Fragen und Antworten zum Update des EA189

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich habe da so an das KBA gedacht, die in den ersten Jahren des EA189 einfach alles "durch gewunken" haben. :)

      Gruß
      Rolf
      LG Rolf

      Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau. ^^
      Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
    • Rolf schrieb:

      Ich habe da so an das KBA gedacht, die in den ersten Jahren des EA189 einfach alles "durch gewunken" haben.
      Ja mal Hand aufs Herz, was sollten sie denn feststellen?

      Du überprüfst ein Fahrzeug nach NEFZ auf dem Prüfstand und es macht was es soll!

      Weitere Prüfvorgaben lagen eben nicht vor!

      Der TÜV prüft das Auto ja auch nur nach den technischen Zustand und nicht ob die ganzen Teile eine KBA Zulassungsnummer haben!

      Da die gewählten Volksvertreter sehr am Personalabbau interessiert waren, hat man die KBA Stellen nicht in dem Umfang aufgestockt wie es notwendig gewesen wäre und hat ebenfalls den Prüfumfang keinerlei realen Fahrzustände angepasst. Die Hersteller haben Freigaben bekommen, das sie die Teste selber auf zertifizierten Prüfständen fahren durften.

      Aber auch wenn das KBA diese eigenmächtig geprüft hätte, wäre die Schummelsoftware nicht entdeckt worden!

      Nun kann man mit normalen Menschenverstand bei gehen und sagen, wenn die Fahrzeuge so viel mehr in der Realität verbrauchen, dann werden sie auch mehr Abgase produzieren! Das offenbart einem der gesunde Menschenverstand. Daher kommt ja auch RDE immer mehr zu Tage!

      Die Schummeleien sind noch lange nicht vorbei und werden sich auf andere Bereich ausweiten .........
    • old man schrieb:

      Wie man aus den vielen Urteilen und Vorgehensweisen des KBA/Zulassungsstellen erkennen kann, versteht sogar heute noch kaum Jemand die Technik .
      Da triffst du leider den Nagel auf den Kopf. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass kein einziges Gericht sich bisher mit der Funktionsweise der AGR auseinandergesetzt und das Problem mal an der Wurzel angepackt hat. Hätte man das getan, hätte man schnell erkannt, dass das KBA im Prinzip aus der Mücke einen Elefanten, ja sogar einen Monsterelefanten gemacht hat, worunter wir jetzt alle leiden müssen. Die AGR hat durchaus ihre Berechtigung, doch muss man sie bedarfsgerecht einsetzen und regeln. Das Abschaltverbot uneingeschränkt auf die AGR anzuwenden, ist auch im Sinne der Umwelt kontraproduktiv.

      SQ5 schrieb:

      Aber auch wenn das KBA diese eigenmächtig geprüft hätte, wäre die Schummelsoftware nicht entdeckt worden!
      Da magst du recht haben, das Versäumnis des KBA lag jedoch darin, dass es die erforderlichen Unterlagen nicht angefordert hat, so dass es auch gar nichts prüfen konnte, worin lt. für den Deutschen Bundestag erstellten Gutachten ein eindeutiges Mitverschulden liegt, für das der Staat aber keine Verantwortung tragen möchte.

      Andreas
    • @floflo

      Mal im Ernst, welch Unterlagen hätte das KBA anfordern sollen? Den Programmiercode?

      Für Gutachten gibt es in der Regel immer Gegengutachten, je nach Auftraggeber!

      Oder meinst Du der Bundestag/Bundesrat würden für ihre Gesetzgebung die Verantwortung übernehmen?

      Eher wird der Papst Moslem.

      KBA bleibt ein beschnittennes Bauernopfer.

      Aber es bleibt spannend und ich lach mich mehr und mehr schlapp über unsere Rechtsprechung.
    • Gute Nachricht, schlechte Nachricht

      Es gibt eine gute Nachricht: Unser Mitglied L040 hat sich erfolgreich gegen eine Betriebsuntersagung wegen fehlendem Updates gewehrt. Die Behörde hatte nicht nur den Betrieb seines Fahrzeugs untersagt, sondern auch noch die sofortige Vollziehung angeordnet. Gegen die Betriebsuntersagung wehrte er sich mit einem Widerspruch, gegen die sofortige Vollziehung mit einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht. Die Behörde zeigte sich während des ganzen Verfahrens extrem beratungsresistent und ging auf keine Argumente ein. Jetzt kam die Wende. Sie nahm die Betriebsuntersagung zurück, womit dieses Thema für L040 vom Tisch ist.

      Es gibt aber auch eine schlechte Nachricht: Mit der Rücknahme der Betriebsuntersagung hat sich auch das Verfahren vor dem VG erledigt, so dass es die erhoffte baldige Entscheidung nicht geben wird. Die Rücknahme der Betriebsuntersagung macht zwar deutlich, dass das Argument mit der nicht geänderten britischen Typgenehmigung greift, mit einer Gerichtsentscheidung hätte man jedoch mehr anfangen können, zumal L040 auch noch eine HU-Versagung droht und das "Spielchen" dann womöglich von Neuem beginnt. Die Vermutung liegt nahe, dass das KBA die Rücknahme durch die Behörde veranlasst hat, um eine für das KBA peinliche Gerichtsentscheidung zu verhindern. Möglich ist aber auch, dass das VG der Behörde den Rat gegeben hat, die Betriebsuntersagung zurückzunehmen, weil es sie bei der gegeben Sach- und Rechtslage für nicht haltbar hielt. Das muss jetzt noch geklärt werden.

      Eine kleine Chance, doch noch eine gerichtliche Stellungnahme zu erhalten, gibt es aber noch. Das Gericht muss eine Kostenentscheidung treffen. Bei Rücknahme von Bescheiden werden die Kosten des Verfahrens in der Regel ohne große Begründung der Behörde auferlegt. Das Gericht kann aber zur materiellen Rechtslage auch Ausführungen machen. Das Gericht hierzu zu bewegen, muss jetzt das nächste Ziel sein.

      Andreas
    • Informationfreiheitsgesetz

      @floflo,

      es gibt das Bundesinformationsfreiheitsgesetz und es gibt Informationfreiheitsgesetze der einzelnen Bundesländer.
      Kann man nach diesen Gesetzen nicht Auskunft über die amtlichen Informationen zu dem Fall beim KBA und der Zulassungsstelle beantragen?
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    • Das was das hessische Verkehrsministerium an die Zulassungsstellen über die Regierungspräsidien bei Beginn der "Stilllegung" geschickt hat, ist weitgehend nichtssagend und entspricht der schwammigen bekannten Formulierungen des KBA und dem Beschlusses der Verkehrsminister. Bei meiner Rückfrage zu Seat/Skoda würde ich an das KBA verwiesen.

      PS: Die Zulassungsstelle wollte mir die Unterlagen nicht geben.
    • row-dy schrieb:

      es gibt das Bundesinformationsfreiheitsgesetz und es gibt Informationfreiheitsgesetze der einzelnen Bundesländer.
      Kann man nach diesen Gesetzen nicht Auskunft über die amtlichen Informationen zu dem Fall beim KBA und der Zulassungsstelle beantragen?
      Sowohl das Bundesinformationsfreiheitsgesetz als auch entsprechende Gesetze der Länder (es gibt sie allerdings nicht in allen Bundesländern) gewähren keinen absoluten Anspruch auf Information. Die Gesetze sind vielmehr mit vielen Ausnahmen behaftet, wozu auch solche Angelegenheiten gehören, in denen persönliche, schutzwürdige Daten enthalten sie, wie das bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen mit einer Behörde in einer persönlichen Sache der Fall ist. Ist bereits ein konkretes Verfahren anhängig Z.B. ein Widerspruchsverfahren), hat der Betroffene allerdings innerhalb des Verfahrens ein Recht auf Akteneinsicht. Mit der Rücknahme des angefochtenen Bescheids im Fall von L040 ist dieses Recht allerdings entfallen. Und eine Akteneinsicht beim KBA allgemein zum Abgasskandal dürfte schwierig sein, wenn man nicht einmal weiß, welche Akten man dort denn überhaupt einsehen möchte. L040 hat aber bei der Rechtsabteilung seines Landkreises nachgefragt, wo man ihm die Auskunft gegeben hat, weder das KBA noch das Gericht habe die Rücknahme beeinflusst sondern die selbst gewonnene Erkenntnis, dass hinsichtlich der Fahrzeuge von Skoda sowie teilweise Seat und Audi eine unklare Rechtslage bestehe.

      M.2018 schrieb:

      Kann die Klage nicht in eine Feststellungsklage geändert werden?
      Nein, das geht nicht. Zum einen handelt es sich bei dem Verfahren um kein Klageverfahren sondern ein Eilverfahren, mit dem die sofortige Vollziehbarkeit beseitigt werden sollte, so dass eine Umwandlung der Verfahrensart nicht möglich ist, zum andern ist die Feststellungsklage gegenüber einer Gestaltungsklage oder Leistungsklage subsidiär.

      rainer II schrieb:

      kommt da keine Antwort mehr vom VG, ...wenn ein Antrag gestellt wurde ?
      Der Verfahrenslauf ist so, dass die Behörde dem Gericht mitteilt, dass sie den Bescheid zurückgenommen hat, wovon das Gericht dann wiederum den Antragsteller in Kenntnis setzt und anfragt, ob er das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt. Mit Abgabe dieser Erklärung stellt das Gericht dann die Erledigung der Hauptsache fest und fällt eine Kostenentscheidung, nach der in aller Regel aufgrund der Rücknahme des Bescheids die Behörde die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Das Verfahren ist also nicht einfach so ohne Rückmeldung durch das Gericht beendet.

      Andreas
    • Die Anzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, die sich mit Betriebsuntersagungen wegen nicht aufgespielten Updates befassen, wird immer mehr mehr. Leider ist bisher keine Entscheidung dabei, in der ein Fahrzeug betroffen ist, das seine Typgenehmigung nicht vom KBA erhalten hat und das Gericht dies erkannt hat. Die nachfolgend verlinkte Entscheidung des VG Oldenburg, auf die ich zufällig gestoßen bin, stellt jedoch die Problematik recht plastisch dar und bringt sehr deutlich zum Ausdruck, dass erst die Änderung der Typgenehmigung zu einem vorschriftswidrigen Zustand führt, der eine Betriebsuntersagung ermöglicht. Das haben zwar andere Verwaltungsgerichte auch schon so entschieden, in der Entscheidung des VG Oldenburg wird das jedoch besonders deutlich. Der Umkehrschluss daraus kann nur lauten, dass ohne eine Änderung der Typgenehmigung die Fahrzeuge zwar nach wie vor über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, jedoch vorschriftsmäßig i.S.d. StVZO und der FZV bleiben.

      rechtsprechung.niedersachsen.d…654&st=null&showdoccase=1

      Die maßgeblichen Passagen in dem Urteil finden sich in den Randnummern 19 bis 23. Die Kehrseite dieser verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings, dass mit dem Wegfall einer drohenden Betriebsuntersagung auch das schlagende Argument der Zivilgerichte entfällt, die einen Anspruch gegen VW bejahen. Die Zivilgerichte haben bisher aber noch gar nicht erkannt, dass nicht für alle von der Abschalteinrichtung betroffenen Fahrzeuge das KBA zuständig ist und eine Modifizierung durch die zuständige Behörde erfolgte. Das müssen die Verwaltungsgerichte jetzt klarstellen.

      Andreas
    • Vielen Dank an floflo für die erneut erklärenden Worte und den Urteilslink.

      Ich habe heute in Hessen die Betriebsuntersagung erhalten mit Frist bis Mitte Juni und werde vermutlich nächste Woche das Update aufspielen lassen. Gerade das Urteil aus NRW spielt den Fall an sich gut durch und lässt da wenig Hoffnung. Ich hab auf das Thema auch langsam keinen Nerv mehr..

      Die 35 Gebühr die da jetzt wegen dem Schreiben auf mich zukommen jucken da am wenigsten..
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