auch noch nicht geklärt, ja nicht einmal einer Klärung zugeführt worden.

      BernhardJ schrieb:

      In den USA wurde es anscheinend viel schneller als verboten qualifiziert.

      In den USA ist die Sachlage etwas anders, denn dort wurde nach meinem Kenntnisstand nicht nur die AGR manipuliert sondern auch die Add-Blue-Zuführung gedrosselt und das wäre dann auch nach europäischem Recht ein klarer Verstoß gegen das Abschaltverbot. Interessant ist übrigens, dass VW in den USA die Schummelei nachgebessert hat, d.h. die Software nachträglich so verändert hat, dass noch mehr geschummelt wurde. Grund hierfür war, dass man in den USA riesige Probleme mit dem "Sauber-Diesel" und dadurch extrem viele Defekte vor allem an der AGR hatte. Daher lässt sich das Problem in den USA auch nicht zufriedenstellend lösen, zumindest nicht in Kalifornien mit seinen besonders strengen Abgaswerten. Ob sich in Europa nach Aufspielen des Updates verstärkt Ausfälle ergeben werden, wird sich erst im Langzeittest zeigen.

      Andreas
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