Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Ich bin nach wie vor sehr zuversichtlich, dass wir eine solche Entscheidung bekommen werden und die Zulassungsstellen dann in Ihrem Tatendrang zu einer "Zwangsbremsung" veranlasst werden.
      Da magst du sicherlich Recht haben. Aber was nutzt mir ein Urteils in ein paar Jahren, wenn bis dahin der Yeti mit abgekratzter Plakette in der Garage vor sich hinrostet (das mit dem rosten ist sogar nicht ironisch gemeint, aber das ist ein anderes Thema...)

      Gruß
      Harzer4x4
    • Von welchem Zeithorizont dürfen wir denn bei dem anhängigen Verfahren ausgehen? Da ist doch sicher auch jemand betroffen, der auf sein Fahrzeug verzichten müßte, wenn er entsprechende aufschiebende Wirkungen nicht erreichen konnte. Folglich sollte doch ein wenig Druck auf dem Kessel sein...
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Harzer4x4 schrieb:

      Aber was nutzt mir ein Urteils in ein paar Jahren
      Ein paar Jahre wird es sicherlich nicht dauern, aber vor Ende dieses Jahres rechne ich nicht mit einer Entscheidung. Wer das Update verhindern will, muss entweder die Zulassungsstelle davon überzeugen, dass eine Betriebsuntersagung rechtswidrig ist, was bisher ausnahmslos nicht geschehen ist, oder er muss gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen. Nach den jüngsten, zu Lasten der Zulassungsstellen ergangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zum Sofortvollzug, scheinen die Behörden im Augenblick keine sofortige Vollziehung mehr anzuordnen, so dass man mit einem Rechtsmittel bis zur abschließenden Entscheidung erst einmal die "Kuh vom Eis" hat.

      rainer II schrieb:

      In welchem Land ist dieses Verfahren denn anhängig ?
      Sachsen und demnächst möglicherweise auch ein Verfahren in Niedersachsen.

      Fördegleiter schrieb:

      Von welchem Zeithorizont dürfen wir denn bei dem anhängigen Verfahren ausgehen? Da ist doch sicher auch jemand betroffen, der auf sein Fahrzeug verzichten müßte, wenn er entsprechende aufschiebende Wirkungen nicht erreichen konnte.
      Die Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten in Hauptsacheverfahren ist recht unterschiedlich. Im Schnitt kann man von einer Verfahrensdauer von 6 bis 24 Monaten ausgehen. In dem gerichtsanhängigen Fall kam die aufschiebende Wirkung der Klage zum Tragen, so dass der Kläger auf sein Fahrzeug nicht verzichten muss und es ganz normal weiternutzen kann. Sollte eine Zulassungsstelle die sofortige Vollziehung anordnen, kann man mit einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung recht schnell (1 bis 3 Monate) zu einer Gerichtsentscheidung kommen.

      Andreas
    • Leider nun auch zwangsupgedatet

      Ja nun mussten wir auch. Es ist unser einziges Auto und wir leben auf dem Lande. Allerdings läuft unsere Klage weiter. 48 Seiten Entgegnung von den VW- Anwälten sind wirklich aufregend. Komischerweise traf sie am selben Tag wie unsere Landratspost ein. Unser Anwalt hat noch nicht wieder entgegnet. Verhandlungstermin am Landgericht Chemnitz wurde noch nicht terminiert.
      Unsere Werkstatt hat neben dem Updaten auch gleich noch die neue Heckklappe eingebaut, weil Rosterscheinungen waren, war seit Anfang 2018 bekannt. Das Leihauto für vier Tage mussten wir nur volltanken, ansonsten keine Kosten. Allerdings war die rechte Seite nach ca. 300km nicht mehr abschließbar. Komischerweise war der Kabelbaum in der Beifahrertür gebrochen. Das war ein komischer Zufall und nicht billig. Aber wir sind natürlich nicht auf eine mechanische Ursache gekommen. Nun geht es erstmalig danach wieder auf Strecke, schauen wir mal.
      Wir würden wahnsinnig gern weiter auch mit unserem Wohnwagen damit fahren. Abgesehen von den Kosten finden wir auch nix Gleichwertiges mit dem Stauraum und der Anhängelast.
      Übrigens tanken wir konsequent Aral Ultimate...schon immer im Winter und nun auch weiterhin.
      Solidarische Grüße von Frank und Ehegesponst
    • Frank050853 schrieb:

      Unsere Werkstatt hat neben dem Updaten auch gleich noch die neue Heckklappe eingebaut, weil Rosterscheinungen waren, war seit Anfang 2018 bekannt. Das Leihauto für vier Tage mussten wir nur volltanken, ansonsten keine Kosten.
      Das ist doch eine erfreuliche Nachricht bei einem Fahrzeug mit EZ 2010.

      Weiterhin dann viel Spaß mit dem "geupdateten YETI" und viel Erfolg im Rechtsstreit.
    • Frank050853 schrieb:



      Wir würden wahnsinnig gern weiter auch mit unserem Wohnwagen damit fahren. Abgesehen von den Kosten finden wir auch nix Gleichwertiges mit dem Stauraum und der Anhängelast.
      YETI :love:
      Gruß vom Franz

      Hier ist der Link zum... Yeti Treffen 2019
      Hier geht´s zur... Anmeldung Yeti Treffen 2019
    • Frank050853 schrieb:

      Allerdings läuft unsere Klage weiter........................................... Verhandlungstermin am Landgericht Chemnitz wurde noch nicht terminiert.
      ..............................................................................................................................................................................................................
      Wir würden wahnsinnig gern weiter auch mit unserem Wohnwagen damit fahren. Abgesehen von den Kosten finden wir auch nix Gleichwertiges mit dem Stauraum und der Anhängelast.
      Wenn du klagst, musst du dir schon mal Gedanken über ein Nachfolgeauto machen. Bei uns ist es das gleiche Problem, Wohnwagen 1600 kg, das hat der Yeti zwar sehr gut gezogen, allerdings ist es mit der 100er Zulassung sehr eng und mit unseren Hunden könnte der Kofferraum größer sein. Wir haben schon den passenden Nachfolger gefunden, der dann auch mit 100er Zulassung und Kofferraum keine Probleme hat und als Jahreswagen mit wenig km passt auch der Preis, ist allerdings nicht mehr von VW. Jetzt warten wir nur noch, das VW "in die Gänge kommt".

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • M.2018 schrieb:

      Ich denke aber, dass die Berufungsfrist abgelaufen ist.
      ...was nicht bedeutet, dass der Kläger nicht innerhalb der Frist Berufung eingelegt hat. Leider geht aus dem veröffentlichten Urteil nicht hervor, um welches Fahrzeug es sich gehandelt hat. Das VG München hatte mehrere Urteile gefällt, von denen eins auch einen Skoda betraf. Daher schrieb ich seinerzeit das VG München an und machte darauf aufmerksam, dass Skoda seine Typgenehmigung nicht vom KBA sondern der britischen VCA erhalten habe. Man antwortete mir, das man das überprüfen wolle. Zu dem Zeitpunkt (Anfang Dezember) waren die Urteile noch nicht verkündet und daher auch noch abänderbar.

      In dem hier verlinkten Urteil, das sich in seiner Begründung mit denen anderer Verwaltungsgerichte deckt, wird ausdrücklich auf eine Anordnung des KBA Bezug genommen, mit der die Typgenehmigung modifiziert wurde. Dann kann sie eigentlich nicht Skoda betreffen, obwohl das Gericht eingangs auch Skoda ausdrücklich erwähnt. Ich habe den Eindruck, den Gerichten ist nach wie vor nicht Bewusst, dass das KBA für Skoda überhaupt nicht zuständig ist. Die VCA hat keine Modifizierung der Typgenehmigung vorgenommen. Sollte das KBA dies auch gegenüber Skoda getan haben, was ich nicht glaube, wäre die Anordnung nichtig, da sie dann von einer unzuständigen Behörde erlassen worden wäre, was einen besonders schwerwiegenden Fehler darstellt, der zur Nichtigkeit führt. Eines dürfte nach den inzwischen doch zahlreich ergangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte jedenfalls klar sein: Ohne eine Änderung der Typgenehmigung, die dazu führt, dass das Fahrzeug nicht mehr der Genehmigung entspricht, kann es keine Verpflichtung zur Vornahme des Updates geben. Nur muss sich endlich mal ein Gericht mit dieser Problematik befassen, wozu es nicht kommt, wenn man vor dem KBA bzw. den Zulassungsstellen als Werkzeuge des KBA in die Knie geht und das Update aufspielen lässt. Immerhin ist jetzt ein Fall eines Forums-Mitglieds mit der Fragestellung bei einem Verwaltungsgericht anhängig, doch ob das Gericht noch in diesem Jahr entscheidet, ist eher fraglich.

      Andreas
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.