Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Moin zusammen,

      jetzt habe ich es auch bekommen, das Schreiben der Zulassungsstelle mit der sofortigen Betriebsuntersagung und mit Anordnung der sofortigen Vollziehung. Ich hoffe, dass Andreas noch eine Möglichkeit kennt, wie es weitergehen kann. Ich habe leider nur noch den Yeti und kann auch nicht auf ihn verzichten.
      Liebe Grüße
      Helmut
    • Zwischenstand zur Klage gegen VW

      Mehr als 400.000 Anmeldungen sind beim Klageregister für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen VW eingegangen. Diese Reaktion zeigt, wie wichtig das Angebot der Musterfeststellungklage ist.


      Die große Zahl von Anmeldungen bedeutet aber auch, dass die Bestätigungen über die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz etwas länger dauern können. Der vzbv hat unterdessen die Klageerwiderung von Volkswagen erhalten und arbeitet an seiner Antwort.


      Betroffene, die sich bereits für das Klageregister angemeldet haben, müssen zum jetzigen Zeitpunkt nichts tun.


      Bitte beachten Sie noch folgendes:

      • Das Klageregister ist weiterhin geöffnet. Betroffene können sich noch bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung der Klage anschließen.
      • Das Oberlandesgericht Braunschweig hat noch keinen Termin für die Verhandlung festgelegt. Wir erwarten eine mündliche Verhandlung noch im Laufe des Jahres 2019.
      • Der Tag der mündlichen Verhandlung selbst ist der letzte Termin, zu dem Betroffene ihre Anmeldung für das Register zurücknehmen können.

      Nachdem das Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung festgesetzt hat, werden wir Ihnen einen weiteren News-Alert zusenden. Bitte sehen Sie daher von Anfragen zum Stand des Verfahrens ab.

      Alle Informationen zur Klage des vzbv gegen VW finden Sie unter musterfeststellungsklagen. de. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Klage und zum Register.


      Mit freundlichen Grüßen


      Ihr Team Musterfeststellungsklagen im vzbv
    • Behördenwullkür

      Ich habe heute Antwort von der Zulassungsstelle auf mein, auf Flos Schreiben, basierendes Schreiben erhalten.

      Ich habe dann mit der Dame telefoniert und gebeten mir Unterlagen bezüglich Satz 1 Ihres Schreibens zur Verfügung zu stellen. Machen Sie nicht. Sie hätten Anweisung vom KBA die Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen, ich solle die Rechsgrundlage bei denen erfragen.

      Ihre Grundlage sei §5 FZV.

      Ganz großes Kino...

      Was nun? Als Nichtjurist ist man jetzt nur noch Opfer.

      Gruß, M. :-(852C0F59-9B11-45E1-80E5-8F0D425DED7C.jpeg
    • Gibt es denn noch eine Rechtsmittelbelehrung auf dem Schreiben?
      Ansonsten Klage gegen den sofortigen Vollzug der Stilllegung einlegen und hoffen..

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Mark1972 schrieb:

      Nein, keine Rechtmittelbelehrung... Die wird dann beim nächsten Schreiben dabei sein.
      Dann einen Anwalt aufsuchen und beraten lassen. Ggf. direkt Klage gegen die Stilllegung einlegen.
      Oder das update aufspielen lassen...
      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Den ersten Satz hatte mir ein Anwalt so auch schon vor ca. einem Jahr mal erklärt. Ich war daher immer sehr erstaunt, dass gesagt wurde, Gerichte und Anwälte hätten sich darüber nie Gedanken gemacht. Was stimmt, weiß ich natürlich auch nicht genau.

      R.T.
    • Rheinschiffer schrieb:

      Ich war daher immer sehr erstaunt, dass gesagt wurde, Gerichte und Anwälte hätten sich darüber nie Gedanken gemacht.
      Haben sie auch nicht, erst @floflos Schreiben an das VG München hat sie geweckt und darauf aufmerksam gemacht, dass nicht das KBA sondern die britische VCA die Typgenehmigung für Skoda erteilt hat, man hat ihm geantwortet:

      dies nun überprüfen zu wollen

      Etwas Geduld Herrschaften, die Mühlen der Justiz arbeiten nicht im Akkord....
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • Mark1972 schrieb:

      Was nun? Als Nichtjurist ist man jetzt nur noch Opfer.
      Was für eine Aussage - mit oder ohne Jurist stehen mir die gleichen Rechte zu.

      otto36 schrieb:

      Gibt es denn noch eine Rechtsmittelbelehrung auf dem Schreiben?
      Ansonsten Klage gegen den sofortigen Vollzug der Stilllegung einlegen und hoffen..
      Da es sich bei dem "Informationsschreiben" noch nicht um die "Einleitung des Vollzuges zur Stilllegung des Fahrzeuges" handelt, gibt es auch keine Rechtsmittelbelehrung.
    • @Mark1972

      Vielleicht solltest Du die Zulassungsstelle bitten, bevor Sie eine Entscheidung trifft sich die entscheidungsrelevanten Unterlagen der VCA beim KBA anzufordern.
      Darüberhinaus könntest Du noch aus der Pressemitteilung des Hess.Verw.Gerichtshof zitieren:

      "Das Kraftfahrtbundesamt habe die von den Herstellern Volkswagen, Audi und zum Teil auch Seat mit Motor-Aggregaten des Typs EA 189 (Euro 5) hergestellten und vertriebenen Fahrzeuge wegen einer darin verbauten Software zur Absenkung der Stickoxidemissionen im Testbetrieb als nicht den bei Erteilung der EG-Typengenehmigung geltenden Vorschriften entsprechend eingestuft und diese Software als eine unzulässige Abschalteinrichtung bewertet."

      Daneben könntest Du auch explizit darauf hinweisen, dass es bereits eine EuGH-Entscheidung gibt, dass nationale Forderungen in der europäischen Typzulassung nicht möglich sind. (EuGH vom 29.05.1997, AZ C-329/95)

      Diesbezüglich kannst Du darauf hinweisen, dass Du unabhängig weiterer Rechtlicher Schritte eine Beschwerde bei der Europäsichen Kommision einreichen wirst: ec.europa.eu/assets/sg/report-…/complaints_de/index.html.

      Viel Erfolg!
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