...kam die Antwort, VW würde abmahnen, wenn die Werkstatt es nicht macht.
Hmmm, da hab' ich so meine Zweifel
Wenn ich die Anwort richtig intepretiere, mahnt VW die Werkstatt ab, wenn der Kunde das Update verweigert?
Die Werkstatt darf am Auto doch nur etwas verändern, wenn der Kunde zustimmt, andernfalls müsste die Werkstatt den Kunden dazu zwingen können , das ist rechtlich nicht möglich.
Aus meinem Rechtsverständniss kann VW die Werkstatt nur abmahnen, wenn sich die Werkstatt (-und nicht der Kunde) weigert, das Update durchzuführen.
Ärgern könnte mich (den Kunden) nur das KBA bzw. die Zulassungsstelle!
Ich vermute mal, da wird 'ne Menge heiße Luft verbreitet!
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Als ich vor zwei Wochen mit dem "geplatzten Hinterrad" unterwegs zu einer VW-Werkstatt musste, hat der Meister mir gleich das Aufspielen des Updates während des Aufziehens der neuen Winterreifen empfohlen. Auf Nachfrage gab er an, dass die Werkstatt gehalten sei, bei den in Frage kommenden Fahrzeugen, das Update aufzuspielen. Bei einem Werkstattbesuch eines betroffenen Kunden ohne Aufspielen des Updates sei dies gegenüber VW zu begründen.
Da ich sowieso in der nächsten Woche einen Termin bei meinem freundlichen SKODA-Händler zum Aufspielen des Updates machen wollte, war mir dann das parallele Aufspielen des Updates ganz recht.
Davon gehe ich aus.
Wenn mal wieder was ist, lasse ich mir unterschreiben, daß sie kein Update machen. Verweigern sie das, geht das Auto in eine andere Werkstatt.
Im Moment liegt sowieso nichts an, also mal abwarten.
Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
Auf Nachfrage gab er an, dass die Werkstatt gehalten sei, bei den in Frage kommenden Fahrzeugen, das Update aufzuspielen. Bei einem Werkstattbesuch eines betroffenen Kunden ohne Aufspielen des Updates sei dies gegenüber VW zu begründen.
So macht es auch Sinn!
"Kunde verweigert das Update" sollte VW als Begründung ausreichen.
Grüße
Bernd
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"Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößern, aber nicht, um den Menschen in den Wahnsinn zu treiben"
Ich könnte mir gut vorstellen, daß bei der TÜV-Vorführung oder auch im Falle eines Verkaufs bei der Zulassung durch den neuen Besitzer die Ausführung des Updates abgeprüft wird. Ohne Update könnte das einen groben Mangel am Fahrzeug begründen. Möglichkeiten gibt's da viele.
Ohne Update könnte das einen groben Mangel am Fahrzeug begründen.
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Lt. VW ist das Auto ohne Update nicht mangelhaft - und "grober Mangel" gleich gar nicht.
Den TÜV interessiert es - wie wir im Forum schon lesen konnten - NICHT und vor einem anstehenden Verkauf kann das Update aufgespielt werden (falls der Käufer das wünscht).
Im Moment wäre der Käufer ja eher im Vorteil, er könnte das Update machen lassen oder es wie der Vorbesitzer verweigern. Ein einmal gemachtes Update wird aber schwer wieder loszuwerden sein.
Mein Chef wollte mich durch einen Roboter ersetzen.
Er konnte keinen finden, der nur Solitär spielt und im Internet surft.
Schon was älter, meine ich aber hier noch nicht gelesen zu haben: VW rechnet bei Skandal-Dieseln mit Wertverlust
Die VW Financial Services AG hat die Rückstellungen für unvorhergesehene Wertverluste für Leasingfahrzeug mit EA189- Motor von 271 Euro auf 765 Euro per Fz. erhöht . Wirkt wie eine Art Eigentor mit Blick auf die Ist-doch-gar-nichts-gewesen-Kampagne des Konzerns.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß bei der TÜV-Vorführung oder auch im Falle eines Verkaufs bei der Zulassung durch den neuen Besitzer die Ausführung des Updates abgeprüft wird.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß bei der TÜV-Vorführung oder auch im Falle eines Verkaufs bei der Zulassung durch den neuen Besitzer die Ausführung des Updates abgeprüft wird. Ohne Update könnte das einen groben Mangel am Fahrzeug begründen. Möglichkeiten gibt's da viele.
Ich halte das für ziemlich unwahrscheinlich, denn dafür fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Nachdem das LG München II in einer irrwitzigen Entscheidung jetzt allerdings die Ansicht vertreten hat, die Betriebserlaubnis sein von Gesetztes wegen erloschen, ist es nicht auszuschließen, dass man Probleme beim TÜV und auch mit der Zulassungsstelle bekommen kann. Mich würde das sogar freuen, weil dann endlich der Weg vor die Verwaltungsgerichte eröffnet würde, von denen ich glaube, dass sie die maßgeblichen Rechtsfragen anders beantworten werden als die meisten Zivilgerichte. Auch wenn es im Augenblick gar nicht danach aussieht, glaube ich, dass der ganze Abgasskandal, soweit er Europa betrifft, am Ende wie eine Seifenblase zerplatzen wird und das ist auch gut so, denn nur so wird sich die EU dahin bewegen lassen, Abgasvorschriften zu erlassen, die nicht an der Realität völlig vorbeigehen.
Klage beim Verwaltungsgericht ist bereits eingereicht.
Interessant die Aussage in dem verlinkten Artikel der Mainpost:
"Denn die Duldung der Nutzung der Fahrzeuge ohne Nachbesserung läuft am 31. Dezember aus."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MajaB ()
"VW hatte zugegeben, in den USA verbotene Software genutzt zu haben, um die Emissionen von Stickoxiden auf dem Prüfstand zu manipulieren. VW meint aber, sich in Europa rechtskonform verhalten zu haben. Dem widersprechen das Verkehrsministerium und das ihm unterstellte KBA. Angeordnet wurde daher der Rückruf der betreffenden Autos.KBA-Justiziar Liebhart hatte ein Rechtsgutachten von VW in der Frage geprüft. Nach seiner Aussage war es „äußert leicht“, die Darlegung von VW zu entkräften."
Aus dem verlinkten Artikel des Handelsblattes.
Das Urteil des LG Mch II scheint auf der Linie zu liegen.