Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Ich kann mir schon vorstellen, dass sein Anwalt eine gewisse Einstellung hat.
      Wie sagte mal ein juristischer Golfsportfreund: eine Rechtsschutzversicherung kann den Charakter verderben .......

      R.J.
    • Vielleicht ist es ein Fall für die Berufshaftpflicht? Wobei ich anhand der sehr knappen Darstellung nicht verstehe, worauf das erstinstanzliche Urteil hinauswollte:
      Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Maßgeblich wurde die Klageabweisung damit begründet, dass der Kläger die Herstellereigenschaft der Beklagten hinsichtlich des Motors nicht bewiesen habe. Die Beklagte hafte auch nicht gesamtschuldnerisch mit der Audi AG, weil die Voraussetzungen für einen Eingliederungskonzern nicht dargetan seien.

      Wenn ich nicht explizit etwas anderes dazuschreibe, so sehe ich durchaus die Zahlung eines Nutzungsersatzes als gerechtfertig an. Als ich von vielen positiven Urteilen schrieb (und von Vergleichen), meinte ich Rückabwicklungen mit Erstattung des Kaufpreises zzgl. Zinsen und abzgl. Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs etc. p.p. Und da scheine ich mich ja durchaus in guter Gesellschaft zu befinden. ;)

      Die "weiterführende Literatur" ist sicherlich ebenso lesenswert wie die vielen Urteilsbegründungen. ;) Danke dafür.

      Übrigens: Dem zuvor fett geschriebenen Kommentar von jemandem, dass ich mich irre, fehlte leider eine Begründung, als dass ich ihm hierüber hinaus noch weitere Beachtung schenke.
    • culpa in contrahendo schrieb:

      Übrigens: Dem zuvor fett geschriebenen Kommentar von jemandem, dass ich mich irre, fehlte leider eine Begründung, als dass ich ihm hierüber hinaus noch weitere Beachtung schenke.
      Dann nochmal mit "Begründung":

      Du hast behauptet, dass VW durch den Verkauf zurückgenommener Fahrzeuge mehr Geld erhalten könnte, als sie an die Kläger auszahlen müssten.
      Stellt sich nur die Frage, warum gibt es dann überhaupt Klagen, wenn man über einen einfachen Verkauf mehr Ertrag erzielt?
      Oder noch einfacher: der linear auf eine Laufleistung von durchschnittlich 300 Tkm ermittelte Nutzungsausgleich ist doch wohl in der Regel geringer als der progressive Wertverlust des Fahrzeugs, oder?
      Oder ganz einfach: wer wird geschädigt, wenn der Verkaufspreis eines Fahrzeugs höher ist als dessen Wert?

      LG lego63
    • culpa in contrahendo schrieb:

      Auch folgender Absatz im zuvor verlinkten Artikel zum Urteil des OLG Naumburg vom 27.09.2019 - 7 U 24/19 - ist mMn sehr wichtig (Hervorhebung von mir):

      Der Schaden des Käufers liege in einem wirtschaftlich nachteiligen Vertrag. Er erwerbe ein mangelhaftes Fahrzeug mit einer Abschalteinrichtung, deren Illegalität sich aus dem Bescheid des Kraftfahrtbundesamtes vom 15. Oktober 2015 ergebe. Das Angebot des Software-Updates kompensiere diesen Schaden nicht. Die in der Verwendung der Abschalteinrichtung angelegte Täuschung wirke sich bei sämtlichen Veräußerungen des betroffenen Fahrzeuges aus. Daher erstrecke sich die Ursächlichkeit der Schädigungshandlung auf sämtliche Glieder einer Käuferkette, so auch den Kläger als Erwerber eines Gebrauchtfahrzeugs.
      Genau das hatte ich gerade zuvor damit gemeint, als ich davon schrieb, es verbleibe (trotz Update) am Fahrzeug ein Makel. Das OLG Naumburg ist eines der OLGs, wo diese Auffassung vertreten wird. Ganz so aus der Luft gegriffen kann meine Haltung dazu also nicht sein wie es im Kommentar von @floflo angeklungen war. Warten wir die Urteilsbegründung im Volltext ab und hoffen, dass der Senat dort etwas zu diesem verbleibenden Makel ausführt.
      Mit dem Zitat aus dem Urteil des OLG Naumburg schießt du dir aber erneut ein Eigentor. Ich zitiere noch einmal:

      "Er erwerbe ein mangelhaftes Fahrzeug mit einer Abschalteinrichtung, deren Illegalität sich aus dem Bescheid des Kraftfahrtbundesamtes vom 15. Oktober 2015 ergebe."

      Wie ich hier schon oft geschrieben habe, erhielt der Yeti seine Typgenehmigung nicht vom KBA sondern der britischen VCA, so dass der Bescheid des KBA vom 15.10.2015 deinen Yeti gar nicht erfasst. Die britische VCA hat aber keinen vergleichbaren Bescheid erlassen und weder die Typgenehmigung geändert noch gar auch nur eine Anordnung gegenüber Skoda getroffen, die Abschalteinrichtung und Prüfstandserkennung zu beseitigen. Wenn die Illegalität aus dem Bescheid des KBA folgt, gibt es für dein Fahrzeug keine Illegalität. Es gibt bisher kein Zivilgericht, das die fehlende Zuständigkeit des KBA bezüglich Skoda bemerkt hat, so dass es auch noch kein Urteil gibt, das dir wirklich weiterhilft. Alle bisher ergangenen Urteile kannst du im Prinzip in die Tonne kloppen, da sie, wenn sie Fahrzeuge des Herstellers Skoda betrafen, von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen sind.

      Darüber hinaus übersieht das OLG Naumburg, dass zwar das Angebot des Softwareupdates den Schaden (noch) nicht kompensiert, da für die vom KBA typgenehmigten Fahrzeuge auch mit dem Angebot immer noch die Gefahr einer Betriebsuntersagung besteht, wohl aber kompensiert das Aufspielen des Updates den Schaden, da damit das Fahrzeug eben gerade nicht mehr illegal ist. Die Käuferkette, von der das Gericht spricht, wird also mit Aufspielen des Updates beendet. Wurde das Fahrzeug noch ohne Update verkauft, was hier der Fall war, muss das Gericht aber prüfen, ob das Update dem Geschädigten zumutbar ist, denn grundsätzlich ist jeder Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet, wenn diese möglich und zumutbar ist. Zumindest aus der veröffentlichten Kurzinformation zu dem Urteil, ergibt sich nicht, ob das Gericht dies geprüft hat und falls ja, wie es die Unzumutbarkeit begründet hat. Aber wie gesagt, kommt es für Fahrzeuge des Herstellers Skoda darauf gar nicht an.

      Andreas
    • Es erstaunt mich immer mal wieder mit welcher hohen Wiederholungsfrequenz der ein oder andere User hier seine Meinung zum Dieselskandal vorträgt, offensichtliche Beiträge aus anderen Quellen die hierzu passen dann präsentiert, gegenteilige aber "unterschlägt" und die Meinungen anderer Schreiber einfach nicht duldet.

      Auch wenn das ein oder andere im "Deutschen Recht" sicherlich verbesserungswürdig ist, bin ich froh dass bei uns noch keine "amerikanischen Verhältnisse" herrschen. Wer glaubt durch einen vermeintlichen Schaden eines Vertragspartners "Geld ziehen zu können" stellt nach meiner Meinung völlig überzogene Forderungen. Wie floflo bereits ausgeführt hat, ist ein Geschädigter hier in DEU auch zur Schadensminderung verpflichtet, soweit dies möglich ist.

      Desweiteren sollten nach meiner Meinung die "Klagefinanzierer" ordentlich eingebremst werden. Es reicht völlig aus, dass die ein oder andere Fachkanzlei im Internet auf Kundenfang geht.
    • .....und das war s ?

      culpa in contrahendo schrieb:

      Da mich das Thema nicht mehr tangiert, verabschiede ich mich von Euch und wünsche weiterhin viel Erfolg! :thumbup:
      ....an Info ?( .

      Abgeschlossen ?
      Erfolgreich ?
      Vergleich?
      .....die meisten die hier mitlesen und die auch Deine Beiträge und andere verfolgt haben bekommen dann das “ Ätschi Bätschi “ an Info.
      SCHADE .... ich kann das /Dich nicht einordnen / verstehen.. :Erd:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)
    • Ich finde es verwerflich, wenn man jemandem, der glücklich und zufrieden ist, immer wieder penetrant erklären zu wollen, dass er gefälligst unzufrieden zu sein hat und sich zu wehren hat.
      Einen freudigen Aufschrei: ich habe meinen Prozess vergeigt“ hört man ja wohl seltener ..... „

      A.I.
    • Kajo schrieb:

      Es erstaunt mich immer mal wieder mit welcher hohen Wiederholungsfrequenz der ein oder andere User hier seine Meinung zum Dieselskandal vorträgt, offensichtliche Beiträge aus anderen Quellen die hierzu passen dann präsentiert, gegenteilige aber "unterschlägt" und die Meinungen anderer Schreiber einfach nicht duldet.
      Kajo liegt es nicht in der Natur der Sache das der User -Beiträge aus anderen Quellen die hierzu passen- aussucht und vorträgt ?
      Weshalb sollte er Beiträge verlinken die gegenteiliger Meinung sind ?
      Jede Diskussion lebt von gegenteiligen Beiträgen.
      Und als Beispiel sollte hier culpa in contrahendo dienen. Er steht zu seiner Meinung aber was rechtlich richtig ist konnten auch Berufsrichter unterschiedlich bewerten.

      culpa in contrahendo schrieb:

      Da mich das Thema nicht mehr tangiert, verabschiede ich mich von Euch und wünsche weiterhin viel Erfolg!
      Hat er hier versucht andere zu motivieren sich zu wehren ?
      Wenn er einen Vergleich erzielt hat, eine schöne Möglichkeit seinen Erfolg (trotz Verschwiegenheitsklausel ) zu verkünden.

      Kajo schrieb:

      Desweiteren sollten nach meiner Meinung die "Klagefinanzierer" ordentlich eingebremst werden. Es reicht völlig aus, dass die ein oder andere Fachkanzlei im Internet auf Kundenfang geht.
      Kajo warum sollten die Klagefinanzierer eingebremst werden ?
      Nicht jeder besitzt die Mittel um eine Klage selbst durchzuziehen .
      Hier kann der Kläger im Vorfeld ausrechnen was ein Erfolg bringen würde, ohne das Risiko der Prozesskosten.
      Nachdenken ist dabei von Vorteil !
      Deine eigene Meinung - Wer glaubt durch einen vermeintlichen Schaden eines Vertragspartners "Geld ziehen zu können" - spiegelt doch auch nur Deine eigene Rechtsauffassung wider.
      Noch einmal, ohne das Fehlverhalten von VW (egal wie wir es nennen) hätte es die Möglichkeit nicht gegeben !
      Zur Bewertung Deiner Aussage das Fachkanzleien auf Kundenfang gehen, was sollten Sie sonst tun ?
      Das ist Deren Geschäft, dafür sind Sie eine Fachkanzlei.
      VW beauftragt tausende von Anwälten gegen die Forderungen Ihrer Kunden.
      Wo, bitte ist da Dein Aufschrei ?
      F.U.
    • Kajo schrieb:

      ...bin ich froh dass bei uns noch keine "amerikanischen Verhältnisse" herrschen.
      Da die Zulassungs- und Gewährleitungs-Abläufe und Kriterien bei Marktprodukten in den USA völlig anders sind als in Europa, sind diese "amerikanischen Verhältnisse" völlig gerechtfertigt. Sie sollen neben dem Verbraucherschutz eine deutliche Signalwirkung für Hersteller haben, die Mist auf den Markt bringen, beispielsweise so wie VW.

      Grüße - Bernhard
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      Yeti Ambition CFJA gebaut am 01.10.2010 / z.Zt. ca. 218.000 km / gerührt, nicht geschüttelt
    • Lisaknurrig schrieb:

      SCHADE .... ich kann das /Dich nicht einordnen / verstehen..
      Ich habe ihn schon nach dem ersten Beitrag eingeordnet. Heute hat er mich bestätigt.
      Schade für die Zeit die @floflo investiert hat um mit ihm zu diskutieren. :thumbdown:

      otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • Hihi, es scheint hier vielen unterschwellig darum zu gehen, persönlichen Seelenfrieden zu finden oder einfach nur Recht zu haben.
      Bitte akzeptiert auch andere Denkweisen, auch wenn diese von Euch nicht einzuordnen sind (vor allem bitte in der Rolle des Moderators!).
      Ich für meinen Teil danke c.i.c, der hier eine tüchtige Portion Inhaltliches eingebracht hat. Und ich glaube, floflo hat es ebenfalls sportlichen Spaß bereitet - da solltet Ihr Euch keine Gedanken machen.

      @c.i.c: Mach's gut und danke Dir - sei es, daß Du Dich über einen Vergleich freuen kannst oder einfach hier keine Lust mehr hast, Dich weiter zu engagieren.

      Grüße, Fördegleiter
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
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