falsche Halterermittlung - Verwarnungsgeld

  • [ Gesetz ]

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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • falsche Halterermittlung - Verwarnungsgeld

    Ich habe einen Verwarnungsgeldbescheid erhalten wg. Geschwindigkeitsverstoß; bei Ansicht der Beweisfotos ist eindeutig festzustellen, dass es nicht (m)ein Yeti und nicht mein Kfz.-Kennzeichen ist. Muss ich überhaupt reagieren (Anhörungsbogen) oder kann ich mich entspannt zurücklehnen, des es eindeutig eine fehlerhafte Kennzeichen- und Halterermittlung ist und ich mit der ganzen Angelegenheit eigentlich überhaupt nichts zu tun habe?

    "Wenn zu viele Leute plötzlich hurra schreien, sollte man skeptisch werden, und nicht umgekehrt, wenn die Hurrarufe zu schütter ausfallen..."

    J. Fleischhauer
  • Hallo,

    yyeettii schrieb:

    bei Ansicht der Beweisfotos ist eindeutig festzustellen, dass es nicht (m)ein Yeti und nicht mein Kfz.-Kennzeichen ist.


    Bist du auf dem Bild eindeutig zu erkennen?

    Ja: Der Halter des anderen Yeti hat dich verpfiffen.

    Nein: Online Link benutzen, einloggen und den Sachverhalt wie oben von dir geschrieben nochmals schildern
    Avatar bedeutet doch Profilbild? ;)
  • yyeettii schrieb:

    Muss ich überhaupt reagieren (Anhörungsbogen) oder kann ich mich entspannt zurücklehnen

    Um weiteren "Ärger" zu vermeiden solltest du den Anhörungsbogen zurückschicken.
    Zitat aus "Bussgeldkatalog" :

    Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten, dann sind weitere Sanktionen zu erwarten.

    Um das Verfahren abzukürzen solltest du im Anhörungsbogen kurz schildern, dass du weder Halter noch Fahrer des dir unbekannten Yeti bist.
    Auch das Kennzeichen gehört ja nicht zu deinem Yeti.

    Zitat:
    Sollten nun nicht Sie als Halter der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sein, so können Sie auf dem Anhörungsbogen, den tatsächlichen Täter benennen. Dazu sind Sie jedoch, im Gegensatz zur Angabe Ihrer eigenen Personalien, nicht verpflichtet.

    Ich gehe davon aus, dass du nichts mehr von der Sache hören wirst, wenn du den Bogen entsprechend ausgefüllt zurückschickst. ^^
    (Auch Behörden machen mal Fehler ;) )


    Grüße
    Bernd
    ........


    "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

    Enzo Ferrari
  • Um jedem Stress aus dem Wege zu gehen würde ich den Anhörungsbogen zurück senden mit der Anmerkung, dass es sich um einen Fehler handelt und um korrekte Ermittlung des Halters zum genannten Kennzeichen bitten.
    Auch einen Bitte um Bestätigung der fehlerhaften Halterermittlung bzw. dass das Thema für dich folgenlos abgeschlossen ist.

    Alles andere wird einen größeren Aufwand erfordern.
  • Hallo,

    auf dem Anhörbogen lediglich folgendes vermerken:

    "Das vorgelegte Beweisfoto zeigt eindeutig, dass es nicht mein Fahrzeug ist und ich nicht gefahren bin"

    Gruß
    row-dy
    09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

    Die immer wieder zu hörende Behauptung
    „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
    ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
  • Käfer62 schrieb:

    (Auch Behörden machen mal Fehler ;) )

    Oh ja!....

    Ich habe mal eher zufällig erfahren, dass mein Ältester zur Fahndung ausgeschrieben war. Ein Bussgeldbescheid war an mich als Halter ergangen, er war aber der Verursacher....irgendwie im Umzugsstress verbummelt und da keine Mahnung kam auch vergessen worden.

    Umgehend gezahlt und den Beleg immer bei sich - um bei einer Verhaftung "Widerstand" leisten zu können - hatte er spannende Tage, es hat eine ganze Weile gedauert, bis er von der Fahndungsliste gestrichen wurde....

    Zur absoluten Sicherheit sollte @yyeettii sein Fahrzeug verschrotten und sich ins Ausland absetzen.... :saint:
    ciao Pit

    after all is said and done there's a lot more said than done....
  • minoschdog schrieb:

    und sich ins Ausland absetzen....

    Kuba - die liefern nicht aus :D

    schrauberass schrieb:

    habe ich binnen 2 min am telefon abwenden können....

    Das kann klappen, muss aber nicht. An das Telefonat kann sich plötzlich keiner mehr erinnern... ;(


    Grüße
    Bernd
    ........


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    Enzo Ferrari
  • @Käfer62

    Doch, das Protokoll vom Router und das Protokoll der hauseigenen Telefonanlage der Behörde. Das sind zwei Klicks im Rechner, das klappt schon. Ich habe in meinem Leben bislang mit weniger mißlungenen Verwaltungsvorgänge (telefonisch) als verschlissene Steuerketten vom VAG Konzern zu tun.

    :wech:
  • schrauberass schrieb:

    weniger mißlungenen Verwaltungsvorgänge

    :thumbup:
    Aber wenn so ein Vervaltungsvorgang mal mißlingt, kann es sehr unangenehm werden - siehe Beispiel von Pit :whistling:
    In den Behörden gibt es nun mal "bürgerfreundliche" Mitarbeiter und welche, die sind weniger bürgerfreundlich X(
    Aber in Zeiten, wo man zum Stellen einer Strafanzeige nicht mal mehr zur Polizei muss... :rolleyes:


    Grüße
    Bernd
    ........


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    Enzo Ferrari
  • Käfer62 schrieb:

    Aber wenn so ein Vervaltungsvorgang mal mißlingt, kann es sehr unangenehm werden - siehe Beispiel von Pit


    Wäre in den Vereinigten Staaten unter Einschaltung eines Verwinkelten nicht auch noch ein hohes Schmerzesgeld für Pit rauszuholen? Möglicherweise kann ja die irrtümliche Zustellung eines amtlichen Schreibens mit dem Vorwurf eines strafbaren Deliktes für das Auslösen eines Kreislaufproblemes und / oder von Angstpsychosen verantwortlich sein.

    Ich drücke Pit die Daumen, dass er keine der vorweg beschriebenen oder gar noch schlimmerer Probleme im Rahmen der erhobenen Vorwürfe erleiden musste.
  • yyeettii, ist doch ganz einfach 8):

    Du hast nun zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben, und solltest dies auch unbedingt tun! Diese Frist beginnt am Tag der Zustellung. Um im Zweifelsfall das Datum nachweisen zu können, solltest du den Briefumschlag aufheben.


    VG
    Stefan
    Yeti, i love it! :F:
  • Kajo schrieb:

    ein hohes Schmerzesgeld für Pit rauszuholen?

    Das war nicht Pit sonder @yyeettii ;)

    yyeettii schrieb:

    Ich habe einen Verwarnungsgeldbescheid erhalten wg. Geschwindigkeitsverstoß;

    Pit hatte seinen Bescheid verbummelt :whistling:

    minoschdog schrieb:

    .irgendwie im Umzugsstress verbummelt


    Kajo schrieb:

    Möglicherweise kann ja die irrtümliche Zustellung eines amtlichen Schreibens mit dem Vorwurf eines strafbaren Deliktes für das Auslösen eines Kreislaufproblemes und / oder von Angstpsychosen verantwortlich sein.

    Theoretisch wäre das möglich, wenn man einen pfiffigen Anwalt findet und der Arzt nach Entbindung der ärztichen Schweigepflicht ein gepfeffertes Gutachten schreibt ;)
    Allerdings dürfte dann das Schmerzensgeld bedeutend niedriger ausfallen als un den USA :D

    Grüße
    Bernd
    ........


    "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

    Enzo Ferrari
  • Rheinschiffer schrieb:

    dass weder du noch dein Auto der Betroffene ist.

    Ich finde die Wortwahl "der Betroffene" (der Leidtragende) im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstoß sehr kreativ.

    Kajo schrieb:

    noch ein hohes Schmerzesgeld ... rauszuholen?

    Mein Vorschlag dazu - zukünftig sollten alle von einem Geschwindigkeitsverstoß betroffenen Bürger (diejenigen, die dieses Leid ertragen müssen) ein Schmerzensgeld bei Gericht "beantragen".
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