floflo schrieb:
Außerdem habe ich den Eindruck, dass die Medien diese Zusammenhänge mit der Typgenehmigung nicht wirklich verstanden haben.
test.de/Abgasskandal-4918330-0/#question-12Stiftung Warentest (25.07.2019) schrieb:
Wichtige Konsequenz: Besitzer von Autos, deren Typzulassung nicht das Kraftfahrtbundesamt erteilt und später geändert hat, können sich gegen die Stilllegung wehren. Im VW-Konzern betrifft das vor allem Autos von Skoda. So sah es auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einer Kostenentscheidung (Beschluss vom 13.05.2019, Aktenzeichen: 3 B 39/19), nachdem die Behörde die dort verfügte Stillegung bereits von sich aus zurückgenommen hatte.
LG lego63