VW Touran explodiert - Aral stoppt Erdgasverkauf an Tankstellen

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Bei den Tanks helfen der beste Rostschutz und die stärksten augenscheinlichen Aussenkontrollen nichts, wenn die aus nicht rostbeständigem "Edelstahl" gefertigt werden - siehe mein Beitrag #9.
      Hier kosten Sparmaßnahmen unter Umständen Menschenleben! Kennen wir schon alles von Takata. Es ist einfach zum kotzen, wenn so das technisch einfach herzustellende Plus an Sicherheit wegen dem scheitz Geld missachtet wird.
      Das traurige dabei ist, dass der Verbraucher es gar nicht erst blickt (und damit mittels Preis leicht manipulierbar ist), wenn er sich mit der Techik nicht intensiv auseinander setzt - und wie hier Erdgasautos mit rostanfälligen Eisentanks kauft.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Diese erstklassige Nachbehandlung würde dann mehr kosten als die Tanks gleich aus Edelstahl zu schweißen.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Ja, könntest Recht haben, deswegen rechnet sich's... für den Hersteller.
      Ich bin aber dennoch erstaunt, dass die Auspuffanlagen jetzt oft aus Edelstahl gefertigt werden. Na gut, viele einfache Geräuschdämpfer-Töpfe oder Rohre gibt es da nicht mehr, der Abgasstrang ist ja voll mit Katalysatoren, Filtern, Verzweigungen, Sensoren. Das wäre ja fatal, wenn dieses Geraffel alle 2 Jahre wegrosten würde. So ein Auto würde man nur zwei Mal kaufen: das erste und gleichzeitig das letze Mal.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • berme schrieb:


      Ich denke schon das eine professionelle und starke Verzinkung + professionelle Lackierung der Eisentanks ein Autoleben halten würde, aber selbst da wurde anscheinend gespart.



      In einem Fernsehbericht hat ein Besitzer eines Opel (Zafira,Combo?) mit Edgastanks, diese mit einer Fett/Wachs Mischung selber eingefettet, nachdem die ersten Tanks von Opel getauscht wurden und immer noch keinen zusätzliche Korrosionsschutz erhielten.
      Drei Jahre später waren die Tanks immer noch in sehr gutem Zustand.
      Es scheint also, das eine gute Korrosionsschutzmischung auf den Tanks den Rost und damit die Gefahr fernhalten.
      Aber das kostet den Hersteller ja wieder ein paar EUR mehr......... :evil:

      Gruß Jörg
    • So, nun fühle ich mich offiziell diskriminiert.

      Ich wollte am Sonntag Erdgas tanken, fahre zur Shell-Tankstelle, an der ich zu 90% tanke weil die nicht weit von meinem Zuhause ist.

      An der Zapfsäule ein Schild: "Bitte vorm Tanken beim Personal melden".
      Ich also rein, zur Kassiererin: "Ich würde gern Erdgas tanken."
      Reaktion: "Automarke?"
      "VW"
      "Dann gibts kein Gas."
      "Wie jetzt? Der Wagen hat doch mit dem Rückruf gar nichts zu tun? Der ist später gebaut und nicht betroffen?"
      "Egal. Ist ein VW, da gibts nix. Anweisung von oben."

      An der nächsten Tankstelle (Total) schließlich wieder die Zapfsäule mit dem Verweis aufs Personal. Ich also schon mit den schlimmsten Befürchtungen da rein.
      "Ich würde gern Erdgas tanken."
      Blick auf den Überwachungsmonitor: "Welches Baujahr?"
      "2012"
      "Alles klar, kann losgehen."

      Immerhin hab ich also letzen Endes tanken können, da man bei Total wenigstens nach dem Baujahr und damit der Relevanz der Rückrufs gefragt hat.

      Shell hingegen muss isch den Vorwurf der Diskriminierung gefallen lassen, da hier undifferenziert Nachteile reinweg durch das Fahren/Besitzen/Benutzen einer bestimmten Automarke entstehen.

      Angeblich macht man das ja, um den Druck auf VW zu erhöhen.

      Prinzipiell habe ich kein Problem, wenn man in der derzeitigen Situation aus Sicherheitsgründen Erdgasfahrzeugen von VW das Tanken verweigert, wenn diese Fahrzeuge vom Rückruf betroffen sind bzw. nicht nachweisen können, dass alles in Ordnung ist. Etwas hysterisch, aber soll sein. Aber grundsätzlich allen das Tanken zu verweigern, nur weil sie ein Fahrzeug der gleichen Marke fahren, trifft am Ende wieder die Falschen und steht meiner Ansicht nach auch einem Mineralölkonzern als Druckmittel nicht zu.

      Ich frage mich, was jetzt meine rechtliche Situation ist!? Immerhin entsteht mir ja nun Schaden, weil ich weitere Wege zum Tanken in Kauf nehmen muss bzw. trotz Aufpreis für die Erdgasanlage mit Benzin fahren muss.
    • Cactus schrieb:

      Ich frage mich, was jetzt meine rechtliche Situation ist!? Immerhin entsteht mir ja nun Schaden, weil ich weitere Wege zum Tanken in Kauf nehmen muss bzw. trotz Aufpreis für die Erdgasanlage mit Benzin fahren muss.

      Leider ist die Rechtslage hier ganz eindeutig. Um es mal ganz unjuristisch auszudrücken: Du hast die A-Karte! Für den Erwerb von Kraftstoffen gilt nämlich nichts anderes als für den Erwerb anderer Sachen auch. Das Preisschild an der Tankstelle stellt noch kein verbindliches Verkaufsangebot dar, das der Kunde nur noch anzunehmen braucht sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Kaufangebot abzugeben. Dies kann der Verkäufer, hier also der Tankstellenpächter oder je nach vertraglicher Konstellation der Mineralölkonzern ablehnen. Also nix mit Schadensersatz für die zusätzlich gefahrenen Kilometer.

      Andreas
    • Danke @floflo für die schnelle Antwort.

      Aber ist es nicht eine Form der Diskriminierung, nur auf Grund eines Faktums (nämlich der Besitz eines VW) unabhängig von der eigentlichen Ursache (Rückrufaktion für andere Fahrzeuge) jemanden vom Verkauf auszuschließen? Opelfahrer z.B. dürfen ja weiterhin tanken.

      Würde man grundsätzlich kein Erdgas mehr anbieten, dann wäre das ja ok, aber gezielt Personen aufgrund eines Einzelkriteriums ausschließen?

      Wäre nicht eine vergleichbare Situation, dass ich kein Benzin kaufen dürfte, weil ich aufgrund meiner Hautfarbe so aussehe als würde ich damit Schaden anrichten wollen?
    • Cactus schrieb:

      Aber ist es nicht eine Form der Diskriminierung, nur auf Grund eines Faktums (nämlich der Besitz eines VW) unabhängig von der eigentlichen Ursache (Rückrufaktion für andere Fahrzeuge) jemanden vom Verkauf auszuschließen? Opelfahrer z.B. dürfen ja weiterhin tanken.

      Moralisch betrachtet hast du sicherlich recht, rechtlich gesehen leider nicht, denn das Diskriminierungsverbot bezieht sich nur auf bestimmte Merkmale des Menschen wie Geschlecht, Hautfarbe, Rasse, Sprache oder Religion. Die Automarke fällt nicht unter das Diskriminierungsverbot. Bei der Erdgasbelieferung kommt hinzu, dass es hier ja durchaus einen sachlichen Grund gibt, für bestimmte Fahrzeuge kein Erdgas abzugeben, auch wenn dieser sachliche Grund im Fall deiner Shell-Tankstelle sicherlich übertrieben ausgelegt wurde.

      Andreas
    • Außerdem besteht für den Verkauf von Sprit kaum ein Kontrahierungszwang. Sprich, in der Privatwirtschaft kann ich mir aussuchen, mit wem ich Geschäfte mache und mit wem nicht. Ist dann auch keine Diskriminierung ...

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • Andreas, generell natürlich schon. Aber es herrscht doch auch Vertragsfreiheit? Also so weit ich weiß, kann ich jedem meiner (gewerblichen) Kunden fristgerecht kündigen, sollte ich einfach keinen Bock mehr auf ihn haben ... tue ich natürlich nicht, bitte nicht denken, das sei mein Umgang mit meiner Kundschaft.

      Gruß
      Patrick
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