Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Wer hat nun schon "upgedatet"?

      Frank050853 27. Februar 2019, 11:06

      .....ich habe es schon einmal geschrieben, hier jetzt die Kurzfassung :

      Zulassungsstelle Schreiben per Postzustellung Freitags, Einspruchfrist bis Montag darauffolgend !!!!
      Sofort Anruf bei der Zu-Lassung : Sie haben sich im Landkreis abgesprochen, Stellungnahme muss bis Montag da sein.
      Email an Zulassungsstelle , plus Schreiben persönlich abgegeben, mit "floflo" Text und meinen Daten !

      Keine Reaktion, sondern dann kam ein Hinweis auf den Still-Legungsbescheid, der gebührenpflichtig sei.

      Werkstatt nach dem Montag angerufen und Termin vereinbart zum "Update" , Termin der Zulassungst. mitgeteilt und dieser Termin wurde von ihnen genemigt !

      Nach Update den " BEWEIS " zur Zulassung gebracht und .........FERTIG !!

      Ich brauche den Wagen auch jeden Tag !

      Zu Deiner Info, ich hoffe , ich konnte etwas helfen

      Gruß Rainer II
    • @rainer II und ich denke so ähnlich wird es bei mir laufen.

      Frist zum Nachweis wäre bis 08.03. zu erbringen, gestern überarbeitetes Schreiben von floflo bei der Zulassungsstelle abgegeben.
      Warte nun die nächste Woche ab und muss ansonsten sowieso in die Werkstatt.


      Ansonsten kann die Werkstatt bei evtl. auftretenden Problemen eben zeigen was sie unter 'VBM bis 250.000km' so verstehen..
    • DA-Farmer schrieb:

      Frist zum Nachweis wäre bis 08.03. zu erbringen, gestern überarbeitetes Schreiben von floflo bei der Zulassungsstelle abgegeben.
      Ich habe die gleiche Frist erhalten, werde aber das oben genannte Schreiben erst am 08.03. per E-mail an die Zulassungsstelle senden.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • old man schrieb:

      Hallöchen,
      ist schon erstaunlich, daß gerade Berhard einen emotionslosen, realistischen Beitrag von sich gibt und damit auch noch recht hat .
      Trotz hervorragender rechtlicher Informationen von floflo, müssen wir uns die Fakten ansehen. Hersteller ( VW ), KBA und die HU-Untersuchungsstellen ziehen an einem Strang. Es sollte sich Jeder genau überlegen, ob es die Nerven, das Geld und das Auto wert sind , dagegen anzutreten. Da es vermutlich in der nächsten Zeit keine höchst richterliche Entscheidung geben wird, habe ich für mich entschieden, das Update, nach Stillegungsbescheid der Zulassungsbehörde b.z.w. HU-Verweigerung, aufspielen zu lassen.
      Aber es soll Jeder machen, was er/sie für richtig hält .
      Hallöchen,
      habe ich am 25.01.2018 geschrieben und heute ist es geschehen ;( .
      Trotz zweier Einsprüche, blieb die Zulassungsstelle bei ihrer Entscheidung.
      Aus den oben genannten Gründen, habe ich das Update heute aufspielen lassen.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      habe ich am 25.01.2018 geschrieben
      Da habe ich gleich mal nachgesehen und ein gutes Jahr zurückgeblättert....und was finde ich für herrliche Zitate?

      Besonders das Letzte: :rolleyes:

      row-dy schrieb:

      umsonst ist außer der Erziehung vieler Mitmenschen nichts im Leben.

      BernhardJ schrieb:

      Bei vielen war halt die Bildung kostenlos (gratis), bei einigen allerdings auch noch umsonst...
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Vorab, ich möchte nicht provozieren !
      Aber, ist das das Forum der Wirbellosen ?
      Wie viele markige Sprüche durfte ich 2 Jahre lang lesen.
      Das erinnert mich an eine Zeit (DDR) wo alle sagten Sie hätten nichts tuen können aber haben immer heimlich die Faust in der Tasche geballt.
      Traurig einfach nur traurig.
      Natürlich ist es jeden freigestellt wie er sich entscheidet !
      Wie schrieb Bettina Wegner in Ihren Lied Kinder ?
      Leute ohne Rückgrat haben wir schon Zuviel !
      Lassen wir es als Schlusswort.
      F.U.
    • old man schrieb:

      Hallöchen,
      habe ich am 25.01.2018 geschrieben und heute ist es geschehen .
      Trotz zweier Einsprüche, blieb die Zulassungsstelle bei ihrer Entscheidung.
      Aus den oben genannten Gründen, habe ich das Update heute aufspielen lassen.
      MfG
      Du meinst 25.01.19 ?!


      :thumbsup: Also in Bayern und Berlin scheint es keine Unterschiede zu geben !! :thumbsup:
    • @CAROMITO, ich stimme Dir meistens zu, aber im Falle einer Stilllegung eines Fahrzeuges,
      ist es einfach ein zu großer finanzieller Verlust (für die meisten Foristi jedenfalls)
      um es darauf ankommen zu lassen......

      Grundsätzlich ist es ja Erpressung vom KBA - so sieht es jedenfalls wohl jeder mit einem normalen "Gerechtigskeitsempfinden".

      Auch ich habe mich "feige verpisst" den ich mochte den 170 PS Yeti mit dem EA189 sehr.
      Bin aber sofort nach Bekanntwerden des Skandals zu SKODA marschiert und habe mir dann zu extrem guten Konditionen
      einen neuen Yeti gekauft.......

      Ich habe einfach keine Lust meine verbleibende Lebenszeit mit Prozessen & Rechtsstreitigkeiten zu verbringen, wenn es auch anders geht.
      Dieses Argument musst Du bitte auch gelten lassen.
      Liebe Grüsse
      Privatier

      [i]Lächle, Du kannst nicht Alle töten......[/i]
    • rainer II schrieb:

      Du meinst 25.01.19 ?!
      Hallöchen rainer II,
      diese Entscheidung habe ich tatsächlich im Januar 2018 getroffen und auch hier geschrieben.
      Mir hatte man damals klar und deutlich beigebracht, daß es ein viel, viel wichtigeres Problem gibt, als ein Haufen Blech ;( .
      Die Enttäuschung von @CAROMITO kann ich verstehen, aber das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert ;( .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • CAROMITO schrieb:

      Vorab, ich möchte nicht provozieren !
      Aber, ist das das Forum der Wirbellosen ?
      Wie viele markige Sprüche durfte ich 2 Jahre lang lesen.
      Wieso, es gibt einige hier die geklagt haben und ihren Yeti schon zurück gegeben haben oder kurz davor stehen.
      Ich finde wenn schon, dann auch "Nägel mit Köpfen" machen und damit ist dann für mich VW auch gestorben. Wer sich weiter vera...... lassen will, soll es doch tun.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Privatier schrieb:

      Ich habe einfach keine Lust meine verbleibende Lebenszeit mit Prozessen & Rechtsstreitigkeiten zu verbringen, wenn es auch anders geht.
      Dieses Argument musst Du bitte auch gelten lassen.
      Selbstverständlich !
      Mir ging es darum diejenigen die sich wie Helden in der Ritterrüstung dargestellt haben und dann kleinlaut sich zurückgezogen haben an Ihre Worte zu erinnern .
      So schnell wird kein Fahrzeug Stillgelegt.
      Mein Anschreiben vom KBA 12.01.2018 und ich fahre heute noch - ohne Update !
      Den Weg zum Update kann ich jederzeit beschreiten.
      Aber so 1 Jahr gewonnen weil der Beginn der VBM sich um diese Zeit verschiebt.
      Das für 28.73 Euro wenn ich nachgegeben hätte.
      Ohne diesen Updatezwang hätten wir nie gegen VW geklagt (gleichfalls mit einer Garantieübernahme von VW).
      Ich wünsche allen die sich für das Update entschieden haben das Sie ohne Probleme bleiben !
      F.U.
    • dtex schrieb:

      Weißt Du zufällig welchen Softwarestand der aufgespielt hat?

      ....9980 oder ..... 9981 ?
      Hallöchen dtex,
      leider nicht. Kein Eintrag auf dem Datenblatt im Serviceheft oder Kofferraum.
      Nur die Bestätigung, daß daß Fahrzeug mit FIN ........ an der Rückrufaktion 23R6 teilgenommen hat.
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • CAROMITO schrieb:

      So schnell wird kein Fahrzeug Stillgelegt.
      Hallöchen CAROMITO,
      ich weiß ja nicht wie Deine Zulassungsstelle arbeitet :) .
      Mein erster Einspruch vom 13/14.02.19 wurde am 15.02.19 und mein zweiter Einspruch vom 27.02.19 wurde am 28.02.19 beantwortet. Nur die Zustellungsdauer war 5/6 Tage.
      Nur zur Information, ich habe mich nicht still und heimlich verdrückt, sondern nur meinen Entschluß vom Januar 2018 bestätigt :!: .
      MfG
      old man
      Nichts ist so beständig wie der Wandel :thumbup:
      Heraklit von Ephesos
    • old man schrieb:

      Hallöchen CAROMITO,
      ich weiß ja nicht wie Deine Zulassungsstelle arbeitet


      Da helfe ich gern.
      Vorab old man der Beitrag war an alle gerichtet Du mußt Dich keinesfalls entschuldigen !
      1. Das erste Schreiben der Zulassungsstelle ( ohne Rechtsmittelbelehrung ) mit einer Frist von 28 Tagen - tapfer ignoriert.
      2. Neuer Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung und einer Frist von einen Monat zum Widerspruch - genau nach 30 Tagen getan.
      3. Widerspruch beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingelegt - relativ kurzfristig zurückgewiesen - Frist ein Monat zur
      Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht.
      4. Schreiben mit der Kurzfassung das geplant ist gegen uns zu entscheiden mit einer Frist zur Stellungnahme - Wunsch erfüllt !
      5. Fröhlich warten :thumbsup:
      6. Bei einen negativen Bescheid, neue Rechtsmittelbelehrung - Frist 1 Monat .
      7. Bei Bedarf auf zum Oberverwaltungsgericht mit neuen Fristen

      Die Zeit vergeht das Licht verbrennt und in fröhlicher Fahrt ohne Update - CAROMITO :thumbup:
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