Abgasskandal>>>Rechtsbeistand???

    • [ FL Motor ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • Q5-Killer schrieb:

      Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass viele Menschen, wenn sie sich irgendwie 'betrogen' fühlen, schnell von einem Unseriösen zum nächsten hüpfen, um ihr vermeintliches Recht zu erlangen... :huh:

      LG Markus


      wieso fühlen ??
      verstehe dich nicht
      ich verkaufe dir ein Auto mit 3 Rädern und sage es fährt.

      zum Rechtsbeistand
      bin Rechtsschutz voll versichert finde keinen Rechtsanwalt der mir helfen kann oder will :(
      beim ADAC das gleiche :(

      henryold
      gruß
      henryold
    • henryold schrieb:

      ich verkaufe dir ein Auto mit 3 Rädern und sage es fährt.

      Wie jetzt? Haben die Autos mit EA189 nur 3 Räder? Das sagt ihr mir erst jetzt? So'n Scheizt, hab's noch gar nicht bemerkt...

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • henryold schrieb:

      zum Rechtsbeistand
      bin Rechtsschutz voll versichert finde keinen Rechtsanwalt der mir helfen kann oder will
      beim ADAC das gleiche

      Hallöchen henryold,
      sei froh. Es ist schön zu lesen, daß es noch anständige und ehrlich Rechtsanwälte gibt, die ihren Kunden nicht nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen :thumbup: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • henryold schrieb:

      ich verkaufe dir ein Auto mit 3 Rädern und sage es fährt.
      Jo...und wenn ich den Vertrag unterschreibe und das Auto tatsächlich fährt, ist doch alles knorke... :D

      Scan mal Deinen Kaufvertrag ein und schick mir die Stelle, an der steht, wieviel NOx das Fahrzeug wann ausstößt... :whistling:

      Aber das Gefühl des Betrogenseins ist immerhin sehr relativ. Das empfindet jeder anders...besonders der Jurist... ;) :)

      LG Markus
      Alle Verallgemeinerungen sind falsch - einschließlich dieser! (Donald H. Rumsfeld)
    • @Q5-Killer
      Die zugesicherten Werte stehen nicht im Kaufvertrag, sondern im CoC, welches eine mitgeltende Unterlage zum Vertrag ist. Ansonsten geht mir hier die Selbstgerechtigkeit einiger Schreiber auf den Sack. Es steht jedem frei sein Recht zu suchen. Ich finde es unanständig welche Motive den Menschen hier unterstellt werden, die immerhin von VW belogen und betrogen wurden. Unser Rechtssystwm ist nur für die Starken gemacht, die Kleinen hält man - gemäß dem Motto "divide et impera" - weiter klein und dumm. Das ganze ist eine gewaltige Verarsche des Verbrauchers durch Industrie und Politik. Das Märchen vom sauberen Diesel. Durch zuviel CO2 stirbt man nicht, durch NOx sehr wohl. Die USA haben dies erkannt, die ach so grüne EU steckt in der Sackgasse, ohne Diesel sind auch die CO2 Ziele im Allerwertesten und die großen Dickschiffe a la Q7 und Touareg ohne Diesel out. Womit will man die Kohle in Europa verdienen? Mit Elektroautos?
      Dateien
      • image.jpeg

        (101,57 kB, 32 mal heruntergeladen, zuletzt: )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MajaB ()

    • MajaB schrieb:

      Die zugesicherten Werte stehen nicht im Kaufvertrag, sondern im CoC, welches eine mitgeltende Unterlage zum Vertrag ist. Ansonsten geht mir hier die Selbstgerechtigkeit einiger Schreiber auf den Sack. Es steht jedem frei sein Recht zu suchen. Ich finde es unanständig welche Motive den Menschen hier unterstellt werden, die immerhin von VW belogen und betrogen wurden. Unser Rechtssystwm ist nur für die Starken gemacht, die Kleinen hält man - gemäß dem Motto "divide et impera" - weiter klein und dumm. Das ganze ist eine gewaltige Verarsche des Verbrauchers durch Industrie und Politik. Das Märchen vom sauberen Diesel. Durch zuviel CO2 stirbt man nicht, durch NOx sehr wohl. Die USA haben dies erkannt, die ach so grüne EU steckt in der Sackgasse, ohne Diesel sind auch die CO2 Ziele im Allerwertesten und die großen Dickschiffe a la Q7 und Touareg ohne Diesel out. Womit will man die Kohle in Europa verdienen? Mit Elektroautos?


      @MajaB

      Welche Schreiber sind hier selbstgerecht? Nur weil wir hier Juristen haben die sich mit der Materie auskennen? Das Volkswagen/Skoda/Audi/Seat hier ALLE belogen und betrogen haben, incl. einem KBA was offensichtlich im Tiefschlaf sitzt ist, denke ich jedem klar.

      Wer das Rechtssystem in den USA besser empfindet, kann entweder versuchen unseres zu ändern oder direkt auswandern. Steht jedem frei.

      Sein Recht hier geltend zu machen, klappt ohne einen Fachanwalt für die meisten Menschen nicht. Und hier ist eben für mich der Knackpunkt. Wer ist denn Fachanwalt in so einer Richtung? Jeder der ein bischen Recherche betreibt wird schnell feststellen das die Verfahren immer wieder anders ausgehen, da wir ein Individualsystem haben.

      Die angepriesenen Sammelklagen können hier ähnlich wie die Abmahnwellen gesehen werden. Man verfasst eine Klageschrift, wechselt nur noch Adresse und Fahrgestellnummer aus und jagt die Schreiben zu Tausenden ans Gericht.

      Das unser System die großen schützt halte ich für nicht tragbar, sehr häufig hat z.B. der Staat oder auch große Konzerne gegenüber dem kleinen verloren. Wenn Klagen vernünftig und sachlich aufgebaut sind klappt das eben. Das sehe ich im VW Fall zur Zeit nicht!

      Ich selber habe immer noch keinen Nachteil durch die Manipulation.
    • old man schrieb:

      Es ist schön zu lesen, daß es noch anständige und ehrlich Rechtsanwälte gibt, die ihren Kunden nicht nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen

      Schauen wir mal wer am Ende Recht behält!
      Am Wochenende habe ich bei meiner Werkstatt schriftlich hinterlegen lassen das keinerlei Update ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorgenommen wird.
      Erfolgt! Aber mit dem Hinweis das wir nach Aufforderung 1 Jahr Zeit haben, dann hat das Fahrzeug keine gültige Zulassung.
      Ich mit großer Freude in den Augen - genau das möchte ich!
      Was wird dann der Advokat sagen ?
      Niemand ärgert mich ungestraft !

      MajaB schrieb:

      Die zugesicherten Werte stehen nicht im Kaufvertrag, sondern im CoC,

      Hier sehe ich das genau so wie MajaB, das die Werte Bestandteil des Vertrages sind.
      F.U.
    • schrauberass schrieb:

      Sein Recht hier geltend zu machen, klappt ohne einen Fachanwalt für die meisten Menschen nicht. Und hier ist eben für mich der Knackpunkt. Wer ist denn Fachanwalt in so einer Richtung? Jeder der ein bischen Recherche betreibt wird schnell feststellen das die Verfahren immer wieder anders ausgehen, da wir ein Individualsystem haben.


      Ob jetzt jemand im Falle der VW-Schummelei einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt oder die unterlässt ist selbstverständlich die freie Entscheidung eines jeden einzelnen Betroffenen.

      Wer hierzu seine Rechtschutzversicherung nutzen will, muss sich zunächst mit dieser in Verbindung setzen und anfragen ob die Kostenübernahme erfolgen kann. Die Rechtschutzversicherung wird einer Erstberatung regelmäßig zustimmen und dann in Folge prüfen ob eine Kostenübernahme erfolgen kann. Dies ist allgemein üblich und trifft bei allen anhängigen Streitigkeiten und nicht nur hier im Fall der Softwarmanipulation zu. Diese Prüfungen halte ich im Sinne der Versichertengemeinschaft für vertretbar und auch für erforderlich.

      Zu dem Ausgang einzelner gerichtlicher Entscheidungen kann man dann seine Meinung kundtun, sollte aber auch eine andere Meinung akzeptieren.
    • Q5-Killer schrieb:

      Scan mal Deinen Kaufvertrag ein und schick mir die Stelle, an der steht, wieviel NOx das Fahrzeug wann ausstößt...[/quote]
      ---------------------------------------------------------------------------
      Hallöchen MajaB,
      bevor Du hier um Dich schlägst, solltest Du erstmal genau lesen. Die in der CoC stehenden Werte sind aus der NEFZ Prüfung ,werden auch unter den Prüfbedingungen eingehalten und sind daher unstrittig.
      -------------------------------------------------------------------------------

      MajaB schrieb:

      Ansonsten geht mir hier die Selbstgerechtigkeit einiger Schreiber auf den Sack. Es steht jedem frei sein Recht zu suchen. Ich finde es unanständig welche Motive den Menschen hier unterstellt werden, die immerhin von VW belogen und betrogen wurden.

      genauso steht es aber auch jedem frei, dies nicht zu tun und die, die das nicht machen sind selbstherrlich und unterstellen Dir niedere Motive oder was??????
      Diese Logik muß man nicht verstehen oder???
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von old man ()

    • old man schrieb:

      Q5-Killer schrieb:

      Scan mal Deinen Kaufvertrag ein und schick mir die Stelle, an der steht, wieviel NOx das Fahrzeug wann ausstößt...[/quote]
      ---------------------------------------------------------------------------
      Hallöchen MajaB,
      bevor Du hier um Dich schlägst, solltest Du erstmal genau lesen. Die in der CoC stehenden Werte sind aus der NEFZ Prüfung ,werden auch unter den Prüfbedingungen eingehalten und sind daher unstrittig.
      -------------------------------------------------------------------------------


      Aha, warum hat dann VW die Prüfstandswerte optimiert, wenn diese eingehalten wurden?
      Das ist ja eine spannende Aussage ?(
      Die Werte sind selbst unter den NEFZ Bedingungen eben nicht eingehalten.
      s. Anhang, nicht meine sondern Aussage von VW.
      Dateien
      • image.jpeg

        (36,96 kB, 21 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • CAROMITO schrieb:

      Am Wochenende habe ich bei meiner Werkstatt schriftlich hinterlegen lassen das keinerlei Update ohne unsere ausdrückliche Zustimmung vorgenommen wird.
      Erfolgt! Aber mit dem Hinweis das wir nach Aufforderung 1 Jahr Zeit haben, dann hat das Fahrzeug keine gültige Zulassung.
      ... Niemand ärgert mich ungestraft !

      Kannst Du das bitte nochmal erklären? Du hast die Werkstatt angewiesen kein Update durchzuführen, soweit okay. Was bedeutet das Nachfolgende? Hat Dir die Werkstatt gesagt, dass wenn Du das Update mehr als 1 Jahr nicht machen lässt, verliert Dein Auto die Zulassung? Habe ich's richtig verstanden? Wie kommen die zu so einer Aussage?
      Wie Andreas schon geschrieben hat, die Typmusterzulassung für Europa erfolgte in England. Dort müsste die zuerst zurückgenommen werden, erst danach kann das KBA eventuell tätig werden und die einzelnen Halter anschreiben. Wie wir aber vermuten, wird das Amt es aber nicht tun. Die Werkstatt selber kann es noch weniger. Eine leere Drohung um etwas den Umsatz der Werkstatt zu steigern?

      Wer hat Dich jetzt so geärgert? Die Werkstatt?

      Mich hat jetzt noch keiner geärgert, und ich kann bis jetzt keinerlei Nachteile für mich als Besitzer eines Yeti mit EA 198 Motor erkennen.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • MajaB schrieb:

      Die Werte sind selbst unter den NEFZ Bedingungen eben nicht eingehalten.
      s. Anhang, nicht meine sondern Aussage von VW.

      Wo genau soll das im "Anhang" stehen? Ich sehe dort nur den Hinweis auf die sog. "Schummelsoftware", die die NOx-Werte unter NEFZ-Bedingungen optimiert, also zumindest unter diesen Bedingungen die Vorschriften (Grenzwerte) wohl einhält.

      LG lego63
    • lego63 schrieb:

      MajaB schrieb:

      Die Werte sind selbst unter den NEFZ Bedingungen eben nicht eingehalten.
      s. Anhang, nicht meine sondern Aussage von VW.

      Wo genau soll das im "Anhang" stehen? Ich sehe dort nur den Hinweis auf die sog. "Schummelsoftware", die die NOx-Werte unter NEFZ-Bedingungen optimiert, also zumindest unter diesen Bedingungen die Vorschriften (Grenzwerte) wohl einhält.

      LG lego63


      Na klar, weil alles in Ordnung war, musste man ja auch die SW anpassen!?!
      SW war nicht zulässig lt. KBA und VW selbst, ergo ist auch der Wert nach
      NEFZ ungültig. Das ist nun mal Fakt. Das ist wie eine falsche Messung.
      Juristisch versucht man hier zu Lande zu lavieren.
      In USA wo man solche Winkelzüge nicht zulässt, da zählt die Absicht und nicht ob so etwas genau in einem Gesetz buchstabengetreu steht, hat man das
      ja klar ermittelt.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.