Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • neugieriger mensch schrieb:

      Das Warten hat langsam ein Ende , mein Termin für die Gerichtsverhandlung ist gekommen. Er findet in 01/19 statt. Endlich geht die Klage gegen VW voran. Drückt mir die Daumen.
      Viel Erfolg wünsche ich und halte uns mit dem Ergebnis auf dem Laufenden.
    • floflo schrieb:

      Verrätst du uns, bei welchem Landgericht deine Klage anhängig ist und was konkret du gegen wen (VW, Händler oder beide) eingeklagt hast? Vielleicht lässt sich dann bereits eine Prognose über den Ausgang erstellen. Jedenfalls drücke auch ich dir beide Daumen.

      Andreas
      Die Klageschrift umfasst mehrere Seiten im Kern geht es gegen VW um Rücknahme des Autos. Der Händler war auch im Boot. VW wird aber wahrscheinlich noch vor dem Verfahern einen Betrag anbieten um ein Verfahren zu verhindern. Alles weitere bei Interesse in einer persönlichen Konversation.

      Grüße
    • neugieriger mensch schrieb:

      VW wird aber wahrscheinlich noch vor dem Verfahern einen Betrag anbieten um ein Verfahren zu verhindern.
      Ja, ein Vergleichsangebot wird wahrscheinlich kommen. Da musst du dir dann überlegen, ob du das annimmst. Im Berufungsverfahren werden die Vergleichsangebote meist besser, doch das kann dann dauern.

      neugieriger mensch schrieb:

      Alles weitere bei Interesse in einer persönlichen Konversation.
      Falls es dir nichts ausmacht, schreibe mir bitte eine PN, in der du mir das Landgerichts benennst. Dann recherchiere ich mal, ob das Gericht schon vergleichbare Verfahren entschieden hat und wie sie entschieden wurden.

      Andreas
    • Der eine hat Probleme, der andere nicht.

      Kann man das Update auch "deinstallieren"?

      Der Diesel Blödsinn juckt mich überhaupt nicht. An der Strasse sollen es unter 40mg sein, aber in Industriehallen sind bis zu 950mg erlaubt.

      Die können mich mal
      Gruß vom Franz

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    • Update wird nicht aufgespielt

      Bevor ich einen von den Betrügern an meinen Wagen lasse verkaufe ich ihn lieber!
      Weniger NOx bedeutet automatisch mehr Ruß,steht in jedem Motorenhandbuch für die Studenten!
      Ich habe mit der Vag Pdf App das Freibrennen des Pdf beobachtet ,ca alle 600-800km!!
      Das ist ein gewaltiger Unterschied zu 250km,deshalb gibt vw ja auch keine Garantie !!
    • @Feierabend

      In der Schweiz sogar 6000 und nun?

      Die Grenzwerte haben sich die Politiker selbst auferlegt, mit fraglichen Studien und Interessenvertretern die von der Gesinnung genauso extremustisch sind wie Bombenleger. Es sind quasi die Hater für Autofahrer.

      Bestes Beispiel ist derzeit Oldenburg, an einer Messstation war durch Baustelle und Marathon der Verkehr gesperrt, trotzdem waren die NOX Werte zu hoch, was sie nicht hätten sein dürfen.

      @hachimaki

      Es steht auch in jedem Handbuch für innermotorische Verbrennung, das der Ruß schon vor dem DPF komplett verbrannt werden kann, was allerding zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch geführt hätte. Hinzu kommt da dies nur bei Betriebstemperatur gut funktioniert, wi auch viele weit von weg sind. Steht auch in besagten Büchern.

      Und in besagten Büchern steht auch, das der DPF immer eher regeneriert wird als notwendig. Wenn das zu knapp bemessen wird, hat man das gleiche Theater wie bei den DPF der ersten Generation bei PD Motoren.

      Für meinen kann ich sagen, das er selbst bei 5 abgebrochenen Regenerationen noch nicht gemeckert hat.

      Den Schrei nach realerem Ausstoß und Prüfstand haben der Konzern ganz gut hin bekommen, auch wenn viele Besitzer das nicht haben wollen.

      Was die Menschen vermissen, das sie von VW keine 50.000 Euro Abfindung für das Verschleißteil PKW aus Baujahr 2009 bekommen.

      Auch in diesem Forum wird mit zweierlei Maß gemessen, dem Ingenieur der irgendein Gutachten erstell wird geglaubt, weil man es will. Den Ingenieuren aus der F und E tut man das nicht und zweifelt alles an.

      Ich selber bin ein Zweifeler von einigen Techniken aus dem Konzern, das hat aber mit Zahlenschubsern und oder Strategie zu tun. VW hat viele großartige Dinge entwickelt und werden das auch weiter tun.

      Ich freu mich schon wenn der bessere Tesla von VW zu. Golfpreis kommt.

      Meine drei Updatekarren schnurren, ja defekte gibt es, aber haben Antenne, Motorhaubenentriegelung, Temoeratursensor Heizmatte, Lichtmaschinenfreilauf irgend etwas mit einem Update der Motorsoftware zu tun?
    • SQ5 schrieb:

      Meine drei Updatekarren schnurren, ja defekte gibt es, aber haben Antenne, Motorhaubenentriegelung, Temoeratursensor Heizmatte, Lichtmaschinenfreilauf irgend etwas mit einem Update der Motorsoftware zu tun?
      Nein, aber der folgende Schaden, oder ?

      SQ5 schrieb:

      Injektoren 4 Zylinder ausgefallen. Eine leistungsverminderte Heimfahrt war möglich.

      SQ5 schrieb:

      War bei mir auch nicht der Fall und obwohl ich alle Inspektionen selber gemacht habe, habe ich 100% Kulanz bekommen!

      Allerdings habe ich dem Händler gleich gesagt, das ich ihn verklagen werdew da er das Update aufgespielt hat und er für seine Arbeit mit dem Produkt haftet. Ich denke dementsprechend wurde der Kulanzantrag entsprechend formuliert
      Also am Ende doch das Update ?
      F.U.
    • SQ5 schrieb:

      Es steht auch in jedem Handbuch für innermotorische Verbrennung, das der Ruß schon vor dem DPF komplett verbrannt werden kann, was allerding zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch geführt hätte. Hinzu kommt da dies nur bei Betriebstemperatur gut funktioniert, wi auch viele weit von weg sind. Steht auch in besagten Büchern.
      Das ist ja gerade der Knackpunkt an der Sache. Die Rußverbrennung funktioniert nur bei betriebswarmem Motor richtig. Bei der Stickoxidreduzierung ist es genau umgekehrt, denn die funktioniert nur dann wirkungsvoll, wenn der Motor noch nicht ganz betriebswarm ist, also vornehmlich im Teillastbereich. Man spricht daher auch bei der AGR vom Zielkonflikt. Wenn ich die Stockoxide durch eine hohe AGR-Rate reduziere, erhöhe ich zwangsweise den Rußpartikelausstoß. Wenn man jetzt sagt, dass die Rußpartikel, wenn sie nicht vor dem DPF verbrannt werden, dann ja vom DPF zurückgehalten werden, so ist dies nur bedingt richtig. J e größer die Rußpartikel sind, desto besser werden sie zurückgehalten, oder umgekehrt, je kleiner sie sind, desto unvollständiger werden sie absorbiert. Die Crux ist nun, dass größte gesundheitliche Gefährdung durch Feinstaub von den ganz kleinen Partikeln ausgeht. Macht man sich dies bewusst, wird deutlich, dass die AGR nicht wirklich geeignet ist, Umweltprobleme zu lösen und man folglich mit dem Update nur den Teufel mit dem Beelzebub austreibt. Leider scheint sich von den Verantwortlichen darüber bisher niemand Gedanken gemacht zu haben.

      hachimaki schrieb:

      Warum hat der VW Konzern dann überhaupt die Betrugssoftware aufgespielt??
      VW hat das bestimmt nicht gemacht, um seine Kunden zu betrügen. Durch das Abschalten der AGR entsteht aus den oben genannten Gründen auch nicht wirklich ein Schaden, nicht einmal ein Umweltschaden. Ziemlich blöd von VW war es freilich, die Abschalteinrichtung mit einer verbotenen Prüfstandserkennung zu kombinieren, zumal man die gar nicht zwingend gebraucht hätte. Andere Hersteller haben das mit gleichem Effekt softer bewerkstelligt, indem nicht der Prüfstand erkannt wird sondern reale Fahrprofile oder indem ganz einfach nur eine Prüfmoduserkennung erfolgt.

      Diese Erkennungssoftware ist aber gar nicht das eigentliche Problem sondern das Abschalten der AGR. Die EU-Vorschriften fordern, dass die auf dem Prüfstand maßgebliche Einstellung auch im praktischen Fahrbetrieb beibehalten wird. Einzige Ausnahme sind drohende Motorschäden, jedoch ist diese Ausnahme sehr eng auszulegen und trifft hier praktisch nicht zu. Aufgrund der Wechselwirkung der AGR auf das Abgasverhalten ist das Beibehalten der AGR-Rate, wie sie auf dem Prüfstand gegeben war, jedoch im Prinzip völliger Unsinn. Es schadet vielmehr als dass es nutzt, weshalb praktisch alle Fahrzeughersteller die AGR-Rate regeln und dies auch noch bei aktuellen Fahrzeugen der Fall ist. Die Konsequenz, die das KBA daraus hätte ziehen müssen, ist entweder die AGR als Maßnahme zur Stickoxidreduzierung als nicht gesetzeskonform nicht zu genehmigen, oder aber das Abschaltverbot auf die AGR gar nicht erst anzuwenden.

      In vielen Urteilen wird VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung unterstellt. Verinnerlicht man sich die vorstehenden Zusammenhänge, ist die Annahme einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung jedoch nicht haltbar. Wer etwas anderes behauptet, hat den Abgasskandal m.E. nicht wirklich verstanden.

      Andreas
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