Unnützes Hin- und Herfahren

    • [ Gesetz ]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Sponsoren




    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

    Sponsoren



    • floflo schrieb:

      Dann dürfte man eine vorhandene Garage auch als Abstellraum nutzen (nicht aber als Wohnraum).

      Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob da nicht irgendwelche Brandschutz- oder Bau- oder Nutzungsvorschriften nicht der Rumpelkammer-Verwendung im Weg stehen.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • minoschdog schrieb:

      ...etliche Behörden... (...) Besser als in privaten Garagen rumzuschnüffeln und die Besitzer zur Entrümpelung zu zwingen...

      Das "Schnüffeln" übernehmen meistens schon "die lieben Nachbarn", spätestens dann, wenn sie keinen Parkplatz mehr in der Straße, in der sie wohnen, finden, weil viele Garagen und Stellplätze zweckentfremdet werden. Fast alles kann man so oder so sehen! Wie oft passiert es denn tatsächlich, dass jemand gezwungen wird, seine zweckentfremdete Garage wieder korrekt zu nutzen? Ist genügend öffentlicher Parkraum vorhanden, "schnüffelt" normalerweise weder der Nachbar noch eine Behörde und schon gar nicht der Gesetzgeber...

      LG lego63
    • Ach, so schnell wie die "lieben" Nachbarn bei einem Wohnwagen an "ihrer" Straße reagieren, würde mich nichts mehr wundern.

      Grüße - Bernhard
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • CEHorst schrieb:

      Ich bin ebend mit dem Rasenmäher Unütz hin- und hergefahren. Darf ich den jetzt wieder in die nicht vorhanden Garage stellen?


      Bei mir hättest Du nutzbringend über den Rasen fahren und ihn anschließend im Geräteschuppen, so was hat man auf dem Lande, abstellen können.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.