Auch Dein Beitrag und der von @BadenXD hätten das nötig gemacht.
ich habe das aber erst geschrieben , nachdem das abgetrennt war. Mein Betrag vorher ging es ja um das update. Aber egal, ich bin erst mal raus. Das wird mir zu blöd.
Yeti 1,4 Style 4x4 DSG. TDI 2,0 4x4 Adventure
Tesla Model 3 SR
Tesla Model 3 LR
allerdings ist die Leerlauf Drehzahl bei warmem Motor vor dem Update bei mir bei ca 800 U/min und nicht wie bei Blue moppel nach dem update bei 600 U/min.
Ihr Anfrage hat die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht. Zur Information der betroffenen Fahrzeughalterinnen und - halter ermittelt das KBA die Halteranschriften anhand der Fahrzeugidentifizierungsnummern der betroffenen Fahrzeuge aus dem Zentralen Fahrzeugregister und stellt diese dem Hersteller zum Zwecke der Benachrichtigung zur Verfügung. Das KBA überwacht den Rückruf mit dem Ziel der vollständigen Beseitigung der als unzulässig eingestuften Abschalteinrichtung. Im Falle einer Nichtbefolgung erfolgt ein weiteres Aufforderungsschreiben. Sie erhalten in jedem Fall ausreichend Gelegenheit zur Vereinbarung eines Werkstatttermins. Fahrzeuge die letztlich nicht in der Werkstatt vorgeführt werden, können durch die zuständige Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden (§ 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Na jetzt hab' sogar ich es verstanden , @Kurt88 hat die Info einfach mal so in den Raum (Fred) geworfen
Ich hab' es auch schon mal irgendwo geschrieben, im Text und auch im Gesetzestext findet sich immer wieder das Wörtchen "kann".
Fahrzeuge die letztlich nicht in der Werkstatt vorgeführt werden,können durch die zuständige Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden (§ 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Zitat der o.g. FZV: Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Zitat ende.
Kann - muss aber nicht
Grüße
Bernd
........
"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Na ja, ein "kann" würde eine Fahrzeugstilllegung aber immerhin ermöglichen. Zum Glück muss dazu aber auch der Tatbestand der Norm erfüllt sein, d.h. es müsste sich um ein Fahrzeug handeln, das nicht der FZV oder der StVZO entspricht. Da die Schummelei nicht nachträglich erfolgte sondern die Fahrzeuge bereits mit der Schummelsoftware typgenehmigt wurden, liegt weder ein Verstoß gegen die FZV noch gegen die StZVO vor. Das wäre erst dann der Fall, wenn die EG-Typgenehmigung zurückgenommen worden wäre, was aber nicht der Fall ist. Der Hinweis auf eine mögliche Fahrzeugstilllegung durch die örtliche Zulassungsbehörde ist also eine leere Worthülse.
kein Gesetz schreibt einem Justizbeamten vor was er machen muß
liegt immer im ermässen des Beamten
... so lange er sich an die Gesetze/gesetzlichen Vorgaben hät.
das ist klar
floflo
Aha, da habe ich jetzt wieder etwas gelernt. Beamte sind also Outlaws.
was soll das bitte
habe ich selber spüren dürfen, meine 3 Toten (Frau Kind Enkelkind) der Täter bekam 18 Monate auf Bewährung.Bei meinen Widerspruch hieß es knapp und bündig, liegt am ermässen des Richters.
es ist keinem Richter/Justizbeamten vorgeschrieben welches Urteil er schreibt.
floflo
antworte mal lieber was da oben du geschrieben hast:
Na ja, ein "kann" würde eine Fahrzeugstilllegung aber immerhin ermöglichen
Der Hinweis auf eine mögliche Fahrzeugstilllegung durch die örtliche Zulassungsbehörde ist also eine leere Worthülse.
was jetzt, ja oder nein.
Die Zulassungsbehörde handelt nur auf Anweisung, das dürfte jedem klar sein
es ist keinem Richter/Justizbeamten vorgeschrieben welches Urteil er schreibt.
Richter sind zwar unabhängig, d.h. aber nicht, dass sie entscheiden können, wie sie wollen. Sie unterstehen lediglich keiner bzw. nur einer eingeschränkten Dienstaufsicht, sind bei ihren Entscheidungen aber wie alle anderen Beamten und Beschäftigten des öffentliche Dienstes auch an Recht und Gesetz gebunden.
was jetzt, ja oder nein.
Die Zulassungsbehörde handelt nur auf Anweisung, das dürfte jedem klar sein
Die Zulassungsbehörde handelt nicht auf Anweisung sondern in eigener Zuständigkeit. Entspricht ein Fahrzeug nicht der FZV oder der StVZO kann sie die Stilllegung anordnen. Sie hat dabei ein Ermessen, das sie aber pflichtgemäß ausüben muss. Da das Vorhandensein einer Schummelsoftware allein aber noch keinen nicht der FZV oder StVZO entsprechenden Zustand begründet, liegen die Voraussetzungen für eine Stilllegung nicht vor, was die Zulassungsbehörde daran hindert, die Stilllegung anzuordnen. So war das von mir gemeint.
es ist keinem Richter/Justizbeamten vorgeschrieben welches Urteil er schreibt.
Richter sind zwar unabhängig, d.h. aber nicht, dass sie entscheiden können, wie sie wollen. Sie unterstehen lediglich keiner bzw. nur einer eingeschränkten Dienstaufsicht, sind bei ihren Entscheidungen aber wie alle anderen Beamten und Beschäftigten des öffentliche Dienstes auch an Recht und Gesetz gebunden.
was jetzt, ja oder nein.
Die Zulassungsbehörde handelt nur auf Anweisung, das dürfte jedem klar sein
Die Zulassungsbehörde handelt nicht auf Anweisung sondern in eigener Zuständigkeit. Entspricht ein Fahrzeug nicht der FZV oder der StVZO kann sie die Stilllegung anordnen. Sie hat dabei ein Ermessen, das sie aber pflichtgemäß ausüben muss. Da das Vorhandensein einer Schummelsoftware allein aber noch keinen nicht der FZV oder StVZO entsprechenden Zustand begründet, liegen die Voraussetzungen für eine Stilllegung nicht vor, was die Zulassungsbehörde daran hindert, die Stilllegung anzuordnen. So war das von mir gemeint.
Andreas
sorry aber du weißt es, ok
nur mal so
wo steht was ein Täter büssen muß?
in meinen Beispiel nur mal so von, mindestens xx Monaten bis xx Jahren
für sowas gibt es Richtlinien ja , aber entscheiden tut der Richter
Richter sind zwar unabhängig, d.h. aber nicht, dass sie entscheiden können, wie sie wollen
doch das können sie, sagte ja von xx-xx
es wird soooo viel geredet ICH NICHT, ok dann trag die konsequenz aber auch
Die Zulassungsbehörde handelt nicht auf Anweisung sondern in eigener Zuständigkeit
woher haste das
du erinnerst mich sehr an meinen Anwalt, der meinte auch alles ist geregelt, bis er aus dem Traum erwachte.
es heisst nicht umsonst :
Recht haben ist nicht Recht haben. ist schon richtig geschrieben von mir