Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • berme schrieb:

      Der DPF ist durch das Update m.E. kaum betroffen und fällt meist erst ab 250000 km aus.
      Da hast du recht. Ich hatte den DPF mit erwähnt, weil natürlich mehr Ruß auch den DPF belastet. In der Praxis dürfte sich das aber nicht erheblich bemerkbar machen. Wie du zutreffend schreibst, sind es vor allem AGR-Komponenten, bei denen sich das Update nachteilig auswirken kann.

      berme schrieb:

      Ich versuche dem durch Aral Ultimate, 15000 km Ölwechseln und Additivzugabe LM Speed entgegen zu wirken. Ob es was bringt wird die Zukunft zeigen.
      Das bringt dann vielleicht etwas, wenn du ohne das Update kein Ultimate tanken würdest. Bist du hingegen ein eingefleischter Ultimate-Fan, bringt dir das insoweit nichts, als du durch die höhere Spritqualität die betroffenen Bauteile ja auch vorher schon geschont hast, so dass du den Update-Nachteil nicht wirklich ausgleichen kannst und mit Update mit einem etwas früheren Schaden rechnen musst als ohne. ;)

      Andreas
    • Antwort für berme.

      Hallo Forumsfreunde, hallo berme,
      die Auto-Doktoren haben in einer Sendung aber anderes behauptet.
      Und der Konzern hat den DPF aus der VbB auch bewusst heraus genommen.
      Warum nur?
      Auch meine ich, dass gesagt wurde, der DPF sei bei 180tsd. Kilometer voll.
      Was stimmt denn jetzt?
      Meine Werkstatt hat mir mitgeteilt, bei 180tsd. Kilometer wird der Füllstand des DPF ausgelesen, weil er da in der Regel voll ist.
      Ich bin jetzt ziemlich verunsichert. Der Tiguan hat schon 160tsd. Kilometer runter.
      Die Reparatur soll 2500 Euro verschlingen. Oder ausbrennen lassen.
      Ist aber auch nicht für geschenkt zu bekommen.
      Ich bitte um Antwort aus dem Forum.
      Ich verbleibe mit besten freundlichen Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • @floflo
      Ich gebe dir Recht das ich mit dem Update früher mit Schäden rechnen muss, aber vll nicht so früh wie diejenigen mit Update die nicht solche Maßnahmen treffen wie ich.
      Das wird die Zukunft zeigen.
      Ich bin euer Versuchskaninchen. :)

      @'nate-nate
      Der Füllstand des DPF lässt sich mit einem OBD Bluetooth-Adapter und der VAG DPF App leicht auslesen. Der ganze Spaß kostet unter 20 €.
    • nate-nate schrieb:

      Auch meine ich, dass gesagt wurde, der DPF sei bei 180tsd. Kilometer voll.
      Was stimmt denn jetzt?
      Meine Werkstatt hat mir mitgeteilt, bei 180tsd. Kilometer wird der Füllstand des DPF ausgelesen, weil er da in der Regel voll ist.
      Beides falsch.
      Ab 180000km muß der Füllstand regelmäßig bei der Inspektion kontrolliert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist mit einem vollen DPF zu rechnen. Er kann aber auch noch weitere 100000km halten.

      Auslesen des Füllstands wie von @berme gesagt bringt auch nichts. Das ist nur ein rechnerischer Wert ohne Aussage.

      Eine Aussage über den Füllstand läßt sich meines Wissens nur über den Differenzdruck ermitteln.

      Ich habe grad gesehen: Austauschfilter für den Yeti für 450€ plus Arbeit.
      Unterm Strich auch nicht teurer wie neue Bremsen usw. Das ist kein Grund den Wagen zu verscherbeln.

      Otto
      Karl Valentin: Früher war alles besser, sogar die Zukunft.
    • otto36 schrieb:

      Ich habe grad gesehen: Austauschfilter für den Yeti für 450€ plus Arbeit.
      Das ist dann aber ein gereinigter (gebrauchter) Filter.

      Den eigenen Filter reinigen zu lassen kostet 388,- EURO. :D
      Wenn ich mir dann überlege, dass ein OEM-Austausch-Filter ca. 2500 - 3000,-€ kosten soll... =O


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift AUTO STRASSENVERKEHR, einem Billigableger von auto, motor und sport, finden sich unter dem Titel "Die Wahrheit über Software-Updates, ein sehr interessanter Bericht, in dem insgesamt 10 Fragen zum Abgasskandal auf den Grund gegangen wird. Es ist die mit Abstand bisher beste Abhandlung, die ich über den Abgasskandal gelesen habe, wirklich sehr gut und zutreffend recherchiert. Eine der Kernaussagen des Berichts ist die Feststellung, dass das Update auf der Straße bei realen Fahrprofilen praktisch gar keine Reduzierung der Stickoxide bringt, dafür aber ein Anstieg des Verbrauchs um einen halben Liter und damit auch mehr CO2. Der Umstand, dass das Update beim KBA viel besser abschneidet als in neutralen Tests, wird damit begründet, dass das KBA viel langsamer und damit näher am völlig unrealistischen NEFZ-Zyklus liegend gefahren ist. Das deckt sich mit dem, was einem die Theorie schon sagt. Nicht die Schummelsoftware ist das Problem - in der Gesamtbetrachtung wirkt sie sich sogar positiv aus - sondern die AGR-Technik, die im NEFZ-Zyklus auf dem Prüfstand zwar gut funktioniert, bei realen Fahrprofilen hingegen nicht mehr. Was man VW und letztlich der gesamten Automobilindustrie vorwerfen muss, das steht jetzt so nicht in dem Bericht, folgt aber mittelbar daraus, ist nicht die Schummelsoftware, sondern das Einsetzen einer ungeeigneten Technik, die aber von den Behörden so sehenden Auges abgesegnet wurde. Der größte Fehler, den VW begangen hat, war m.E. daher dieser Deal mit dem KBA. Wenn man schon, wie fast alle anderen auch, die AGR-Technik als einziges Mittel zur NOx-Reduktion einsetzt, hätte man dazu stehen und diese Technik verteidigen müssen anstatt sich auf den Schultern der Kunden auf dieses völlig unsinnige Update als Zwangsmaßnahme einzulassen (freiwillig wäre okay). Nur dadurch hat man jetzt auch die zivilrechtlichen Probleme, denn mit einer vernünftigen Verteidigungsstrategie hätten die Gerichte niemals die Annahme eines besonders verwerflichen Verhaltens begründen können. Dumm, dümmer, am dümmsten, VW!

      Andreas
    • ...diese Beiträge wurden in den Thread Musterfeststellungsklage verschoben

      Auf Anregung @floflo


      :danke: Dir Andreas :Erd:



      @RNB
      Ich drücke dir die Daumen, dass deine Registrierung seinerzeit geklappt hat und nur die Bestätigung versäumt wurde, so dass du die von VW angebotene Entschädigung erhältst.

      @Moderatoren
      Die letzten Beiträge einschließlich dieses Beitrags sind m.E. thematisch im falschen Thread, weshalb ich anrege, die Beiträge ab #6861 in den Thread "Musterfestellungsklage" zu verschieben.

      Andreas

      :Erd:
      Grüße Michael


      "Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lisaknurrig ()

    • DUH - Software-Update

      Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen den Zulassungsbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA Klage eingereicht, weil sie das Update weiterhin für eine illegale Manipulation hält. Jetzt muss der EuGH entscheiden (Az. C 873/19).


      Hallo ich muß ab 03.04.2020 zum TÜV hab noch kein Update,was ist wenn sie mich deshalb nicht durchlassen ?
      1. wenn DUH damit durchkommt ,was ist dann mit dem Update ?
      2. wenn der EuGH gegen VW ist was ist dann mit dem Update ?
      3. was macht man jetzt ?- ?(
      MfG
      Friedhelm
    • Bär schrieb:

      Hallo ich muß ab 03.04.2020 zum TÜV hab noch kein Update,was ist wenn sie mich deshalb nicht durchlassen ?

      Bär schrieb:

      was macht man jetzt ?-
      Zuerst einmal Ruhe ausstrahlen.
      Nach den letzten gesetzlichen Vorgaben kannst Du bis zu 4 Monaten überziehen, das hilft !
      auto-motor-und-sport.de/verkeh…monate-mehr-zeit-fuer-hu/
      Der Grund ist kein angenehmer aber es bringt zusätzliche Zeit.
      Viel Glück !
      F.U.
    • Bär schrieb:

      Hallo ich muß ab 03.04.2020 zum TÜV hab noch kein Update,was ist wenn sie mich deshalb nicht durchlassen ?
      Die Wahrscheinlichkeit, dass du die Plakette erhältst, ist sehr gering. Wenn du sie nicht erhältst, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du lässt das Update aufspielen und fährst erneut zum TÜV oder du klagst gegen den TÜV bzw. die Prüforganisation, bei der du die HU hast durchführen lassen. Eine Klage auf Bescheinigung der HU und Zuteilung der Plakette hat m.E. gute Aussicht auf Erfolg, sofern bei deinem Fahrzeug keine weiteren Mängel festgestellt wurden.

      Bär schrieb:

      1. wenn DUH damit durchkommt ,was ist dann mit dem Update ?
      2. wenn der EuGH gegen VW ist was ist dann mit dem Update ?
      Die Klage der DUH hat für dich keine Auswirkungen, da sie gegen die vom KBA erteilte Genehmigung des Updates gerichtet ist. Für alle Skodas hat aber nicht das KBA sondern die britische VCA das Update genehmigt. Die VCA wurde aber nicht verklagt, so dass die Genehmigung selbst dann ihre Rechtswirksamkeit behält, wenn das VG Schleswig-Holstein nach der Entscheidung des EuGH zu dem Ergebnis kommen sollte, dass das Update nicht gesetzeskonform ist.

      Bär schrieb:

      was macht man jetzt ?
      Abwarten und Tee trinken. Wenn du durch die HU fällst, kannst du aufgrund der "Corona-Regel" das Fahrzeug noch 4 Monate ab HU-Fälligkeit ohne Risiko weiterfahren. Für weitere vier Monate kommt man mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro auch noch glimpflich davon, falls man erwischt wird. Sollte es bis dahin keinen neuen Sachstand geben, bleibt, wie oben bereits ausgeführt, die Klage oder eben das Aufspielen des Updates. Falls du dich zur Klage entschließt, solltest du sie zweckmäßigerweise aber bereits jetzt erheben. Schreib mir für diesen Fall eine PN, damit ich dir sagen kann, wie du am besten vorgehst. Falls du dich hingegen für das Update entscheidest, empfehle ich dir, damit dann auch nicht mehr zu warten, sondern es ggf. noch vor dem HU-Termin durchführen zu lassen, damit du nicht zweimal HU-Gebühren bezahlen musst.

      Andreas
    • Servus,

      dieses "Gerangel" um ein Auto ist meinen Nerven zu vielgewesen !

      Da meine "Zulassungsstelle" trotz "Erklärungsschreiben" meinerseits die Still-legung mit ".....bis zum...."

      angedroht hatte , habe ich den UPDATE machen lassen und fahre bisher ohne Probleme mit dem "Neuen

      Bapperl" den Yeti weiter, ..... bis ER ......SCHROTT ist !

      Bleibt gesund !

      Grüße Rainer
    • Meine drei Updater laufen und laufen und laufen......selbst im Longlife Service keine Probleme! Auch wenn der Octi weg geht und Yeti in den Ruhestand so haben die Motoren/Getriebe ihren soll erfüllt. Nicht ganz pannenfrei, aber nichts was für mich aufregend und unerwartet kam. Alle drei hatten eine undichte Wasserpumpe wobei sie beim Octi bis zum fälligen Zahnriemenwechsel gehalten hat (Verlust minimal).

      Kein Lobeslied aber sie bleiben berechenbar.
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