Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • Schon irgendwie eigenartig wenn ich so von euren Problemen lese.
      Hier gab es weder Einzel- noch Sammelklagen - und natürlich auch keinen "Schadenersatz" :cursing: .
      Allerdings auch kein Androhen von Zwangsstilllegungen :thumbsup:
      Aber Glückwunsch nate-nate zu diesem ersten Erfolg und ein herzliches "in bocca al lupo" Dir und auch floflo für den weiteren Verlauf.
    • rainer II schrieb:

      .......und ich hoffe SIE lesen es auch und es kommt auch OBEN an !
      Alle Versuche, KBA, Zulassungsstellen und HU-Prüforganisationen im Vorfeld davon zu überzeugen, dass bei Fahrzeugen von Skoda Betriebsuntersagungen und eine Verweigerung der HU-Plakette nicht zulässig sind, wenn das Update nicht aufgespielt wurde, sind bisher gescheitert. Dabei ist es den Behörden in keinem einzigen Fall gelungen, die Argumentation mit der nicht geänderten Typgenehmigung und Unzuständigkeit des KBA zu entkräften. Sofern die Behörden überhaupt darauf reagiert haben, bezogen sich die Antworten nicht auf den Einwand. Wenn Beratungsresistenz klein machen würde, könnten die Verantwortlichen der genannten Behörden allesamt von der Teppichkante Fallschirmspringen.

      Zum Glück haben die Gerichte verstanden, worum es hier wirklich geht. Die wenigen bisher entschiednen, ausnahmslos Eilverfahren wurden von den Behörden verloren, wobei es bisher nur Verfahren waren, die sich gegen die Betriebsuntersagung richteten. In einem weiteren Eilerfahren ist in den nächsten Wochen mit einer Entscheidung zu rechnen. Außerdem steht noch eine Entscheidung in einem Hauptverfahren aus, das demnächst entschieden werden müsste. Und wie bereits berichtet, ist jetzt erstmals auch eine Klage gegen eine HU-Prüforganisation anhängig. Hier wird eventuell noch ein Eilverfahren nachgeschoben, mit dem man schneller an die begehrte Plakette kommt, wenn auch nur vorläufig bis zur Entscheidung des Hauptverfahrens. Ein erfolgreiches Eilverfahren, wäre sehr hilfreich, da die Prüforganisationen dann schon bald ihre bisherige Praxis aufgeben müssten. Voraussetzung ist natürlich, dass das Gericht die Rechtslage genauso sieht wie bei den Betriebsuntersagungen, wovon ich aber ausgehe. Eine absolute Sicherheit gibt es natürlich nicht.

      Andreas
    • SQ5 schrieb:

      Ich denke nun stehen die Chancen für die Rückabwicklung sehr gut! Ausser für die Menschen die den Vergleich angenommen haben.
      Die Rückabwicklung habe ich für mich nie gesehen und habe auch das Software-Update aufspielen lassen. Mein "alter YETI" wird ja weiterhin innerhalb der "Großfamilie" genutzt und zeigt nach wie vor keine Schwächen - kurzum ich war und bin zufrieden.

      Gleichwohl habe ich mich mal vorsorglich bei der MFK angeschlossen und erhalte nun im Nachgang noch einen "Wertausgleich".
    • " Volkswagen betonte in seiner Stellungnahme weiter, Sharpstons Auffassung zur rechtlichen Bewertung der Umschaltlogik habe für die juristische Aufarbeitung der Dieselthematik keinerlei Konsequenzen. Im Mittelpunkt der laufenden Prozesse stehe stattdessen die Frage nach einem möglichen Schaden der betroffenen Fahrzeughalter. Diese seien nach Ansicht von VW jedoch nicht geschädigt worden, weil Umschaltlogik und Software-Update die wesentlichen Fahrzeugeigenschaften nicht negativ verändert hätten. " :saint:
      Friedhelm
    • wesentliche Eigenschaften

      Als eine der wesentlichen Eigenschaften eines Fahrzeugs dürfte heutzutage auch dessen Umweltverträglichkeit sein. Wer das nach aller Aufarbeitung der letzten Jahre (*) immer noch nicht mit einbezieht, hat den Knall nicht gehört!

      (*) spätestens nach der Konzern-Werbe-Oma mit dem weißen Schal am Auspuff ;)
      Immer eine Handbreit Gelände unter 'm Pneu!
    • Bär schrieb:

      " Volkswagen betonte in seiner Stellungnahme weiter, Sharpstons Auffassung zur rechtlichen Bewertung der Umschaltlogik habe für die juristische Aufarbeitung der Dieselthematik keinerlei Konsequenzen. Im Mittelpunkt der laufenden Prozesse stehe stattdessen die Frage nach einem möglichen Schaden der betroffenen Fahrzeughalter. Diese seien nach Ansicht von VW jedoch nicht geschädigt worden, weil Umschaltlogik und Software-Update die wesentlichen Fahrzeugeigenschaften nicht negativ verändert hätten. "
      Die Beurteilung als unzulässige Abschalteinrichtung spielt in der Tat für die zivilrechtliche Auseinandersetzung in Deutschland keine Rolle, weil bisher ausnahmslos alle Gerichte in Deutschland das so vertreten haben, wobei in 95 % der Entscheidungen die Ansicht des KBA ungeprüft übernommen wurde. Auswirkungen auf die deutsche Rechtssprechung hätte das nur dann gehabt, wenn Frau Sharpston der Ansicht gewesen wäre, die Abschalteinrichtung sei rechtskonform und der EuGH das dann so übernehmen würde. Dann würde dass alle bisher ergangenen verbraucherfreundlichen Urteile gegen die Wand fahren und das KBA stünde völlig blamiert dar. Die Ansicht von VW, die Fahrzeughalter seien nicht geschädigt worden, weil die Umschaltlogik die Fahrzeugeigenschaften nicht negativ beeinflusst hätten, läuft allerdings auch ins Leere, obwohl sie m.E. richtig ist. Der Schaden liegt in der drohenden Betriebsuntersagung, deren Ursache nicht die Abschalteinrichtung ist, sondern die Modifizierung der Typgenehmigung, die VW, von völliger Blödheit befallen, hat rechtskräftig werden lassen.

      Die Frage, die der BGH am 05.05. zu klären hat, ist vielmehr, ob das Update in zumutbarer Weise die Gefahr beseitigt. Das könnte für VW problematisch werden, nachdem der von Frau Sharpston eingeschaltete Gutachter erklärt hat, dass eine dauerhaft hohe AGR-Rate Nachteile für den Verbraucher derart zur Folge habe, dass eine schnellere Verschmutzung von Motorkomponenten eintritt und dadurch ein höherer Wartungsaufwand notwendig wird. Außerdem sieht Frau Sharptson ja wohl jegliche Form von Abschalteinrichtungen als unzulässig an, was bedeutet, dass das Update die Fahrzeuge nicht rechtskonform macht. Sowohl für VW als auch für das KBA und natürlich für die betroffenen Verbraucher wäre das eine Katastrophe.

      VW täte daher gut daran, sich nicht zu sehr auf den fehlenden Schaden zu versteifen, sondern sich in seiner Argumentation auf die Sittenwidrigkeit zu konzentrieren. Denn da ist die Stellungnahme der Frau Sharpston durchaus hilfreich, weil es letztlich eine Frage der Gesetzesauslegung ist, wo man die Grenzen des Ausnahmetatbestands "Motorschutz" sieht. Frau Sharpson räumt ein, dass die hohe AGR-Rate Nachteile mit sich bringt, sieht die Ausnahmeregelung aber nur dann als erfüllt an, wenn ohne Abschalteinrichtung eine Zerstörung des Motors droht. Dieser Auslegungsspielraum schließt aber, worauf ich schon wiederholt hingewiesen habe, die besondere Verwerflichkeit des Handelns und damit die Sittenwidrigkeit aus. Nur mit diesem Argument kann VW hier m.E. zum Erfolg gelangen.

      Fördegleiter schrieb:

      Als eine der wesentlichen Eigenschaften eines Fahrzeugs dürfte heutzutage auch dessen Umweltverträglichkeit sein. Wer das nach aller Aufarbeitung der letzten Jahre (*) immer noch nicht mit einbezieht, hat den Knall nicht gehört!
      Mit der Umweltverträglichkeit ist das so eine Sache. Bis zum Abgasskandal hat das im Prinzip niemanden interessiert und VW hat bei den Euro 5-Fahrzeugen auch nicht damit geworben, zumindest nicht, was den Stickoxidausstoß anbetrifft. Und auch danach war es vielen Käufern lieber, wenn ein Fahrzeug auch ohne AdBlue-Gedöns die Norm (Euro 6) erfüllt, was bei einigen Fahrzeugen ja auch der Fall ist, wenn auch nur auf dem Prüfstand. Den Knall hat also nicht nur VW nicht gehört, sondern auch ein Großteil der Kunden, die ihn gar nicht hören wollten. Im übrigen, und da gebe ich VW recht, hat die beanstandete Abschalteinrichtung kaum negative Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeit, da nach verschiedenen Tests bei realen Fahrprofilen die Stickoxidwerte auch ohne die Abschalteinrichtung kaum vermindert sind, stattdessen sich aber andere umweltrelevante Parameter nachteilig verändern. Wenn man die Umweltverträglichkeit in den Mittelpunkt des Abgasskandals stellt, dann ist das einzige, was am Abgasskandal ein Skandal ist, dass man daraus überhaupt einen Skandal gemacht hat.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ... Mit der Umweltverträglichkeit ist das so eine Sache. Bis zum Abgasskandal hat das im Prinzip niemanden interessiert ...
      Hat mich vorher auch nicht interessiert. Lediglich die Verbrauchswerte der Fahrzeuge auf der Rolle waren für eine vergleichende Betrachtung für mich interessant, wohl wissend, dass diese in der Praxis nicht zu erreichen waren.

      Nach wie vor würde ich zur Zeit einen Diesel als Fahrzeug erwerben wollen. Dies liegt hauptsächlich in der jährlichen Fahrleistung von ca. 20.000 Km und den Urlaubsfahrten (hoffentlich bald wieder) mit "verladenem Motorrad" auf dem Anhänger begründet.

      Als Zweitwagen dient uns ein Citigo, der für die Kurzstrecken zum Einkaufen bzw. mal zum Arzt genutzt wird.
    • Der Diesel-Check

      Macht es jetzt noch Sinn bei meinen 194.000km???




      Meine Aussichten sind bei 100% sagen die


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      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Elegance Plus Edition 103 Kw Corrida-Rot Baujahr 11.2013 jetzt 222.237 km
      YETI 2.0 TDI DSG 4x4 Outdoor 103kw Corrida Rot EZ 03.08.16 jetzt 167.980 km
    • Sammelklage gegen Audi in Ingolstadt abgewiesen

      Welcher Thread der richtige ist weiß ich nicht so genau.


      Zeit.de schrieb:

      Der Rechtsdienstleister Myright hatte sich die Schadenersatzforderungen von 2800 Audi-Käufern abtreten lassen und die VW-Tochter auf 77 Millionen Euro verklagt. Das Gericht erklärte die Abtretung aber für nichtig, weil der Vertrag die Käufer unzumutbar benachteilige. (Az: 41 O 1745/18).
      09/2016 - 05/2023 Yeti 1,2 TSI Cool Edition, DSG, Tempomat, Panoramadach, DAB+, GY4S

      Die immer wieder zu hörende Behauptung
      „Es nutzt nichts, wenn wir in Deutschland den CO2 Ausstoß verringern“
      ist ein dummes Totschlagargument, denn letztlich muss jeder bei sich beginnen, ohne auf die Anderen zu warten.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.