Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Der maßgebliche Passus findet sich in Rdn. 11 des Beschlusses. Dort heißt es:

      "Dies hat zur Folge, dass sein Fahrzeug damit nicht mehr von den ursprünglichen Rechtswirkungen der Typgenehmigung profitieren kann,was wiederum dazu führt, dass – ohne Nachrüstung – die Voraussetzungen des§ 3 Abs. 1 S. 2 FZV nicht mehr erfüllt sind."
      Danke für den Hinweis.

      Ich lese hier aber nicht das die urprüngliche Typgenehmigung erfüllt wurde.
      Hier steht nur das die ursprüngliche Genehmigung nicht mehr gilt. Ob diese legal oder illegal war wird nicht bewertet ist ja auch für die weitere Urteilsbegründung auch irrelevant.
      Das andere Urteil kenne ich nicht.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Ich habe grad das Urteil vom VG Stuttgart gefunden.
      Hier ist die Aussage eindeutiger und gibt dir soweit Recht.
      Das hilft aber keinen VW Fahrer..

      Auf ein Urteil bei Skoda bin ich mal gespannt. Ich sehe die Sache noch nicht als gewonnen.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Das hilft aber keinen VW Fahrer..
      Das stimmt! Die Entscheidungen helfen nur denjenigen mit Fahrzeugen, die Ihre Typgenehmigung nicht vom KBA erhalten haben. Für VW-Fahrer gibt es aber auch wieder Hoffnung, nachdem sich immer mehr herauszustellen scheint, dass auch das Update nicht vorschriftsmäßig ist. Für den 1.2 TDI wurde das Update daher auch bereits gestoppt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die zweite Welle des "Tsunami" bereits anrollt.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die Entscheidungen helfen nur denjenigen mit Fahrzeugen, die Ihre Typgenehmigung nicht vom KBA erhalten haben.
      Da die Entscheidung sich nur auf die Nebenbestimmung beruft sehe ich keine Hilfe bei den anderen Fahrzeugen. Hier gibt es ja bekanntlich keine Nebenbestimmung. Wie hier die Begründung aussieht bleibt noch abzuwarten.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • vw-verhandlung.de/urteile-abgasskandal

      Da kommt ja schon eine ganze Menge zusammen. Interessant ist, die meisten Urteile sind nicht rechtskräftig, ich nehme mal an, das VW hier eine Einigung versucht, das die alle ans Oberlandesgericht weiter gehen, kann ich mir kaum vorstellen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Weil es hier auch mal um die Schreiben der Behörden ging.. Im Bereich DA hat die Zulassungsstelle nun die Daten vom KBA erhalten und bittet um Stellungnahme bzw. Updatenachweis. Nur als Nachtrag, weil ja auch manch andere hier in der Region berichteten das wir recht spät mit der Frist sind.
    • Frist bei der Zulassungsbehörde ist jetzt bis zum 08.03.2019.

      Werde denen morgen mal das Schreiben von floflo weiterleiten, mal schauen ob was als Antwort kommt.
      An das KBA hatte ich bisher nicht geschrieben. Zur Not werde ich eben noch updaten, wenn die mir weiter auf den Piss gehen..
    • DA-Farmer schrieb:

      Frist bei der Zulassungsbehörde ist jetzt bis zum 08.03.2019.

      Werde denen morgen mal das Schreiben von floflo weiterleiten, mal schauen ob was als Antwort kommt.
      An das KBA hatte ich bisher nicht geschrieben. Zur Not werde ich eben noch updaten, wenn die mir weiter auf den Piss gehen..
      Hallöchen DA-Farmer,
      wir 2,0 Ltr. DSG ler haben so ca. mitte November 2018 alle den Brief vom KBA erhalten.
      Auf das Schreiben ( Muster floflo ) , wie üblich, keine Antwort erhalten.
      Aber, eventuell hat das Schreiben doch etwas bewirkt, denn bisher ist noch kein Schreiben von der Zulassungsstelle gekommen.
      Die Hoffnung stirbt zum Schluß :D .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • @old man ich drücke zwar die Daumen, denke aber es hat in Berlin evtl. eher andere Gründe bei eurer Behörde. Was man so hört, wie lange man auf ne Zulassung warten soll etc. :)

      An das KBA hatte ich wie erwähnt damals nicht geschrieben, wie es so ist, immer vor sich hergeschoben. Aber die Frist mit 19 Januar hatten ja auch schon andere hier im Forum erhalten, denke dann kommt auch noch was.
    • DA-Farmer schrieb:

      ich drücke zwar die Daumen,
      Hallöchen,
      hat leider nicht geholfen ;( .
      Schreiben ist heute eingegangen, Termin in 4 Wochen.
      Muß mich erst mal sortieren, was sinnvoll ist und wie ich vorgehen werde.
      MfG
      old man
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      Heraklit von Ephesos
    • Die Mühlen des KBAs zu beeinflussen wird kaum möglich sein. Die brechen sich ja auch keinen ab, wenn sie die Zulassungsstellen informieren und sollten damit auch rechtlich nicht angreifbar sein. Somit kann man sich effektiv nur auf die Zulassungsstellen konzentrieren, wenn man gegen an gehen will, oder?
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Fördegleiter schrieb:

      Somit kann man sich effektiv nur auf die Zulassungsstellen konzentrieren, wenn man gegen an gehen will, oder?
      Hallöchen Fördergleiter.
      so ist es. Das KBA hat die Verantwortung auf die Zulassungsstellen abgeschoben.
      MfG
      old man
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