VW Touran explodiert - Aral stoppt Erdgasverkauf an Tankstellen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • pmhausen schrieb:

      Also so weit ich weiß, kann ich jedem meiner (gewerblichen) Kunden fristgerecht kündigen, sollte ich einfach keinen Bock mehr auf ihn haben

      ... wenn es ein unbefristeter Vertrag ist und keine anderen einer Kündigung entgegenstehenden Klauseln enthalten sind.
    • pmhausen schrieb:

      Aber es herrscht doch auch Vertragsfreiheit? Also so weit ich weiß, kann ich jedem meiner (gewerblichen) Kunden fristgerecht kündigen, sollte ich einfach keinen Bock mehr auf ihn haben

      Da hast du recht, wir haben Vertragsfreiheit, aber diese Vertragsfreiheit findet im AGG und dem darin verankerten Diskriminierungsverbot ihre Schranken. Wenn du einem Kunden kündigst, weil du keinen Bock mehr auf ihn hast, geht das in Ordnung (sofern der Vertrag die Kündigung zulässt). Wenn du ihm hingegen kündigst, weil der Kunde/die Kundin z.B. schwul/lesbisch ist, wird die Kündigung unwirksam sein. Wenn man nicht so blöd ist und das offen ausspricht, dürfte sich das aber kaum nachweisen lassen, so dass Diskriminierungsverbote, die mit der Vertragsfreiheit kollidieren, meist ins Leere laufen.

      Andreas
    • minoschdog schrieb:

      Ein umweltübereifriger Tankwart kann mir also auch verwehren, seine Zapfpistolen zu benutzen?

      Im Prinzip ja. Das könnte er aber auch, wenn du einen sauberen Benziner fährst. Dann wird er sich wahrscheinlich daran stören, dass dein "Köter" an die Zapfsäule gepinkelt hat oder deine freche "Enkelgöre", die im Auto sitzt, ihm gegenüber eine Fratze geschnitten hat. :D

      Andreas
    • Cactus schrieb:

      An der Zapfsäule ein Schild: "Bitte vorm Tanken beim Personal melden".
      Ich also rein, zur Kassiererin: "Ich würde gern Erdgas tanken."
      Reaktion: "Automarke?"
      "VW"
      "Dann gibts kein Gas."
      "Wie jetzt? Der Wagen hat doch mit dem Rückruf gar nichts zu tun? Der ist später gebaut und nicht betroffen?"
      "Egal. Ist ein VW, da gibts nix. Anweisung von oben."


      Das ist doch richtig vom Betreiber !
      Soll er sich von jeden Kunden die Zulassung zeigen lassen ?
      Woher soll er wissen ob der Kunde an der Rückrufaktion teilgenommen hat ?
      Im Zweifel für die Sicherheit aller Kunden.
      VW hatte hier Jahre Zeit zu reagieren und ein Einzelfall war die letzte Explosion auch nicht.
      Aber jeder VW, der explodiert, muss ersetzt werden und schafft damit Arbeitsplätze .
      Ich hoffe nur nicht bei VW !
      F.U.
    • berme schrieb:

      Früher waren wohl rostende Tanks die Ursache. Nichtrostender Stahl war wohl zu teuer.
      Gasflaschen für Schweißarbeiten sind auch nicht aus V2A . Niro rostet zwar nicht, ist aber für viele Anwendungen ungeeignet .
      Jetzt hat der Konzern ein neues dickes Problem an der "Backe" . CNG sollte doch der Ersatz für die Diesel werden .
      Allen Betroffenen gute Besserung .

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • berme schrieb:

      rotax schrieb:

      Gasflaschen für Schweißarbeiten sind auch nicht aus V2A . Niro rostet zwar nicht, ist aber für viele Anwendungen ungeeignet .
      jspgascylinders.com/?lang=3
      "Edelstahl ist im vergleich zu Stahl, Aluminium und Kunststoff zurzeit das technisch beste Material für eine moderne, vielseitig verwendbare Gasflasche. "
      Hier geht es aber um Tanks für Erdgas das mit ca. 200 bar gespeichert wird. Die im Link/k gezeigten Gasflaschen sind aber solche für Flüssiggas (Butan, Propan) mit kaum mehr als 10 bar Druck.
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