Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Isenhagen schrieb:

      ich habe jetzt mit allen HU/AU - Berechtigten in 50 km Umkreis gesprochen. Ergebnis für mich Null. Keine einzige Einrichtung ist bereit mir einen mangelfreien Zustand des Autos zu bescheinigen wenn das Update nicht gemacht wurde obwohl von den 18 Monaten erst 13 um sind.
      Ehrlich gesagt, kann ich das nicht nachvollziehen. Bei mir hat der TÜV-Prüfer nicht einmal nach dem Update gefragt und auch andere hier im Forum, bei denen die Frist noch nicht abgelaufen war, haben die Plakette anstandslos erhalten. Da bist du wohl der einzige und, dass gleich alle Prüfstellen so reagieren, erscheint mir kaum glaubhaft. Das grenzt ja schon an eine Verschwörung gegen dich. Ich rate dir, mal bei der Zentrale deiner für dich zuständigen Prüforganisation anzurufen und dein Problem zu schildern und dabei auch darauf hinzuweisen, dass du viele kennst, bei denen vor Ablauf der vom KBA gesetzten Frist die HU erteilt wurde. Ich denke mir, dass es in deiner Gegend vielleicht nicht ausreichend kommuniziert wurde, dass die HU erst nach Ablauf der Frist versagt werden kann.

      Isenhagen schrieb:

      Wenn ich das "Alte" behalten will bleibt mir nur der Tuner. Dort gibts für 380 € ein Update zum Update das exakt den alten Betriebszustand beinhaltet aber mit neuer Verpackung so dass auch beim nächsten TÜV die Meldung kommt: "Update ist" Bleibt die Frage ob sich das wirtschaftlich lohnt.
      Davon kann ich dir nur ganz dringend abraten. Zum einen würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die Rücksetzung tatsächlich nicht bemerkt wird, zum andern halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass dieses "Angebot" von Betrügern kommt, die von dir die 380 Euro kassieren, ohne überhaupt etwas zu tun, was dann natürlich zur Folge hat, dass beim nächsten TÜV die Meldung kommt "Update vorhanden". Eine seriöse Werkstatt oder ein seriöser Tuner würde niemals so ein Angebot unterbreiten, mit dessen Ausführung er sich selbst strafbar machen würde. Also Finger weg davon! Da ist das Update wirklich das kleinere Übel.

      Wenn du das Update nicht hinnehmen möchtest, empfehle ich dir über einen Anwalt beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung einzureichen mit dem Ziel, die Plakette zu erteilen, falls das Fahrzeug sonst keine erheblichen Mängel aufweist. Ein solches Verfahren geht sehr schnell und hat sehr gute Aussicht auf Erfolg, weil sich belegen lässt, dass andere Prüfstellen die Plakette bei noch nicht abgelaufener Frist erteilen. Außerdem kann man in diesem Verfahren vorbringen, dass Skoda-Fahrzeuge nicht vom KBA typgenehmigt wurden und von der zuständigen britischen Behörde gar keine Anordnung zur Beseitigung der Abschaltvorrichtung ergangen ist sondern das Update lediglich genehmigt wurde, es also auch keine Pflicht zur Vornahme des Updates geben kann. Damit hätte man schon ganz bald eine erste gerichtliche Entscheidung, in der die Problematik einer nicht vom KBA erteilten Typgenehmigung angesprochen wird, was sicherlich allen Betroffenen sehr helfen würde.

      Andreas
    • Hallöchen Isenhagen,
      zur Information.
      adac.de/rund-ums-fahrzeug/abga…echte/rechte-verbraucher/
      Zitat:

      Nicht durchgeführtes Update - Verweigerung der Plakette bei der Hauptuntersuchung

      Nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten nach der ersten Aufforderung durch den Hersteller zur Durchführung des Softwareupdates, wird – wenn das Update fehlt – die Plakette verweigert. Die Prüfer erkennen auf einen „erheblichen Mangel“ und fordern den Halter auf, diesen unverzüglich zu beseitigen – ähnlich wie bei defekten Bremsen oder einer schadhaften Lichtanlage. Lässt dieser binnen vier Wochen das Update vornehmen, wird er zu einer – kostenpflichtigen – Nachprüfung zugelassen.

      Der ADAC bezieht sich auf VW, also KBA Nebenbestimmung, aber die 18 monatige Frist besteht auch für Deinen Skoda Yeti.
      Wenn ich mich recht erinnere :D , haben mein Yeti in 6.2018 und der Yeti von @floflo in 8.2018 die HU/AU ohne Probleme bestanden.
      Bei einer Anfrage der Grünen, wurde die 18 monatige Frist im Bundestag bestätigt.
      Den Text dazu finde ich im Augenblick leider nicht wieder ;( .
      Ob Dir das hilft :?: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Hallöchen,
      packe noch eine Info drauf.
      Ob das aber so mit Skoda und Seat stimmt ( Typzulassung in England b.z.w. Spanien ohne Nebenbestimmung ) kann ich nicht beurteilen.
      focus.de/auto/news/abgas-skand…zt-wissen_id_6604228.html
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • .....ich bin zwar schon mit dem Update-Gedöns fertig,

      aber wenn ich mir vorstelle, ich muss erst versch. TÜV/Decra usw. abklappern und dann die zuständige Vorgesetzte-Stelle raussuchen, ein Schreiben aufsetzen und dann.......WARTEN was kommt !

      Ist schon ein "bischen" viel für einen einfachen Autokäufer verlangt !!!!!

      Der " Schwindel " wird immer größer ! :evil:

      Ich hoffe mein YETI mit Update hält noch lange und ......dann wird die GROSSE FIRMA gewechselt !
    • Update ist seit Freitag drauf.
      Zur Anmeldung meines Neuwagens hatte ich den Herrn vor mir, der meinen Yeti stilllegen wollte.
      „Wir sind die ärmsten Schw...!“ war sein Kommentar.
      Naja... die ärmsten Schw... sind die Fahrzeughalter!

      Seit Samstag fahren wir den neuen Fiesta Active.
      Reicht für unsere Zwecke aus.
      Ganz schön erwachsen und groß geworden.
      Ein Unterschied zur Golfklasse ist nicht mehr zu erkennen.
      Verbrauch bei den ersten 1000 KM liegt bei etwas über 6 Litern.
      Der Yeti hat 7,5 Liter genommen.
      Unser Fiesta ist ein Benziner mit Euro 6DTemp.
      Darauf haben wir Wert gelegt, obwohl wir angeblich die einzigen waren, die nach der Abgasnorm gefragt haben. Verkaufen wollten sie noch die Euro6B Modelle.
      Da waren alle Händler gleich.
      Aber nicht mit uns!
      Wir kennen uns mittlerweile aus mit Abgasnormen.
      Auch wenn es nur um den Prüfzyklus geht.

      Zur Überführung mussten wir unseren Yeti noch 100KM fahren.
      Was sofort auffiel war der fehlende Durchzug auf der Autobahn.
      Als würden einige PS fehlen. Oder das Steuergerät hat früher abgeriegelt.
      Das war nicht mehr unser Yeti!
      An den Tagen zuvor waren wir noch rund 1000 KM auf der Autobahn unterwegs.
      Also könnne wir das Fehlen von Leistung gut einschätzen.

      Meine Frau und ich haben keinen Bock mehr auf den Dieselskandal!
      Kein Bock mehr auf den VW Konzern.
      Der Seat Arona hätte es werden können, der Seat Händler wllte allerdings 30% weniger geben als 7 andere Marken- und freie Händler.
      Bei unserer Fahrleistung von nur noch ca. 10.000 KM / Jahr, ist der Yeti im letzten Jahr zudem unwirtschaftlich geworden. Von den Folgen durch das Update ganz zu schweigen!
      Und ja, die „Folgen“ des Updates werden kommen.
      Früher oder später.
      Mit dem Update war es nicht mehr das Fahrzeug das wir gekauft haben.
      Den Verlust haben wir nun realisiert.

      Byby VW!
      Byby Gedanken über Nox, CO2, böse Updates und Fahrverbote...

      Vielen Dank an Andreas. Dein Engagement ist mehr als bemerkenswert.
      Ich hätte es gerne mit Dir durchgezogen, hätte ich eine RSV.
      Dann hätte ich auch eine Klage durchgezogen.
      Es war einmal ein YETI 4X4 2,0 FL
      Nun ist der VW Konzern Geschichte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von yatidriver ()

    • TÜV sagt "net"

      Vielen Dank für die bisherigen Hinweise insbesondere auch an den Flo,

      aber ich werde sie nicht befolgen. Dass ein Rechtsverdreher mir letztlich zur Beauftragung eines Kollegen rät kann ich ja verstehen. Aber ich bin ohne RSV und werde doch keinen Anwalt bezahlen um für die Zeit bis zum Dezember (dann sind 18 Monate um) eventuell eine kleine Zwischen-Schlacht gegen den rechtsstaatshörigen TÜV und seine Brüder zu gewinnen. Um dann eventuell doch zu müssen. (Auf dieser Seite des Meinungsspektrums stehen die Anwälte ja genauso, je nach dem wer die Musik bezahlt). Nee, von dem Geld gehe ich lieber zum Tuner. Ich habe bisher 2x Passat und einmal Saab jeweils mit Chiptuning gefahren und keine negativen Erfahrungen gemacht. Der Verbrauch ging jeweils tatsächlich etwas runter, im übrigen bin ich keiner der die Fahrleistungen der Autos ausreizt, gehöre eher zu denen die mit einer Geschwindigkeit 130 auf Autobahnen leben könnten.
      Wie sagte meine Mutter immer so schön: "Junge, gegen einen Misthaufen kann man nicht anstinken"

      MfG

      Isenhagen
    • Das ist ketztlich der Punkt, das Fahrzeug muss dem Fahrer/in zusagen. Die Ängste die hier geschürt werden halte ich mittlerweile für Gequatschte. Von Reihenweisen Ausfällen kann jeine Rede sein, sinst wären die VAG Werkstätten überfüllt.

      Wer VAG den Betrug nicht verzeiht wird sich wohl nach einem anderen Fahrzeug umschauen.

      Und ich hiffe das die Kläger dann später auch die Konzerne verklagen wenn sie Updates bekommen.......
    • Habe ich von Anfang an gesagt: reine Hysterie!
      Und alle diejenigen, die von Anfang an genau wussten, dass sie am Ende nachgeben werden oder müssen, hätten sich viel Aufregung sparen können.
      Haben wir hier nicht oft gehört: Gut, nun ist des Update drauf und Ruhe ist ....... ?

      F.T.
    • Hysterie ist dafür eine schlechte Wortwahl, ich würde es als Bedenken formulieren.

      Allein durch die technusche Auslegung, das mehr Abgase zurückgeführt werden, muss sich von der Logik her auch das Ansaugsystem eher zusetzen. Um sich jedich zusetzen zu können reichen die Rußpartikel alleine nicht aus. Die Adhäsionskräfte müssen da schon unterstützt werden.

      Und diese Unterstützung bekommen sie auch.

      Das Kondensat aus Blow by und Feuchtigkeit besonders bei niedrigen Temperaturen.

      Diese Parameter kann man etwas beeinflussen. Kurzstrecken meiden, besonders bei feuchter Witterung. Den Mitor vor dem Start auf Temperatur bringen mit SH oder Defa System.
      Ölwechselintervalle verkürzen.

      Durch die häufigeren Regeneration ist mehr Diesel im Öl, damit auch mehr Pöl. Das Zeug klebt besonders gut.

      Und man braucht das Auto nicht zu tragen, auch kalt kann man bis 3.000 drehen. Hohe Strömungsgeschwindigkeiten bieten weniger halt für Ablagerungen.
    • SQ5 schrieb:

      Und ich hiffe das die Kläger dann später auch die Konzerne verklagen wenn sie Updates bekommen......
      Kleiner, aber sehr entscheidender Unterschied
      VW = Zwangsupdate
      Mit Erpressung, - kein TÜV + mögliche Stilllegung
      Ohne diese - ein zufriedener Kunde.
      Aber so, ein zufriedener Rechtsanwalt !
      F.U.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.