Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Die Fahrzeuge sind mit einer wirksamen Typgenehmigung zugelassen worden und behalten diese auch. Denkbar ist allerdings, dass die Zuständigkeit von der VCA auf eine EU-Behörde übertragen wird. Das könnte im Falle von Skoda auch das KBA sein. Dann stellt sich die Frage, ob das KBA wie bei von ihm typgenehmigten Fahrzeugen die Typgenehmigung ändern oder gar zurücknehmen kann. Das ist prinzipiell möglich, allerdings nicht bezüglich der vom Abgasskandal betroffen Fahrzeuge, da die Erteilung wie auch Änderung der Typgenehmigung nach deutschem Recht ein Verwaltungsakt (VA) ist. Wurde der VA durch Täuschung zu Unrecht erlassen und erweist sich damit als rechtswidrig so kann er zwar zurückgenommen oder geändert werden, dies ist jedoch nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Tatsachen zulässig, welche die Rücknahme oder Änderung des VA rechtfertigen. Diese Frist ist längst abgelaufen.
      Ist die Nebenbestimmung zur vom KBA typgeprüften Fahrzeugen (z.B. VW) nicht auch erst nach Ablauf der 1-jährigen Frist für die Rücknahme der Typgenehmigung erlassen worden. Ich habe es bisher immer so verstanden, dass die Rücknahme der Typ-Genehmigung nur innerhalb eines Jahres erfolgen kann. Da die Frist aber abgelaufen war, hat das KBA die Nebenbestimmung erlassen und zwar später als innerhalb der Jahresfrist.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • old man schrieb:

      nach meinem Wissen, hat z.B. der Karoq die Typgenehmigung in der CZ erhalten. Wie das bei den anderen neuen Modellen aussieht, weiß ich nicht.
      Ich gehe davon aus, dass Skoda seit Bekanntwerden des Brexit keine Fahrzeuge mehr in GB hat typgenehmigen lässt. Alle neuen Modelle nach der Brexitentscheidung werden daher ein Typgenehmigung eines anderen EU-Landes haben. Es mag sein, dass das CZ ist. Es gibt jedoch noch Skoda-Modelle, die ihre Typgenehmigung in GB erhalten haben und immer noch verkauft werden. Diese Fahrzeuge dürften nach dem endgültigen Brexit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, wenn nicht entweder die VCA-Typgenehmigung von einer EU-Behörde übernommen oder eine neue Genehmigung erteilt wird.

      old man schrieb:

      Wenn es zu einem ungeregelten Brexit kommt, könnte die Behörde in der CZ die vorhandene Typgenehmigung aus England übernehmen.
      Das ist richtig und ich gehe auch davon aus, dass es eine solche Übernahmeregelung geben wird. Ob das jetzt durch die zuständige Behörde in CZ geschieht oder einer Behörde eines anderen EU-Landes, sei einmal dahingestellt.

      Andreas
    • L040 schrieb:

      Ist die Nebenbestimmung zur vom KBA typgeprüften Fahrzeugen (z.B. VW) nicht auch erst nach Ablauf der 1-jährigen Frist für die Rücknahme der Typgenehmigung erlassen worden.
      Nein! Nach Bekanntwerden der Schummelsoftware ist das KBA sehr schnell tätig geworden. Der Bescheid, mit dem Nebenbestimmungen zur Typgenehmigung angeordnet wurden, datiert vom 15.10.2015.

      Andreas
    • Danke, das habe ich bisher falsch verstanden. So wird mir einiges klarer. Aber hattest Du nicht mal geschrieben, dass es Dir nicht bekannt ist, ob das KBA eventuell versucht, Einfluss auf den VCA dahingehend zu nehmen, dass auch der VCA eine entsprechende Nebenbestimmung erlässt? Das wäre dann doch wegen Fristablauf auch nicht mehr möglich.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • L040 schrieb:

      Aber hattest Du nicht mal geschrieben, dass es Dir nicht bekannt ist, ob das KBA eventuell versucht, Einfluss auf den VCA dahingehend zu nehmen, dass auch der VCA eine entsprechende Nebenbestimmung erlässt? Das wäre dann doch wegen Fristablauf auch nicht mehr möglich.
      Ja, das hatte ich mal geschrieben. Die Erteilung, Änderung, Rücknahme und der Widerruf der Typgenehmigung erfolgen nach dem jeweiligen Recht des Landes, in dem die Typgenehmigungsbehörde ihre Sitz hat. Die Jahresfrist ist eine in Deutschland geltende Frist. Das englische Recht diesbezüglich kenne ich nicht. Ich vermute zwar, dass es dort ähnliche Fristen gibt, doch wenn das nicht der Fall sein sollte, könnte die VCA ggf. auch nach Verstreichen der Jahresfrist noch an der Typgenehmigung herumdoktern. So war diese Sorge um ein Eingreifen des KBA in GB von mir gemeint. Tatsächlich ist damit wohl nicht mehr zu rechnen.

      Andreas
    • josupi1 schrieb:

      Hätte ich keine anderen Sorgen, würde ich mal der Behörde antworten und um genauere Angaben zur rechtlichen Begründung bitten.
      Es wurde ein Auszug aus der Benachrichtigung des KBA beigefügt, in dem aber keine Details zur Beschlusslage der zuständigen englischen Typgenehmigungsbehörde stehen. Nur die allgemeine Aussage, dass auch die Engländer die Software für unzulässig halten; ziemlich dünn.
      Diese Antwort habe in final auch nach mehreren Schriftwechsel mit meinem "Amt" bekommen.

      Gruß
      Harzer4x4
    • Nun ist auch bei mir heute das nette Schreiben von der Zulassungsstelle gekommen mit Termin zum 06.03.2019.
      Da ich den Yeti beruflich benötige und keine Stilllegung riskieren kann und dazu im August die HU ansteht und die
      Prüfmafia ja auch dem KBA hörig ist, habe ich mich entschlossen das Update jetzt drauf machen zu lassen.
      Habe ja nun 3,5 Jahr Zeit gewonnen und jetzt noch 2 Jahre VBM und ob ich in 2 Jahren den Yeti noch habe,
      wer weiß das schon.
      Also am Dienstag ist Yetis Updatetag, bin ja gespannt wie er sich danach verhält. Ich werde berichten.
      Gruß Joachim
    • Es ist ein Kreuz mit diesen lediglich sinngemäßen Urteilsveröffentlichungen, die dann auch noch den Kern falsch wiedergeben. So wird ausgeführt, das Fahrzeug des Antragsstellers weiche aufgrund seiner Ausstattung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung von der erteilten EG-Typgenehmigung ab. Das VW Mainz sagt jedoch genau das Gegenteil, dass es der erteilten Typgenehmigung entspricht und erst durch die Anordnung der Nebenbestimmung nicht mehr entspricht. Genauso hatten zuvor auch schon die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Potsdam entschieden. Das bedeutet aber, dass ohne die vom KBA vorgenommene Modifizierung der Typgenehmigung die Fahrzeuge zwar über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, die jedoch von der erteilten Typgenehmigung erfasst wird, so dass keine Rechtsgrundlage für eine Betriebsuntersagung besteht, wenn die Typgenehmigung nicht geändert wurde. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle ausdrücklich die Rücknahme oder Änderung der Typgenehmigung vorgesehen und wenn die zuständige Typgenehmigungsbehörde hiervon keinen Gebrauch macht, haben die Zulassungsstellen auch keine Handhabe mehr, eine Betriebsuntersagung anzuordnen. Die nationalen Behörden können in solchen Fällen nur dann eingreifen und eine Betriebsuntersagung anordnen, wenn ein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder den Bestimmungen über Lärm und Abgasen nicht entspricht. Das ist hier aber nicht der Fall, weil die Grenzwerte ja eingehalten werden und es im praktischen Betrieb keine Grenzwerte gibt.

      Da für Fahrzeuge des Herstellers Skoda keine Modifizierung der Typgenehmigung vorgenommen wurde, kann für sie auch keine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden. Der Beschluss des VG Mainz bestätigt insoweit die von mir hier stets vertretene Ansicht, dass Skodas "aus der Nummer raus" sind. Wer immer noch willens ist, das Update zu verweigern, sollte entsprechend argumentieren und ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass man spätestens vor Gericht damit Erfolg haben wird.

      Zur weiteren Info hier der Beschluss des VG Mainz im Volltext:

      vgmz.justiz.rlp.de/fileadmin/j…uss_vom_16-11-2018_Rn.pdf

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die nationalen Behörden können in solchen Fällen nur dann eingreifen und eine Betriebsuntersagung anordnen, wenn ein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder den Bestimmungen über Lärm und Abgasen nicht entspricht. Das ist hier aber nicht der Fall, weil die Grenzwerte ja eingehalten werden und es im praktischen Betrieb keine Grenzwerte gibt.
      Durch die Abschalteinrichtung sind die Bestimmungen über Lärm und Abgasen eben nicht eingehalten worden. Die Grenzwerte spielen da keine Rolle.

      Wie steht es in dem Urteil:
      Das Kraftfahrt-Bundesamt hat festgestellt, dass diverse Fahrzeugtypen, die von den Herstellern Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit Motoraggregaten des Typs EA 189 hergestellt und vertrieben wurden, die im Hinblick auf ihre Stickoxid-Emis-sionen infolge des Einbaus von unzulässigen Abschalteinrichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2007/46 EG nicht den den Fahrzeugen zugrundeliegen-den EG-Typgenehmigungen entsprechen. Die für Seat und Skoda zuständigen Typgenehmigungsbehörden in Spanien und Großbritannien haben die Unvor-schriftsmäßigkeit der betroffenen Fahrzeugtypen, für die sie die jeweiligen EG-Typgenehmigungen erteilt haben, ebenfalls bestätigt.

      Welche Auswirkungen das jetzt für Skoda hat ist in dem Urteil nicht zu ersehen. Hier wird weiter nur auf die Nebenbestimmung des KBA eingegangen.

      Nur so meine Gedanken.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
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