otto36 schrieb:
Ich denke du steigerst dich so langsam in deine Theorie.
Es geht doch bei den Euro5 Motoren nur um die Prüfstandswerte. Diese werden nach dem Update eingehalten.
Indem VW und alle anderen Fahrzeughersteller die NOx-Prüfstandsgrenzwerte über die AGR realisieren, wird diese Vorrichtung zum Bestandteil des Abgaskontrollsystems und unterliegt damit dem Abschaltverbot. Darin liegt auch der entscheidende Unterschied zu deinem Beispiel mit dem Gaspadal, das eben nicht zum Abgaskontrollsystem gehört. Auch die AGR-Rate dürfte man frei steuern, wenn man die Grenzwerte über andere Maßnahmen (SCR-Kat, NOx-Speicherkat) einhalten kann. Die Fahrzeughersteller hätten daher schon bei den Euro-5-Fahrzeugen auf diese Technik setzten müssen und man hätte diese Probleme nicht gehabt. Der harte Wettbewerb hat das aber leider verhindert.
Wir sollten daher auch endlich aufhören unseren Zorn allein an VW auszulassen. Die anderen Fahrzeughersteller sind keinen Deut besser. Statt einer Prüfstandserkennung erkennen sie, wenn das Fahrzeug nicht mehr auf dem Prüfstand steht, doch das ist das gleiche in grün. Was ich VW vorwerfe ist, dass man sich auf diesen Deal mit dem KBA eingelassen hat anstatt Widerspruch gegen die Anordnung des KBA einzulegen und die Sache rechtlich prüfen zu lassen. Dann wären wir heute schon einen Schritt weiter.
Andreas