Isenhagen schrieb:
ich habe jetzt mit allen HU/AU - Berechtigten in 50 km Umkreis gesprochen. Ergebnis für mich Null. Keine einzige Einrichtung ist bereit mir einen mangelfreien Zustand des Autos zu bescheinigen wenn das Update nicht gemacht wurde obwohl von den 18 Monaten erst 13 um sind.
Isenhagen schrieb:
Wenn ich das "Alte" behalten will bleibt mir nur der Tuner. Dort gibts für 380 € ein Update zum Update das exakt den alten Betriebszustand beinhaltet aber mit neuer Verpackung so dass auch beim nächsten TÜV die Meldung kommt: "Update ist" Bleibt die Frage ob sich das wirtschaftlich lohnt.
Wenn du das Update nicht hinnehmen möchtest, empfehle ich dir über einen Anwalt beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung einzureichen mit dem Ziel, die Plakette zu erteilen, falls das Fahrzeug sonst keine erheblichen Mängel aufweist. Ein solches Verfahren geht sehr schnell und hat sehr gute Aussicht auf Erfolg, weil sich belegen lässt, dass andere Prüfstellen die Plakette bei noch nicht abgelaufener Frist erteilen. Außerdem kann man in diesem Verfahren vorbringen, dass Skoda-Fahrzeuge nicht vom KBA typgenehmigt wurden und von der zuständigen britischen Behörde gar keine Anordnung zur Beseitigung der Abschaltvorrichtung ergangen ist sondern das Update lediglich genehmigt wurde, es also auch keine Pflicht zur Vornahme des Updates geben kann. Damit hätte man schon ganz bald eine erste gerichtliche Entscheidung, in der die Problematik einer nicht vom KBA erteilten Typgenehmigung angesprochen wird, was sicherlich allen Betroffenen sehr helfen würde.
Andreas