So sollte man alle EA 189 Kunden entschädigen Europaweit ,
aber das will ich gar nicht, ich wäre zufrieden wenn man mich einfach mit meinem Yeti ohne Update in Ruhe lässt (Stilllegung TÜV). Das ich damit bald nicht mehr in größere Städte fahren darf, kann ich mit leben.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
In BILD wird gerade geschrieben, dass Fahrverbote evtl. vermieden werden könnten, wenn alle Updates durchgeführt würden.
So geht das ja nun auch nicht.
Ne dann lieber Fahrverbote in zonalen Innenstadtbereichen.
Also ich plädiere für Fahrverbote im Wald, frei nach dem Motto, rettet den Gesang unserer Vögel. Wenn ich mit meinem Hund in sauberer Luft so durch den Wald marschiere, genieße ich es, den mannigfachen Klängen der Vogelwelt zu lauschen. Auch wenn es keine Studie gibt, die hieb und stichfest belegt, dass Stickoxide die Atmungsorgane unserer Vögel angreift, so ist der Gedanke, im Wald nur noch von einem Gekrächze und Gekreische umgeben zu sein, für mich unerträglich. Daher: Wenn Fahrverbote für Dieselfahrzeuge überhaupt einen Sinn machen, dann ist es im Wald.
Wenn Fahrverbote für Dieselfahrzeuge überhaupt einen Sinn machen, dann ist es im Wald.
Ausgenommen sind natürlich Land- und Forstwirtschaft.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
m.tagesspiegel.de/wirtschaft/m…3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Zitat:
Anwalt Wietbrok sagte, einige Gerichte hätten Klägern bereits einen Anspruch auf einen Neuwagen zugesprochen. Bei keinem der Fahrzeuge sei jedoch ein Software-Update aufgespielt gewesen. VW argumentiert, dass die Manipulation durch die neue Software beseitigt wird.
Anwalt Wietbrok sagte, einige Gerichte hätten Klägern bereits einen Anspruch auf einen Neuwagen zugesprochen.
Hallöchen berme,
so eine pauschale Aussage von einem RA ist schon traurig. Er sollte wissen, daß jedes Gerichtsurteil sich auf einen Einzelfall bezieht und kein pauschalen Wert hat. Bei den beiden Vorfällen besteht zwar eine gewisse Ähnlichkeit, aber in Hamburg hat ein einfaches LG entschieden und in Bamberg immerhin ein höheres OLG.
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesos
Anwalt Wietbrok sagte, einige Gerichte hätten Klägern bereits einen Anspruch auf einen Neuwagen zugesprochen. Bei keinem der Fahrzeuge sei jedoch ein Software-Update aufgespielt gewesen. VW argumentiert, dass die Manipulation durch die neue Software beseitigt wird.
Die Frage, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht, spielt bei der Sachmängelhaftung nur dann eine Rolle, wenn der Käufer damit eine Mangelbeseitigung anerkennt. Das ist nicht der Fall, wenn das Update als Folge einer drohenden Betriebsuntersagung oder einer HU-Versagung aufgespielt wird. Der Käufer verliert in diesen Fällen seine Rechte nicht. Das Gericht hat dann immer zu prüfen, ob das Update den Mangel beseitigt oder nicht. Beseitigt das Update den Mangel, so hilft es dem Käufer auch nicht weiter, wenn er das Update noch nicht hat vornehmen lassen, da es ihm dann zuzumuten ist, dass er dies macht. Kommt das Gericht umgekehrt zu dem Ergebnis, dass das Update keine ausreichende Mangelbeseitigung darstellt, so schadet es unter den oben beschriebenen Voraussetzungen auch nicht, wenn es bereits aufgespielt wurde. Auch zu Frage der Mangelbeseitigung ist die Rechtsprechung bisher sehr uneinheitlich.
Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass das Update eine Mangelbeseitigung darstellt, solange hierdurch keine Verkürzung der Lebensdauer des Motors oder einzelner Bauteile von ihm eintritt, die über ein tolerierbares Maß hinausgeht, wofür der Käufer die Beweislast trägt.
Viel interessanter an dem Hamburger Urteil finde ich die Aussage, dass der Durchschnittskäufer bei einem Autokauf erwarten könne, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Abgaswerte einhalte, und zwar nicht nur durch eine beigefügte Software für den Prüfstand. So haben bereits einige Gerichte entschieden und damit gezeigt, dass sie das Problem offenbar nicht erkannt haben. Die Abgaswerte werden auf dem Prüfstand in völlig legaler Weise eingehalten. Außerhalb des Prüfstands gibt es aber keine Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Da ist es rechtlich völlig egal, wie dreckig die Autos sind. Erst mit der neuen, ab 01.09.2019 geltenden Norm Euro 6d-TEMP wird sich das ändern. Der Mangel, um den es hier geht, kann daher nicht in erhöhten Abgaswerten bestehen sondern allein im Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ggf. in Verbindung mit einer Prüfstandserkennung. Ist diese beseitigt, ist folglich auch der Mangel beseitigt. Es ist dann allein noch zu prüfen, ob das Update nicht mehr hinnehmbare Nachteile befürchten lässt, was wie gesagt vom Käufer zu beweisen ist.
so eine pauschale Aussage von einem RA ist schon traurig. Er sollte wissen, daß jedes Gerichtsurteil sich auf einen Einzelfall bezieht und kein pauschalen Wert hat. Bei den beiden Vorfällen besteht zwar eine gewisse Ähnlichkeit, aber in Hamburg hat ein einfaches LG entschieden und in Bamberg immerhin ein höheres OLG.
Du hast zwar völlig recht, aber es liegt nun einmal in der Natur der Sache, dass die Anwälte die Entscheidungen ausschlachten, die für sie bzw. ihre Mandanten günstig sind und dabei dann so getan wird, als seien diese Entscheidungen das Maß der Dinge. Anderslautende Urteile werden völlig ignoriert.
Hallöchen,
bitte genau durchlesen, es geht hier nicht nur um die Typgenehmigung nach dem Brexit.
Spekulativ, könnten auch Fahrzeuge, die die Typgenehmigung vor dem Brexit erhalten haben, betroffen sein . kfz-betrieb.vogel.de/brexit-be…ypgenehmigungen-a-696859/
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesos
Zitat: "Kommt es zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht zu einem Abkommen, dürften die betroffenen Fahrzeuge hierzulande nach dem 30. März 2019 im Extremfall nicht mehr verkauft noch genutzt werden."
Zitat ende.
Ich gehe mal davon aus, dass ein entsprechendes Abkommen geschaffen wird, wenn ich es richtig verstanden habe, dann "bastelt" die EU ja auch schon dran.
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"