Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Habe Post--KBA

      hallo,habe einen Brief denn ich mit Andreas Hilfe der Zulassungsbehörde am 18.12.2019 zugesendet habe.
      nun habe ich die Antwort am 22.09.2023 erhalten ?? ?(
      Dateien
      • yeti 1.pdf

        (2,14 MB, 40 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • yeti 1.pdf

        (2,14 MB, 36 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Hallo Bär,
      mein Like bedeutet natürlich nicht, das der Inhalt mir gefällt. Etwas Ähnliches habe, meine ich, auch bekommen, nur zeitlich rascher (naja...) bearbeitet. Anfänglich vermuteten wir, mit dem Widerspruch die nötige Luft zu bekommen, um agieren zu können. Nach all er Zeit hat sich aber meine Zulassungsstelle nicht mehr negativ gemeldet, sodaß ich inzwischen davon ausgehe, daß sie sich um wichtigere Dinge kümmern werden und nur die HU noch ein Problem darstellt.
      Ich werde mir gleich noch die rechtliche Würdigung auf der Zunge zergehen lassen.
      Kannst Du den noch die Original-Software bis jetzt fahren?
      Grüße von der Förde,
      Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Dass das KBA die Widersprüche zurückweisen würde, war zu erwarten. Leider hat sich das hier zuständige VG Schleswig-Holstein inzwischen sehr eindeutig zugunsten des KBA positioniert, so dass eine Klage m.E. kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte und ehrlich gesagt auch wenig Sinn macht. Das Thema ist im Prinzip durch. Die Zulassungsstellen werden in der Sache auch nicht mehr tätig, so dass auch keine Stilllegung droht, wenn man das Update nicht aufgespielt hat. Einzig die HU ist noch ein Problem, aber auch hier scheint mir, dass es leichter geworden ist, die Plakette auch ohne Update zu bekommen. Letztlich hängt das aber von der einzelnen Prüfstelle ab.

      Kurios ist, dass das VG S-H zwar einerseits die Fahrzeuge mit der Schummelsoftware für rechtswidrig hält und daher bei der HU einen erheblichen Mangel darin sieht, dass das Update nicht aufgespielt wurde, in dem Klageverfahren der DUH dann aber festgestellt hat, dass das Update den Mangel gar nicht beseitigt und gleichsam rechtswidrig ist. Die Konsequenz wäre, dass keines der betroffenen Fahrzeuge, egal ob mit oder ohne Update, mehr die Plakette erhalten dürfte und alle Fahrzeuge von den Zulassungsstellen stillgelegt werden müssten. Damit haben die Behörden und HU- Prüfstellen natürlich ein Problem, weshalb man zunehmend dazu tendiert, das ganze Thema einfach unter den Teppich zu kehren und untätig zu bleiben.

      Das VG S-H hatte die Legalisierungswirkung der Typgenehmigung, die bei Fahrzeugen von Skoda mit britischer Typgenehmigung anders als vom KBA nicht geändert wurde, nicht durchgreifen lassen, da es die Ansicht vertrat, die Schummelsoftware wäre von der Typgenehmigung gar nicht erfasst. Vor einem halben Jahr hat sich auch das VG Hannover nach vierjähriger Verfahrensdauer dieser Ansicht angeschlossen, wobei die Begründung alles andere als überzeugend ist. Der Verlauf des Verfahrens und auch die Urteilsbegründung haben gezeigt, dass man eine Andersbehandlung von Skoda schlicht nicht wollte. Der Kläger hatte im Nachhinein trotz guter Argumente keine Chance und auch auf eine Berufung verzichtet. Derzeit ist aber noch ein Verfahren am OVG Sachsen, also bereits in der zweiten Instanz anhängig, das wie das Verfahren in Hannover auch eine Betriebsuntersagung zum Gegenstand hat. Das OVG hatte die Berufung des Klägers zugelassen, weil das erstinstanzliche Urteil auf wackeligen Füßen zu stehen scheint. Ob das OVG das nach der Entscheidung aus Hannover immer noch so sieht, bleibt abzuwarten. Sollte das OVG Sachsen anders als das VG Hannover entscheiden, wird die ganze Problematik natürlich nochmal richtig aufgemischt, was aber 8 Jahre nach dem Abgasskandal keine große Bedeutung mehr haben dürfte.

      Andreas
    • Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte und am Ende bleibt nur heiße Luft. Jedenfalls hat der in Deutschland völlig überzogene „Abgasskandal“ den Elektroautoherstellern anderer Länder mächtig in die Hände gespielt.
    • Der gesamte Zeitverlauf der juristischen Aufarbeitung zeigt, das wir dringend eine Justizreform brauchen.
      Ziel dieser Reform muss sein, die Verfahren erheblich zeitlich zu straffen, ohne dabei die Rechte der Beteiligten zu vermindern. Das lässt sich wohl nur durch Modernisierung der Abläufe einschl. Digitalisierung und zusätzlichem Personal erreichen.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Der gesamte Zeitverlauf der juristischen Aufarbeitung zeigt, das wir dringend eine Justizreform brauchen.
      Ziel dieser Reform muss sein, die Verfahren erheblich zeitlich zu straffen, ohne dabei die Rechte der Beteiligten zu vermindern. Das lässt sich wohl nur durch Modernisierung der Abläufe einschl. Digitalisierung und zusätzlichem Personal erreichen.
      Mit einer Justizreform lassen sich Verfahren zwar beschleunigen, doch geht das praktisch immer zu Lasten der Bürger. In den vergangenen 25 Jahren hat es bereits mehrere kleine Justizreformen gegeben, die der Beschleunigung der Verfahren dienen sollten, doch immer wurden dabei die Rechte der Betroffenen eingeschränkt. So wurden z.B. die Möglichkeiten einer "zweiten Instanz", also der Überprüfung eines Urteils/Beschlusses immer mehr beschnitten. Auch wenn die Rechtsstaatlichkeit dadurch immer noch erhalten bleibt, halte ich das für einen fragwürdigen Weg.

      Hilfreich ist sicherlich die von dir angesprochene Modernisierung der Abläufe und auch der Digitalisierung. Da hat sich in den letzten Jahren aber auch bereits einiges getan. So ermöglichen inzwischen viele Gerichte den Parteien, die mündliche Verhandlung per Videokonferenz durchzuführen, was am Ende allen Beteiligten Zeit und Geld erspart. Das Problem der meist viel zu langen Verfahrensdauer lässt sich dadurch zwar etwas kleiner werden lassen, nicht jedoch lösen. Das Hauptproblem ist die Überlastung der Gerichte, das man nur dadurch lösen kann, dass man dieser Überlastung personell gerecht wird. Mit anderen Worten muss man vor allem bei den Richterstellen personell aufrüsten, und zwar stark aufrüsten. Doch dazu fehlt das Geld. Nein, in Wirklichkeit fehlt es nicht, der Staat gibt es nur lieber für etwas anderes aus. Wenn man bedenkt, dass die Justiz eine der drei Säulen unserer Demokratie bildet, so ist das in meinen Augen geradezu skandalös, denn wenn diese Säule zusammenbricht, bedeutet das auch das Ende unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

      Andreas
    • Ich verstehe überhaupt nicht, das da Geld fehlen soll. Man muss doch nur die Gebühren kostendeckend gestalten, dann trägt sich das System selber.
      Im übrigen ist im politischen Raum Geld immer nur dann ein Thema, wenn man etwas nicht will.
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      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Ich verstehe überhaupt nicht, das da Geld fehlen soll.
      Da fehlt ja auch kein Geld. Nur scheint der Staat für nichts so ungern Geld ausgeben zu wollen wie für Personalaufwendungen. Das gilt übrigens auch teilweise für die Privatwirtschaft. So mancher Betrieb oder so manches Unternehmen musste Insolvenz anmelden, und zwar nicht, weil die Personalkosten zu hoch waren, sondern genau umgekehrt, weil man am Personal gespart hat. Es wird nämlich schnell übersehen, dass den Personalkosten eine Gegenleistung in Form von Arbeitsleistung gegenübersteht. Wenn diese Arbeitsleistung aber wegfällt, kann es, vor allem wenn es sich um leitende Positionen handelt, passieren, dass die Produktivität des Unternehmens sinkt und es erst dadurch ins Trudeln gerät. Das lässt sich zwar auf den öffentlichen Dienst nicht so ohne weiteres übertragen, aber auch der Staat hat Aufgaben zu erfüllen, wozu er Menschen braucht, die das tun. Sind diese Menschen nicht in ausreichender Anzahl vorhanden, kann er seine Aufgaben nicht mehr vollständig erfüllen. In der Justiz zeigt sich das durch viel zu lange Verfahrensdauern.

      row-dy schrieb:

      Man muss doch nur die Gebühren kostendeckend gestalten, dann trägt sich das System selber.
      Nein, so einfach ist das leider nicht. Eine Kostendeckung in der Justiz über die Gerichtskosten würde dazu führen, dass der Zugang zu den Gerichten faktisch nur den wohlhabenderen Bürgern offenstünde. Das Kostenrisiko, dass letztlich jedem Gerichtsverfahren mehr oder weniger anhaftet, würde viele davon abhalten, die Justiz in Anspruch zu nehmen. Das ist aber gerade nicht Sinn der Sache. Dabei haben wir zusammen mit Österreich in der EU mit ca. 40 % bereits die höchste Kostendeckungsquote. Die meisten Länder, wie z.B. Italien, Frankreich, Spanien, Belgien, Niederlande oder Schweden haben bei den Gerichtskosten gerade einmal einen Kostendeckungsanteil von 10 % und nur wenige Länder kommen auf über 20 %. Die letzte Anhebung der Gerichtsgebühren liegt auch erst zwei Jahre zurück und war damals schon politisch sehr umstritten, weil man eben befürchtet hat, der Zugang zur Justiz könne dadurch unzumutbar erschwert werden. Für eine weitere Anhebung sehe ich daher kein Raum. Ich finde, dass es auch Aufgabe des Staates ist, für eine funktionsfähige Justiz zu sorgen und hierfür nicht den hilfesuchenden Bürger "über Gebühr" blechen zu lassen.

      Andreas
    • Ich denke man muss dabei die antiquierte streitwertbasierte Kostenordnung in eine aufwandsbasierte Kostenordnung überführen. Auch ist der Grundsatz, das die unterlegene Partie alleine die Kosten trägt, dahingehen aufzuweichen, das die Kosten für Anträge die nur der Verfahrensverzögerung dienen immer vom Antragsteller zu tragen sind. Das würde Verfahren beschleunigen, die Gerichte entlasten und die Strategie der großen Versicherungen, den Prozessgegner am langen Arm verhungern zu lassen ein wenig einschränken.
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      ..., das die Kosten für Anträge die nur der Verfahrensverzögerung dienen...
      Guter Gedanke, aber das wären dann leider vermutlich weitere Streitgegenstände mit komplexen Inhalt. Aus der Nummer kommen wir nicht so einfach heraus.
      Ich glaube, als "Kunde" sollte man sich überlegen, mit welchem Rechtsstreit man die Justiz belastet und was neben dem eigenen Anliegen für die gesamte Gesellschaft hier als Nutzen entsteht, wenn gute Rechtssprechung umgesetzt wird. Eine Rückkopplung zum besseren zukünftigen Handeln sollte meines Erachtens schon drin sein. Ein einfacher Nachbarschaftsstreit hat das nicht.
      In unserem Fall steht die Handlungsfähigkeit des KBAs und das Verhalten der Wagenhersteller auf dem Spiel.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • row-dy schrieb:

      Auch ist der Grundsatz, das die unterlegene Partie alleine die Kosten trägt, dahingehen aufzuweichen, das die Kosten für Anträge die nur der Verfahrensverzögerung dienen immer vom Antragsteller zu tragen sind.
      Da die Ansichten ob eben Dieses vorliegt vermutlich auseinander gehen, dürfte dies zu beurteilen zu zusätzlichen Gerichtsverfahren führen.

      Allgemein würde ich vermuten, das es heutzutage weniger am fehlenden Geld liegt, sondern das gar nicht erst jemand da ist, den man dafür einstellen könnte...
    • row-dy schrieb:

      Ich denke man muss dabei die antiquierte streitwertbasierte Kostenordnung in eine aufwandsbasierte Kostenordnung überführen.
      Das liegt zwar irgendwie nahe, ist jedoch nicht praktikabel, weil die Parteien/Beteiligten vorher wissen müssen, welche Kosten da auf sie zukommen können, wenn der Prozess verloren geht. Den Aufwand, den ein Verfahren verursacht, kann man aber vorher nicht wissen. Genauso wenig kann man auf die streitwertabhängige Kostenberechnung verzichten, da Streitwert und mögliche Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssen. Wenn ich z.B. 100 Euro einklage, ist es nicht vertretbar, dass mir dadurch Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Euro entstehen können. Umgekehrt sollte man es Klägern, die z.B. 1 Mio Euro einklagen, auch nicht so einfach machen, dass sie dadurch praktisch gar kein echtes Kostenrisiko tragen, wenn die Kosten auch für diesen Prozess nur 1.000 Euro betragen würden. Die streitwertabhängige Kostenberechnung hat also schon seine Berechtigung

      Fördegleiter schrieb:

      Guter Gedanke, aber das wären dann leider vermutlich weitere Streitgegenstände mit komplexen Inhalt.

      mondschein schrieb:

      Da die Ansichten ob eben Dieses vorliegt vermutlich auseinander gehen, dürfte dies zu beurteilen zu zusätzlichen Gerichtsverfahren führen.
      Das sehe ich auch so. Im Ergebnis würde es die Justiz nur zusätzlich belasten, wenn man ggf. auch noch darüber streiten müsste, ob jetzt eine Verfahrensverzögerung berechtigt oder rechtsmissbräuchlich war. Im übrigen braucht ein Richter nicht darauf einzugehen, wenn eine Partei gezielt versucht das Verfahren zu verzögern, jedenfalls dann nicht, wenn sich die Verzögerung für ihn als rechtsmissbräuchlich darstellt.

      Im Zuge des Abgasskandals haben ja auch einige Mitglieder dieses Forums gegen VW geklagt. Ein Mitglied hat es geschafft, nach nicht einmal drei Monaten ein Urteil zu bekommen, was vermutlich der schnellte Prozess des ganzen Abgasskandals gewesen sein dürfte. Wie ist es dazu gekommen? Die Anwälte von VW haben mal wieder versucht, ihre Verzögerungstaktik durchzusetzen. Darüber hat sich der Richter offenbar so geärgert, dass es dem Ansinnen und den gestellten Anträgen der Anwälte nicht nur nicht nachgekommen ist, sondern jetzt ganz im Gegenteil das Verfahren bewusst kurzfristig terminiert und dann auch ein Urteil verkündet hat. Auch so etwas ist also möglich, wenn das Gericht das nur will. Leider ist die Praxis genau entgegengesetzt. Viele Richter sind froh darüber, wenn sie die Akte erst einmal wieder beiseite legen können und kommen entsprechenden Anträgen daher nur allzu gerne nach.

      mondschein schrieb:

      Allgemein würde ich vermuten, das es heutzutage weniger am fehlenden Geld liegt, sondern das gar nicht erst jemand da ist, den man dafür einstellen könnte...
      Nein, Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt gibt es genug. Die Justiz hat allerdings sehr hohe Einstellungsvoraussetzungen. So ist in der Regel zumindest im zweiten Staatsexamen ein Prädikatsexamen erforderlich. Da die Examenesnote nicht unbedingt etwas darüber aussagt, ob man später ein guter Richter wird, könnte man die Anforderungen auch etwas lockern und so durchaus neu zu schaffende Stellen besetzen.

      Andreas
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