Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Fördegleiter schrieb:

      Genau. Old Man, konntest Du Dich inzwischen sortieren?
      Hallöchen Fördegleiter,
      ehrlich gesagt, meine Sortierung war von Ar... und veraltet ;( .
      Dank dem Juristen ( vielen, vielen Dank @floflo ) in unserem Forum, kann ich ein eingehendes und schlüssiges Widerspruchsschreiben vorweisen :thumbup: .
      Schreiben mit Anhang ist per E-Mail raus. Das Original geht morgen per Einschreiben ab.
      Bin gespannt, wie es weiter geht.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Schreiben mit Anhang ist per E-Mail raus. Das Original geht morgen per Einschreiben ab. Bin gespannt, wie es weiter geht.
      Ich auch....und ich drücke dir die Daumen, :Top: den linken auch!
      Aber ich fürchte, beide Schreiben werden an die Nachfahren des Magistrats von Hornberg (Baden-Württemberg) weitergeleitet und in der Folge kommt es zu einer legendär ergebnislosen Schiesserei, bei der letztlich kein einziger Schuss fällt.... ||
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • nate-nate schrieb:

      Freundliches hallo,
      hallo old man. Ich habe das Schreiben, das ich mit floflo zusammen ausgearbeitet habe, an die Zulassungsstelle geschickt, Per E-Mail und als Einschreiben. floflo hat es klasse überarbeitet. Es ist schon einige Zeit her und ich habe als Antwort von der Zulassungsstelle einen Brief erhalten, in dem es hieß, mein Schreiben werde weitergeleitet. Wohin, weiß ich nicht. Ich habe aber schon lange nichts mehr gehört. Ich hoffe, es bleibt noch lange so. Dann sehe ich weiter. Ich bin kein Querulant, aber eine Kämpfernatur. Ich werde mich so lange wehren, wie es nur geht. Danke nochmals an Andreas. Gut dass wir ihn haben und er sich so einsetzt. Das ist ein Segen für uns alle hier. Ich weiß nicht, ob ich kann, aber wenn ich Dir irgendwie helfen kann, dann gerne,
      Ich verbleibe mit besten freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate.
      Kannst mir gerade nochmal verraten auf welcher Seite ich hier das überarbeitete Schreiben finde, damit ich nicht die letzten 20 Seiten durchsuche?
    • DA-Farmer schrieb:

      Kannst mir gerade nochmal verraten auf welcher Seite ich hier das überarbeitete Schreiben finde, damit ich nicht die letzten 20 Seiten durchsuche?
      Hallöchen DA-Farmer,
      das wird schwierig, da jedes Bundesland eine unterschiedlich Vorgehensweise hat.
      Von Stillegungsandrohung innerhalb 7 Tagen bis Stellungsnahme innerhalb 4 Wochen und zusätlich noch mit unterschiedlichen Begründungen.
      Zusätzlich sind in der letzten Zeit noch einige Urteile gegen die Stillegung ergangen.
      Den Grundstock vom 20.12.2018 zum Widerspruch gegen die Stillegung von @floflo findest Du in der Anlage.
      MfG
      old man
      Dateien
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      Heraklit von Ephesos
    • @floflo - vielen Dank für das Musterschreiben. Es wird mir auch als SEAT-Fahrer mit einem in Spanien typisierten Fahrzeug im Bedarfsfalle hoffentlich gute Dienste leisten. Allerdings überlege ich den Punkt der Einhaltung der Messwerte im Realbetrieb "umzudrehen" und unter Bezugnahme auf die letzten Entscheidungen des EuG (zu Euro 6 und RDE) und des - vor und nach dem Update - vorhandenen Thermofensters (15-33°C) die Nebenbestimmung des KBA ebenfalls als rechtsfehlerhaft in Frage zu stellen.
      Im Sinne, selbst wenn mein Fahrzeug von KBA typisiert gewesen wäre und eine Nebenbestimmung erlassen worden wäre, würde diese den europarechtlichen Anforderungen durch die weiterhin vorhandenen Abschaltvorrichtungen (Thermofenster, Vollgas, etc.) nicht gerecht werden, da es bereits bei Typengenehmigung andere technischen Möglichkeiten (SCR-KAT) zur Verfügung gestanden hätte, um auf diese Abschaltvorrichtungen zu verzichten. Das Argument des Motorschutzes greift daher nicht. Und eine funktionierende Abgasreinigung ist nur 2-3 Monate im Jahr gegeben und eine Aufforderung Ihrerseits aus Umweltschutzgründen entbehrlich. (poduschka.at/uploads/media/Sch…rmofenster_-_Autobild.pdf)
    • M.2018 schrieb:

      Allerdings überlege ich den Punkt der Einhaltung der Messwerte im Realbetrieb "umzudrehen" und unter Bezugnahme auf die letzten Entscheidungen des EuG (zu Euro 6 und RDE) und des - vor und nach dem Update - vorhandenen Thermofensters (15-33°C) die Nebenbestimmung des KBA ebenfalls als rechtsfehlerhaft in Frage zu stellen.
      Ungeachtet dessen, dass das ein ziemlich hoffnungsloses Unterfangen sein dürfte, weil VW die Anordnung der Nebenbestimmung hat rechtskräftig werden lassen, bist du hierdurch nicht beschwert, weil es für deinen Seat ja gar keine Nebenbestimmung, ja nicht einmal eine Anordnung zur Beseitigung der Abschalteinrichtung gibt. Wenn du eine zweite Schiene fahren willst, macht es daher mehr Sinn, die Rechtmäßigkeit des Updates in Frage zu stellen, das den Mangel nicht zu beseitigen scheint, weil immer noch abgeschaltet wird und sich Prüfstandswerte sogar verschlechtern, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann. So hat der ADAC eine über die Toleranzgrenze hinausgehende Verschlechterung des NOx-Ausstoßes auf dem Prüfstand bei einem Polo mit dem 1.2 TDI Motor festgestellt und auch eine hier von einem Mitglied eingestellte englische Studie kam bezogen auf einen 2.0 TDI-Yeti zu einem schlechteren Ergebnis als vor dem Update. Auch das VG Saarlouis hat kürzlich Zweifel an der Wirksamkeit des Updates geäußert und daher einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entsprochen. Und VW hat in Absprache mit dem KBA die Updates für den 1.2 TDI-Motor gestoppt, so dass derzeit hier weder Betriebsuntersagung erfolgen noch die HU verweigert wird, wenn das Update nicht aufgespielt wurde. Da ist also einiges im Busch, was den Update-Verweigern helfen, denjenigen mit Update allerdings neuen Ärger bescheren könnte.

      Andreas
    • Kajo schrieb:

      Wenn die Arbeiten in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt werden hat man im Falle eines Schadens immer eine Auseinandersetzung mit dem Hersteller.
      Das ist richtig, obwohl die Rechtslage eindeutig pro Auto-Eigentümer ist; siehe gks-rechtsanwaelte.de/aktuelle…erkstatt-freie-werkstatt/
      Gruß, Gizmo
    • floflo schrieb:

      Die bisherigen Erfahrungsberichte in diesem und anderen einschlägigen Foren lassen den Eindruck aufkommen, dass das Update so etwas ist wie Wolfsburger Roulette.
      Und bei diesem Roulette hatte ich alle meine Jetons voll auf die Null gesetzt....und was verkündete der Richter Croupier, nachdem die Kugel endlich zur Ruhe kam?

      "Green, Zero"!!!! :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Gizmo schrieb:

      Das ist richtig, obwohl die Rechtslage eindeutig pro Auto-Eigentümer ist
      Das gilt aber nicht für Kulanzfälle. Da ist der Hersteller völlig frei und kann die Kulanzleistung auch auf Fahrzeuge beschränken, die von eigenen Vertragswerkstätten gewartet wurden. Da es sich bei der "vertrauensbildenden Maßnahme" nicht um eine Garantie sondern eben nur um eine Kulanzzusage handelt, kann er sehr wohl danach unterscheiden, ob das Fahrzeug in einer eigenen oder einer Fremdwerkstatt gewartet wurde.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ob der Defekt am AGR-Kühler tatsächlich auf das Update zurückzuführen ist, weiß man natürlich nicht, denn letztlich sind das alles Verschleißteile, die auch ohne Update defekt werden können. Es spricht jedoch viel dafür, dass der Verschleiß durch das Update beschleunigt wird.

      SQ5 schrieb:

      Daher würde ich nicht immer alles dem Update zuschreiben! Nach der Mutmaßung müssten doch schon etliche DPF übervoll sein!
      Ich habe nicht alles dem Update zugeschrieben sondern ganz im Gegenteil klargestellt, dass man die Ursache für AGR-Defekte nicht kennt und die betroffenen Teile Verschleißteile sind, die auch ohne Update defekt werden können. Da haben wir also keine gegenteilige sondern die gleiche Meinung. Ich habe dann lediglich geschrieben, dass viel dafür spricht, dass das Update den Verschleiß beschleunigt und damit die Lebensdauer betroffener Teile verkürzt. Diese Annahme resultiert nicht nur aus den Erfahrungsberichten in den einschlägigen Foren, die, das hast du recht, sicherlich nicht repräsentativ sind, sondern vor allem daraus, dass die Fahrzeughersteller die Abschalteinrichtungen ja nicht aus Jux und Tollerei verbaut haben, sondern weil eine im Prüfstandsmodus laufende AGR zu vorzeitigen Schäden führt. Da liegt es dann doch wohl nahe, dass mit dem Update, wenn es tatsächlich das tut, was es tun soll, die Zuverlässigkeit herabgesetzt wird, wie auch einige Gerichte schon angenommen haben. Ob sich das gravierend oder nicht gravierend auswirkt, wird maßgeblich vom Fahrprofil und Fahrstil abhängen.

      Besonders deutlich wird dies, wenn man einen Blick in die USA wirft, wo der Abgasskandal ja seinen Ursprung gefunden hat. Dort hat VW doppelt geschummelt, nämlich sowohl durch Abschalteinrichtungen bei der AGR als auch beim SCR-Kat. Dabei wurde die Schummelsoftware sogar noch "nachgebessert", weil die Fahrzeuge reihenweise mit AGR-Defekten und sogar Motorschäden bei Km-Leistungen unter 50.000 auffällig wurden. Die strengen Abgasnormen in den USA, vor allem in Kalifornien erforderten eine sehr hohe AGR-Rate und einen sehr hohen Anteil an AdBlue. Die hohe AGR-Rate führte im praktischen Betrieb zu einer Vielzahl von Schäden, die hohe Menge eingespritzten AdBlues dazu, dass ständig der Tank nachgefüllt werden mussten, beides nicht gerade Verkaufsargumente. Also hat man (unerlaubte) Abschalteinrichtungen programmiert, um das Problem zu lösen. Anders als bei uns ließ sich das Problem aber bei den meisten Fahrzeugen durch ein Update nicht lösen, da dann wieder die vorherigen Probleme auftraten. Daher hat VW die Fahrzeughalter in den USA für ihre nicht mehr zu gebrauchenden Fahrzeuge entschädigt, während sich bei uns wegen der milderen Abgasnormen das Problem durch ein Update "lösen" ließ. Ob es sich wirklich lösen ließ, wird erst die Zukunft zeigen.

      Andreas
    • Vollkommen normales erstes Schreiben mit der Aufforderung den vorweg beschriebenen Mangel abzustellen bzw. bei Fristversäumnis dies mittels Brief, Fax oder eMail zu begründen.

      Möglichkeiten des Handelns:

      1. Software-Update aufspielen und Bescheinigung zum Termin in Kopie vorlegen.

      2. Um Fristverlängerung, mit Begründung, bitten

      3. Nichts machen und bei Zustellung des Bescheides innerhalb der darin aufgezeigten Frist bei der angegebenen Stelle Widerspruch / Rechtsmittel einlegen.
    • Zurück zum Thema Rost. Meine "Baustelle" ist eine größere: unser Yeti hat ja die 2 Ltr. Dieselmaschine, und das Gericht hat entschieden, dass VW den Wagen zurücknehmen muss wegen der Betrugssoftware.
      Die Rostschäden an den Türen sind von zwei unabhängigen Karosseriebetrieben inspiziert worden. Beide kamen zu dem Ergebnis: typisches "Skoda-Bild". Schuld ist die Dichtung zwischen Fahrer und Beifahrertür, und nach Ansicht der Werkstätten müsste Skoda die Verantwortung für diesen Schaden tragen.
      Wird aber keine Rolle mehr spielen: das Fahrzeug wird, so wie es ist, zurückgegeben, und das war dann wohl das letzte Auto aus dem Konzern, der eifrig darum bemüht ist, seinen eh schon angeschlagenen Ruf gründlich zu ruinieren.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.