Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Rolf schrieb:

      Es gibt ja noch die dritte Möglichkeit gegen VW zu klagen
      Das ist keine dritte Möglichkeit, gegen VW klagen kann der "Verweigerer" und der "Aufspieler".
    • Kajo schrieb:

      Das ist keine dritte Möglichkeit, gegen VW klagen kann der "Verweigerer" und der "Aufspieler".
      Na ja, "klagen können" ist hier ja nicht im Sinne von "klagen dürfen" zu verstehen, sondern im Sinne von "klagen mir Aussicht auf Erfolg". Da sagen einige Verweigerer-Anwälte, dass man seine Erfolgsaussichten mit dem Aufspielen des Updates vermindere, weil dadurch der Mangel ja beseitigt würde. Das Argument halte ich zwar nicht für schlüssig, macht aber deutlich, dass es für eine Klage durchaus einen Unterschied machen kann, ob man das Update hat oder nicht.

      Andreas
    • diskreditierte Erfüllungsgehilfen

      FloFlo schrieb:
      "... Der einzige Weg zur Plakette zu kommen ist der Weg vors Gericht. Diesen Weg, wenn auch nicht bezogen auf die HU, bestreitet jetzt CAROMITO. Hat er damit Erfolg, was ich nicht nur hoffe sondern auch glaube, wird auch die an die HU-Prüfstellen erteilte Anweisung, keine Plakette zuzuteilen, den "Bach runtergehen"."

      Ja, das hoffe ich auch und ich drücke die Daumen. Mir war noch nicht ganz klar, daß Caromito tatsächlich loslegt :thumbsup: . Der Weg über die Überwachungsvereine ist aus meiner Sicht äußerst unglücklich gewählt. Entgegen vieler anderer Kunden empfand ich die von mir dort eingekaufte Leistung immer ok, so zeigte mir der "Service" ( ;) ) dort immer Mängel auf, die ich selbst gern angestellt haben möchte und freute mich auf entgegenkommende Autos, die nicht aufgrund technischer Mängel mit mir verunfallen. Jetzt allerdings sehe ich das etwas differenzierter; die Läden haben sich selbst diskreditiert oder werden zumindest rechtlich zweifelhaft als Erfüllungsgehilfen ausgenutzt.
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fördegleiter ()

    • Fördegleiter schrieb:

      die Läden haben sich selbst diskreditiert oder werden zumindest rechtlich zweifelhaft als Erfüllungsgehilfen ausgenutzt.
      Diese Bewertung halte ich für nicht richtig. Die jeweiligen Kfz-Prüfer müssen die jeweiligen Vorgaben einhalten und haben keinen "Spielraum".

      Von daher bin ich auch, entgegen der Darstellung von floflo, der Meinung dass das "Vorgehen" gegen eine Nichterteilung einer Prüfplakette wie jetzt von Caromito geplant, keinen Erfolg haben wird.
    • Hallöchen!
      Hallo Kajo!
      Das Update ist sehr umstritten. Das wirst Du ja sicher selbst wissen.
      Es wurde bei Kontollen der Fahrzeuge mit Update Mehrverbrauch festgestellt.
      Dies führt wiederum zu höherem Schadstoffausstoß. Das wurde im Forum schon heiß diskutiert.
      Darum sehe ich durchaus gute Aussicht auf Erfolg.
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • Kajo schrieb:

      Diese Bewertung halte ich für nicht richtig. Die jeweiligen Kfz-Prüfer müssen die jeweiligen Vorgaben einhalten und haben keinen "Spielraum".

      Von daher bin ich auch, entgegen der Darstellung von floflo, der Meinung dass das "Vorgehen" gegen eine Nichterteilung einer Prüfplakette wie jetzt von Caromito geplant, keinen Erfolg haben wird.
      Da gild es doch einige Missverständnisse auszuräumen !

      Die jeweiligen Prüfer haben keinesfalls alle richtig gehandelt !
      Wie kann es sonst sein das der TÜV die Plakette verweigert hat aber einen Tag später ein anderer Verein
      keine Schwierigkeit hatte mit der Zustimmung.
      Aber das hatten wir schon !

      floflo hat richtig ausgeführt, von mir bestätigt, das ich am 21.01.2019 Klage vor dem Verwaltungsgericht einreiche .
      Das bedeutet das hier, gegen die ausgesprochene Stilllegung, Klage erhoben wird.
      floflo hat hier auf dem Zusammenhang verwiesen das, wenn die Klage erfolgreich sei, die Verweigerung der Plakette kaum zu halten ist.

      Es gibt mittlerweile viele Beiträge zum Thema aber nur wenige die gewillt sind sich zu wehren.
      Deshalb bitte die rechtlichen Schritte sauber trennen.

      Danke an floflo für seine unermüdliche Arbeit seinen Rat und die aufmunternden Worte .

      Und immer noch fahre ich fröhlich - ohne Update !
      F.U.
    • CAROMITO schrieb:

      Wie kann es sonst sein das der TÜV die Plakette verweigert hat aber einen Tag später ein anderer Verein
      keine Schwierigkeit hatte mit der Zustimmung.
      Aber das hatten wir schon !
      Das war im Rahmen der "Übergangszeit" und verwundert auch nicht wirklich.

      Es wäre halt interessant, ob auch weiterhin noch "Prüfvereine" die Plakette ohne Software-Update kleben.
    • Kajo schrieb:

      Das war im Rahmen der "Übergangszeit" und verwundert auch nicht wirklich.
      Das war längst noch keine "Übergangszeit", da war noch reichlich Zeit. Ausserdem gibt es bei solchen Sachen einen Termin, eine deadline und keine "Übergangszeit".

      Das war einfach blinder (und falscher) vorauseilender Gehorsam und Aktionismus des TÜVs dort, ich habe damals kurz herumtelefoniert und schnell gemerkt, welche Konfusion beim TÜV herrschte, kurz @CAROMITO informiert und am nächsten Tag bekam er von einer anderen Prüforganisation anstandslos eine "geklebt". ;)
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • SQ5 schrieb:

      Sollte das Urteil so bleiben kömnen sich alle Dieselhersteller warm anziehen.
      Warum soll das ein Problem für die Dieselhersteller werden? Die aktuellen Normen kann man ohnehin mit der AGR allein nicht mehr erreichen, so dass diese Technik insoweit Geschichte ist.

      SQ5 schrieb:

      Aber es ist eben nur eine Instanz.
      Das Urteil stellt keine Besonderheit dar. Es gibt bereits hunderte von Urteilen zum Abgasskandal und ausnahmslos alle haben eine unzulässige Abschalteinrichtung für erwiesen, d.h. die Voraussetzungen für das "Schlupfloch" als nicht erfüllt angesehen. Obwohl es durchaus gute Gründe gibt, das anders zu sehen, glaube ich nicht daran, dass der BGH hier anders entscheiden wird. Die vom BGH zu klärenden Kernfragen werden vielmehr sein, ob bei Klagen gegen den Verkäufer der Mangel durch das Update als geheilt gilt, und bei Klagen unmittelbar gegen VW (Audi etc. ...), ob VW vorsätzlich sittenwidrig eine Schädigung herbeigeführt hat. Letzteres wird inzwischen von vielen Gerichten bejaht, wie auch jetzt in dem Urteil des LG Stuttgart. Ich halte diese Rechtsprechung für sehr fragwürdig, denn wenn VW von einer unter das Schlupfloch fallenden Einrichtung ausging, kann man wohl kaum einen auf eine Schädigung gerichteten Vorsatz annehmen.

      Andreas
    • SQ5 schrieb:

      Nahezu alle Dieselhersteller benutzen so genannte Thermofenster. Sollten die unzulässig sein. So käme so ziemlich jeder Dieselbesitzer und auch Besitzer von Benzinern zu einer Schadensersatzmöglichkeit. So wie eben im Urteil begründet.
      Richtig! Und daher verwenden auch nahezu alle Hersteller unerlaubte Abschalteinrichtungen, und zwar mit ziemlicher Sicherheit auch noch nach dem Update. Der Knackpunkt liegt darin, dass man sich nicht auf eine Ausnahmebestimmung (hier Thermofenster) berufen kann, wenn sich dies mit einer anderen, ggf. auch teureren Technik verhindern lässt, womit wir wieder bei meinem Lieblingsthema wären, dass die AGR zur Verwirklichung der Grenzwerteinhaltung ungeeignet ist und damit von Anfang an nicht genehmigungsfähig war. Die technischen Zusammenhänge waren dem KBA bewusst oder hätten ihm bewusst sein müssen und dennoch hat es seinen Segen zu dieser Technik erteilt. Oder bildlich gesprochen, man kann nicht einem erst ein leckeres Steak vor die Nase halten und dann hinterher einen dafür bestraft, dass man es gegessen hat.

      Andreas
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