Am besten man denkt sich seinen Teil und schaut noch ab und an mal ins Forum um zu sehen ob es etwas Neues gibt.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
Ich habe gestern nun doch das Update 9979 aufspielen lassen. (110 PS 4x2 Bj.13 )
Hast du das denn mit deinem Anwalt abgesprochen? Wenn ich das recht in Erinnerung habe, willst du doch gegen VW klagen und hast deshalb auch bereits an einen Anwalt eingeschaltet. Die Anwälte sind meist nicht sehr erfreut, wenn man das Update während eines laufenden Verfahrens aufspielen lässt, weil dadurch Beweismittel vernichtet werden können. Im ungünstigsten Fall kannst du dir mit dem Update die Klage kaputt machen, weshalb es sinnvoll gewesen wäre, wenn du das mit deinem Anwalt vorher besprochen hättest.
@floflo
Ja das habe ich mit einem Anwalt der Kanzlei abgesprochen.
Er meinte der zusätzliche Wertverlust tritt ja mit oder ohne Update ein und das Update sei ja in Deutschland nicht freiwillig.
Spätestens beim TÜV wird es ohne Update eng.
Wie wir bereits alle wissen ist es doch sowieso Glückssache ob man mit Anwalt gegen VW oder den Händler gewinnt oder nicht.
Ob mit oder ohne Update. Es bleibt entweder ein Mängelfahrzeug oder der zusätzliche Wertverlust.
Nur wer nicht wagt der gewinnt gar nichts.
Eine renommierte darauf spezialisierte Kanzlei könnte schon Vorteile haben.
....ich habe schon irgendwo Urteile gelesen ( rechtskraft ??! ), wo es unwichtig war ob mit oder ohne Update. Mangelfahrzeug ist es allemal !
Bei Verfahren gegen VW aus unerlaubter Handlung spielt das Update wohl keine Rolle. Bei Verfahren gegen den Verkäufer aus der Sachmängelhaftung hingegen schon, weil das Update dann als Mangelbeseitigung ausgelegt werden kann.
Es gibt keine belastende staatliche Maßnahme, sondern der Staat tut seine Pflicht und sorgt dafür das die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Stand gebracht werden.
Das würde nur gelten, wenn durch das Update auch ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird. Daran bestehen aber sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ganz erhebliche Zweifel.
Ich habe mich doch gewagt zu klagen.
Mir ging es hauptsächlich um den zusätzlichen Wertverlust, auch wenn einige hier keinen Wertverlust sehen.
Mich wundert das es so wenig gemacht haben, es ist nämlich auch ohne RSV kostenlos möglich .
Das Update habe ich lange herausgezogen.
(18.6.)
Die Gefahr zusätzlicher Kosten bei Verweigerung des Updates war mir jetzt doch zu hoch.
Das sollte jeder für sich persönlich entscheiden dürfen.
Ich wünsche allen viel Glück die eisern bleiben und das Update weiterhin verweigern.
Ich habe mich doch gewagt zu klagen.
Mir ging es hauptsächlich um den zusätzlichen Wertverlust, auch wenn einige hier keinen Wertverlust sehen.
Mich wundert das es so wenig gemacht haben, es ist nämlich auch ohne RSV kostenlos möglich .
Interessant, wie klagt man ohne Kosten, Kostenrisiko, kostenlos in Deutschland ?
MfG.
...man muss kein Huhn sein, um beurteilen zu können , ob ein Ei schmeckt.
Was die VW Sache betrifft mit einer 35 prozentigen Gewinnbeteiligung im Erfolgsfall bei bestimmten Anwaltskanzlein.
Das hatten wir hier schon erwähnt.
Bei mir übernimmt es aber die RSV.
Interessant, wie klagt man ohne Kosten, Kostenrisiko, kostenlos in Deutschland
Indem man jemanden findet, der das Kostenrisiko und die Kosten für einen übernimmt. Da gibt es tatsächlich einige Modelle, die letztlich alle darauf basieren, dass man im Falle des Obsiegens einen vergleichsweise hohen Anteil der "Gewinnsumme" an den Anwalt zahlen muss. Man trägt zwar auf diese Weise kein Kostenrisiko, bekommt aber auch nur einen Anteil von dem, was einem das Gericht zugesprochen hat. Der andere Anteil geht an den Anwalt.
Gibt es denn hier im Forum Leute die das Update noch nicht gemacht haben , noch keine Post von der Zulassungsstelle bekommen haben und aus Hessen kommen ?