Es ist ja ein Lex Thread, mit X Seiten, dem damit immer mehr die Übersichtlichkeit verloren geht!
Eine Diskussion bezieht sich immer auf pro und contra, @culpa in contrahendo (lateinisch für Verschulden bei Vertragsabschluß).
Der Auftritt hier erinnert mich mehr an Grete, frei nach dem Motto wer nicht mitzieht ist gegen uns! Nun ist es allerdings so in der Yetigemeinde, das hier mehr die Generation 50 plus vertreten ist, eine Generation die Weitsicht hat und insbesondere absehen kann, welche Arbeit welchen Aufwand wert ist. Von dem IMHO aufstacheln zur Klage gegen VW sollte man den Menschen selbst entscheiden lassen. Das man hier versucht die Kläger in eine Rechtfertigungsecke zu stellen, sollte in einem SUV Forum nicht wirklich vorherrschen!
Es bleibt für alle Individualrecht, mit einer Prozessdauer von 2 bis 3 Jahren. Einzelurteile hatten früher eine Wirkung der andere Gerichte folgten, das ist bei den Urteilen zum Abgasskandal EA 189 nicht der Fall. Hier schein nicht wirklich recht gesprochen zu werden, dafür wird die Angelegenheit nicht korrekt aufgearbeitet.
In diesem Fall hat IMHO VW bei der Beweislastumkehr sich nicht weiter in die Karten schauen lassen und auf Verschleierung gespielt. Viel Schriftform über Treu und Glaube.....
Das Produktsicherheitsgesetz wurde nicht mal angerissen.....
Von solchen oder ähnlichen pro VW Urteilen könnte man noch etliche verlinken, trägt aber nur zur Unübersichlichkeit bei!
Die User hier sollten unserem @floflo vertrauen, dann wird das eventuell etwas. Die VW Anwälte haben noch einige Asse im Ärmel, die schlafen nicht auf den Bäumen
Die Rechtssprechung von den Richtern ist mehr als Gruselig!
Mir fällt auf, dass sich kaum jemand die Mühe machen will, den Text überhaupt zu lesen. Stattdessen lese ich von Müll, von Vertrauen, von Weitsicht Über-50-Jähriger und schließlich davon, wie mühselig und langwierig so ein Prozess sein kann. Achja, den Hinweis auf Greta finde ich besonders bemerkenswert. Das alles dient m.E. nur einem Zweck: Nebelkerzen, die Geschädigte davon abhalten, sich zu wehren. Und dabei sind die Chancen m.E. sehr gut, was man auch anhand der ausführlichen Argumente des OLG Köln selbst als Laie erahnen kann. Natürlich ist das alles aufwendig, aber wenn alle zufrieden sein sollen, wozu dann der Thread? Die Zitate oben sollen niemanden hier "bekehren", sondern helfen, mit seinem Anwalt die Argumente zu diskutieren. Vielleicht findet der Neues darunter, was sich zum Vortrag eignet. Also nichts für ungut und einen schönen Feiertag.
Mir fällt auf, dass sich kaum jemand die Mühe machen will, den Text überhaupt zu lesen
Warum sollte man? Steht dort irgendwas neues??
Es gibt inzwischen hunderte oder tausende Urteile zum Thema. Willst du hier alle Urteile im Volltext veröffentlichen?
Ach ne, nur die dir passenden Urteile natürlich.
Es ist viel geschrieben worden, es wurden viele sich wiedersprechende Urteile gefällt. Was fehlt ist ein Grundsatzurteil in dem wirklich alle Aspekte berücksichtigt werden.
Mir geht dieser ganze Klagewahn einfach nur auf die Nerven. einige werden sich bereichern, viele Anwälte werden richtig reich, die Gerichte sind über Jahre ausgelastet und können wichtige Prozesse nicht führen...
und was kommt raus?? Ein riesiger Schaden für unser Land!!
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Na dann lese mal Deine eingestellten Urteile juristisch durch! Und mit Nebelkerzen scheinst Du Dich auszukennen;)
Das was Du hier betreibst ist ein aufhetzen zum klagen, frei nach dem Motto wehrt Euch los zeigt es denen ihr bekommt Recht, auch wenn es erst in einer höheren Distanz ist..... egal da gibt es was zu holen schnell klagen, das Urteil ist doch eindeutig!
Überlass es den Menschen ob sie klagen wollen oder nicht, insbesondere wer den Weg aufgrund deiner Gewinnchancenzusage auf dreiviertelstrecke abbrechen muss und keine Rechtsschutz Versicherung hatte, zahlt auch mal schnell drauf.
Natürlich ist das alles aufwendig, aber wenn alle zufrieden sein sollen, wozu dann der Thread?
Richtig, das ist alles sehr aufwendig, aber den Klagestress muss ich mir nicht antun, dafür ist mir meine restliche Lebenszeit zu schade.
Zufrieden mit VW bin ich auch nicht, deshalb hab ich mich der Musterfeststellungsklage angeschlossen, ganz entspannt.
Aber - mein Yeti läuft einwandfrei, und das schon sehr viele Kilometer!
Lass doch wirklich jeden selbst entscheiden, wie oder ob er gegen VW vorgehen wird!
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Enzo Ferrari
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Käfer62 ()
wie lautete noch der Header zu dem Thread: Fragen und Antworten zum Update des EA 189!! Darauf sollte man mal wieder zurückkommen.
Und irgendwie fühlt man sich hier, wie zu besten Zeiten der Flüchtlingskrise, einem regelrechten Gutmenschen-Bashing unterworfen...
wobei ich mich hier auch als Gutmensch bezeichnen möchte.
Egal wie ihr mich hier gleich auseinandernehmen wollt, stelle ich hier fest:
1. Ich habe den Yeti als Diesel gekauft, weil er (2014) als sauber und sparsam angepriesen wurde und ich jeden Tag 120 km fahren muß.
2. Das Update mußte ich, wie viele ander auch, aufspielen lassen, sonst wäre er stillgelegt worden
3. Durch das Update ist das Auto, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht sauberer geworden
4. Nicht VW hat betrogen, sondern der deutsche Staat (sprich KBA) hat uns beschissen und er bescheißt uns auch heute und er wird das auch morgen noch tun.
5. Durch die widerliche und arrogante Art von VW gegenüber seinen Kunden ist es m.M.n. richtig und wichtig sich zu wehren:
a. Klage gegen VW und/oder
b. Kauft keinen VW, Skoda, Audi, Seat,etc. mehr
6. Wer mit seinem Updategeschwängerten Dieselyeti zufrieden ist, der soll es bleiben und damit Ruhe halten und sich hier nicht als Oberschiffer aufspielen
7. Ich habe auch geklagt, aber ich kann hier keinen Betrag nennen, der mich hier entschädigen könnte/würde... Fakt ist, die Regenerationszyklen sind verkürzt, die Bauteile für diese Änderung nicht ausgelegt, ergo sind sie früher defekt... und wenn ich für diese "Schummelei" ein paar Euros von VW bekomme bin ich damit auch zufrieden. Wenn nicht, dann ist es eben so und dann halte ich mich an Punkt 5b!!!
8. Es gibt Mitmenschen, die haben sich den Yeti gekauft, sind nun mit den Problemen allein gelassen worden. Sie können das Auto nicht einfach stehen lassen nur weil jetzt eine Klage anhängig ist, weil sie es ich schlicht und ergreifend nicht leisten können eben mal ein 2. Auto zu kaufen
9. Wie lautet doch das schöne Sprichwort: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand"
10. Hier nochmal mein persönlicher Dank an alle die zur sachlichen Klärung des schwierigen Themas beitragen.
Ein wenig mehr Toleranz sei hier so manchem User ans Herz gelegt.
4. Nicht VW hat betrogen, sondern der deutsche Staat (sprich KBA) hat uns beschissen und er bescheißt uns auch heute und er wird das auch morgen noch tun.
Solange das nicht rechtskräftig abgeurteilt ist gilt die Unschuldigkeit. Siehe deinen 2 ten Satz
5. Durch die widerliche und arrogante Art von VW gegenüber seinen Kunden ist es m.M.n. richtig und wichtig sich zu wehren:
a. Klage gegen VW und/oder
b. Kauft keinen VW, Skoda, Audi, Seat,etc. mehr
Spricht dir auch keine ab, wenn das Deine Sichtweise ist bitte schön!
6. Wer mit seinem Updategeschwängerten Dieselyeti zufrieden ist, der soll es bleiben und damit Ruhe halten und sich hier nicht als Oberschiffer aufspielen
Um Gottes Willen nein, dafür gibt es zu viele die immer davon Reden das er durch das Update in kürzester Zeit Defekt wird. Und das ist eben nicht der Fall. Unser Superb mit über 100.000 Updatekilometer ist zumindest ein Beweis dafür das er eben weiter läuft! Und eine undichte Wasserpumpe kann man wohl ehr nicht dem Update zuschreiben.
Dann hätte @Privatier sein Dirty Harry ja schon den zweiten DPF gebraucht, Vollgas bedeutet auch extrem viel Ruß und NoX. Übrigens auch nach dem Update!
.... hoffe die Gemüter haben sich abgekühlt.
BITTE sachlich , freundlich weiter zum Thema beitragen.
Wobei ich persönlich glaube , das das meiste ( vorerst) gesagt ist.
Warten wir ab , bis das wirklich Neues , unbekanntes zu berichten ist.
Bei den tausenden von Beiträgen erstmal lesen und dann posten.
Es ist ja nicht gerade übersichtlich.
JA - und durch die unterschiedliche Rechtsprechung und unser „ gefühltes“ Rechtsverständnis wird s nicht besser.
Grüße Michael
"Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lisaknurrig ()
Ich wollte, irgend jemand würde mir mal konkret sagen, gegen was er eigentlich klagt und den Schaden konkret benennen.
Macht und kann aber anscheinend keiner.
VW hat Betrugssoftware eingebaut. Dagegen könnte man klagen.
VW hat durch das Update den Betrug aber entfernt. Dagegen klagen einige, da sie die Betrug anscheinend behalten wollen.
„Widerlich und arrogant“ behandelt zu werden, ist nun mal keine Straftat.
VW hat Betrugssoftware eingebaut. Dagegen könnte man klagen.
VW hat durch das Update den Betrug aber entfernt. Dagegen klagen einige, da sie die Betrug anscheinend behalten wollen.
Klären wir den Unwissenden auf !
Welchen Betrug denn ?
Was sagen die VW Anwälte ?
Aus der Klageerwiderung beim LG
Zitate , Auszug :
-das Fahrzeug verfügt über eine wirksame, ursprünglich erteilte EG- Typgenehmigung -es verfügt insbesondere nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung -das Fahrzeug weist keinen Mangel auf -das Fahrzeug ist uneingeschränkt nutzbar
-das Fahrzeug hat keinen Wertverlust
-die Beseitigung des Mangels ist dem Kunden zumutbar -aus der angebotenen Überarbeitung kann nicht geschlossen werden das Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA189 mangelhaft sind
-Es weicht auch nicht von der im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit ab
-so das in jeden Fall nur von einen Bagatellschaden auszugehen ist.
Das habe ich begriffen.
Also das Fahrzeug hat keinen Mangel!
Die Beseitigung (des nicht vorhandenen Mangels) ist zumutbar.
Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA189 sind nicht mangelhaft .
Und schon ist der nichtvorhandene Mangel nur ein Bagatellschaden.
Da ich nicht an Geisterheiler glaube, klage ich vor dem VG, weil nicht entfernt werden kann was nicht vorhanden ist. Die freundlich angebotene Überarbeitung lehnen wir dankend ab.
Um das Problem zu lösen haben wir völlig entspannt freundlicherweise eine Rückgabe des Fahrzeuges angeboten .
F.U.
Also bei uns hat VW den Betrug leider nicht entfernen können s.o.