Ich finde es legitim, für seine primären Ziele auch Umwege zu gehen, wenn dies die Rechtsprechung ermöglicht oder den direkten Weg sogar blockiert. Die Anwälte werden die Wege am besten kennen.
Meine Gedanken über die Sinnhaftigkeit der Gesetze kann ich mir nebenbei immer noch machen...
Ich habe geklagt, weil ich der Meinung bin betrogen worden zu sein. Ich habe den Yeti gekauft im guten Glauben technisch auf dem neusten Stand zu sein und auch entsprechend sauber
Was hilft die beste Technik wenn der Gasfuß es wieder zunichte macht.
Aber was tut man nicht alles für den Umweltschutz.
Otto
Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
Man kann das Update verweigern, das Fahrzeug selbst abmelden und den Kauf eines anderen Fahrzeugs vorziehen, welches man zumindest im Falle der Rückabwicklung ohnehin vermutlich benötigen wird. Die Kosten für eine (Zwischen-) Finanzierung kann man evtl. auch als Schaden geltend machen, geeigneten Vortrag vorausgesetzt. Nur so eine Idee - keine Beratung!
Und der Hinweis von @M.2018 bzgl. des Wertes des Fahrzeugs beim zwischenzeitlichen Verkauf war mMn sehr wichtig und richtig.
Man kann das Update verweigern, das Fahrzeug selbst abmelden und den Kauf eines anderen Fahrzeugs vorziehen, welches man zumindest im Falle der Rückabwicklung ohnehin vermutlich benötigen wird. Die Kosten für eine (Zwischen-) Finanzierung kann man evtl. auch als Schaden geltend machen, geeigneten Vortrag vorausgesetzt. Nur so eine Idee - keine Beratung!
Nach meiner Einschätzung eine sehr schlechte Herangehensweise.
Das Fahrzeug würde ich auf jeden Fall weiter nutzen und mir dann bei einer "Rückabwicklung" auch für die bisherige Nutzung und für mögliche Schäden die zwischenzeitlich aufgetreten sind einen Kostenanteil anrechnen lassen.
Wenn ich darüber hinaus auch noch das Update verweigern will, muss ich gegen die drohende Stilllegung meiner zuständigen Behörde vorgehen.
Auch hier sind zwei völlig voneinander zu begehende Rechtswege zu beschreiten.
Nach meiner Einschätzung eine sehr schlechte Herangehensweise.
Und weshalb? Wie sieht Deine Einschätzung aus?
Das Fahrzeug würde ich auf jeden Fall weiter nutzen und mir dann bei einer "Rückabwicklung" auch für die bisherige Nutzung und für mögliche Schäden die zwischenzeitlich aufgetreten sind einen Kostenanteil anrechnen lassen.
Das ist mMn genau das, was VW will. Kannst Du bitte erklären, weshalb Du das so machen würdest?
Bei einer Rückabwicklung ist mMn kein Platz für die Anrechnung von Schäden! Selbst bei Untergang des Gegenstands (z.B. Totalschaden des streitgegenständlichen Fahrzeugs) wird das mMn nicht zulasten des Klägers gehen (außer vermutlich bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden).
Aber vielleicht kann zu diesem speziellen Punkt @floflo etwas schreiben.
Dazu hatte floflo doch schon was geschrieben.
Bei einer Rückabwicklung fällt gewöhnlicherweise eine Nutzungsentschädigung an, was aus meiner Sicht auch völlig legal ist.
Trotz dieser Nutzungsentschädigung wäre der erzielbare Wert bei Rückabwicklung für den Kläger mit einer geringen bis durchschnittlichen Kilometerlaufleistung pro Jahr höher als ein Verkauf ohne Klage.
Es fallen ja ggf. auch noch Zinsen an.
Das Auto vll 2 bis 3 Jahre während der Klage nicht zu bewegen, vor allem ohne zu wissen das man gewinnt, ist doch gelinde gesagt Mumpitz.
Man kann das Update verweigern, das Fahrzeug selbst abmelden und den Kauf eines anderen Fahrzeugs vorziehen, welches man zumindest im Falle der Rückabwicklung ohnehin vermutlich benötigen wird. Die Kosten für eine (Zwischen-) Finanzierung kann man evtl. auch als Schaden geltend machen, geeigneten Vortrag vorausgesetzt. Nur so eine Idee - keine Beratung!
Und der Hinweis von @M.2018 bzgl. des Wertes des Fahrzeugs beim zwischenzeitlichen Verkauf war mMn sehr wichtig und richtig.
Schon mal was von Schadensminderungspflicht gehört?
Der Geschädigte darf keine unnötigen zusätzlichen Kosten erzeugen und muss sich so verhalten, das der Schaden so gering wie möglich ist.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
Schon mal was von Schadensminderungspflicht gehört?
Der Geschädigte darf keine unnötigen zusätzlichen Kosten erzeugen und muss sich so verhalten, das der Schaden so gering wie möglich ist.
@ cic - in Ergänzung zu meinem Beitrag vorweg halte ich die von row-dy erwähnte Schadenminderungspflicht auch bei einem vermutlichen Schaden im Rahmen der "Schummeldieselaktionen" für richtig.
Ob dann der von cic vorgeschlagene Weg der Abmeldung des Fahrzeuges in Verbindung mit dem Neukauf eines Fahrzeuges und der hierdurch entstanden zusätzlichen Kosten beim Beklagten "abgeholt" werden können, wage ich zu bezweifeln.
Wenn ich hier eure "schlauen" Beiträge so lese, frage ich mich warum ihr nicht selber etwas unternehmt, eigentlich hätte sich dieser Thread so langsam erledigen müssen mangels Teilnehmern.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
?
Rolf ich verstehe dich nicht, die meisten die hier schreiben haben doch was unternommen.
Sie haben entweder Einzel oder Sammelklage eingereicht.
Vll hast du noch was schlaues beizutragen?
Wenn ich hier eure "schlauen" Beiträge so lese, frage ich mich warum ihr nicht selber etwas unternehmt, eigentlich hätte sich dieser Thread so langsam erledigen müssen mangels Teilnehmern.
Rolf ich verstehe dich nicht, die meisten die hier schreiben haben doch was unternommen.
Sie haben entweder Einzel oder Sammelklage eingereicht.
Vll hast du noch was schlaues beizutragen?
Das Thema Fragen und Antworten zum Update des EA 189.
Hier hat Rolf insofern recht das nur noch wenige ohne Update geblieben sind.
Hier hilft handeln und kein jammern.
Jeden steht es frei vor dem VG gegen die Stilllegung zu klagen (mit überschaubaren Kostenaufwand ).
Dann bleibt das Fahrzeug wie es ist oder es gibt eine Entscheidung. Auch so kann das Fahrzeug in der Zwischenzeit genutzt werden.
Rolf hat recht, die wenigsten tun etwas.
Sammelklage ...........können die Ansprüche vererbt werden ?
Jeder hätte schon lange etwas tun können aber so vergeht die Zeit, hoffentlich gibt es VW nach jahrelangen warten dann noch.
Allen die sich wehren viel Erfolg.
F.U.
Ich rechne mir auch mit Update noch Chancen bei meiner Einzelklage aus.
Ob es ohne Update mehr Chancen gibt ist fraglich. Wie lange spielt der TÜV noch mit?
Von der Sammelklage verspreche ich mir auch nicht viel. Die spielen da vermutlich noch länger auf Zeit.
Meine Fragen an @Kajo blieben unbeantwortet. Die Hinweise auf eine Schadenminderungspflicht mit gleichzeitigem Bezug auf meine Beiträge sind mindestens merkwürdig, denn nirgendwo schrieb ich, VW das Fell über die Ohren ziehen zu wollen. Auch schrieb ich explizit, dass ein vom Kläger vorsätzlich verursachter Schaden vermutlich nicht zulasten der Beklagten geht - aus meiner Sicht auch richtig so. Was war daran unklar?
Man kann das Update verweigern, das Fahrzeug selbst abmelden und den Kauf eines anderen Fahrzeugs vorziehen, welches man zumindest im Falle der Rückabwicklung ohnehin vermutlich benötigen wird. Die Kosten für eine (Zwischen-) Finanzierung kann man evtl. auch als Schaden geltend machen, geeigneten Vortrag vorausgesetzt. Nur so eine Idee - keine Beratung!
Und der Hinweis von @M.2018 bzgl. des Wertes des Fahrzeugs beim zwischenzeitlichen Verkauf war mMn sehr wichtig und richtig.
Schon mal was von Schadensminderungspflicht gehört?
Der Geschädigte darf keine unnötigen zusätzlichen Kosten erzeugen und muss sich so verhalten, das der Schaden so gering wie möglich ist.
Meine Fragen an @Kajo blieben unbeantwortet. Die Hinweise auf eine Schadenminderungspflicht mit gleichzeitigem Bezug auf meine Beiträge sind mindestens merkwürdig, denn nirgendwo schrieb ich, VW das Fell über die Ohren ziehen zu wollen. Auch schrieb ich explizit, dass ein vom Kläger vorsätzlich verursachter Schaden vermutlich nicht zulasten der Beklagten geht - aus meiner Sicht auch richtig so. Was war daran unklar?
Was ist denn die Formulierung
“Die Kosten für eine (Zwischen-) Finanzierung kann man evtl. auch als Schaden geltend machen, geeigneten Vortrag vorausgesetzt.„
anderes als der Versuch
„VW das Fell über die Ohren ziehen zu wollen.“
Du musst mir schon zugestehen, das ich auf einen einzelnen Beitrag von dir Antworte, ohne dabei alle vorher von dir geposteten Beiträge inhaltlich zu berücksichtigen.
Die immer wieder zu hörende Behauptung
„Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
und den Kauf eines anderen Fahrzeugs vorziehen, welches man zumindest im Falle der Rückabwicklung ohnehin vermutlich benötigen wird. Die Kosten für eine (Zwischen-) Finanzierung
Wenn man sie denn überhaupt nötig hat.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.