Fragen und Antworten zum Update des EA189

    • [ FL Motor ]

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    Umfrage

    Ich...

    Insgesamt 27 Stimmen
    1.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
    2.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
    3.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
    4.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
    5.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
    6.  
      ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
    7.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
    8.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
    9.  
      ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
    10.  
      ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
    11.  
      ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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    • floflo schrieb:

      Und weil das so ist, spricht viel dafür, dass das Update im Prinzip auch nichts anderes ist als ein Plazebo, mit dem nur geringfügige Korrekturen durchgeführt werden. Aus deinem Schummeldiesel wird der Schummeldiesel 2.0. Das wird auch das KBA wissen und die Maßnahme aber bewusst so absegnen, weil man sonst die gesamte Automobilbranche über den Jordan gehen lassen müsste.
      Das ist mir bewusst, ändert aber leider nichts an der Tatsache , das durch das Update die AGR oder der DPF früher aussteigen können als vor dem Update . Wenn VW schon keine Garantie auf das Update bis 100000 oder 150000 km anbietet, hätte ich zumindest eine Kulanzregelung im Falle einer Reparatur bis zu diesem Kilometerstand erwartet.
    • floflo schrieb:

      Über Langzeitauswirkungen lässt sich verständlicherweise jetzt noch nichts sagen.
      Das ist der Punkt!

      Ich weiss, beide Threads stehen in unmittelbarem Zusmmenhang und lassen sich schwer differenzieren, dennoch versuche ich den Erfahrungsthread klein zu halten und auschliesslich Werkstattheimkehrern zu reservieren, damit wir deren Erfahrungen gebündelt haben....Verschiebnix hat also wieder zugeschlagen. ;)
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • berme schrieb:

      hätte ich zumindest eine Kulanzregelung im Falle einer Reparatur bis zu diesem Kilometerstand erwartet.
      Du sprichst im Konjunktiv, so als sei der Fall bereits Realität. Über Kulanz kann man aber erst reden, wenn der Schadenfall eingetreten ist. Würde VW im Vorfeld eine Kulanz einräumen, käme das praktisch einer Garantieerklärung gleich. Sollte es nach dem Update häufig zu Langzeitschäden kommen, was eine Vermutung für eine Kausalität zwischen Update und Schaden begründet, könnte ich mir allerdings gut vorstellen, dass sich VW kulant verhalten wird, denn eine sture Ablehnungshaltung kann man sich dann eigentlich nicht mehr erlauben.

      Aber noch einmal: Wer Bedenken hinsichtlich möglicher Langzeitschäden hat, sollte am besten das Update gar nicht erst aufspielen. Das hat auch noch einen weiteren Vorteil beim Wiederverkauf, weil man sich so sowohl die Käuferschicht, die nur upgedatete Fahrzeuge haben wollen als auch diejenigen, die das Update gerade nicht haben wollen, für sich erschießt. Es ist jedenfalls leichter, das Update nachträglich noch aufzuspielen als es später wieder zu entfernen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ....weil man sich so sowohl die Käuferschicht, die nur upgedatete Fahrzeuge haben wollen als auch diejenigen, die das Update gerade nicht haben wollen, für sich erschießt.
      So rabiate Vorstellungen habe ich keinesfalls, ich will mir für den Fall der Fälle unbedingt beide Zielgruppen lebend erhalten! ;)
      ciao Pit

      after all is said and done there's a lot more said than done....
    • floflo schrieb:

      Wenn Langzeitschäden zu befürchten sind, dann wären sie ja auch zu befürchten gewesen, wenn VW nicht geschummelt, also keine Abschaltvorrichtung verwendet hätte. Wäre es dir recht gewesen, wenn dir Skoda einen Yeti verkauft hätte, bei dem es in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen zu Problemen mit dem DPF oder der AGR kommen würde?
      Ich stelle mir das so vor:

      Ingenieur: Um die neuen Euro-5-Grenzwerte für NOx einzuhalten, brauchen wir zwingend einen SCR-Kat. Das ist innermotorisch nicht mehr zu stemmen.
      BWLer: Das muss doch billiger gehen! Was ist denn mit diesem AGR-Dings, das wir bisher verwendet haben?
      Ingenieur: Wenn wir das im nötigen Umfang benutzen, gehen die Partikelfilter so schnell kaputt - das wollen Sie nicht.
      BWLer: Und wenn wir das Teil nur auf dem Prüfstand einschalten?

      Der Schaden, der dem Kunden entstanden ist, ist, dass er mehr NOx ausstößt als zugesichert oder mit einer geringeren Lebensdauer mancher Bauteile rechnen muss. Wenn das kein Schaden ist, weiß ich ja auch nicht.

      Oder anders ausgedrückt: wenn die blaue Plakette kommt, darf ich mit einem 4 Jahre alten Auto nicht mehr nach Stuttgart. Und daran ist einzig VW schuld. Hätten sie eben eine ordentliche Abgasreinigung verbaut, dann würde niemand über blaue Plaketten reden. Noch ist das nicht sicher, aber wenn Fahrverbote für Dieselfahrzeuge kommen, ist der "Schummeldiesel" hierfür eindeutig ursächlich. Nochmal, wieviel mehr tatsächlichen Schaden als ein Einfahrverbot brauchst Du? Das macht je nach Wohnort und Anforderungen ein Auto ggf. auf einen Schlag komplett wertlos.

      Gruß
      Patrick
      People who think they know everything are a great annoyance to those of us who do. (Isaac Asimov)
    • pmhausen schrieb:

      Hätten sie eben eine ordentliche Abgasreinigung verbaut, dann würde niemand über blaue Plaketten reden. Noch ist das nicht sicher, aber wenn Fahrverbote für Dieselfahrzeuge kommen, ist der "Schummeldiesel" hierfür eindeutig ursächlich.
      Eine Betrachtung der zeitlichen Abfolge in der Diskussion um die blaue Plakette ließe eher das Gegenteil vermuten: :/
      2014 unterstützten BUND, NABU und Deutsche Umwelthilfe die Idee, für Fahrzeuge mit Euro 6 eine blaue Plakette einzuführen. Bei Umsetzung dürften schätzungsweise rund 60 Prozent der Mitte 2014 zugelassenen PKW in Umweltzonen fahren. (...) Die Pläne zur Einführung der blauen Plakette mit Einrichtung entsprechender Zonen wurden im August 2016 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gestoppt. (Wikipedia: "Umweltzone")
      Zur Erinnerung: den "VW-Abgasskandal" gibt es seit dem 18. September 2015!

      LG lego63
    • pmhausen schrieb:

      Der Schaden, der dem Kunden entstanden ist, ist, dass er mehr NOx ausstößt als zugesichert oder mit einer geringeren Lebensdauer mancher Bauteile rechnen muss. Wenn das kein Schaden ist, weiß ich ja auch nicht.
      Hallo Patrick,

      deinen Dialog zwischen Ingenieur und BWLer finde ich klasse. Genau so stelle ich mir das auch vor. Ansonsten kann ich dir leider nicht oder nur sehr bedingt zustimmen. Dass mehr NOx ausgestoßen wird als zugesichert, stimmt nicht, weil die einzige Zusicherung darin besteht, dass auf dem Prüfstand die Grenzwerte eingehalten werden. Und das ist ja schließlich der Fall und auch nicht Folge einer Manipulation sondern einer zulässigen Optimierung, ist also alles völlig korrekt. Der Mangel (nicht gleichzusetzten mit dem Schaden), besteht demzufolge auch gar nicht in erhöhten Abgaswerten auf der Straße sondern in dem Umstand, dass eine unzulässige Abschaltvorrichtung verwendet wurde, wobei die Frage der Unzulässigkeit noch nicht höchstrichterlich geklärt ist. Daraus kann durchaus ein Schaden erwachsen, dann nämlich, wenn eine Fahrzeugstilllegung droht oder durch ein aufgezwungenes Update Folgeschäden entstehen, die sonst nicht entstanden wären. Da aber eine Fahrzeugstilllegung nicht mehr durchsetzbar ist und dir das Update auch nicht aufgezwungen werden kann, gibt es auch keinen materiellen Schaden.


      pmhausen schrieb:

      Oder anders ausgedrückt: wenn die blaue Plakette kommt, darf ich mit einem 4 Jahre alten Auto nicht mehr nach Stuttgart. Und daran ist einzig VW schuld. Hätten sie eben eine ordentliche Abgasreinigung verbaut, dann würde niemand über blaue Plaketten reden. Noch ist das nicht sicher, aber wenn Fahrverbote für Dieselfahrzeuge kommen, ist der "Schummeldiesel" hierfür eindeutig ursächlich
      Es ist nicht ganz auszuschließen, dass der Abgasskandal den Gedanken einer Einführung der blauen Plakette bei den Politikern beschleunigt hat, dennoch kann man dafür VW nicht die Schuld in die Schuhe schieben, zumal auch schon vor dem Abgasskandal die Einführung einer blauen Plakette im Gespräch war. Überhaupt hat die blaue Plakette mit der Abgasmanipulation unmittelbar gar nichts zu tun und es ist auch nicht so, dass man die Plakette erhalten würde, hätte VW nicht geschummelt. Nach den derzeitigen Plänen wird die Plakette an die Euro-6-Grenzwerte gekoppelt werden. Es gibt nur ganz wenige Dieselfahrzeuge, die diese Grenzwerte auch schon vor Einführung von Euro 6 erfüllt haben, wozu es bei den meisten Fahrzeugen eines SCR-Kats bedarf. Den hat aber, als Euro 5 kam, praktisch flächendeckend kein Hersteller eingebaut, weil damit zusätzliche Kosten verbunden waren, die bei dem harten Wettbewerb die Marktchancen verschlechtert hätten. Zustimmen muss ich dir, dass die Entscheidung der Automobilhersteller bei Euro 5 ohne SCR-Kat auszukommen falsch war. Aber auch das ist kein VW-Problem sondern betrifft die ganze Branche. Die Aussage, der Schummeldiesel (mit Betonung auf Schummel) sei Schuld daran, dass dir in manchen Innenstädten ein Fahrverbot droht, ist daher aus der Luft gegriffen und durch nichts begründet. Mit Euro-5-Fahrzeugen anderer Fahrzeughersteller, wirst du auch nicht mehr in die Innenstädte dürfen.

      Andreas
    • Kommt das Innenstadt Fahrverbot für Euro 5 Diesel , dann gibt es sicher sehr viele die ihr Fahrzeug verkaufen. Ein sprunghaft höherer Wertverlust für den "saubersten Diesel der Welt :D " aufgrund des plötzlich hohen Angebotes wäre damit vorprogrammiert.
      Ein Glück das ich nicht in der Innenstadt wohne bzw das Auto dafür nicht brauche.
    • berme schrieb:

      Ein höherer Wertverlust für den "saubersten Diesel der Welt"
      Nein, nicht ein Wertverlust für den "saubersten Diesel der Welt" (VW!) sondern für alle Diesel unterhalb von Euro 6. Für diesen Wertverlust gibt es keine Entschädigung, weil es grundsätzlich auch kein Recht gibt, mit seinem Fahrzeug immer und überall hinfahren zu können. Über das Fahrverbot entscheidet im übrigen nicht Frau Merkel, Herr Dobrindt oder der Bundestag sondern die jeweiligen kommunalen Vertretungskörperschaften. Wenn man den Ortspolitikern ordentlich Dampf unter dem Hintern macht, kann man eine solche Entscheidung durchaus verhindern oder hinauszögern, zumal sicherlich der ein oder andere selbst persönlich von einem Fahrverbot betroffen sein wird. Die Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern und damit eine mögliche Einflussnahme auf deren Entscheidung ist bei den kommunalen Vertretungskörperschaften jedenfalls durchweg größer als auf Landes- und Bundesebene.

      Andreas
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