Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • rainer II schrieb:

      Der Text stammt von CELLE !! Steht vor meinem Text .
      Hallöchen rainer II,
      Entschuldigung, habe ich beim Zitieren glatt übersehen ;( .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Hallöchen,
      wer Zeit und Lust hat, sich juristisch zu Informieren und einen Aufsatz von Prof.Dr. Klinger lesen.
      zur.nomos.de/fileadmin/zur/doc/Aufsatz_ZUR_17_03.pdf
      Allerdings muß man berücksichtigen, daß Prof.Dr. Klinger den DUH bei der höchst richterlichen Entscheidung über das Fahrverbot vetreten hat.
      juve.de/nachrichten/verfahren/…tzter-instanz-erfolgreich
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • danke old man für den link 1 .

      :thumbsup:
      "Der Käufer muss entschädigt werden und das Kfz hätte nicht mehr verkauft werden dürfen." :thumbsup:
      Ist ja schon ein harter Gedanken, wenn man den gesamten Text liest !

      Mal sehen was da noch alles kommt!

      Ich weiß nicht wann der Artikel / Aufsatz geschrieben wurde, aber mindestens vor 3 / 2017
    • rainer II schrieb:

      Celle :
      "Die für die Hersteller SEAT und Skoda zuständigen Typgenehmigungsbehörden in Spanien und Großbritannien haben die Unvorschtriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeugtypen für die sie die jeweiligen EG-Typgenehmigungen erteilt haben, ebenfalls bestätigt."

      @ flo flo,........was heißt das jetzt für uns ? Update --freiwillig ja, oder kein Zwang für ein Update .

      Aber dann sind doch alle Yetis "unvorschriftmäßig" ?
      Die Yetis sind unvorschriftsmäßig im Sinne der EU-Vorschriften aber nicht unvorschriftsmäßig im Sinne der FZV oder StVZO. Wird eine Typgenehmigung zu unrecht erteilt, so wird diese nicht dadurch unwirksam. Vielmehr hat die Typgehmigungsbehörde dann die Möglichkeit, die Typgenehmigung zurück zu nehmen oder als milderes Mittel eine Nebenbestimmung anzuordnen, die den Fahrzeughersteller zur Beseitigung der Unvorschriftsmäßigkeit verpflichtet. Geschieht dies nicht, stellt die dann uneingeschränkt gültige Typgenehmigung die Berechtigung zum Betrieb des Fahrzeugs dar, was dann auch die örtlichen Zulassungsstellen daran hindert, eine Betriebsuntersagung auszusprechen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit der Fortsetzung des Betriebs vom Fahrzeug Gefahren ausgehen, die bei Abwägung der Interessen eine Betriebsuntersagung zum Schutz anderer Interessen erforderlich sein lassen. Davon kann jedoch nicht einmal ansatzweise die Rede sein. Insoweit kann der Betrieb des Fahrzeugs nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Update aufgespielt wird, wenn dieses nur genehmigt, dem Fahrzeughersteller nicht aber verbindlich vorgeschrieben wurde.

      Das ist meine persönliche Rechtsauffassung, für die ich allerdings nicht meine Hand ins Feuer legen kann, dass sie von allen Gerichten auch so gesehen wird. Wenn man sieht, wie unterschiedlich und gegensätzlich die Zivilgerichte im Abgasskandal entscheiden, so ist nicht auszuschließen, dass dies auch bei den Verwaltungsgerichten geschieht.

      Andreas
    • rainer II schrieb:

      flo flo,....

      wie soll ich dann diese Rechtsauffassung verstehen :zur.nomos.de/fileadmin/zur/doc/Aufsatz_ZUR_17_03.pdf
      Danke für die Verlinkung des interessanten Aufsatzes, der ein anderes Bild darstellt. Was ich davon halten soll, kann ich im Augenblick noch nicht sagen. Der Verfasser ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und vertritt vermutlich eher Mandanten, die nicht gerade auf der Seite von VW stehen, wodurch natürlich ein Interesse begründet wird, die Rechtslage mehr im Interesse der Mandanten darzulegen. Das besondere an dem Aufsatz ist jedoch, dass der Verfasser weniger mit einer neuen rechtlichen Würdigung ankommt als sich vielmehr einen neuen Sachverhalt darstellt, So behauptet er, dass VW nach Erteilen der Typgenehmigung bei der Herstellung der einzelnen Fahrzeuge Abschalteinrichtungen verbaut habe, die gegenüber dem genehmigten abstrakten Fahrzeugtyp ein verschlechtertes Abgasverhalten hätten. Wenn dem so ist, wäre tatsächlich die Typgenehmigung erloschen und keines der betroffenen Fahrzeuge dürfte mehr in Betrieb gesetzt werden, ganz gleich ob mit oder ohne Update. Woher der Verfasser seine Kenntnis hat, dass bei Erteilung der Typgenehmigung noch keine Abschalteinrichtung verbaut war, bleibt offen. Bisher ist noch kein Gericht von dieser Annahme ausgegangen.

      Andreas
    • Bosch behauptet, dass die Software mit der Abschalteinrichtung (Prüfstandserkennung) nie für Serienfahrzeuge "gedacht" war. Was, wo, wie und warum tatsächlich aufgespielt wurde, wird wohl ein Geheimnis bleiben.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • floflo schrieb:

      Was ich davon halten soll, kann ich im Augenblick noch nicht sagen. Der Verfasser ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und vertritt vermutlich eher Mandanten, die nicht gerade auf der Seite von VW stehen, wodurch natürlich ein Interesse begründet wird, die Rechtslage mehr im Interesse der Mandanten darzulegen.
      Hallöchen floflo,
      dann lese einfach mal den Beitrag #3491 und schon weißt Du woher der Wind bläst :) .
      Habe noch einige Aufsätze über die Prüfstandserkennung und Abschaltung von Prof.Dr. Klinger gelesen,
      möcht die aber hier, da einseitig, nicht verlinken.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • .".....die Kraftfahrzeughalter sind nach Maßgabe
      der zivilrechtlichen Regelungen für den entstandenen Schaden
      zu entschädigen. Unabhängig davon sind die vom Dieselskandal
      betroffenen Pkw nicht verkaufsfähig, da die durch VW für die
      Autos ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigungen ungül-
      tig sind; Fahrzeuge mit ungültigen Übereinstimmungsbescheini-
      gungen unterliegen einem Verkaufsverbot....."

      dies habe ich aus dem 1. link rausgelesen !
    • Wunschdenken eines Professors

      rainer II schrieb:

      dies habe ich aus dem 1. link rausgelesen !
      Hilft aber auch in der Sache nicht weiter. Letztlich muss jeder Besitzer eines betroffenen Fahrzeuges selbst entscheiden welche Schritte er einleitet.
    • Hallo zusammen,

      ich habe auch einen Brief an die Zulassungsstelle geschrieben und habe auch eine Antwort bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

      skodafzv.jpg

      Demnach bekomme ich großzügigerweise nach dem 22.05.18 noch 4 extra Zeit, bis die Stillegung erfolgt.

      Leider wird das bei mir mit Klage nix, da mein Versicherungsfuzzi meine geänderte Rechtsschutzversicherung vor 3 Jahren "vergessen" hatte...

      nun ja, was solls... werd ich das Update eben aufspielen lassen


      Gruß

      Marcus
    • FunkerUli schrieb:

      SSA schaltet kaum noch ab und wenn dann nur für ca. 20s.
      Hoi FunkerUli
      Hilf mal einem Ahnungslosen auf die Sprünge: Was ist "SSA"? ?(
      Mit Ostergruess
      Dani
      Please don't feed the YETI!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von minoschdog ()

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