Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Hier kann man nicht allein dem KBA die Schuld zulöffeln. Da schließli h auch in anderen Ländern die Genehmigungen so erreicht werden. Außerdem beziehen sich die Thermofenster auf Mitirtemperaturen was das Urteil noch witziger macht
    • SQ5 schrieb:

      Hier kann man nicht allein dem KBA die Schuld zulöffeln. Da schließli h auch in anderen Ländern die Genehmigungen so erreicht werden.
      Ja richtig, auch die Typgenehmigungsbehörden andere EU-Länder haben gleichermaßen Schuld, aber nur das KBA hat Sanktionen verhängt. Ich kreide dem KBA gar nicht so sehr an, dass es die AGR-Technik abgesegnet hat, vorwerfen tue ich dem KBA, dass es nicht zum eigenen Versagen steht sondern den Fehler allein auf VW und seine Kunden abwälzt. Da wäre es besser gewesen, wie alle anderen den Ball flach zu halten.

      Andreas
    • Da hätten wir doch ein sehr erfreuliches Urteil vom OLG Köln.
      Hier sind wir eine Stufe weiter.
      Zitat :
      Der Zivilsenat des OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln und wies eine Berufung des Autokonzerns zurück. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Az: 18 U 70/18)

      mdr.de/nachrichten/ratgeber/ur…mmel-diesel-audi-100.html
      F.U.
    • In diesem Urteil geht es um vorsätzliche sittenwidrige Täuschung, darüber hat Andreas schon einmal referiert.

      Das hier genannte Urteil über die Unzulässigkeit von Thermofenstern und diese als verbotene Abschalteinrichtung einzustufen bleibt interessant.

      Was so manche Richter hier ablassen klingt für mich nach Berufsunfähigkeit oder gleicht einem Lotteriespiel. Ein klare juristische Linie ist hier IMHO nicht erkennbar. Aber selbst sechs Messerstiche mit einem Brotmesser werden ja als Notwehr eingestuft, wibei selbuges ja nicht mal eine Waffe darstellt und der öffebtliche Raum wohl ein normaker Aufbewahrungsort dafür ist.

      Ich kann mir gut vorstellen das eine klare Betrugsstruktur erkannt wird und jeder der so ein Fahrzeug neu vor dem Skandal gekauft hat entschädigt wird.

      Aber kommt Zeit kommt Rad. Wahrs heinlich so im Jahr 2025 wenn bereits e Auto Besitzer klagen, weil sie nicht wussten wie umweltschädlich ihre Li io Akkus hergestellt wurden und diese verboten werden. :D
    • SQ5 schrieb:

      Was so manche Richter hier ablassen klingt für mich nach Berufsunfähigkeit oder gleicht einem Lotteriespiel. Ein klare juristische Linie ist hier IMHO nicht erkennbar.
      Nun muss man halt jedes Einzelurteil auch hinsichtlich der Antragstellung und insbesondere der Begründung für sich betrachten und kann sich dann eine eigene Meinung bilden.

      Für mich ist es durchaus nachvollziehbar, dass ein "getäuschter Käufer" sein Fahrzeug zurück geben kann und für die zwischenzeitliche Nutzung eine Nutzungentschädigung angerechnet wird. Mein Verständnis endet allerdings da, wo ein "getäuschter Käufer" nach jahrelanger Nutzung sein Fahrzeug zurück geben will und auch noch eine Verzinsung für seinen Kaufpreis, ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung, verlangt.

      SQ5 schrieb:

      Aber selbst sechs Messerstiche mit einem Brotmesser werden ja als Notwehr eingestuft, wibei selbuges ja nicht mal eine Waffe darstellt und der öffebtliche Raum wohl ein normaker Aufbewahrungsort dafür ist.
      Auch hier sollte man sich die Begründung des Gerichtes zunächst einmal zu Eigen machen und dann die eigene Meinung bilden. Im Gegensatz zu dem von Caromito verlinkten "Urteil" kann hier aber sicherlich noch die zuständige Staatsanwaltschaft in Berufung gehen.

      SQ5 schrieb:

      In wenigen Monaten bekomme ich ein Touareg Angebot (ich bräuchte nur den Restkaufwert zu zahlen) mal sehen ob das n Schnapper wird.
      Dann drücke ich mal die Daumen - ein günstiger Touareg wäre auch für mich eine Überlegung wert.
    • Hallo, Euch zur Info:

      VG Saarlouis Beschluß vom 10.1.2019, 5 L 1832/18
      Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw wegen unterlassenen Software-Updates (hier: Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung)

      rechtsprechung.saarland.de/cgi…2019&nr=7005&pos=5&anz=13

      Was ist eigentlich aus dem Münchner Verfahren zur Stilllegung mit dem Skoda geworden. Ist dies rechtskräftig geworden? Gibt es irgendwo den Volltext?
    • M.2018 schrieb:

      Was ist eigentlich aus dem Münchner Verfahren zur Stilllegung mit dem Skoda geworden. Ist dies rechtskräftig geworden? Gibt es irgendwo den Volltext?
      Nein, lt. mir vom Gericht gegebener Auskunft ist im Münchener Verfahren noch immer kein Urteil gesprochen worden, obwohl die mündliche Verhandlung jetzt zwei Monate zurückliegt. Ich schließe daraus, dass man meinen Hinweis bezüglich Skoda mit britischer Typgenehmigung ernst genommen hat und sich die endgültige Entscheidung deshalb so hinzieht, weil man sich bei der VCA erst noch "schlau machen" muss. Ist aber nur eine Vermutung von mir. Die Pressestelle teilte mir mit, dass die Urteile, wenn sie bekanntgegeben wurden, in die Datenbank des VG München eingestellt würden. Ich werde das verfolgen und das Forum unterrichten, sobald mir Einzelheiten bekannt sind.

      M.2018 schrieb:

      Hallo, Euch zur Info:
      VG Saarlouis Beschluß vom 10.1.2019, 5 L 1832/18
      Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw wegen unterlassenen Software-Updates (hier: Aufhebung einer Sofortvollzugsanordnung)
      Sehr interessante Entscheidung, die im Nebensatz auch die Fahrverbote in Frage stellt! Was bei den Zivilgerichten begonnen hat, nämlich eine sehr uneinheitliche Rechtsprechung, scheint sich jetzt bei den Verwaltungsgerichten fortzusetzen. Man könnte hier fast vom "Krieg" der Gerichte sprechen.

      Andreas
    • minoschdog schrieb:

      Wer von euch 4 hat denn das Urteil gelesen....und die Rechtschreib- sowie Formulierungsfehler gefunden

      Ich, CAROMITO !

      In Summe 4 x, mehr mochte mein Kopf nicht .
      Mich interessiert am Ende nur das Ergebnis und die Begründungen, sonst nichts.
      Hier hat sich ein Gericht wirklich mit dem Thema beschäftigt und sich grundlegende Gedanken gemacht.
      Völlig neue Gedankenansätze die auch uns vor dem VG helfen könnten.
      minoschdog wenn Du möchtest, male für mich die Fehler Rot an, damit mein Anwalt nicht in die gleiche Falle tappt. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      F.U.
    • rainer II schrieb:

      ich habe kein Jura-Studium
      Habe auch kein Studium der Rechtswissenschaften, lese aber gleichwohl die hier zum Thema veröffentlichten Urteile und bilde mir "meine persönliche Meinung". Von daher sage ich auch hier einmal "Besten Dank" für die jeweilige Verlinkung zu den Urteilen, die mir allemal lieber sind als irgendwelche reißerischen Berichterstattungen in den Medien.

      Ansonsten achte ich hier weniger auf die Rechtschreibung und Kommasetzung.
    • Kajo schrieb:

      Von daher sage ich auch hier einmal "Besten Dank" für die jeweilige Verlinkung zu den Urteilen
      Hallöchen,
      da kann ich nur zustimmen :) .
      Da mir die Stillegung noch droht, werden solche Informationen abgspeichert und gehen dann mit dem Schreiben von @floflo an die Zulassungsstelle.
      Mir ist bewußt, daß das alles Einzelentscheidungen sind und eventuell von dem Berliner VG nicht übernommen werden, aber eventuell regt das zum Nachdenken an :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
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