falsche Halterermittlung - Verwarnungsgeld

  • [ Gesetz ]

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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • YETI_in_red schrieb:

    Wenn man das Verwarnungsgeldangebot nicht annehmen möchte (das Verwarnungsgeld nicht bezahlen möchte) - unabhängig ob der Vorwurf korrekt ist oder nicht - füllt man den Anhörungsbogen aus (dafür ist er da) und gut ist.


    Die letzten Beiträge zeigen mal wieder auf dass tatsächlich kein klares Lagebild erstellbar ist und von daher sollte als ADAC-Mitglied auf jeden Fall auch dieser ins Boot genommen und möglichst noch einen rechten Beistand mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen beauftragt werden.
  • floflo schrieb:

    Käfer62 schrieb:

    Ich ging davon aus, dass er mit dem Verstoß überhaupt nichts zu tun hatte.

    Das wird möglicherweise oder vielleicht sogar wahrscheinlich auch so sein, ganz eindeutig ist sein Beitrag diesbezüglich jedoch nicht, zumal er die Betonung auf das falsche Foto legt. Wenn ich ausschließen könnte, überhaupt am Tatort gewesen zu sein, hätte ich das auch so geschrieben, so dass es für mich so klingt, als stütze sich Yyeettii allein auf das fehlerhafte Beweisfoto. Dazu kann er sich aber nur selber äußern und klarstellen, ob nur das Beweisfoto ein anderes Fahrzeug zeigt oder er auch tatsächlich den Verstoß gar nicht begangen hat.

    Andreas

    zur Klarstellung aller Vermutungen über Eventualitäten:
    - es handelt sich bei den Beweisfotos um ein mir unbekanntes Kfz.
    - ich war auch nicht der Fahrer und war zum Tatzeitpunkt nicht am Ort des Geschehens
    - die Behörde hat bei der Halterermittlung das Kennzeichen jenes Kfz. mit meinem Kennzeichen, welches die nicht kennen können und zu dem Tatvorwurf keinerlei Bezug hat, verwechselt.
    @ y_i_r : Ich kann Dich beruhigen, ich bin noch ganz, habe mich nicht kaputt gelacht, bin aber über Deine Provokationsunterstellung entrüstet! Es gibt eben hier auch user jenseits eines Kindergartenniveaus!

    "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

    J. Fleischhauer
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