Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • minoschdog schrieb:

      Auch Dein Beitrag und der von @BadenXD hätten das nötig gemacht. ;)
      ich habe das aber erst geschrieben , nachdem das abgetrennt war. Mein Betrag vorher ging es ja um das update. Aber egal, ich bin erst mal raus. Das wird mir zu blöd.
      Yeti 1,4 Style 4x4 DSG.
      TDI 2,0 4x4 Adventure
      Tesla Model 3 SR
      Tesla Model 3 LR
    • "Wenn der Motor noch nicht ganz betriebswarm ist, wird häufiger die Leerlaufdrehzahl auf ca. 1.000 U/min angehoben".

      Das hat wohl nichts mit dem Update zu tun,sondern mit der Jahreszeit.Ist bei mir nun im dritten Jahr im Herbst/Winter so,ganz ohne Update.
    • Meine Info vom KBA

      Ihr Anfrage hat die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht. Zur Information der betroffenen Fahrzeughalterinnen und - halter ermittelt das KBA die Halteranschriften anhand der Fahrzeugidentifizierungsnummern der betroffenen Fahrzeuge aus dem Zentralen Fahrzeugregister und stellt diese dem Hersteller zum Zwecke der Benachrichtigung zur Verfügung. Das KBA überwacht den Rückruf mit dem Ziel der vollständigen Beseitigung der als unzulässig eingestuften Abschalteinrichtung. Im Falle einer Nichtbefolgung erfolgt ein weiteres Aufforderungsschreiben. Sie erhalten in jedem Fall ausreichend Gelegenheit zur Vereinbarung eines Werkstatttermins. Fahrzeuge die letztlich nicht in der Werkstatt vorgeführt werden, können durch die zuständige Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden (§ 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
    • minoschdog schrieb:

      henryold schrieb:

      Die vom KBA Sind doch dumm oder ?
      Da bin ich fast geneigt, Dir zuzustimmen....allerdings schreibst Du auch etwas in Rätseln? ?(
      steht doch von kurt88 in der letzten Zeile klar drin.

      was ist aber hier mehr als info drin, ich nicht, ich brauche nicht, ich will nicht usw
      was ich denke ? warum schreibe ich das ???
      gruß
      henryold
    • henryold schrieb:

      was ich denke ? warum schreibe ich das ???
      Na jetzt hab' sogar ich es verstanden :whistling: , @Kurt88 hat die Info einfach mal so in den Raum (Fred) geworfen ;)
      Ich hab' es auch schon mal irgendwo geschrieben, im Text und auch im Gesetzestext findet sich immer wieder das Wörtchen "kann".

      Kurt88 schrieb:

      Fahrzeuge die letztlich nicht in der Werkstatt vorgeführt werden, können durch die zuständige Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden (§ 5 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
      Zitat der o.g. FZV:
      Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
      Zitat ende.
      Kann - muss aber nicht ;)


      Grüße
      Bernd
      ........


      "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"

      Enzo Ferrari
    • Käfer62 schrieb:

      Kann - muss aber nicht
      Na ja, ein "kann" würde eine Fahrzeugstilllegung aber immerhin ermöglichen. Zum Glück muss dazu aber auch der Tatbestand der Norm erfüllt sein, d.h. es müsste sich um ein Fahrzeug handeln, das nicht der FZV oder der StVZO entspricht. Da die Schummelei nicht nachträglich erfolgte sondern die Fahrzeuge bereits mit der Schummelsoftware typgenehmigt wurden, liegt weder ein Verstoß gegen die FZV noch gegen die StZVO vor. Das wäre erst dann der Fall, wenn die EG-Typgenehmigung zurückgenommen worden wäre, was aber nicht der Fall ist. Der Hinweis auf eine mögliche Fahrzeugstilllegung durch die örtliche Zulassungsbehörde ist also eine leere Worthülse.

      Andreas
    • floflo

      schreibt :
      Na ja, ein "kann" würde eine Fahrzeugstilllegung aber immerhin ermöglichen

      Der Hinweis auf eine mögliche Fahrzeugstilllegung durch die örtliche Zulassungsbehörde ist also eine leere Worthülse.

      was jetzt blau oder grün oder doch anders ?

      kein Gesetz schreibt einem Justizbeamten vor was er machen muß
      liegt immer im ermässen des Beamten

      mal anders gesagt wie lange lebt der Motor deines Yeti? wird dir auch keiner sagen, aber du weisst das natürlich;)
      gruß
      henryold
    • YETI_in_red schrieb:

      henryold schrieb:

      kein Gesetz schreibt einem Justizbeamten vor was er machen muß
      liegt immer im ermässen des Beamten
      ... so lange er sich an die Gesetze/gesetzlichen Vorgaben hät.
      das ist klar

      floflo
      Aha, da habe ich jetzt wieder etwas gelernt. Beamte sind also Outlaws.
      was soll das bitte

      habe ich selber spüren dürfen, meine 3 Toten (Frau Kind Enkelkind) der Täter bekam 18 Monate auf Bewährung.Bei meinen Widerspruch hieß es knapp und bündig, liegt am ermässen des Richters.
      es ist keinem Richter/Justizbeamten vorgeschrieben welches Urteil er schreibt.

      floflo
      antworte mal lieber was da oben du geschrieben hast:

      Na ja, ein "kann" würde eine Fahrzeugstilllegung aber immerhin ermöglichen
      Der Hinweis auf eine mögliche Fahrzeugstilllegung durch die örtliche Zulassungsbehörde ist also eine leere Worthülse.

      was jetzt, ja oder nein.
      Die Zulassungsbehörde handelt nur auf Anweisung, das dürfte jedem klar sein
      gruß
      henryold
    • henryold schrieb:

      habe ich selber spüren dürfen, meine 3 Toten (Frau Kind Enkelkind) der Täter bekam 18 Monate auf Bewährung
      Das klingt ja nach einem ganz schlimmen Schicksal, das mich sehr betroffen macht. Vielleicht erzählst du mal, was genau passiert ist (ggf. als PN).

      henryold schrieb:

      es ist keinem Richter/Justizbeamten vorgeschrieben welches Urteil er schreibt.
      Richter sind zwar unabhängig, d.h. aber nicht, dass sie entscheiden können, wie sie wollen. Sie unterstehen lediglich keiner bzw. nur einer eingeschränkten Dienstaufsicht, sind bei ihren Entscheidungen aber wie alle anderen Beamten und Beschäftigten des öffentliche Dienstes auch an Recht und Gesetz gebunden.

      henryold schrieb:

      was jetzt, ja oder nein.
      Die Zulassungsbehörde handelt nur auf Anweisung, das dürfte jedem klar sein
      Die Zulassungsbehörde handelt nicht auf Anweisung sondern in eigener Zuständigkeit. Entspricht ein Fahrzeug nicht der FZV oder der StVZO kann sie die Stilllegung anordnen. Sie hat dabei ein Ermessen, das sie aber pflichtgemäß ausüben muss. Da das Vorhandensein einer Schummelsoftware allein aber noch keinen nicht der FZV oder StVZO entsprechenden Zustand begründet, liegen die Voraussetzungen für eine Stilllegung nicht vor, was die Zulassungsbehörde daran hindert, die Stilllegung anzuordnen. So war das von mir gemeint.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      henryold schrieb:

      es ist keinem Richter/Justizbeamten vorgeschrieben welches Urteil er schreibt.
      Richter sind zwar unabhängig, d.h. aber nicht, dass sie entscheiden können, wie sie wollen. Sie unterstehen lediglich keiner bzw. nur einer eingeschränkten Dienstaufsicht, sind bei ihren Entscheidungen aber wie alle anderen Beamten und Beschäftigten des öffentliche Dienstes auch an Recht und Gesetz gebunden.

      henryold schrieb:

      was jetzt, ja oder nein.
      Die Zulassungsbehörde handelt nur auf Anweisung, das dürfte jedem klar sein
      Die Zulassungsbehörde handelt nicht auf Anweisung sondern in eigener Zuständigkeit. Entspricht ein Fahrzeug nicht der FZV oder der StVZO kann sie die Stilllegung anordnen. Sie hat dabei ein Ermessen, das sie aber pflichtgemäß ausüben muss. Da das Vorhandensein einer Schummelsoftware allein aber noch keinen nicht der FZV oder StVZO entsprechenden Zustand begründet, liegen die Voraussetzungen für eine Stilllegung nicht vor, was die Zulassungsbehörde daran hindert, die Stilllegung anzuordnen. So war das von mir gemeint.
      Andreas
      sorry aber du weißt es, ok
      nur mal so
      wo steht was ein Täter büssen muß?
      in meinen Beispiel nur mal so von, mindestens xx Monaten bis xx Jahren
      für sowas gibt es Richtlinien ja , aber entscheiden tut der Richter

      Richter sind zwar unabhängig, d.h. aber nicht, dass sie entscheiden können, wie sie wollen
      doch das können sie, sagte ja von xx-xx

      es wird soooo viel geredet ICH NICHT, ok dann trag die konsequenz aber auch
      Die Zulassungsbehörde handelt nicht auf Anweisung sondern in eigener Zuständigkeit
      woher haste das ;)
      du erinnerst mich sehr an meinen Anwalt, der meinte auch alles ist geregelt, bis er aus dem Traum erwachte.
      es heisst nicht umsonst :
      Recht haben ist nicht Recht haben. ist schon richtig geschrieben von mir
      gruß
      henryold
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