Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • yatidriver schrieb:

      Ab 2020 darf auch die nationale Typgenehmigungsbehörde Nachbesserungen anordnen.
      Bis dahin nicht!
      Das steht da so aber nicht und stimmt auch nicht. Auch jetzt schon können die nationalen Behörden Nachbesserungen anordnen, allerdings nur die Behörde, die die Typgenehmigung auch erteilt hat. Die Änderung der Typgenehmigung einer nationalen Behörde durch eine andere nationale Behörde sieht auch das künftige Recht nicht vor. Vielmehr soll ab 2020 die EU selbst diese Anordnungen treffen können. Im Prinzip ein guter Gedanke, der jedoch am langsamen Mahlen der Mühlen der Justiz zu scheitern droht. Die Automobilhersteller werden sich jedenfalls entsprechende Maßnahmen der EU kaum gefallen lassen und gegen solche Anordnungen gerichtlich vorgehen. Dabei wird die EU vor Abschluss des Verfahrens auf Vollzugsmaßnahmen verzichten, da sie sonst Gefahr läuft, die Zeche für alles zahlen zu müssen, wenn das Gericht in letzter Instanz dem Fahrzeughersteller recht gibt.

      Andreas
    • yatidriver schrieb:

      Ab 2020 darf auch die nationale Typgenehmigungsbehörde Nachbesserungen anordnen.
      Bis dahin nicht!
      Wenn damit gemeint sein sollte, dass beispielsweise das KBA im Nachhinein Nebenbestimmungen für in anderen europäischen Ländern typgenehmigte Fahrzeuge erlassen darf, kann ich das aus den beiden verlinkten Artikeln nicht herauslesen.

      Vielmehr steht dort, die Europäische Kommission kann zukünftig den nationalen Zulassungsbehörden "auf die Finger schauen", eigenständig Rückrufaktionen starten und bei Verstößen gegen europaweit geltende Regeln Bußgelder gegen Autohersteller verhängen.

      Wenn ich richtig interpretiere, ist das keine "Lex Volkswagen", sondern eher eine Reaktion darauf, dass von den Herstellern generell bislang Schlupflöcher genutzt wurden, die mit neuen Typgenehmigungsregeln nun eliminiert werden sollen. Damit verbunden werden soll konsequenterweise eine direkte Durchgriffsmöglichkeit der EU. Sollte also zukünftig - erfundenes Beispiel - ein rumänischer Dacia mit französischen Motor in Spanien typgenehmigt werden, bei dem die Abgasreinigung aber nur bei Testumgebungstemperatur funktioniert, könnte die EU nach Bekanntwerden und bei dauerhafter Siesta der spanischen Behörden auch selbst aktiv werden.

      Für uns Yeti-Fahrende dürfte bis 2020 vermutlich gerichtlich geklärt sein, ob die deutschen Zulassungsbehörden unsere Fahrzeuge ohne Update stilllegen dürfen oder nicht. Nach 2020 wird eher die Frage gestellt, ob nicht generell alle Fahrzeuge mit Euro 5 oder weniger in belasteten Innenstädten fahren dürfen sollten oder nicht, wage ich einmal vorherzusagen.
    • Andreas,
      hier übrigens mal die IP im Originaltext:
      europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4549_de.htm

      "Darüber hinaus hat die Kommission eine grundlegende Überarbeitung der EU-Typgenehmigungsvorschriften veranlasst. Mit den neuen Bestimmungen wird die Kommission ab September 2020 in der Lage sein, EU-weite Rückrufe anzuordnen und Herstellern oder technischen Diensten verwaltungsrechtliche Sanktionen in Höhe von bis zu 30 000 EUR pro nicht konformem Fahrzeug aufzuerlegen."
      Man beachte die Orientierung. Diesesmal ist nicht der Kunde der Depp, Lobby hin, Deutschland her, bei vielen meiner Kollegen die in dem Bereich arbeiten, ist das Mass voll, sich von den Autoherstellern veräppeln zu lassen.

      Beim Thema Durchsetzung stimme ich dir Ausnahmsweise nicht zu. Man kann die Strafen nach dem üblichen Prinzip der endgültigen Abrechnung nach dem Ende der juristischen Mittel durchziehen. Meine Glaskugel, die keine Dienstgeheimnisse verrät sagt mir, dass hier ist erst der Anfang. Da kommt noch einiges.
    • Totto68 schrieb:

      Man beachte die Orientierung. Diesesmal ist nicht der Kunde der Depp,
      Der Depp vielleicht nicht, aber der Angeschissene, denn wenn Typgenehmigungen zurückgenommen oder geändert werden, trägt immer der Kunde erst einmal die Folgen dieser Maßnahmen, da sein Fahrzeug dann nicht mehr der Typgenehmigung entspricht, was stets eine Betriebsuntersagung zur Folge haben kann. Für den Kunden ist das also eher eine Verschlechterung, für den Autohersteller allerdings auch, so dass zu hoffen bleibt, dass die abschreckende Wirkung auf die Autohersteller so groß ist, dass man sich in Zukunft gesetzeskonform verhält.

      Totto68 schrieb:

      Beim Thema Durchsetzung stimme ich dir Ausnahmsweise nicht zu. Man kann die Strafen nach dem üblichen Prinzip der endgültigen Abrechnung nach dem Ende der juristischen Mittel durchziehen.
      Mit durchsetzen meinte ich weniger die Strafen (bis zu 30.000 Euro je Auto) als vielmehr die Anordnung von Maßnahmen. VW hat sich nicht gewehrt, doch künftig werden sich die Autohersteller zur Wehr setzen, wenn die EU entsprechende Anordnungen trifft. Bis das dann durch die Instanzen entschieden ist, haben die betroffenen Fahrzeuge schon fast ein H-Kennzeichen.

      Andreas
    • Totto68 schrieb:

      "Darüber hinaus hat die Kommission eine grundlegende Überarbeitung der EU-Typgenehmigungsvorschriften veranlasst. Mit den neuen Bestimmungen wird die Kommission ab September 2020 in der Lage sein, EU-weite Rückrufe anzuordnen und Herstellern oder technischen Diensten verwaltungsrechtliche Sanktionen in Höhe von bis zu 30 000 EUR pro nicht konformem Fahrzeug aufzuerlegen."
      Hallöchen Totto68,
      vielen Dank für diesen Beitrag :!: .
      Daraus ergibt sich für mich folgenden Feststellung.
      1.) Die NEFZ-Prüfbestimmungen waren lückenhaft.
      2.) VW hat mit der Prüfstandserkennung/ Abschaltvorrichtung betrogen.
      3.) Die Typgenehmigungsbehörden sind ihrer Aufsicht/Prüfungspflicht nicht nachgekommen.
      Allerdings hätte ich mir gewünscht, daß der Verbrauchschutz im vorliegenden Fall, besser definiert worden wäre.
      Es kann nicht sein, daß der Verbrauch die Last, trotz des 3-fach Versagens, hauptsächlich alleine tragen muß.
      Unter Last verstehe ich die fehlende Garantie von VW und da sich die Abgaswerte durch das Update nicht verändern, die unnötige Stillegung durch Zulassungsstellen b.z.w. HU/AU Verweigerung bei einer Updateverweigerung.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Heute habe ich eine ergänzende 2. Anhörung auf meine Stellungnahme zur Anhörung des Entzugs der Zulassung erhalten.
      Keinerlei Hinweis auf die fehlende Nebenbestimmung aus GB.
      Dafür Hinweise, dass sich das Update nicht nachteilig bei Prozessen auswirkt.
      Mit Urteilen aus z.B. Frankfurt.
      Hallo, das interessiert mich nicht!
      Es geht um die fehlende Nebenbestimmung!

      Ich werde letztmalig gebeten, das Update aufspielen zu lassen, ansonsten Ordnungswidrigkeit und Ausserbetriebsetzung

      Was soll ich davon halten?
      Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
      Nun ist der VW Konzern Geschichte.
    • yatidriver schrieb:

      Keinerlei Hinweis auf die fehlende Nebenbestimmung aus GB.
      Mir ist schleierhaft, was man gegen diese Ignoranz machen kann. Hast Du etwas Energie, hier eventuell mit unserer Unterstützung (Infos und vielleicht eine kleine "Kriegskasse") ein wenig zu Klagen? Leider können es sich die wenigsten leisten, auf das Auto zu verzichten. Aber kommt es bei einer Klage überhaupt so weit? Floflo hatte ja schon angedeutet, wäre er jetzt mit seinem Yeti dran, so würde er dagegen vorgehen...
      Mir wäre es für das Schlagen einer Bresche sicher eine Tankfüllung wert.
      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • ....hier scheint ALLES fragwürdig zu sein !

      ""
      Die für die Hersteller Seat und Skoda zuständigen
      Typgenehmigungsbehörden in Spanien und Großbritannien haben die
      Unvorschriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeuge , für die sie die
      jeweilige Typgenehmigung erteil haben, ebenfalls bestätigt. ... ""


      .....doch danach handeln diese "Stellen" ! ( Kommt ja vom KBA ! )


      Das wissen wir schon alle !


      Aber das KBA antwortet auf Fragen : "" ...das Ihnen gegenüber seitens des KBA keine Stilllegung angeordnet wurde . ""


      Das machen dann schon die Anderen !!


      Und die HUs handeln genauso, sind ja "unabhängig" !


      .....mein alter Text !

      Mir erging es genauso ,
      yatidriver 20. Juli 2018, 17:37

      ich hatte genau 4 Tage Zeit ( übers Wochenende ) meine floflo-Stellungnahme abzugeben, keine Reaktion der ZulassungsST., nur Erhalt meiner Stellungnahme, dann auf meine Bitte hin eine Verlängerung ihrer Frist um ein paar Tage um mein UPDATE machen zu können. Wurde um 3 Tage zu meinen Gunsten gewährt !!

      Ich habe nur ein KFZ, ich brauche es dringend und habe einen roten Schwerbehinderten Stempel im KFZ-Schein !

      .....Das ALLES interessiert die nicht !!

      Ich habe nun mein UPDATE drauf, erstmal meine Ruhe bis " irgendwelche Oberverwaltungsgerichte " ein Zeichen setzen.
      ....und Zeit für eine Klage gegen VW ist ja noch bis mindestens 31.12.18
    • rainer II schrieb:

      ich hatte genau 4 Tage Zeit ( übers Wochenende ) meine floflo-Stellungnahme abzugeben, keine Reaktion der ZulassungsST., nur Erhalt meiner Stellungnahme, dann auf meine Bitte hin eine Verlängerung ihrer Frist um ein paar Tage um mein UPDATE machen zu können. Wurde um 3 Tage zu meinen Gunsten gewährt !!
      Zur Fristwahrung reicht regelmäßig das Einlegen eines Widerspruches auch ohne Begründung mit dem Hinweis dass diese, möglicherweise nach Rücksprache mit einem Anwalt, nachgereicht wird.

      rainer II schrieb:

      Ich habe nur ein KFZ, ich brauche es dringend und habe einen roten Schwerbehinderten Stempel im KFZ-Schein ! .....Das ALLES interessiert die nicht !!
      Das ist so und wird auch bei Stilllegungen aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.