Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • yatidriver schrieb:

      Bitte nicht schon wieder darauf eingehen.
      Am besten man denkt sich seinen Teil und schaut noch ab und an mal ins Forum um zu sehen ob es etwas Neues gibt. :saint:

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • berme schrieb:

      Ich habe gestern nun doch das Update 9979 aufspielen lassen. (110 PS 4x2 Bj.13 )
      Hast du das denn mit deinem Anwalt abgesprochen? Wenn ich das recht in Erinnerung habe, willst du doch gegen VW klagen und hast deshalb auch bereits an einen Anwalt eingeschaltet. Die Anwälte sind meist nicht sehr erfreut, wenn man das Update während eines laufenden Verfahrens aufspielen lässt, weil dadurch Beweismittel vernichtet werden können. Im ungünstigsten Fall kannst du dir mit dem Update die Klage kaputt machen, weshalb es sinnvoll gewesen wäre, wenn du das mit deinem Anwalt vorher besprochen hättest.

      Andreas
    • Wie wir bereits alle wissen ist es doch sowieso Glückssache ob man mit Anwalt gegen VW oder den Händler gewinnt oder nicht.

      Ob mit oder ohne Update. Es bleibt entweder ein Mängelfahrzeug oder der zusätzliche Wertverlust.
      Nur wer nicht wagt der gewinnt gar nichts.
      Eine renommierte darauf spezialisierte Kanzlei könnte schon Vorteile haben.
    • rainer II schrieb:

      ....ich habe schon irgendwo Urteile gelesen ( rechtskraft ??! ), wo es unwichtig war ob mit oder ohne Update. Mangelfahrzeug ist es allemal !
      Bei Verfahren gegen VW aus unerlaubter Handlung spielt das Update wohl keine Rolle. Bei Verfahren gegen den Verkäufer aus der Sachmängelhaftung hingegen schon, weil das Update dann als Mangelbeseitigung ausgelegt werden kann.

      row-dy schrieb:

      Es gibt keine belastende staatliche Maßnahme, sondern der Staat tut seine Pflicht und sorgt dafür das die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Stand gebracht werden.
      Das würde nur gelten, wenn durch das Update auch ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird. Daran bestehen aber sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ganz erhebliche Zweifel.

      berme schrieb:

      Ob mit oder ohne Update. Es bleibt entweder ein Mängelfahrzeug oder der zusätzliche Wertverlust.
      Nur wer nicht wagt der gewinnt gar nichts.
      Interessant! Wenn du diese These vertrittst, warum hast du dann nichts gewagt und stattdessen das Update machen lassen?

      Andreas
    • Ich habe mich doch gewagt zu klagen.
      Mir ging es hauptsächlich um den zusätzlichen Wertverlust, auch wenn einige hier keinen Wertverlust sehen.
      Mich wundert das es so wenig gemacht haben, es ist nämlich auch ohne RSV kostenlos möglich .
      Das Update habe ich lange herausgezogen.
      (18.6.)
      Die Gefahr zusätzlicher Kosten bei Verweigerung des Updates war mir jetzt doch zu hoch.
      Das sollte jeder für sich persönlich entscheiden dürfen.
      Ich wünsche allen viel Glück die eisern bleiben und das Update weiterhin verweigern.
    • Aufklärung erwünscht

      berme schrieb:

      Ich habe mich doch gewagt zu klagen.
      Mir ging es hauptsächlich um den zusätzlichen Wertverlust, auch wenn einige hier keinen Wertverlust sehen.
      Mich wundert das es so wenig gemacht haben, es ist nämlich auch ohne RSV kostenlos möglich .
      Interessant, wie klagt man ohne Kosten, Kostenrisiko, kostenlos in Deutschland ?( ?

      MfG.



      ...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.



      Malachitgrüner 1.8 TSI - Bj. 2012 - Ambi+
    • berme schrieb:

      Die Gefahr zusätzlicher Kosten bei Verweigerung des Updates war mir jetzt doch zu hoch.
      Das sollte jeder für sich persönlich entscheiden dürfen.
      Da hast du natürlich recht. Letztlich kann die Entscheidung auch nur jeder für sich selbst treffen.

      rotax schrieb:

      Interessant, wie klagt man ohne Kosten, Kostenrisiko, kostenlos in Deutschland
      Indem man jemanden findet, der das Kostenrisiko und die Kosten für einen übernimmt. Da gibt es tatsächlich einige Modelle, die letztlich alle darauf basieren, dass man im Falle des Obsiegens einen vergleichsweise hohen Anteil der "Gewinnsumme" an den Anwalt zahlen muss. Man trägt zwar auf diese Weise kein Kostenrisiko, bekommt aber auch nur einen Anteil von dem, was einem das Gericht zugesprochen hat. Der andere Anteil geht an den Anwalt.

      Andreas
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