Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Also ich bezweifle ja das @berme bereits nach einer Tankfüllung ein verlässlichen Wert nennen kann, da müsste das Fahrprofil ja schon seehr gleichmäßig sein.

      Ich behaupte mal, erst nach 3-5 Tankstopps kann man verlässlich sagen ob sich da was geändert hat am Verbrauch.
    • DA-Farmer schrieb:


      Ich behaupte mal, erst nach 3-5 Tankstopps kann man verlässlich sagen ob sich da was geändert hat am Verbrauch.
      Und das auch nur dann, wenn man vorher und nachher alle Betankungen korrekt z.B. bei Spritmonitor eingetragen hat. Dazu gehört dann auch eine genaue Beschreibung der gefahrenen Strecken.
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Der Verbrauch liegt aufgrund des fast immer gleichen Fahrprofils meiner Frau sehr konstant auf den letzten 30000 km um die 5,4 - 5,5 Liter. (Arbeitsweg)
      Account spritmonitor : willismart
      Alles penibel über die spritmonitor App am Handy eingetragen.
      Von daher wird eine Aussage über den Verbrauch nach dem Update nicht so schwierig werden.
    • Herne schrieb:

      [Gericht bestätigt im Diesel-Skandal Betriebsverbot für Audi ohne Software-Update] va.newsrepublic.net/s/MNpem
      Die oben zitierte Entscheidung liegt zwischenzeitlich auch im vollen Wortlaut vor.

      lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_…nt.py?Gericht=bw&nr=24406

      Auch wenn diese Entscheidung auf den ersten Blick nachteilig erscheint, weil der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung abgelehnt und damit auch die Betriebsuntersagung bestätigt wurde, sehe ich den Beschluss durchaus positiv. Für all diejenigen, die immer noch standhaft bleiben und trotz drohender Betriebsuntersagung das Update verweigern wollen, ist der Beschluss des VG Stuttgart sehr hilfreich, denn es ist die erste Entscheidung, die (absolut deckungsgleich mit meiner Auffassung) zutreffend den Rechtsgrund für eine Betriebsuntersagung benennt und die Zusammenhänge korrekt darstellt. Danach stellt nämlich nicht, wie in manchen anderen Entscheidungen oberflächlich ausgeführt, das Vorhandensein einer unerlaubten Abschalteinrichtung für sich betrachtet die Berechtigung zur Anordnung einer Betriebsuntersagung dar, sondern die fehlende Übereinstimmung des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit der Typgenehmigung. Diese fehlende Übereinstimmung - und daran lässt das VG gar keinen Zweifel - resultiert aber aus der Anordnung der Nebenbestimmung, mit der die ursprüngliche Typgenehmigung, der das Fahrzeug entspricht, abgeändert wurde.

      Aus diesen Aussagen folgt im Umkehrschluss, dass ohne eine nachträgliche Abänderung oder Zurücknahme der Typgenehmigung auch keine fehlende Übereinstimmung mehr vorliegt, vielmehr das Fahrzeug mit der ursprünglichen und auch weiterhin uneingeschränkt gültigen Typgenehmigung übereinstimmt. Das geht jedenfalls unmissverständlich aus der Entscheidung hervor und bedeutet, dass für alle Skodas, die ihre Typgenehmigung in GB erhalten haben und für die die britische VCA anders als das KBA die Typgenehmigung nicht nachträglich modifiziert hat, keine Betriebsuntersagung angeordnet werden kann. Da die Begründung des VG Stuttgart für mich überaus schlüssig und rechtlich auch kaum zu entkräften ist, bin ich sehr sicher, dass sich Betriebsuntersagungen zumindest gerichtlich verhindern lassen, wenn man die in dem von mir eingestellten Musterschreiben vertretene Ansicht durch die Entscheidung des VG Stuttgart untermauert.

      Nicht geprüft und wohl auch von niemandem thematisiert wurde allerdings die Frage, ob der betroffene Audi seine Typgenehmigung überhaupt vom KBA erhalten hat. Das VG Stuttgart hat dies vielmehr unterstellt und ist folglich auch von der wirksamen Anordnung einer Nebenbestimmung durch das KBA ausgegangen. Nach meinem, allerdings nicht sicherem Kenntnisstand wurden die Audis mit dem EA 189-Motor in Luxemburg typgenehmigt. Die dortige Behörde hat zwar mal angedroht, die Typgenehmigung zu widerrufen, doch wurde das wohl nicht umgesetzt. Wurde auch für das streitgegenständliche Fahrzeug die Typgenehmigung von Luxemburg erteilt, wäre die Entscheidung des VG Stuttgart trotz rechtlich zutreffender Begründung im Ergebnis falsch. Derzeit versuche ich herauszufinden, welche Anwaltskanzlei den Antragsteller vertreten hat, um diesen für das Beschwerdeverfahren vor dem VGH Baden-Württemberg auf die möglicherweise gar nicht vom KBA erteilte Typgenehmigung hinzuweisen.

      Andreas
    • Ich warte noch auf den Bescheid vom Straßenverkehrsamt, wenn er kommt, könnte man sich in dem Einspruchschreiben auf dieses Urteil berufen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • rainer II schrieb:

      Aber ich glaube nicht das das für Celle zuständige VG sich nach VG Stuttgart richtet.
      Ich glaube da auch nicht dran, die politische Meinung ist, dass das Update durchgesetzt werden muss. Aber ich bin auch nicht bereit mich nach dem Update über die Probleme zu ärgern bzw. meinen Yeti für nen "Appel und nen Ei" zu verschenken, also bleibt nur noch die Klage um mit dem erstrittenem Geld das Alternativauto zu kaufen was allerdings nicht mehr aus dem VW Konzern sein wird.

      Mir ist es unverstämdlich, das hier noch so viele einen Karoq, Kodiaq oder einen anderen SUV von VW kaufen, selbst "meine" gute VW (Skoda) Werkstatt hat jetzt Hyundai dazu genommen - warum wohl.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Mir ist es unverstämdlich, das hier noch so viele einen Karoq, Kodiaq oder einen anderen SUV von VW kaufen
      Wenn man dann noch liest wie lang die Wartezeiten sind...
      müssen wohl alle ziemlich blöd sein ..... oder sie lassen sich einfach nicht wegen diesem blöden "Skandal" bekloppt machen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      müssen wohl alle ziemlich blöd sein ..... oder sie lassen sich einfach nicht wegen diesem blöden "Skandal" bekloppt machen.
      Wie ich schon oft sagte, sollte man andere nie für blöder halten, als sich selbst.
      Für Teil zwei gebe ich dir 100 Prozent recht.

      D.P.
    • otto36 schrieb:

      müssen wohl alle ziemlich blöd sein

      otto36 schrieb:

      Rolf schrieb:

      Mir ist es unverstämdlich, das hier noch so viele einen Karoq, Kodiaq oder einen anderen SUV von VW kaufen
      Wenn man dann noch liest wie lang die Wartezeiten sind...
      müssen wohl alle ziemlich blöd sein ..... oder sie lassen sich einfach nicht wegen diesem blöden "Skandal" bekloppt machen.

      Otto
      Ist mir auch unverständlich, aber vielleicht doch bl naiv?

      Grüße
    • Herne schrieb:

      Weil sie Fahrzeuge mit 5 Jahren Garantie aufpreisfreisfrei verkaufen wollen.
      Wahrscheinlich haben sie genauso "die Nase voll" wie viele der Kunden :)

      Wenn man sich das Hyundai Programm mal anschaut, brauchen die sich nicht verstecken, auch das Transporter Programm kann sich sehen lassen und was Hybrid - und E Autos angeht haben die mehr zu bieten wie VW, selbst ein Auto mit Brennstoffzellen ist im Programm.

      neugieriger mensch schrieb:

      Ist mir auch unverständlich, aber vielleicht doch bl naiv?
      "Ich fahre schon immer VW (Skoda, Seat und Audi) und die Werkstatt ist um die Ecke, warum sollte ich etwas anderes kaufen." :evil:

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Ja, ist ein Argument....

      ....eine gute Markenwerkstatt "um die Ecke".
      Deswegen bin ich jahrelang Renault gefahren und hatte auch nie was zum Meckern.

      Bei mir (1 km Luftlinie) macht in ca. 6 Monaten ein neuer Mazda - Dealer/Werkstatt auf. (Neubau)
      Bin mal gespannt !
      Der neue CX3 ist ja noch auf meiner Liste..........
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
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