Darum kann ich mir durchaus vorstellen das die Schadstoffmengen durch das update nicht ansteigen. ( Zumindest bei Prüffahrzeugen auf dem Prüfstand.
Das der Prüfstand auch nur eine gesetzliche abgesegnete Mogelpackung ist dürfte langsam jedem klar sein.
Im realen Straßenverkehr wo CO2 nach dem Update ansteigt und NOx nur minimal reduziert wird, nützen kranken Menschen keine Prüfstandsmessungen.
Jetzt betreibst du aber Rosinenpickerei indem du nur Passagen zitierst, die dir genehm sind.
Was ist mit:
Spon schrieb:
Die neue Software lässt den EA 189 weniger Stickoxide, aber in bestimmten Betriebsbereichen, insbesondere im Teillastbereich mit geringen Geschwindigkeiten (Stadt- und Kurzstreckenverkehr), mehr Rußpartikel ausstoßen.
Das ist auch nur 1 Punkt....aber mehr Rußpartikel heißt auch, daß sie verbrannt werden müssen, dazu ist mehr Kraftstoff nötig und der erzeugt zwangsläufig mehr CO2, dabei entsteht durch die notwendige Verbrennung von mehr Ruß auch mehr Asche und gesamt wird das Abgasverhalten verändert.
Nebenbei erzeugt die Modifikation der Einspritzung auch bei verschiedenen Modellen zusätzliche unerwünschte Vibrationen, die man versucht, mit zusätzlichen Tilgergewichten an den Einspritzleitungen zu eliminieren, so mancher Kunde wird - falls sein Motor betroffen - die neuen Tilgergewichte an den Einspritzleitungen gar nicht bemerken.
Große Ingenieurskunst sind die Tilgergewichte nicht gerade, bei einer Neuentwicklung wird man darauf bedacht sein, diese Vibrationen gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie nahe der Entstehungsstelle zu tilgen, und nicht weit davon enfernt.
Das sind nur zwei Punkte die nahelegen, daß es sich bei dem "update" nur um einen patch handelt, einen Flicken!
Ich habe den Eindruck auf der einen Seite verteidigt otto das Update vehement, auf der anderen Seite will er es selber nicht haben.
Warum wohl ?
Ich hatte das update im alten Yeti, freiwillig. Lieber wäre mir allerdins gewesen wenn man die Sachen komplett hätte ruhen lassen statt irgendwelche Maßnahmen als Alibi zu ergreifen.
Mit geht es in der Diskussion nur um die rechtmäßigkeit des update nicht darum ob es irgendwas bringt.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Darum kann ich mir durchaus vorstellen das die Schadstoffmengen durch das update nicht ansteigen.
Natürlich ist nichts unmöglich. Wahrscheinlich ist es jedoch nicht, dass VW innerhalb weniger Monate das Kunststück fertiggebracht hat, über 1.000 Updatevarianten zu entwickeln, bei denen sich auf dem Prüfstand trotz Zielkonflikt bei der eingesetzten Technik kein einziger Schadstoffwert oder CO2 verschlechtert hat, auf der Straße alles nur besser wurde und dabei die schädlichen Rußpartikel so weit zurückgefahren werden konnten, dass nicht mehr mit vorzeitigen Ausfallerscheinungen zu rechnen ist. Ich sehe zwar ein, dass es einen technischen Fortschritt gibt, doch müssen vor acht Jahren dann offensichtlich die Azubis mit der Problemlösung beauftragt gewesen sein.
Auf dem Prüfstand reicht ein einziger Abgaswert aus, der sich unter Berücksichtigung einer Messtoleranz von 2 % verschlechtert, damit das Update rechtswidrig ist und letztlich auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Man wird möglicherweise nicht pauschal alle Updates für rechtswidrig erklären können. Es mag sein, dass es Fahrzeug/Motor/Getriebekombinationen gibt, bei denen das tatsächlich funktioniert, nach den Prüfergebnissen des ADAC steht aber genauso fest, dass es nicht überall funktioniert, genauso wie feststeht, dass es Fahrzeuge gibt, bei denen das Update zu großen Problemen führt. Das ganze ist offenkundig so eine Art Wolfsburger Roulette. Das hat zur Folge, dass eine latente Gefahr besteht, dass man sich mit dem Update die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringt, was zu einer Umkehr der Beweislast führt. Diese Gefahr reicht aus, um das Update zu verweigern. Will die Behörde es dennoch durchsetzen, muss sie durch Vorlage der der Genehmigung zugrundeliegenden Prüfprotokolle den Nachweis erbringen, dass das Update zu keiner Erhöhung von Schadstoffen auf dem Prüfstand führt und sie muss letztlich auch den Nachweis darüber erbringen, dass zwischen Prüfstand und Straßeneinstellung kein Unterschied mehr besteht. Dabei ist die Zulassungsbehörde auf die Mithilfe des KBA angewiesen. Ich habe meine Zweifel, dass das KBA die Protokolle herausrückt.
Mit geht es in der Diskussion nur um die rechtmäßigkeit des update nicht darum ob es irgendwas bringt.
Hier hat Otto recht. Es geht im Kern um die Rechtmäßigkeit des Updates. Seine vehemente Verteidigung der Rechtmäßigkeit steht daher nicht im Widerspruch dazu, dass er es für sich selbst ablehnt.
Aha....und der Ruß verwandelt sich in ozonreiche Hochgebirgsluft?
Alles zurück auf Anfang! Ich ändere meine Meinung. Dieses Update will ich haben! Und wenn es den Technikern gelingt, dass aus dem Auspuff neben der Gebirgsluft auch noch waldtypisches Vogelgezwitscher ertönt, bin ich morgen mit meinem Yeti zum Updaten in der Werkstatt.
Was nützt die für viele suspekt erlangte Rechtmäßigkeit wenn das Update mehr Nach als Vorteile bringt ?
Über Vor- und Nachteile des Software-Updates lässt sich trefflich streiten.
Was die Rechtmäßigkeit der vom KBA eingeleiteten Maßnahmen angeht nach meiner persönlichen Meinung nicht. Wenn ich kein Software-Update aufspielen lassen will muss ich entweder gegen die drohende Zwangsstilllegung klagen oder mein Fahrzeug zurückgeben bzw. veräußern.
Nach @floflo seiner Aussage müssten dann alle Fahrzeuge eines Tages die Betriebserkaubnis entzogen werden, denn die Werte verschlechtern sich alle zum negativen mit steigendem Alter.
Deshalb wird die Endrohrmessung interessant, besonders für die Kurzstrecken geplagten Verbrennungskraftmaschinen.
Da bleibt nur zu hiffen das deutlich mehr als 2% als Bandbreite zugelassen werden.
Nach @floflo seiner Aussage müssten dann alle Fahrzeuge eines Tages die Betriebserkaubnis entzogen werden, denn die Werte verschlechtern sich alle zum negativen mit steigendem Alter.
Da hast du mich aber grundlegend falsch verstanden bzw. die von mir zitierte Gesetzesvorschrift nicht richtig gelesen. Nachträgliche Änderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn sich dadurch das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Unter einer Änderung versteht man den aktiven Eingriff, also nicht etwa natürliche Veränderungen, die sich z.B. durch Verschleiß ergeben.
Zähl' doch bitte mal die Vorteile auf....dass einen mit "update" die Zulassungsstelle in Ruhe lässt kannst du weglassen.
Doch, es gibt auch einen Vorteil, auf den ich auch schon wiederholt hingewiesen habe. Durch das Update am meisten "bedroht" ist das AGR-Ventil. Das ist aber ein Verschleißteil, das über kurz oder lang auch ohne Update seinen Geist aufgeben kann und erneuert werden muss, was man nicht gerade aus der Portokasse bezahlt. Mit dem Update hat VW aber eine zweijährige Kulanz für dieses Bauteil übernommen. Wenn der Motor bereits eine hohe Km-Leistung erreicht hat, die die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das AGR-Ventil demnächst ohnehin erneuert werden muss, kann das Update sinnvoll sein, weil es einem die Kosten der Erneuerung jedenfalls für einen Zeitraum von zwei Jahren erspart. Letztlich ist das aber ein wenig wie Pokerspielen, denn wenn der Defekt erst nach Ablauf der zwei Jahre eintritt, hat man mit dem Update natürlich den Griff ins Klo gemacht, weil der Defekt dann ohne das Update vermutlich erst später eingetreten wäre.
@Kajo hatte Vorteile ins Spiel gebracht, die hätte ich gerne von ihm näher erläutert, er hat schließlich eigene Erfahrungen machen dürfen, die Dir und mir verwehrt bleiben.
Und dass sich @SQ5s Greenline sparsamer, ruckelfreier, mit besserem Kaltlaufverhalten und verbessertem Durchzug fahren lässt finde ich richtig toll für ihn, Gratulation.
ciao Pit
after all is said and done there's a lot more said than done....