Nebenbei sei noch angemerkt, dass die Datenweitergabe des KBA nicht gegen datenschutzrechtliche Grundsätze verstösst.
Hallöchen Kajo,
mal eine bescheidene Frage, woher bekommt das KBA und die HU-Prüfstellen die Information, ob ein Update gemacht wurde oder nicht?
MfG
old man
Nichts ist so beständig wie der Wandel Heraklit von Ephesos
mal eine bescheidene Frage, woher bekommt das KBA und die HU-Prüfstellen die Information, ob ein Update gemacht wurde oder nicht?
Die Vertragswerkstätten haben nach dem Aufspielen des Software-Updates dies im System bei der jeweiligen FIN hinterlegt. Von daher gehe ich davon aus, dass dann das KBA die jeweiligen FIN gemeldet bekommen hat bei denen kein Software-Update hinterlegt war. In Folge hat dann das KBA die FIN mit der jeweiligen "Halteradresse " zusammengeführt und die jeweils zuständigen Behörden informiert.
Das KBA könnte die Info von HU Stellen umd Autohäusern bekommen. Die HU Stellen sehen doch ob das Update drauf ist.
Das verhindert unser Datenschutz und nach meiner Bewertung auch zu Recht. Autohäuser dürfen die Daten nicht weitergeben und die "Meldung eines verkehrsunsicheren Fahrzeuges" durch den jeweiligen Prüfer setzt schon eine hohe Hürde.
Nur das KBA hat die aktuellen Halteradressen und kann diese mit der jeweiligen FIN an die Zulassungsstellen weitergeben.
Letztlich ist es für die betroffenen Fahrzeugbesitzer doch völlig gleich ob floflo oder otto mit ihrer jeweiligen Bewertung richtig liegen.
Eben nicht.
Andreas und ich sind der festen Auffassung, dass für von der VCA typgenehmigte Skoda Diesel das KBA weder eine Software "update" verlangen darf noch dass der TÜV die Plakette verweigern darf, weil die rechtliche Grundlage dazu nicht gegeben ist.
Diese Tatsache kann man nicht durch "andersrum" denken wegwischen.
ciao Pit
after all is said and done there's a lot more said than done....
... Andreas und ich sind der festen Auffassung, dass für von der VCA typgenehmigte Skoda Diesel das KBA weder eine Software "update" verlangen darf noch dass der TÜV die Plakette verweigern darf, weil die rechtliche Grundlage dazu nicht gegeben ist. Diese Tatsache kann man nicht durch "andersrum" denken wegwischen.
Dieser Meinung kann man durchaus sein, was nach meiner persönlichen Bewertung nichts an dem vom KBA veranlassten Maßnahmen ändert. Möglicherweise könnte man im Rahmen der Maßnahmen gegen die drohende Stilllegung dies durch ein zuständiges Gericht prüfen lassen. Nach meinem Kenntnisstand hat das aber noch niemand versucht und von daher hilft es den jetzt Betroffenen wenig weiter.
Nach meinem Kenntnisstand hat das aber noch niemand versucht und von daher hilft es den jetzt Betroffenen wenig weiter.
Doch, ich hatte lange bevor mein Yeti wieder beim Konzern kuschelte die bekannte Aufforderung von der Zulassungsstelle, entweder das "update" endlich vorzuweisen, sonst....
Auf das "sonst" habe ich die Leiterin der Zulassungsstelle tel. gezielt angesprochen und sehr aufschlussreiche Antworten erhalten....ich wollte ja die Angelegenheit auf der Ebene Verwaltungsgericht klären lassen und nicht den Yeti gegen Geld verlieren....und die Chancen dazu stehen auch heute noch unverändert gut!
Leider hat das bis jetzt kaum ein RA verinnerlicht und auch die Kanzlei - die mich vor LG und OLG vertreten hat - hat das bis heute nicht richtig verstanden, wie sie den ganzen "Dieselskandal" bis heute nicht korrekt interpretiert, nachzulesen auf ihrer Webseite. Ausserdem wäre der Gang vor das VG eine ganz andere Baustelle gewesen und hätte von der RSV erneut abgesegnet werden müssen....da am VG in erster Instanz aber keine Pflicht besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen wären meine Kosten so überschaubar gewesen, dass ich diesen Weg gegangen wäre.
Aber es kam dann doch anders, ich habe von den "normalen" Gerichten Recht erhalten, aber keinen Yeti mehr.
ciao Pit
after all is said and done there's a lot more said than done....
Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob die verbotene Einrichtung auf dem Prüfstand zum Einsatz kommt, sondern ob sie bei Erteilung der Typgenehmigung vorhanden war.
Ja, sie haben das Update genehmigt. Die Genehmigung kann aber eine Änderung der Typgenemigung nicht ersetzten.
Die Typgenehmigung geht von einem Fahrzeug ohne Abschalteinrichtung aus. Dieses wurde bei der Genehmigung vom Hersteller bestätigt.
Durch das update wird die Typgenehmigung erst erfüllt. Dadurch bedarf es keiner neuen Typgenehmigung
Das können die Briten natürlich sagen, das ermächtigt die Zulassungsstellen aber nicht, eine Betriebsuntersagung anzuordnen.
Die Briten sagen aber auch das die Fahrzeuge nicht der Konfirmitätserklärung entsprechen. Somit entfällt die Betriebserlaubnis und die Fahrzeuge können jederzeit stillgelegt werden.
Vorschriftswidrig nach diesen Gesetzen ist ein Fahrzeug vielmehr erst dann, wenn es einen von der Typgenehmigung abweichenden Zustand aufweist,
wie du ja selber schreibst.
Unser Disput dreht sich nur um die Tygenehmigung.
Die Briten sagen das dieTypgenehmigung für ein Fahrzeug ohne Abschalteinrichtung erteilt wurde.
Du sagst es wurde ein Fahrzeug mit Abschaltung genehmigt.
Viel Spaß beim Rechtsstreit mit der Zulassungsbehörde.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Exakt und genau diesen Weg hat nach meinem Kenntnisstand noch keiner eingeschlagen.
Stimmt, aber das ist erst möglich nach dem endgültigen Bescheid über die Ablehnung des Widerspruches.
Irgendwie bin ich der erste im Forum dem sich die Möglichkeit erschließt.
Im Beitrag 5290 erwähnt.
Zusammenfassung :
Anschreiben der Zulassungsstelle mit Fristsetzung
Anschreiben der Zulassungsstelle mit Termin der Stilllegung und Belehrung zum Widerspruch
Widerspruch fristwahrend eigelegt
Widerspruch begründet
Schreiben der Zulassungsstelle mit Ablehnung und der Aufforderung den Widerspruch zurück zu nehmen
Weiterleitung des Widerspruches von der Zulassungsstelle an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Freistaat Sachsen
Endgültiger Bescheid vom Landesamt - Widerspruch abgelehnt
Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht bis zum 21.01.2019
Ausgang offen ..............
Aber wenn wir gewinnen dürfte sich die Angelegenheit mit dem TÜV auch leichter klären.
Alles im allen ein schönes neues Hobby.
Die ersten 8 Monate sind gewonnen und weiter fröhlich ohne Update !
F.U.
Endgültiger Bescheid vom Landesamt - Widerspruch abgelehnt
Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht bis zum 21.01.2019
Ausgang offen ..............
Moin,
dann hast Du ja jetzt die Chance auf Klärung. Bei mir hat die Zulassungsstelle eine Frist gesetzt (05.07.2018) aber nach meinem Schreiben (von floflo) ist bis heute nichts mehr passiert und jetzt kommt die HU.......
Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht bis zum 21.01.2019
Ausgang offen ..............
Aber wenn wir gewinnen dürfte sich die Angelegenheit mit dem TÜV auch leichter klären.
Für mich bist Du der unerschrockene Ritter hoch zu Yeti, der es einfach wissen möchte. Wie wir alle vermutlich, also lasse dich nicht von den Gedankenspielen hier beirren und feiere schöne Festtage! Die TüV- Bastion sollte nach meiner Einschätzung auch einknicken, sollten die Behörden fallen.
Grüße, Fördegleiter