Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Neuer Trend bei VW-Klagen?

      Da wollen doch nur die Rechtsanwälte verdienen

      Mein Skoda Yeti TDI 2.0 hat nun 183.000 km seit Kauf 11.2013 drauf und das Update bekommen, habe bisher keine Probleme mit dem Wagen, warum sollte ich klagen??

      oder

      Neuer Trend bei VW-Klagen?
      Käufer können VW-Diesel zurückgeben und bekommen Kaufpreis fast komplett erstattet
      focus.de/auto/news/abgas-skand…rstattet_id_10632405.html
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Elegance Plus Edition 103 Kw Corrida-Rot Baujahr 11.2013 jetzt 222.237 km
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Outdoor 103kw Corrida Rot EZ 03.08.16 jetzt 167.980 km
    • Paule011 schrieb:

      warum sollte ich klagen??
      Dann ließ vielleicht mal deinen ersten Link, da lohnt es auch mit vielen km auf dem Tacho. :thumbup:

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Dann ließ vielleicht mal deinen ersten Link, da lohnt es auch mit vielen km auf dem Tacho.
      Also doch nur um Geld zu machen auch wenn man sich nicht geschädigt fühlt???
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Ich fühle mich geschädigt und wohne auch nicht in Nürnberg, ich bin der Meinung, das die Kunden VW ruhig mal die rote Karte zeigen sollten.

      Oft lohnt es bei älteren Autos mit hoher km-Leistung nicht, wenn man vielleicht weniger als auf dem Markt erzielt, das scheint man ja in Nürnberg ändern zu wollen.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Ich fühle mich geschädigt
      Wenn du dich geschädigt fühlst, ist es natürlich dein gutes Recht zu klagen. Paule011 fühlt sich hingegen scheinbar nicht geschädigt und dann ist die Frage doch wohl berechtigt, warum er klagen soll, wenn das Motiv nicht die hier eher unmoralische, reine Geldmacherei sein soll.

      Winterzeit schrieb:

      otto36 schrieb:

      Also doch nur um Geld zu machen
      War das nicht auch das Motiv des Konzerns zum schummeln?
      Nenne mir einen Wirtschaftskonzern, dessen Motiv es nicht ist, Geld zu machen. Das liegt doch in der Natur der Sache und ist auch den Aktionären geschuldet. Und was die Schummellei anbetrifft, weiß man inzwischen, dass mehr oder weniger ausgeprägt alle Fahrzeughersteller geschummelt haben. Das entschuldigt sie zwar nicht, das Motiv dürfte jedoch weniger ein Beschiss am Kunden gewesen sein als vielmehr eine an sich vernünftige Regelung der AGR, indem man sie zugunsten der sowohl gleichsam für die Gesundheit als auch den Motor schädlichen Rußpartikel dort abschaltet, wo sie ohnehin kaum mehr eine stickoxidmindernde Wirkung hat. Die Kritik muss vielmehr bei der verwendeten Technik (AGR) an sich ansetzen, die zwar billig aber nicht geeignet ist, der gesetzgeberischen Zielsetzung gerecht zu werden. Dass die Fahrzeughersteller keine bessere, dafür aber teurere Technik (SCR-Katalysatoren) verbaut haben, kann man ihnen nicht wirklich vorwerfen, denn der Kunde war nicht bereit den Mehrpreis dafür zu zahlen. Selbst nach Bekanntwerden des Abgasskandals war das Gemeckere über das AdBlue-Gedöns groß und viele haben gezielt zu Fahrzeugen gegriffen, bei denen die Hersteller auf diese einzig einigermaßen wirksame Technik verzichtet haben. Wir müssen uns also alle an unsere eigene Nase fassen.

      Andreas
    • Wer sagt eigentlich immer das die AGR Technik billig ist?

      Das einzige was sie ausmacht, ist ein geringer Bauraum.

      Ob so ein Yeti 35.000 oder 35.500 € kostet wäre doch wohl egal. Nur die damals noch großen SCR kats wären zum Problem geworden, den adblue Tank hätte man untergebracht.

      Dazu kommt, daß es sehr viele Defekte gab an den Adblue Anlagen im LKW Bereich.

      Ob man sich betrogen fühlt muss jeder mit sich ausmachen. IMHO liegt bei meinem Yeti keinerlei Nutzungseichränkung vor. Er ist im Teillastbereich sparsamer und im Volllast Bereich durstiger geworden, was sich im Mittel immer noch mit 5.4 Ltr auf 100 wiederspiegelt.

      Die Rechtsprechung dauert hier nicht nur sehr lang, sie ist auch sehr unterschiedlich, was IMHO gar nicht sein dürfte, da es immer um die gleiche Sache geht. Das Fahren eines Kennfelder bei bestimmten Fahrzeugsituationen.

      Nochmal zum Anfang, es gab eine verbotene Abschalteinrichtung, diese wurde beseitigt.

      Während der Filterregeneration wird die AGR ebenfalls deaktiviert. Und ich bin mir sicher das dann die Abgas Werte auch nicht mehr eingehalten werden.
    • SQ5 schrieb:

      Wer sagt eigentlich immer das die AGR Technik billig ist?
      Hier habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Mit billig meinte ich nicht absolut billig sondern im Vergleich zum SCR-Kat. Die AGR findet sich schon seit längerer Zeit in praktisch allen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Sie hat auch durchaus ihre Berechtigung, wird dem gesetzgeberischen Ziel ganz unabhängig von Abschalteinrichtungen allerdings nur auf dem Prüfstand gerecht. Wer eine passable NOx-Reduzierung auch auf der Straße will, muss zum SCR-Kat greifen, um dessen Kosten das Fahrzeug dann teurer wird, was seine Wettbewerbsfähigkeit in nicht mehr hinnehmbarem Maße einschränkt, wenn dem Kunden der Umweltschutz diese Mehrkosten nicht wert ist.

      SQ5 schrieb:

      Ob so ein Yeti 35.000 oder 35.500 € kostet wäre doch wohl egal. Nur die damals noch großen SCR kats wären zum Problem geworden, den adblue Tank hätte man untergebracht.
      Die damals für den SCR-Kat geforderten Mehrkosten lagen bei 2.000 bis 3.000 Euro. VW hat den SCR-Kat optional nur für Fahrzeuge höherer Preisklassen, also nicht für Polo und Golf angeboten. Je höher der Preis für ein Fahrzeug, desto geringer ist prozentual der Mehrpreis für den SCR-Kat. Dennoch wurde er zum "Ladenhüter", da selbst diejenigen, denen der Mehrpreis nicht weh tut, diese Technik nicht haben wollten.

      SQ5 schrieb:

      Die Rechtsprechung dauert hier nicht nur sehr lang, sie ist auch sehr unterschiedlich, was IMHO gar nicht sein dürfte, da es immer um die gleiche Sache geht.
      Dass Gerichte unterschiedlich entscheiden, ist nicht ungewöhnlich und auch nicht zu beanstanden, solange es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, die eine Rechtsfrage abschließend klärt. Was ich jedoch an der derzeitigen zivilgerichtlichen Rechtsprechung kritisiere, ist der Umstand, dass die Gerichte nicht nur sehr gegensätzlich entscheiden sondern sich mit abweichenden Ansichten auch nicht auseinandersetzten. Eine solche Vorgehensweise ist in meinen Augen stümperhaft und einer sachgerechten Rechtsprechung unwürdig. Hinzu kommt, dass nicht die Gerichte darüber entschieden haben, dass die Abschalteinrichtung unzulässig ist, sondern in selbstherrlicher Weise praktisch allein das KBA. Die Gerichte habe die Ansicht des KBA ungeprüft übernommen. Es gibt nach meinem Kenntnisstand keine einzige Entscheidung, die sich einmal mit der Funktionsweise der AGR, um deren Abschaltung es ja geht, auseinandergesetzt hat. Hätte man das getan, hätten Zweifel aufkommen müssen, ob die enge Auslegung des KBA so tatsächlich Bestand haben kann. So wird z.B. bei Wikipedia ausgeführt:

      "Die Anwendung der AGR beim Dieselmotor ist seit jeher geprägt von dem Zielkonflikt, geringe Stickoxidemissionen bei gleichzeitiger Minimierung der Partikelemissionen zu gewährleisten. Hohe Abgasrückführraten ziehen geringe Stickoxidemissionen nach sich, fördern jedoch die Bildung von Rußpartikeln während der Verbrennung. Da beides durch die bestehenden Abgasnormen – beispielsweise die zurzeit in Europa gültige Norm Euro 6 – limitiert ist, gilt es hier genau abzuwägen, wie viel Abgas der Verbrennung wieder zugeführt werden kann. Bei steigender Motorlast nimmt die Neigung des Dieselmotors zur Emission von Rußpartikeln zu. In solchen Betriebszuständen ist also dafür Sorge zu tragen, dass die zusätzlich rußfördernde hohe Rückführrate zurückgenommen wird, um sichtbare Rußausstöße – etwa bei einer Beschleunigung des Fahrzeugs – zu vermeiden. Hierfür ist das Motormanagement verantwortlich. Eine schnelle Erfassung des jeweiligen Motorbetriebspunktes und eine schnelle Ansteuerung des Rückführventils ermöglichen eine zeitgerechte Anpassung der Rückführrate. Dies ist nur möglich, wenn die Konstruktion des Rückführventils solch schnelle Reaktionen ermöglicht. Mit einer pneumatischen Ansteuerung, wie sie früher üblich war, oder einer elektromagnetischen Betätigung ist man möglicherweise nicht schnell genug. Will man trotzdem auf ein solches Konzept bauen, etwa aus Kostengründen, muss man generell die Höhe der Rückführraten begrenzen und versuchen, die Stickoxide mit anderen Maßnahmen zu begrenzen."

      Mit anderen Worten: Das Abschaltverbot bei der AGR ist sowohl für Motor als auch Umwelt völlig kontraproduktiv, woraus sich zwei Rückschlüsse ziehen lassen. Legt man das Abschaltverbot restriktiv aus, wie es das KBA getan hat, verstößt die AGR-Technik an sich schon gegen das Abschaltverbot, womit auch das Update dann das Problem nicht beseitig. Legt man es hingegen im Lichte seiner Zielsetzung aus, lässt es sich auf die AGR nicht mehr bzw. nur sehr begrenzt anwenden. Es liegt dann im Ermessen des Fahrzeugherstellers, wie er seine Prioritäten bei dem Zielkonflikt NOx/Feinstaub setzt. Lediglich wenn er dieses Ermessen gröblich verletzt, liegt ein verbotener Zustand vor. Leider hat sich, wie gesagt, leider bisher kein Gericht mit dieser essentiellen Frage befasst und darin liegt der Hauptgrund für das Chaos, das wir derzeit vor allem in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung haben.

      Andreas
    • @floflo

      Ich weiß nicht wo du deine Zahlen für die Kosten her hast, aber die von dir genannt sind viel zu hoch.

      Nur mal so zum Rechnen, eine komplette Rohkarosse T6 liegt bei Sage und schreibe 250,- €.

      Ein kleiner Motorblock 1.4 TSI bei ganzen 35, - €.

      Ein Türschloss Polo (das ganze Innenteil) 3.50 €

      In der Industrie wurden schon immer andere Preise aufgerufen als man die Angelegenheit tatsächlich bezahlt hat.

      Ad Blue Systeme waren damals so beliebt wie E Autos heute.......

      Und auch heute noch fahren viel Speditionen unbehelligt mit Emulatoren durch die Gegend......... Aber die Euro 5 VW verpesten die Umwelt
    • SQ5 schrieb:

      Ich weiß nicht wo du deine Zahlen für die Kosten her hast, aber die von dir genannt sind viel zu hoch.
      Die von mir genannte Summe von 2.000 bis 3.000 Euro sind der Aufpreis, den die Fahrzeughersteller für den bei einigen Fahrzeugen auch damals schon optional erhältlichen SCR-Kat vom Käufer verlangt haben. Mir ist auch klar, dass das nicht der reale Mehrwert ist. Ich habe mal gelesen, dass ein Auto, das mit einem Verkaufspreis von 30.000 Euro angeboten wird, in den Herstellungskosten seiner Einzelteile keine 1.000 Euro kostet. Nur kann man letztlich so nicht rechnen, denn zum einen zahlen die Fahrzeughersteller für Bauteile, die sie nicht selber herstellen auch mehr als den reinen Herstellungskostenanteil, zum anderen muss man natürlich auch Personalkosten hinzurechnen und alle wollen ja schließlich auch daran mitverdienen.

      Andreas
    • Rolf schrieb:

      Ich fühle mich geschädigt
      Das ich mich geschädigt fühle, liegt in erster Linie im viel höheren Wertverlust wie vor der Dieselaffäre, außerdem im Zwang zum Update, dem Umgang mit dem Kunden seitens VW und der Tatsache, das durch das Update viele Schäden aufgetreten sind und noch auftreten, schön für die, die nicht betroffen sind, aber die sehr hohe Zahl an Schäden ist einfach nicht hinnehmbar. Sicher ist jeder Konzern an möglichst hohem Gewinn orientiert, aber so Kundenfeindlich wie VW das treibt, sollten viel mehr Kunden klagen und nicht einfach das Auto verkaufen oder besser gesagt verschenken und ein anderes kaufen und den hohen Verlust selber tragen. Eigentlich ist jeder Dieselfahrer schon allein durch den Wertverlust geschädigt.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • floflo schrieb:

      Nenne mir einen Wirtschaftskonzern, dessen Motiv es nicht ist, Geld zu machen.
      Nenne mir einen Grund, warum eine durch falsche Angaben zum Kauf gebrachte Kundin nicht ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückholen soll?

      Der Verkäufer hat zum Thema Umweltverträglichkeit das blaue vom Himmel heruntergelogen, sonst wäre es nicht zum Kauf gekommen. Von dem Technikkram den du noch erwähnst verstehe ich nichts, ich habe mich auf die Beteuerungen des Verkäufers verlassen, damit das sauberste vom sauberen zu kaufen. Beim ersten Verkaufsgespräch war der V. im Flirtmodus und ich konnte einen schönen Nachlass aushandeln, zur Unterschrift hatte ich meinen Mann mitgenommen und der V. war wie ausgewechselt, redete aber auch auf meinen Mann mit dem gleichen Unfug ein.

      Ich lese hier schon über 6 Jahre mit und habe zu dem Dieselthema den Eindruck gewonnen, viele schlagen sich auf die Seite der Betrüger und bedauern sie auch noch, wenn Kunden versuchen zu ihrem Recht zu kommen.

      Frage: wie erzeugt man ein Like?
    • Winterzeit schrieb:

      Nenne mir einen Grund, warum eine durch falsche Angaben zum Kauf gebrachte Kundin nicht ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückholen soll?
      Klage den dir entstandenen Schaden ein und ich bin voll bei dir..

      Doch welcher Schaden ist dir denn entstanden, kannst du den beziffern?

      Bist du mit dem Auto unzufrieden?

      Welches andere, saubere Auto, wäre denn eine Alternative gewesen oder hättest du ganz auf ein Auto verzichtet.

      Hast du direkt das update aufspielen lassen, für die Umwelt?

      Oder fühlst du dich nur betrogen und willst jetzt frei nach dem Motto: Auge um Auge, Zahn um Zahn, dich rächen.....oder einfach nur ein gutes Geschäft machen.


      Ich denke mal den wenigsten Klägern geht es in irgendeiner Form um die Umwelt sondern nur ums Geld und, oder Rache.


      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Winterzeit schrieb:

      Frage: wie erzeugt man ein Like?
      In jedem Beitrag sind unten rechts 4 Schaltflächen, gehe mit dem Cursor auf die Schaltfläche mit Daumen hoch, dann wird angezeigt - gefällt mir, wenn du drauf klickst, gibst du dem Beitrag ein Like, wird dann auch angezeigt.

      Für manche Beiträge, würde ich mir noch eine Schaltfläche mit Daumen runter wünschen, vielleicht wäre das mal ein Ansatz für unseren Admin.

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.

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