Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Auch wenn wir heute vieles per Mail pp erledigen können, jede Zeitplanung außerhalb unseres normalen Lebens kostet uns Nerven. Da gehört auch der Zeitaufwand zu einem Gerichtsverfahren dazu.

      Es sei natürlich denn, das man alle schreiben nicht liest und auch zum Gerichtstermin nicht erscheint.

      Und wer den Beruf des Eubiothikers kritisiert, ist dem Troll lediglich auf den Leim gegangen ;)
    • Das ist auch kaum zu verstehen. So wie ich es verstehe, bedeutet das streng genommen, dass alle Fahrzeuge, die im RDE-Test mehr als 80 mg/Km ausstoßen, nicht der Norm entsprechen. Würde das Urteil rechtskräftig, dürften die meisten nach Euro 6d-TEMP zertifizierten Fahrzeuge folglich nicht normgerecht sein und müssten neu typgenehmigt werden, was sicherlich in vielen Fällen auch Veränderungen am Motor und der Steuerungssoftware erfordern würde. Die Kosten hierfür müsste dann freilich die EU aufbringen, weshalb man sich in Brüssel sicherlich sehr bedeckt halten und keine Maßnahmen ergreifen wird, was auch für die Typgenehmigungsbehörden gilt.

      Nun kenne ich nur die Presseveröffentlichungen, nicht das Urteil selbst, so dass ich mir im Augenblick noch keine abschließende Meinung dazu bilden kann. M.W. wurde der vom Gericht jetzt verworfene Konformitätsfaktor aber erst in Verbindung mit den RDE-Tests durch das EU-Parlament beschlossen, den die maßgebliche EU-Verordnung von 2007 noch gar nicht vorsah. Für das Gericht waren offenbar nur die 2007 festgelegten Grenzwerte entscheidend, die nicht überschritten werden dürfen, egal nach welchem Prüfverfahren die Schadstoffermittlung erfolgt. Das kann man so sehen, muss es aber nicht so sehen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Das ist auch kaum zu verstehen
      Das ist sogar überhaupt nicht zu verstehen!

      In ihrem derzeitigen NOx Wahn geben die Theoretiker auch richtig dämliche Zahlen bekannt, 80 mg/km entsprechen nämlich unfassbaren 80.000 μg/km. ;)

      Zwischen Milligramm und Microgramm gibt doch einen winzigen Unterschied, aber Hauptsache, wieder eine Nachricht rausgehauen....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Rheinschiffer schrieb:

      Dein angespanntes Nervenkostüm - lieber berme - offenbarst du schon allein dadurch, dass du uns ständig und redundant erzählten willst, dass du die Ruhe selbst bist.

      S.O.
      Ob Berme ein angespanntes Nervenkostüm hat oder nicht ist doch völlig egal. Jeder geht damit anders um. Auf alle Fälle helfen nicht solche Bemerkungen wie oben.
      Ich finde es gut, wenn man sich gegen die Schweinereien von VW wehrt, egal aus welchen Motiven. Oberlehrer haben wir schon genug im Land, deshalb funktioniert auch nichts.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von minoschdog () aus folgendem Grund: "Schwachsinn" entfernt

    • Aus ndr.de
      „Der VW-Kunde sollte ursprünglich als Ersatz für einen Tiguan I einen Tiguan II bekommen - so hatte es das Landgericht entschieden.
      Niederlage für VW-Kunden vor dem Hamburger Oberlandesgericht: Die Richter haben am Freitag angekündigt, dass sie die Klage eines 77-jährigen Dieselskandal-Opfers ablehnen werden. Damit wird der Mann aus Geesthacht nun doch keinen neuen Tiguan II für seinen 2015 gekauften Tiguan der ersten Baureihe von einem Hamburger Volkswagen-Autohaus bekommen.“

      Z.K.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Aus ndr.de
      „Der VW-Kunde sollte ursprünglich als Ersatz für einen Tiguan I einen Tiguan II bekommen - so hatte es das Landgericht entschieden.
      Niederlage für VW-Kunden vor dem Hamburger Oberlandesgericht:
      Das war zu erwarten, denn die Entscheidung "neuer Tiguan gegen alten Tiguan" war schon sehr weit hergeholt. Da hätte man nach der ersten gewonnenen Instanz versuchen sollen, sich zu vergleichen. Wenn man die erste Instanz gewonnen hat, ist die Basis für einen Vergleich sehr gut. Leider schätzen viele Anwälte nach so einem "Sieg" die Lage nicht realistisch ein oder wollen sie nicht realistisch einschätzen sondern daraus lieber eine Sensationsentscheidung machen, die man natürlich ungern durch Abschluss eines Vergleichs aufgibt. Der Dumme ist jetzt der Mandant, dessen Träume nach einem neuen Tiguan zerplatzt sind.

      Andreas
    • Es ist doch so wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Also ich wünsche allen, die den unbequemen und manchmal auch nervenaufreibenden Weg der Klage gegangen sind alles Gute und viel Erfolg. Laßt Euch nicht verrückt machen.

      Gruß Torsten
    • Hallöchen,
      na da geht es ja zu, wie bei Hümpels unterm Bett :D . Einmal hin, einmal zurück und jetzt BGH ausgebremst ;( .
      Lotto ist wohl einfacher :D .
      kfz-betrieb.vogel.de/klaeger-s…-diesel-affaere-a-784290/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • floflo schrieb:

      Das ist auch kaum zu verstehen.

      minoschdog schrieb:

      Das ist sogar überhaupt nicht zu verstehen!
      Hallöchen,
      hier wird es noch minimal besser beschrieben. Aber was die Städte wie Paris, Brüssel und Madrid mit Fahrverboten für EU1,2,3 Fahrzeuge damit zu tun haben und was Aufweichung der Abgasnorm für EU 6 Fahrzeuge bedeutet, wird mir, auch mit dem Link, nicht klarer.
      Das Prüfstandswerte nicht im normalen Fahrbetrieb eingehalten werden können, müßte auch dem dümmsten EuGH Richter bekannt sein.
      kfz-betrieb.vogel.de/eu-gerich…ts-rechtswidrig-a-784793/
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • Fuck EU !
      Fuck for TÜV !
      Freiheit für Luis Trenker, weg mit den Alpen !

      Auf nichts anderes läuft es hinaus wenn man die Presse und Online-Presse studiert.
      Jeden Tag 'ne andere Sau.
      Immer schön den Menschen Angst machen.
      Dabei gibt es ganz andere Gründe "Angst zu haben".

      Gerade Paris sollte sich einmal überlegen was passiert wenn die ganzen Verbote einfach ignoriert werden.
      Präsident Macron rudert doch jetz schon gegenüber den "Gelb Westen" zurück, damit reisst Frankreich die 3% Hürde der Neuverschuldungsgrenze.....

      Ehrlich, man muss sich nicht alles gefallen lassen !
      Mein Diesel fährt auch ohne Politiker. :D
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • Jedes Ag, LG und OLG entscheidet anders, jetzt kommen noch die Zivilgerichte hinzu, die auch Entscheidungen treffen.

      :thumbsup: ....und dann kommen noch die unerschiedlichen Tage hinzu,....Mo, Di, Mi etc. !! :thumbsup:
      :thumbsup: .....wie ist das Wochenende verlaufen etc. ;(

      Alles Faktoren , die zu beachten sind !!

      Was meint ihr wohl , kommt da alles bei raus ?

      Schönes Wochenende ALLEN !
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