Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • lego63 schrieb:

      Auch da hättest du 193 Alternativen!
      Schlecht recherchiert !
      Da gibt es Einreisebestimmungen /Visa/ Aufenthaltsgenehmigungen und noch mehr kleine Hürden.
      Und ob ich in den USA zum Beispiel mit dem Betrugswagen fahren dürfte............
      Ob mich VW dann auch entschädigt ? :rolleyes:
      Es ergibt schon Sinn in jeden Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitzuführen. :saint:
      F.U.
    • lego63 schrieb:

      Und so Dinge wie Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind doch Kleinigkeiten gegenüber dem andauernden Leiden in Deutschland, weil dich der so Staat drangsaliert und "erpresst"!
      lego63 bitte bleiben wir beim Thema.
      Fragen und Antworten zum Update des EA189
      Ich habe und will kein Update - Dich betrifft das bei dem im Profil genannten Fahrzeug nicht.
      Am Montag reiche ich meine Klage, gegen die geplante Stilllegung, beim Verwaltungsgericht ein.
      Da komme ich an vielen Steckdosen vorbei vielleicht sehen wir uns .
      Fazit :
      Ich wehre mich und hoffe auch anderen zu helfen !
      F.U.
    • Freundliches hallo an alle!
      Hallo CAROMITO!
      Da geht es uns doch beiden gleich. Ich bin der Meinung, wer sich keinen Ärger einhandeln will und mit dem Update gut leben kann, der soll es doch aufspielen lassen. Für mich ist da jeder gleich viel wert.
      Ich mache keinen Unterschied zwischen beiden Parteien.
      Ich möchte das Update nicht und werde auch kämpfen, um zu verhindern, dass es bei unserem Yeti aufgespielt wird. Wenn ich mein Pulver dann verschossen habe, wedle ich mit der weißen Fahne und ergebe mich. Ich hoffe, mir geht das Pulver nicht so schnell aus.
      Es wird immer zwei Lager geben. Deshalb können trotzdem alle Freunde bleiben.
      Toleranz ist einfach eine gute Sache.
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • Kajo schrieb:

      Mark1972 schrieb:

      Bei der Terminplanung mit dem Skoda Händler wurde dann ganz klar gesagt, dass die dann auch das Update aufspielen werden, ob ich will oder nicht. Ohne Update würde ich das Auto nicht wieder bekommen. Das war die Aussage von zwei Händlern, es war nicht einfach eine Lösung ohne Update zu finden...
      Selten von solch einer Unverfrorenheit gehört. Wenn ich als Kunde kein Software-Update aufgespielt haben will, spielen die auch keins auf. Das hätte ich auf dem Auftrag vermerkt und mir für den Fall des "auftragswidrigen Aufspielens" weitere Schritte vorbehalten.

      Herne schrieb:

      Spätestens bei der nächsten HU bist du dann Fußgänger nach dem jetzigen Stand.
      Das ist dann so.
      Moin,

      wenn ich das richtig verstanden habe, führt das fehlende Update zu einem erheblichen Mangel, aber damit noch nicht zu einer Betriebsuntersagung. Es folgt dann eine 4-Wochen Frist zur Abstellung des Mangels und Wiedervorführung. Besser ist es m.E. den HU-Termin erst einmal zu "übersehen". So werde ich es machen und später entscheiden, wie es weitergeht.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • Halb so wild...

      Es soll ja immer noch Prüforganisationen geben, die das mit der Überprüfung des Software-Standes techn. nicht geregelt kriegen.

      Ein Kollege wurde neulich nach einer schriftlichen Bestätigung des Updates gefragt weil "Sie" nicht auslesen könnten.
      Gott sei Dank hatte er so einen alten Zettel dabei, wie sie der :F: am Anfang ausgestellt hat.
    • nate-nate schrieb:

      Toleranz ist einfach eine gute Sache.
      Da muss ich dir "widersprechen". Toleranz ist viel mehr als eine gute Sache. Toleranz ist der Schlüssel zum Frieden unter den Menschen, unter den Völkern und unter den Staaten. Oder anders ausgedrückt: Toleranz - von allen geübt - verschafft einem den Zutritt zum Paradies. Doch leider war mal wieder gerade Streik, als der liebe Gott die Toleranz verteilt hat.

      Andreas
    • dtex schrieb:

      Es soll ja immer noch Prüforganisationen geben, die das mit der Überprüfung des Software-Standes techn. nicht geregelt kriegen.

      Ein Kollege wurde neulich nach einer schriftlichen Bestätigung des Updates gefragt weil "Sie" nicht auslesen könnten.
      Gott sei Dank hatte er so einen alten Zettel dabei, wie sie der :F: am Anfang ausgestellt hat.
      Was steht eigentlich für die Prüforganisationen auf dem Spiel, wenn sie einen solchen Punkt übersehen (der ganz offensichtlich nichts mit der unmittelbaren Betriebssicherheit zu tun hat)?
      Anders gefragt: Gibt es nicht doch eine blinde Ermessens-Entscheidung? Ich werde sicher nicht klagen, wenn hier nicht intensiv geprüft wird.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Was steht eigentlich für die Prüforganisationen auf dem Spiel, wenn sie einen solchen Punkt übersehen (der ganz offensichtlich nichts mit der unmittelbaren Betriebssicherheit zu tun hat)?
      Die Prüfer sind angewiesen, das Fehlen des Updates als schweren Mangel zu deklarieren. Theoretisch könnte ein Prüfer das natürlich übersehen, doch damit würde er sich selbst angreifbar machen. Wenn er es absichtlich übersieht, wäre das sogar ein Kündigungsgrund. Übersieht er es nur einfach, erfüllt er seine Aufgaben schlecht und könnte sich so einen Rüffel einfangen. Warum sollte sich ein Prüfer einer solche "Gefahr" aussetzen?

      Fördegleiter schrieb:

      Anders gefragt: Gibt es nicht doch eine blinde Ermessens-Entscheidung?
      Da gibt es überhaupt kein Ermessen, auch kein blindes. Der einzige Weg zur Plakette zu kommen ist der Weg vors Gericht. Diesen Weg, wenn auch nicht bezogen auf die HU, bestreitet jetzt CAROMITO. Hat er damit Erfolg, was ich nicht nur hoffe sondern auch glaube, wird auch die an die HU-Prüfstellen erteilte Anweisung, keine Plakette zuzuteilen, den "Bach runtergehen".

      Andreas
    • Fördegleiter schrieb:

      wenn hier nicht intensiv geprüft wird.
      Hallöchen Fördergleiter,
      um zu prüfen, müßten die HU-Prüfstellen die Softwaredaten vorher/nachher von VW haben.
      Kann ich mir nicht vorstellen ( Betriebsgeheimnis ).
      Denke es sind Informationslücken.
      Der :F: hängt sich per EDV bei VW ein, die spielen die neue Software auf.
      Dieser Vorgang geht in die Datenbank von VW, die leiten die Meldung über das erfolgte Update an das KBA und die geben die Daten an die Datenbanken der HU -Prüforganisationen weiter.
      Ist aber eine reine Vermutung :thumbup: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • floflo schrieb:

      Theoretisch könnte ein Prüfer das natürlich übersehen, doch damit würde er sich selbst angreifbar machen.
      Von der DEKRA erhielt ich folgende Aussage: Wenn wir den Stecker einstecken, kommt automatisch der Hinweis, dass nicht der korrekte Softwarestand vorhanden ist.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • L040 schrieb:

      Von der DEKRA erhielt ich folgende Aussage: Wenn wir den Stecker einstecken, kommt automatisch der Hinweis, dass nicht der korrekte Softwarestand vorhanden ist.
      Das ist auch mein Kenntnisstand und für die Prüforganisationen "auf dem Land" gibt es ja vom freundlichen SKODA-Händler die Bestätigung in Papierform.
    • nate-nate schrieb:

      Da geht es uns doch beiden gleich. Ich bin der Meinung, wer sich keinen Ärger einhandeln will und mit dem Update gut leben kann, der soll es doch aufspielen lassen. Für mich ist da jeder gleich viel wert.
      Ich mache keinen Unterschied zwischen beiden Parteien.
      Ich möchte das Update nicht und werde auch kämpfen, um zu verhindern, dass es bei unserem Yeti aufgespielt wird. Wenn ich mein Pulver dann verschossen habe, wedle ich mit der weißen Fahne und ergebe mich. Ich hoffe, mir geht das Pulver nicht so schnell aus.
      Es gibt ja noch die dritte Möglichkeit gegen VW zu klagen. ;)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
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