floflo schrieb:
Noch einmal: Der Mangel, den die betroffenen Fahrzeuge haben sind nicht die hohen NOx-Werte sondern die unzulässige Abschalteinrichtung, wobei ich mich frage, wie man bei der AGR überhaupt das Abschaltverbot einhalten soll, wenn man es mit gegensätzlich reagierenden Schadstoffen zu tun hat. Wenn man die Stickoxide mittels der AGR reduziert, gehen Feinstaub und CO hoch und wenn man das dann durch Drosselung der AGR reduziert, gehen die Stickoxide wieder hoch. Die Folge kann eigentlich nur sein, dass man das Abschaltverbot auf die AGR gar nicht anwendet oder aber als Konsequenz daraus den Schluss ziehen muss, dass die NOx-Reduzierung mittels AGR nicht gesetzeskonform sein kann. Da beißt sich die Katze irgendwie in den Schwanz.
Gruß
Rolf
LG Rolf
Yetifahrer von 2009 bis 2019, TSI + TDI 4x4, jetzt steht nur noch das Yetimodell in der Vitrine, aber alle in Pazifikblau.
Seit 2018 begleitet uns noch ein Fabia III mit dem 1,0 Dreizylinder zur besten Zufriedenheit, natürlich auch in Pazifikblau.
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