Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Da hast du für dein Auto das feinste Update erhalten. Leistungssteigerung und Minderberbrauch werden oft beobachtet.

      R.A.
    • Kleines Update zur Stilllegung:
      Nach dem Widerspruch zur Stilllegung Antwort von der Zulassungsstelle :
      Nach Datum :
      11.06.2018 Anschreiben zur Stilllegung Frist 28 Tage
      22.10.2018 Formeller Widerspruch - Begründung wird nachgereicht / Anwalt
      02.11.2018 Begründung nachgereicht / Anwalt
      06.11.2018 Post von der Zulassungsstelle, erhalten 12.11.2018 Tenor - Diesem Widerspruch wird nicht abgeholfen.
      Zitat:
      Die für die Hersteller Seat und Skoda zuständigen Typgenehmigungsbehörden in Spanien undGroßbritannien haben die Nichtvorschriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeugtypen, für die sie diejeweiligen Ec-Typgenehmigungen erteilt haben, ebenlalls bestätigt. Diese Bestätigung ist für die Zulassungsbehörden ausreichend, die Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit des Faheeuges fordern zu können.
      Schlusssatz :
      lch empfehle lhnen,lhren Widerspruch schriftlich bis spätestens 22.11.2018 zurückzunehmen. Machen Sie davon keinen Gebrauch, leite ich lhren Widerspruch zur abschließenden Prüfung und Entscheidung an die Widerspruchsbehörde, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ...........weiter.

      Allein der Satz - Diese Bestätigung ist für die Zulassungsbehörden ausreichend.....- sagt doch alles was und wem kümmert ein Gesetz.
      Natürlich bleibt es beim Widerspruch !
      Das pikante an der Sache ist die untypisch schnelle Bearbeitung und die Tatsache das genau am 22.11.2018 der erste Verhandlungstermin stattfindet.
      Ein Schelm........
      Immerhin, einen neuen Termin, wann die Kennzeichendiebe kommen, gibt es noch nicht.
      Das schöne, ich fahre immer noch - Ohne Update !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Kleines Update zur Stilllegung:


      Schlusssatz :
      lch empfehle lhnen,lhren Widerspruch schriftlich bis spätestens 22.11.2018 zurückzunehmen. Machen Sie davon keinen Gebrauch, leite ich lhren Widerspruch zur abschließenden Prüfung und Entscheidung an die Widerspruchsbehörde, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ...........weiter.
      Du hast also nur einen Zwischenbericht bekommen, mit der Aussage, das die Zulassungstelle Deinen Widerspruch nicht abhelfen will.
      Eine Entscheidung über Deinen Widerspruch trifft das Landesamt.
      Bevor über Deinen Widerspruch durch das Landesamt entschieden wurde, darf die Zulassungstelle m.E. keine Zwangsabmeldung verfügen.
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      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • row-dy schrieb:

      Du hast also nur einen Zwischenbericht bekommen, mit der Aussage, das die Zulassungstelle Deinen Widerspruch nicht abhelfen will.
      Nein, ich habe einen Bescheid bekommen der gegen geltendes Recht verstößt .
      Zitat :
      Mit meinen Ausführungen möchte ich lhnen aufzeigen, dass die von der Zulassungsbehörde eingeleiteten Maßnahmen gerechtfertigt waren und aufrechterhalten werden.
      Warum wohl trifft die Zulassungsstellen keinen abschließenden Bescheid ?
      Das ist wie das Spiel - fang Du die heiße Kartoffel !
      Na da werden wir mal die Anwaltskosten ein wenig maximieren !
      F.U.
    • Nochmal, es gibt schlicht keine übergeordnete Widerspruchsbehörde. Die Widersprüche werden in der Behörde bearbeitet, welche den Verwaltungsakt erlassen hat, hier ggf. von anderen Abteilungen in Zusammenwirken mit der bescheiderteilenden Abteilung. So ist es nun mal schlicht und ergreifend. Du kannst mir das anhand meiner beruflichen Erfahrungen (Verwaltungsleiter einer großen Verwaltung Berlins) ruhig einfach mal glauben.

      Es war von mir wirklich weder despektierlich, noch besserwisserisch gemeint. Ich wollte nur den Irrtum der Wege/Art der Widerspruchsbearbeitung in den Behörden aufklären und wie wichtig ggf. der Gang vor ein Gericht bei der Durchsetzung der eigenen Rechtsauffassung - auch nach einem Widerspruchsverfahren - ist.
      Nehmen wir mal als Beispiel das Kraftfahrzeugbundesamt - wer sollte da die übergeordnete Behörde sein, um die Widersprüche zu bearbeiten? Gibt es schlicht nicht, auch diese Widersprüche werden durch diese Behörde, hier das Kraftfahrzeugbundesamt, selbst bearbeitet.

      Aber ich werde das jetzt nicht mehr korrigieren, denke du, was du zu glauben/wissen meinst. Sry, wollte keinen über den Mund fahren oder so... War wirklich nur informell und gut gemeint von mir und unterstützend bei dem Regierungsmurks in Sachen Diesel.
      Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... 8|
    • CAROMITO schrieb:

      lch empfehle lhnen,lhren Widerspruch schriftlich bis spätestens 22.11.2018 zurückzunehmen. Machen Sie davon keinen Gebrauch, leite ich lhren Widerspruch zur abschließenden Prüfung und Entscheidung an die Widerspruchsbehörde, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ...........weiter.

      Berliner schrieb:

      es gibt schlicht keine übergeordnete Widerspruchsbehörde. Die Widersprüche werden in der Behörde bearbeitet, welche den Verwaltungsakt erlassen hat, hier ggf. von anderen Abteilungen in Zusammenwirken mit der bescheiderteilenden Abteilung.
      Hallöchen Berliner,
      Du hast völlig recht :) .
      Nur das Anschreiben der Zulassungsstelle an CAROMITO stiftet Verwirrung ;( .
      Habe noch nie einen behördlichen Bescheid erhalten, der keinerlei rechtliche Begründung anzeigte und nur aus Meinungen und Empfehlungen bestand.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Jetzt mal Klartext zum Widerspruchsverfahren: Das Widerspruchsverfahren ist in den Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt, so dass man hierzu auch keine pauschalen Angaben machen kann. In vielen Bundesländern, wie z.B. NRW, Hessen oder Niedersachsen wurde das Widerspruchsverfahren für die meisten Verwaltungsakte ganz abgeschafft, d.h. hier ist gegen den belastenden VA direkt die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zulässig. Es gibt Bundesländer, da wird im rein schriftlichen Verfahren entschieden und der Widerspruchsbescheid wird in Briefform verfasst. In anderen Bundesländern wie z.B. Rheinland-Pfalz oder das Saarland entscheiden sog. Rechtsausschüsse nach einer mündlichen Verhandlung. Der Widerspruchsbescheid ist dabei ähnlich einem gerichtlichen Beschluss aufgebaut, enthält also eine Sachverhaltsdarstellung (Tatbestand) und die Entscheidungsgründe. Was nun die "Übergeordnetheit" anbetrifft, so erlässt bei den kreisfreien und teilweise auch großen kreisangehörigen Städten die gleiche Behörde den Widerspruchsbescheid, die auch den Ursprungsbescheid erlassen hat, allerdings in der Regel eine andere Abteilung oder anderer Fachbereich innerhalb dieser Behörde. Bei den (kleinen) kreisangehörigen Gemeinden ist Widerspruchsbehörde allerdings in der Regel die Kreisverwaltung als nächsthöhere Behörde, so dass beide hier vertretenen Ansichten richtig sind. Es kommt eben immer auf die Behörde an.

      Was nun die Betriebsuntersagungen bei nicht erfolgtem Update anbetrifft, so kann man der Rechtsbehelfsbelehrung bzw. Rechtsmittelbelehrung entnehmen, welches Rechtsmittel das Richtige ist und wo es einzulegen ist.

      Andreas
    • Berliner schrieb:

      old man schrieb:

      Hallöchen Berliner,Du hast völlig recht :) .
      Nur das Anschreiben der Zulassungsstelle an CAROMITO stiftet Verwirrung ;( .
      Habe noch nie einen behördlichen Bescheid erhalten, der keinerlei rechtliche Begründung anzeigte und nur aus Meinungen und Empfehlungen bestand.
      MfG
      old man
      Hat eigentlich einer von uns hier diese dubiose Werbesendung des KBA erhalten, wo auf Neuanschaffung hingewiesen wird, gleich mit Adressen der deutschen Hersteller? Oder meintest du diese?

      Das empfinde ich als deutscher Beamter, der zur Neutralität in Bezug Werbung und Politik verpflichtet wurde, als absolute Sauerei und Abkehr von jedweder Rechtsstaatlichkeit. Komisch, dass dies so wenig Resonanz (Empörung) in der Öffentlichkeit fand.
      Beim KBA sind nur 25% Beamte. 75% (insbesondere im technischen Bereich, also die eigentlichen "Überwacher") sind Angestellte. Und die Beamten haben fast bedingungslos nur das zu tun, was ihr Vorgesetzter (hier: Verkehrsministerium) vorschreibt bzw. billigt.
    • Ante schrieb:

      Seit 4 Wochen Update 9978 ,ca.0,3 Liter weniger Verbrauch bei gefühlt mehr Leistung.Die Regenerationszeit hat sich halbiert.
      Der :F: hatte vergessen den Gleichrichter zu bestellen,nach 5 km kam die Fehlermeldung.Es geht halt doch nicht ohne das
      Plastikteil.So musste ich nochmal dort aufschlagen,seitdem schnurrt er wieder.Zum grossen Witz kam es als nach 3 Wochen
      des Beseitigung des Mangels Post vom KBA kam dass das Wägelchen am 21.01. 2019 stillgelegt wird. In Deutschland klappt
      wirklich nichts mehr.
      Was für ein Gleichrichter meinst du im Bezug auf das Update?
    • CAROMITO schrieb:

      06.11.2018 Post von der Zulassungsstelle, erhalten 12.11.2018 Tenor - Diesem Widerspruch wird nicht abgeholfen.
      Zitat:
      Die für die Hersteller Seat und Skoda zuständigen Typgenehmigungsbehörden in Spanien undGroßbritannien haben die Nichtvorschriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeugtypen, für die sie diejeweiligen Ec-Typgenehmigungen erteilt haben, ebenlalls bestätigt. Diese Bestätigung ist für die Zulassungsbehörden ausreichend, die Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit des Faheeuges fordern zu können.
      Schlusssatz :
      lch empfehle lhnen,lhren Widerspruch schriftlich bis spätestens 22.11.2018 zurückzunehmen. Machen Sie davon keinen Gebrauch, leite ich lhren Widerspruch zur abschließenden Prüfung und Entscheidung an die Widerspruchsbehörde, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ...........weiter.

      Berliner schrieb:

      Hat eigentlich einer von uns hier diese dubiose Werbesendung des KBA erhalten, wo auf Neuanschaffung hingewiesen wird, gleich mit Adressen der deutschen Hersteller? Oder meintest du diese?
      Hallöchen Berliner,
      das dubiose Schreiben des KBA meinte ich nicht. Mein Beitrag bezog sich auf das Schreiben der Zulassungsstelle an CAROMITO.
      Wenn soetwas von einer Zulassungsstelle geschrieben wird, ist es für mich ein Witz und kein Bescheid.
      Keinerlei rechtliche Substanz.
      Mir liegt ein Bescheid des LAGeSo vor, der ausführlich auf das Sozialgesetzbuch- Neuntes Buch-
      §69 Abs.1,4 und 5 verweist und damit die Entscheidung begründet.
      Rechtsmittelbelehrung u.s w. habe ich mit der Eingangsbestätigung erhalten.
      So sieht, nach meiner Meinung, eine korrekte Bearbeitung aus.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Rheinschiffer schrieb:

      Sehr interessant finde ich das „Beiwerk“ in dem Clip - Blick nach vorne, Beurteilung des „Skandals“ usw.
      Ja, die Glaskugel würde ich auch gern haben.

      Nur mal so am Rande erwähnt der Beitrag war vom 02.12.2015 !!!!!!!!!!!! :pfeif:
      Also zu einen Zeitpunkt indem das ganze Ausmaß im Konzern noch nicht bekannt war.
      Ich erlaube mir zu bezweifeln das das Update zu diesen Zeitpunkt für die Kunden zur Verfügung stand.
      Erfahrungen mit dem Update konnten keinesfalls vorliegen da der 1,6 TDI erst spät in die Reihen der Schummelmotoren angenommen wurde.
      Wirklich, sehr interessant.
      F.U.
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