Darüberhinaus könntest Du noch aus der Pressemitteilung des Hess.Verw.Gerichtshof zitieren:
Hast du dir das Schreiben mal durchgelesen?
Die Begründung hat mit deiner Pressemitteilung nichts zu tun.
Es wird ausdrücklich auf die Britische Typzulassung verwiesen und das die Briten eine illegale Abschalteinrichtung bestätigt haben und daher das KBA als nationale Behörde die Nachrüstung ( update )verlangt.
Zu diesem Thema gibt es leider noch keine Gerichtsentscheidungen.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Ja, ich habe das Schreiben gelesen! Was sagt der betreffende Satz den juristisch aus? Was hat die VCA oder der spanische Industrieministerium denn unternommen? M.E. haben sie nur festgestellt, dass durch das Update die Typgenehmigung nicht erlicht. (Gefahr bei Änderungen des Schadstoffausstoßes, diese scheint also noch tolerierbar gewesen zu sein)
Der Feststellung, dass eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut ist, folgen aber keine rechtlichen Schritte! In GB und Spanien gibt es lediglich freiwillige Rückrufe!!!
Wie kann es also sein, dass ich mein Auto in Spanien jederzeit zugelassen bekäme, während es mir in Deutschland stillgelegt wird? M.E. sind dies klar Verstöße gegen EU-Recht!
Ich denke aber auch nicht, dass die Zulassungsstelle auf meine genannten Punkte eingehen wird. Vor dem Verwaltungsgericht werden diese Fragen dann aber sehr wohl eine Rolle spielen. Das Gericht hat eine Amtsermittlungspflicht. Warum sollten die relevanten Punkte und Fragen dann nicht schon bei der Zulassungsstelle eingebracht werden? Wenn diese es nicht prüft, kann es durch aus sein, dass der Richter dann dort Versäumnisse sieht und der Kläger nicht nur ein "Störer" ist.
Dann hast du ja jetzt auch verstanden das hier sehr wohl auf die Typzulassung in GB eingegangen wurde.
Ob das KBA das von den Briten genehmigte update anordnen darf wurde bisher von keinem Gericht beurteilt. Da gehen die Meinungen auseinander. Jetzt kann man nur noch die ersten Urteile abwarten.
Der Feststellung, dass eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut ist, folgen aber keine rechtlichen Schritte! In GB und Spanien gibt es lediglich freiwillige Rückrufe!!!
Die freiwilligen Rückrufe gibt es aber auch für VW in diesen Ländern. Das scheint im Ermessen der Landesbehörden zu liegen.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Ob die Abschaltvorrichtung in GB verboten ist, scheint noch unklar. Zeitungsartikel GB
Offensichtlich ist die Entscheidung der VAC doch nicht so eindeutig.
Die VCA hat wie das KBA die Abschalteinrichtung als unzulässig eingestuft. Es hat aber anders als das KBA keine Konsequenzen daraus gezogen und die Typgenehmigung unberührt gelassen. Das gilt auch für die Behörden in Spanien und Luxemburg, die ebenfalls Fahrzeuge mit dem EA189-Motor typgenehmigt haben. Wenn jetzt ein englisches Gericht zu dem Ergebnis käme, dass die Abschalteinrichtung gar nicht unzulässig war, wäre das eine echte Sensation und könnte auch die deutsche Rechtsprechung noch einmal kräftig aufmischen, die sich bisher kaum einmal die Mühe gemacht, überhaupt die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu überprüfen. Man ist vielmehr kritiklos der Ansicht des KBA gefolgt. Ich glaube allerdings nicht daran, dass die Briten die Abschalteinrichtung absegnen werden.
kaum glaubte ich, dass ich mich an den Yeti gewöhnt habe, kommt das nächste Problem.
1. HU fällig 12/18, ohne update keine Plakette
2. Betriebsuntersagung der Zulassungsstelle
3. vermutlich AGR-Kühler kaputt, und das nach 5 1/2 Jahren und 63.000 km, fast ausschließlich Langstrecke bei meist um die 2.000 upm. Ich fahre seit 1966 Auto, der Yeti ist mein erstes Fahrzeug aus dem VW-Konzern - und dann gleich das.
zu 1. und 2. habe ich mich gerade entschlossen mit Floflos Hilfe dagegen vorzugehen. Gestern unterwegs gewesen, heute Morgen kleine Pfütze unter dem Wagen. Von oben konnte ich nur sehe, dass auf dem Unterfahrschutz Kühlwasser stand, Ich werde heute mal schauen, ob ich mehr erkennen kann. Noch keine Fehlermeldung, da die Technik ja noch arbeitet. Weiß jemand, ob das update zwingend verlangt, wenn ich einen Kulanzantrag stelle?
Hallo,
mal so ein Hinweis am Rande:
Ich habe gerade für unseren Mercedes GLK die Einladung zu einem ""freiwilligen Motorupdate" bekommen.
Dabei sollen die Schadstoffe im Abgas gesenkt werden. Man kekommt daüber eine ABE.
Verpflichtend ist es nicht. Das Auto erhält auch ohne den TÜV und darf auch so weiterfahren.
Benz weist auch darauf hin, dass es bei der AGR Probleme geben kann (die drücken sich anders aus !!)
Sie geben auf das Update 2 Jahre Garantie, bis zu 250000 km.
Ma, das ist doch was!! Maßgebend für diese Maßnahme war der sog. Dieselgipfel, wobei sich wohl einige Hersteller verpflichtet hatten, solche Lösungen anzubieten.
Gruß
Martin
......bei mir war durch die Zulassungsstelle "keine Freiwilligkeit" gegeben, Skoda / VW gibt keine Garantie nur diese VBM für 2 Jahre und max 250000km.
"das ist großes Unterschied" sagt der vw-Geist !!!
jetzt habe ich es auch bekommen, das Schreiben der Zulassungsstelle mit der sofortigen Betriebsuntersagung und mit Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Moin,
hier ein Zwischenbericht. Mit tatkräftiger Unterstützung von floflo habe ich gestern Widerspruch bei der Zulassungsstelle eingelegt. Das Schreiben an das VGS-H zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs folgt heute Nachmittag, spätestens Morgen. Ich hoffe, das es zu meinen Gunsten entschieden wird, insbesondere, da ich keine RS-Vers. habe.
Ich habe nun, überraschender Weise, die zweite freundlichen Aufforderung mit Fristsetzung bekommen.
Erst dann würde das Amt offiziell tätig werden und die Betriebsuntersagung vornehmen. Das alles erweckt bei mir den Eindruck, dass die auch mit der Situation nicht do zufrieden sind und mich erst mal so zum Update bewegen wollen.
Können sie lange warten, ich war schon drauf und dran hinzuschreiben, dass sie mir endlich etwas offizielles schicken sollen, damit ich Einspruch einlegen kann...
Wurde eigentlich, zwischenzeitlich in den letzten Tagen, schon jemand aus unseren Reihen zwangsstillgelegt?
Eine Zwangsstilllegung, d.h. einen Vollzug einer Betriebsuntersagung hat es m.W. bei einem Forumsmitglied bisher nicht gegeben. Wohl aber wurden in mir drei bekannten Fällen Betriebsuntersagungen ausgesprochen. In allen Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt (1 Widerspruch, 2 Klagen). In einem Fall hatte die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet. Auch hiergegen wurde mit einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim zuständigen Verwaltungsgericht vorgegangen. In diesem Eilverfahren rechne ich mit einer Entscheidung bis Mitte des Jahres. Dann werden wir hoffentlich mehr Klarheit haben, wobei ich sehr zuversichtlich bin, dass der Antrag Erfolg hat.
Das alles erweckt bei mir den Eindruck, dass die auch mit der Situation nicht do zufrieden sind und mich erst mal so zum Update bewegen wollen.
So ist es bei meiner Zulassungsstelle auch. Man ist mit der Situation sehr unzufrieden und hat mein "Verfahren" erst einmal ruhend gestellt und will die von mir vorgebrachten Einwände prüfen, bevor man eine Betriebsuntersagung verfügt.