Dann dürfte man eine vorhandene Garage auch als Abstellraum nutzen (nicht aber als Wohnraum).
Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob da nicht irgendwelche Brandschutz- oder Bau- oder Nutzungsvorschriften nicht der Rumpelkammer-Verwendung im Weg stehen.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
...etliche Behörden... (...) Besser als in privaten Garagen rumzuschnüffeln und die Besitzer zur Entrümpelung zu zwingen...
Das "Schnüffeln" übernehmen meistens schon "die lieben Nachbarn", spätestens dann, wenn sie keinen Parkplatz mehr in der Straße, in der sie wohnen, finden, weil viele Garagen und Stellplätze zweckentfremdet werden. Fast alles kann man so oder so sehen! Wie oft passiert es denn tatsächlich, dass jemand gezwungen wird, seine zweckentfremdete Garage wieder korrekt zu nutzen? Ist genügend öffentlicher Parkraum vorhanden, "schnüffelt" normalerweise weder der Nachbar noch eine Behörde und schon gar nicht der Gesetzgeber...
Ach, so schnell wie die "lieben" Nachbarn bei einem Wohnwagen an "ihrer" Straße reagieren, würde mich nichts mehr wundern.
Grüße - Bernhard
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Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt