Der in den Fahrzeugpapieren genannte PS-/kw-Wert ist doch ein Nennwert. In der Praxis wird jeder Motor ein Individuum sein mit real ein paar PS mehr oder weniger.
Es kann durchaus ein Zeichen von Intelligenz sein, einige Sachen nicht zu wissen. (Elsbeth Stern)
Nein wir sind seit dem Update kaum mit dem Diesel gefahren. Genaueres kann ich Ende Juli sagen.
Da wird sich VW aber freuen. Wenn du nach dem Update kaum noch mit dem Wagen fährst, kann auch nichts kaputt gehen. Also wieder einer mehr für die Statistik, bei denen das Update keine Probleme bereitet.
Der in den Fahrzeugpapieren genannte PS-/kw-Wert ist doch ein Nennwert. In der Praxis wird jeder Motor ein Individuum sein mit real ein paar PS mehr oder weniger.
Die Leistungsstreubreite, die jeder Motor hat, ist hier unerheblich. Das Update ist tatsächlich mit einem leichten Chiptuning gekoppelt. Der Grund hierfür liegt darin, dass die AGR eine Erhöhung des CO2-Ausstoßes zur Folge hat, der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Durch die Leistungssteigerung wird bei gleicher Leistungsanforderung der Verbrauch und damit auch der CO2-Wert gesenkt, wodurch der Anstieg durch die AGR ausgeglichen wird. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes ist das zwar Augenwischerei, aber anders lässt sich das Problem nicht lösen und da das KBA und auch die anderen Typgenehmigungsbehörden das Update abgesegnet haben, ist es auch legal. Das ganze Update ist im Prinzip eine Fortsetzung des Beschisses mit behördlicher Absegnung. Es wäre besser gewesen, wenn die Behörden direkt die AGR-Abschaltung abgesegnet hätten. Da wäre uns allen der gewaltige Flurschaden, den das KBA angerichtet hat, erspart geblieben, ohne dass die Umwelt im Vergleich zum Update nennenswert mehr belastet worden wäre.
Wenn du nach dem Update kaum noch mit dem Wagen fährst .
Ja auch wir machen mal 14 Tage Urlaub ohne Auto.
Eine Tankfüllung sollte man schon verfahren um näheres zum Verbrauch sagen zu können.
Das der Verbrauch nach dem Update sinkt und die Betriebserlaubnis erlischt kann ich mir nicht vorstellen .
Laut Presseberichten ist bei vielen der Verbrauch nach dem Update gestiegen.
aber anders lässt sich das Problem nicht lösen und da das KBA und auch die anderen Typgenehmigungsbehörden das Update abgesegnet haben, ist es auch legal.
Genau, hier ist der Widerspruch.
Welche Tipgenehmigungsbehörde hat für den Skoda das Update abgesegnet ?
Eine Nebenbestimmung existiert hier nicht.
Nur eine schwammige Formulierung das eine Zustimmung gegeben wurde.
Aber reicht das in einen Rechtsstaat aus ?
Wenn das das KBA so absegnet wird das dadurch legal, widerspricht aber geltenden Recht.
Und genau dabei möchte ich kein Erfüllungsgehilfe sein !
F.U.
....kann eigentlich jede Zulassungsstelle ihre Fristen selbst nach eigenem Gutdünken selbst festlegen ?
Ja, das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle. Üblich dürfte wohl eine Frist von 14 Tagen sein, manche Zulassungsstelle gewähren aber auch 4 Wochen bzw. einen Monat oder, wie in deinem Fall, nur freche 7 Tage. Wer bereit ist, das Update nach dem Anhörungsschreiben aufspielen zu lassen, wird aber keine Probleme bekommen, wenn er dies der Zulassungsstelle mitteilt und um Fristverlängerung bitte, z.B. wegen Urlaubs oder weil die Werkstatt keinen früheren Termin vergeben kann.
Wenn (nach Nichtdurchführung des Updates) die Verfügung mit der Betriebsuntersagung kommt, hat man einen Monat ab Zustellung der Verfügung Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen bzw. zu klagen (in Bundesländern, in denen das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde). Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung, sofern nicht die sofortige Vollziehung angeordnet wurde, was derzeit aufgrund der überwiegenden Rechtsprechung wohl eher nicht geschieht (Ausnahme möglicherweise: Man wohnt in der Zuständigkeit des VG Düsseldorf). Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass die Verfügung nicht vollzogen werden kann, also keine Fahrzeugstilllegung durch die örtliche Ordnungsbehörde erfolgt.
Dass der Verbrauch nach dem Update sinkt und die Betriebserlaubnis erlischt, kann ich mir nicht vorstellen .
Ich habe weder geschrieben, dass der Verbrauch nach dem Update sinkt, noch, dass dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Ich habe vielmehr geschrieben, dass das Chiptuning zu einer Verbrauchssenkung (auf dem Prüfstand) führt, mit dem die Verbrauchserhöhung durch die AGR ausgeglichen werden soll. Die Betriebserlaubnis würde nur dann erlöschen, wenn der Verbrauch und damit der CO2-Ausstoß ansteigen würde, wobei man hier wohl eine Messtoleranz von max. 10 % zubilligen muss. Die Nachweispflicht für den Anstieg liegt beim Fahrzeughalter, wenn dieser den Anstieg als Mangel geltend macht und bei der Behörde, wenn diese ein Fahrzeug mit der Begründung stilllegen möchte, die Betriebserlaubnis sei wegen einer Verschlechterung des Abgasverhaltens erloschen (wird wohl nicht vorkommen). Erbringen kann man den Nachweis nur durch einen direkten Vergleich vor und nach dem Update. Wer in einem Rechtsstreit mit dem Verkäufer (Händler) steht und dennoch das Update aufspielen lassen möchte, tut im Zweifel gut daran, vor dem Aufspielen eine Prüfstandsmessung vornehmen und protokollieren zu lassen, um in dem Rechtsstreit ggf. nachweisen zu können, dass der Mangel durch das Update nicht beseitigt wird.
Laut Presseberichten ist bei vielen der Verbrauch nach dem Update gestiegen.
Die Presseberichte beruhen auf Messungen, die die Fahrzeughalter selbst vorgenommen haben. Ungeachtet dessen, dass solche Eigenmessungen nie ganz präzise sein können, basieren sie auf dem eigenen Nutzungsverhalten. Wie ich bereits schrieb, führt das Chiptuning nur dann zu einer Verbrauchssenkung, wenn die Leistung nicht abgerufen wird, wie dies bei Prüfstandsmessungen der Fall ist, da diese immer unter gleichen Bedingungen vorgenommen werden. In der Realität wird die Mehrleistung jedoch (oft unbewusst) abgerufen, was dann natürlich eine Verbrauchserhöhung zur Folge hat, die für die rechtliche Beurteilung jedoch unerheblich ist. Daher schrieb ich auch bereits, dass das ganze Update unter Umweltgesichtspunkten und realen Verhältnissen reine Augenwischerei ist.
Genau, hier ist der Widerspruch.
Welche Typgenehmigungsbehörde hat für den Skoda das Update abgesegnet ?
Eine Nebenbestimmung existiert hier nicht.
Nur eine schwammige Formulierung das eine Zustimmung gegeben wurde.
Aber reicht das in einen Rechtsstaat aus ?
Lt. Aussage von Skoda und dem KBA hat die zuständige britische VCA das Update ausdrücklich genehmigt (mit dem von mir verwendeten Begriff "absegnen" ist diese Genehmigung gemeint). Genehmigen bedeutet jedoch nur, dass man seine Zustimmung zum Aufspielen des Updates gegeben hat und das Fahrzeug mit diesem Update als rechtskonform ansieht. Mit dieser Zustimmung ist jedoch kein Eingriff in die Typgenehmigung verbunden, wie sie das KBA für die in seine Zuständigkeit fallenden Fahrzeuge durch Anordnung einer Nebenbestimmung vorgenommen hat. Für die von der VCA typgenehmigten Skoda-Fahrzeuge existiert folglich auch keine förmliche Anordnung zur Vornahme des Updates. Es gibt lediglich die Rückrufanordnung des KBA, die jedoch nur VW verpflichtet, nicht jedoch den Halter. Eine für den Halter verpflichtende Rückrufanordnung durch das KBA für von ihm nicht typgenehmigte Fahrzeuge ist nur dann möglich, wenn von dem Fahrzeug eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht, was hier aber nicht der Fall ist.
Hätte auch die VCA eine Nebenbestimmung mit dem Inhalt, dass die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen ist, erlassen, würde das Fahrzeug mit der Abschalteinrichtung, also ohne das Update nicht mehr der Typgenehmigung entsprechen, wobei es dann Aufgabe des KBA wäre, die von der britischen Behörde getroffene Anordnung für in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge zu überwachen. Die Zulassungsstellen können dann aufgrund der fehlenden Übereinstimmung mit der Typgenehmigung eine Betriebsuntersagung anordnen.
Nach den Auskünften von Skoda und dem KBA, deren Richtigkeit ich jetzt unterstellen, liegt aber nur die Genehmigung des Updates vor, nicht hingegen eine Ergänzung der Typgenehmigung, so dass die Fahrzeuge den Zustand haben, den sie auch bei Erteilung der Typgenehmigung hatten, sie also der Typgenehmigung entsprechen, es mithin auch keine Rechtsgrundlage für eine Betriebsuntersagung gibt. Dass die Fahrzeuge dabei nicht dem geltenden EU-Recht entsprechen, ist unerheblich, solange die Vorschriftswidrigkeit nicht zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt, was hier schon deshalb ausgeschlossen ist, da das bisherige Recht für den Realbetrieb überhaupt keine einzuhaltenden Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe kennt.
Wenn das das KBA so absegnet wird das dadurch legal, widerspricht aber geltenden Recht.
Und genau dabei möchte ich kein Erfüllungsgehilfe sein !
Deine Einstellung ehrt dich, dennoch muss man hier differenzieren. Das vom KBA und der britischen VCA abgesegnete Update bedeutet zunächst einmal Legalität, d.h. es widerspricht nicht geltendem Recht, so dass du dich auch nicht zum Erfüllungsgehilfen des KBA bzw. der VCA für rechtswidriges Verhalten machst, wenn du das Update aufspielen lässt. Es spricht zweifellos sehr viel dafür, dass auch das Update keinen rechtskonformen Zustand schafft, ja möglicherweise der Umwelt sogar mehr schadet als nutzt, doch das müsste erst einmal nachgewiesen werden. Der "Glaube", dass es so ist, reicht nicht aus und an einem echten Nachweis scheint niemand so wirklich interessiert zu sein, weil das KBA dann entweder die Typgenehmigung zurücknehmen müsste, was eine Stilllegung aller Fahrzeuge zur Folge hätte, oder aber das KBA kneift den Schwanz ein und segnet indirekt die Abschalteinrichtung ab, indem es nichts mehr veranlasst. Beides wäre für das KBA und damit auch für den Staat ein Super-Gau. Solange das "Buch nicht zugemacht" wird, sind am Ende immer die Fahrzeughalter die Dummen.
Laut Presseberichten ist bei vielen der Verbrauch nach dem Update gestiegen.
Das liegt u.a. an der menschlichen Natur!
Für Diejenigen, bei denen sich der Verbrauch nicht erhöht hat, ist die Welt in Ordnung, da erfährt auch die Presse nichts davon.
Den Fahrzeugbesitzern, bei denen der Verbrauch gestiegen ist, platzt der Kragen und es wird sich an die Presse gewendet.
PS: Bei meinem Yeti konnte ich keinen erhöhten Verbrauch feststellen
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Das liegt auch an der Erwartungshaltung: Update gleich schlecht, und „Ausgebessertes“ ist ja immer schlecht ........ und VW ohnehin .......
(Man denke an BILD, da hatte ja das Update bekanntlich die Kraftstoffleitungen zugesetzt.)
Da das Update auch immer wieder Optimierungen erfährt, mehren sich in letzter Zeit die Fälle, bei den von besserem Motorlauf, gleichmäßigerem Durchzug, weniger Verbrauch und mehr Leistung berichtet wird.
Da das Update auch immer wieder Optimierungen erfährt, mehren sich in letzter Zeit die Fälle, bei den von besserem Motorlauf, gleichmäßigerem Durchzug, weniger Verbrauch und mehr Leistung berichtet wird.
Und wie kommen die "Früh-Updater" in den Genuß dieser Verbesserungen? Sollen die jetzt androidmäßig jeden zweiten Tag zum Update des Update antreten?
Schöne neue Welt, die ich nicht verstehen muß...
Wenn es Probleme mit dem update gibt ab zum Freundlichen und reklamieren. Sollte es eine neuere Version für das Fahrzeug geben wird diese dann sicherlich eingespielt, ohne Kosten.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Und wie kommen die "Früh-Updater" in den Genuß dieser Verbesserungen? Sollen die jetzt androidmäßig jeden zweiten Tag zum Update des Update antreten?
Solche kleinen Updates sind früher wie heute zum Beispiel im Serviceintervall als Servicemaßnahme durchgeführt worden. So wird es dann auch hier sein..